Datum: 05.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024
2 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses als Ersatzbau auf der Fl.Nr. 453/7 (Teilfläche), Gemarkung Tünzhausen
3 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an das bestehende Wohnhaus zur Integration einer hochwassergeschützten Pelletheizung mit Pelletbunker, sowie einer Gemeinschaftsterrasse auf der Fl.Nr. 453/1, Gemarkung Tünzhausen
4 Kinderhaus Ampergrund - Außenanlagen
5 Verlängerung der Beteiligung an der Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal für weitere drei Jahre; Beratung und Beschlussfassung
6 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 05.11.2024 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.10.2024 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses als Ersatzbau auf der Fl.Nr. 453/7 (Teilfläche), Gemarkung Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 05.11.2024 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das beantragte Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Göttschlag“. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 34 BauGB und ist als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.

Aufgrund der katastrophalen Hochwasserereignisse Anfang Juni 2024 wurde das Einfamilienhaus so schwer beschädigt, dass aus wirtschaftlicher Sicht nur ein Ersatzbau infrage kommt.

Mit Antrag auf Baugenehmigung wird der Neubau eines Einfamilienhauses als Ersatzbau beantragt.
Die Maße des Baukörpers betragen 12,00 m x 9,00 m. Errichtet wird Keller, EG, OG, bei einer Ausführung mit Satteldach.

Der Neubau wird im Vergleich zum Altbau, entsprechend dem Hochwasser aus 2024, zur Vorbeugung höher gesetzt.

Die Grundmaße bleiben unverändert. Es ändert sich am Neubau nur die Wandhöhe sowie die Dachneigung.
Bauplanungsrechtlich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Abstandsflächen werden entsprechend der Bayerischen Bauordnung eingehalten.

Nähere Infos zum beantragten Bauvorhaben können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl rechnet durch den Klimawandel mit sich häufenden Hochwasserereignissen und frägt, ob es eine Handhabe gibt, dass kein Keller gebaut wird. Soweit es keine gibt, soll ein Hinweis an den Bauherren erfolgen, dass ohne Keller gebaut werden soll, da das Gebäude im Überschwemmungsgebiet errichtet wird.

GR Raith merkt an, dass die Vorgabe der Versicherungen sei, an gleicher Stelle zu bauen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an das bestehende Wohnhaus zur Integration einer hochwassergeschützten Pelletheizung mit Pelletbunker, sowie einer Gemeinschaftsterrasse auf der Fl.Nr. 453/1, Gemarkung Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 05.11.2024 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das beantragte Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Göttschlag“. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 34 BauGB und ist als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.

Aufgrund des Hochwasserschadens soll ein Anbau für die Heizung und Elektrik als vorbeugender Hochwasserschutz errichtet werden.

Die Maße des beantragten Anbaus betragen 6,54 m x 3,02 m.
Im EG soll ein Pelletbunker mit einer Lagermenge von max. 15.000 L und im OG ein Aufstellraum für Technik etc. errichtet werden. Das DG wird hierbei um eine Freisitzmöglichkeit erweitert.

Das Grundstück befindet sich zum größten Teil im HQ100 Gebiet. Notwendige Ausgleichsmaßnahmen sind durch das Landratsamt Freising (Abt. Wasserrecht) zu prüfen.

Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Kinderhaus Ampergrund - Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 05.11.2024 ö 4

Sachverhalt

Der derzeitige Zustand der Außenanlagen des Kindergartens St. Joseph als auch der Kinderkrippe Fridoline ist seit einiger Zeit überholungsbedürftig und bedeutet sowohl für die Kinder als auch für die Mitarbeiter eine erhebliche Einschränkung für die Außenanlagennutzung selber. Darüber hinaus hat sich die Baustelle für den Erweiterungsbau des Kindergartens als auch der Ertüchtigung des RÜB 1 nicht förderlich auf den Außenanlagenbereich ausgewirkt.

Die Außenanlagen des Kindergartens und der Kinderkrippe sollen zukünftig attraktiv für die Nutzung werden. Ziel ist die Schaffung eines sicheren, einladenden und lehrreichen Gartens mit dem Hintergrund, die Spiel- und Lernbedingungen für die Kinder zu verbessern, Werte der Nachhaltigkeit sowie des Naturschutzes zu vermitteln und ein Gefühl für gemeinsames Schaffen anzustoßen.

Der Antrag mit Begründung für den Sachverhalt sowie ergänzende Unterlagen sind als Anlage beigefügt.

Frau Gerstner vom Kita-Verbund Mosaik, die Kindergartenleitung Frau Lundqvist vom Kindergarten St. Joseph und Frau Weiner als Vorstand der Fridoline stellen den aktuellen Zustand und das Konzept für die Gartenumgestaltung vor.

Im Vordergrund stehen Sicherheitsaspekte im Spiel der Kinder, die durch die jetzige Anordnung der Spielgeräte aufgefallen sind. Auch ist derzeit keine inklusive Teilhabe mancher Kinder im Garten möglich.

Ziel ist die Schaffung eines naturnahen Lernbereichs mit Nachhaltigkeitsaspekten und einfacher Pflege. Die Gartenpflege soll Schwerpunkt in den Konzeptionen werden.

Die Umgestaltung ist im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes mit der Einbindung der Eltern, ggf. Schule, Vereinen und Firmen angedacht. Auch sind Material- und Geldspenden angedacht.
Die avisierten Gesamtkosten von ca. 200.000 € würden so auf voraussichtlich ca. 120.000 € sinken.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Umgestaltung der Gärten samt deren Finanzierung in Höhe von 150.000 € in den Haushalt 2025 mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Verlängerung der Beteiligung an der Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal für weitere drei Jahre; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 05.11.2024 ö 5

Sachverhalt

Nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung soll die Erzeugung von Bio-Produkten aus Bayern mittelfristig verdoppelt werden. Die Nachfrage nach ökologischen Lebensmitteln soll künftig stärker aus heimischer, regionaler Produktion gedeckt werden.

Damit dieses Ziel erreicht wird, wurde bereits 2012 das Landesprogramm „BioRegio Bayern 2030" ins Leben gerufen. Dieses Programm sieht Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Beratung, Förderung, Vermarktung und Forschung vor.

Mit dem Wettbewerb staatlich anerkannte Öko-Modellregionen will die Bayerische Staatsregierung die Produktion heimischer Bio-Lebensmittel und das Bewusstsein für regionale Identität voranbringen.

In staatlich anerkannten Öko-Modellregionen arbeiten Kommunen, Landwirte, Verarbeiter und Verbraucher zu folgenden Themenfeldern intensiv zusammen:
       Landwirtschaftliche Erzeugung (einschl. Gartenbau, Imkerei und Teichwirtschaft)
       Verarbeitung unter Berücksichtigung des Lebensmittelhandwerks
       Vermarktung, Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung
       Diversifizierung (Agrotourismus, Direktvermarktung, Pädagogische Angebote usw.)
       Information und Bewusstseinsbildung

Die Projekte sollen hierbei zeigen, dass sich Verknüpfungspunkte mit Themen einer nachhaltigen Regionalentwicklung ergeben:
       Biodiversität sowie Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaft
       Regionale Versorgung/Nahversorgung/Erhalt von intakten Ortskernen
       Nachhaltiger Tourismus und Naherholung
       Soziale Landwirtschaft
       Solidarische Landwirtschaft
       Regionale Wertschöpfung, regionales Handwerk

Insgesamt gibt es nun bayernweit 35 staatlich anerkannte Öko-Modellregionen, die aus 6 bis 53 Mitgliedsgemeinden bestehen (Durchschnittlich 24,7 Kommunen).

Öko-Modellregionen werden über die Ämter für Ländliche Entwicklung bei der Umsetzung ihrer vielfältigen Projekte unterstützt und gefördert. 75% der Kosten für die Stelle des Projektleiters vor Ort werden vom Freistaat übernommen, maximal bis zu 75.000 € im Jahr.
Die Förderung läuft grundsätzlich zwei Jahre, sie kann um weitere drei Jahre verlängert werden. 
Nach fünf Jahren gehen die Regionen in eine degressive (= verringernde) Förderphase über. Die Fördersätze für die Umsetzungsbegleitung betragen 60% im 6., 40% im 7.Jahr und im 8. bzw. allen folgenden Jahren 20%.

Gebietserweiterungen sind jederzeit möglich, beim Ausscheiden einzelner Gemeinden muss ein zusammenhängendes Gebiet erhalten bleiben.

Staatlich anerkannte Ökomodellregion Kulturraum Ampertal
Der erfolgreichen Bewerbung des Ampertals im Mai 2019 liegen folgende Projektideen zu Grunde:
       Eine Öko-Modellregion im Landkreis Freising soll Wertschöpfung und Konsum von Lebensmitteln aus der Region anregen. Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für regionale Bio-Lebensmittel sollen aufgebaut und gestärkt werden, um Perspektiven für landwirtschaftliche und handwerkliche Betriebe zu erhalten.
       Intensive Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsangebote sollen die Menschen der Region für das Thema Landwirtschaft sensibilisieren. So sollen Verbraucher und Erzeuger näher zueinander gebracht und gegenseitige Wertschätzung geweckt werden. Das soll biologisch und konventionell wirtschaftenden Landwirten zugutekommen.
       Die Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Verknüpfung von Akteuren in der Region und die Vernetzung von Stadt und Land sind Teil einer nachhaltigen Regionalentwicklung und tragen dazu bei, den ländlichen Charakter der Region zu erhalten.
       Weitere Akteure sollen die Möglichkeit bekommen, sich mit ihren eigenen Ideen in der Öko- Modellregion einzubringen.

Seit November 2019 ist die Stelle als Projektmanagerin der Öko-Modellregion besetzt. Im Zwischenbericht des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom April 2021 zeigte sich die Fachjury beeindruckt von der fachlich sehr guten Arbeit.
Sie verlängerte aufgrund der positiven Resultate die Förderung der Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal um weitere drei Jahre bis Ende 2024.

Im April 2024 übernahm das Freisinger Büro Ecozept die Aufgabe des Projektmanagements. Sie arbeiten aktuell an einer Kooperation der Gemeinden im Hinblick auf die zukünftige Versorgung von Kitas und Schulen mit gesunden Lebensmitteln aus der Region. Außerdem erstellen und pflegen sie die Kontakt-Daten der Bio-Betriebe.

Der bestehende Vertrag und die Förderperiode laufen im Januar 2025 aus.

Wird die Mitgliedschaft in der ÖMR aufgehoben, zieht dies die folgenden Konsequenzen mit sich:
       Die angestoßene Arbeit bezüglich der Außerhaus-Verpflegung müsste in Eigenregie fortgeführt werden
       Diverse Fördermöglichkeiten entfallen
       Die Absatzsteigerung durch das Netzwerk entfällt
       Bestehende Kooperationen (Regionalinitiativen, Lehre, Verbände, etc.) verlieren eine „Stimme aus dem Ampertal“

Der Ampertalrat schlägt vor:

Die Stelle ist dem Verein Kulturraum Ampertal zugeordnet. Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils erfolgt durch alle 12 Mitgliedsgemeinden.

Nach den Vorgaben der Förderstelle kann die Bezahlung je nach Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 TV-L erfolgen.
Zusätzlich werden pro Jahr direkt der ÖMR zuordenbare Kosten in Höhe von 5.000 € für Referenten, Drucksachen, etc. einkalkuliert, für die Fördermöglichkeiten bestehen.
Analog zur ILE-Umsetzungsbegleitung werden an Sachkosten 10.000 € für Büromiete, Arbeitsmittel, Steuerberatung etc. und 5.000 € für den Eigenanteil des Öko-Verfügungsrahmens angesetzt.
- Siehe beiliegende Kostengliederung vom 17.10.2024.

Die Umlegung des Eigenanteils soll nach Einwohnern erfolgen. Die Einwohnerzahl der Stadt Freising soll immer gleichgesetzt werden mit der der einwohnerstärksten Mitgliedsgemeinde (aktuell Allershausen). Stichtag sind die Einwohnerzahlen vom 31. Dezember 2023. Die prozentualen Anteile am Umlegungsbeitrag bleiben für den Förderzeitraum von drei Jahren gleich.

Auf Grundlage der vorgestellten Kostenkalkulation ergibt sich damit folgender Umlegungsbetrag für die kommenden 3 Jahre:




2025
2026
2027
 
Einwohner
EW- Umlegung
1,09 €
1,48 €
1,87 €
Allershausen 
6271
       6.865,63 € 
     9.298,88 € 
     11.732,13 € 
Attenkirchen
2774
       3.037,04 € 
     4.113,39 € 
       5.189,75 € 
Fahrenzhausen
5138
       5.625,20 € 
     7.618,83 € 
       9.612,45 € 
Freising
49939
6271
       6.865,63 € 
     9.298,88 € 
     11.732,13 € 
Haag

2956
       3.236,29 € 
     4.383,27 € 
       5.530,25 € 
Hohenkammer
2716
       2.973,54 € 
     4.027,39 € 
       5.081,24 € 
Kirchdorf

3303
       3.616,20 € 
     4.897,82 € 
       6.179,43 € 
Kranzberg

4263
       4.667,23 € 
     6.321,34 € 
       7.975,46 € 
Langenbach

4110
       4.499,72 € 
     6.094,47 € 
       7.689,21 € 
Paunzhausen
1605
       1.757,19 € 
     2.379,96 € 
       3.002,72 € 
Wolfersdorf

2556
       2.798,37 € 
     3.790,14 € 
       4.781,91 € 
Zolling
 
5090
       5.572,65 € 
     7.547,65 € 
       9.522,65 € 
 
Summe
47053
51.514,68 €
69.772,01 €
88.029,35 €

Diskussionsverlauf

GR Zandt und GR Raith heben die nicht unbedingt messbaren Erfolge der ÖMR hervor. Insbesondere die Sichtbarmachung von Initiativen und Projekten.

GR Lerchl merkt an, dass einige Gemeinden die ÖMR und die Aktivitäten kritisch sehen und spricht die sich verändernde Kostenaufteilung an, sollten Kommunen aussteigen.
Bürgermeister Vaas entgegnet, dass über eine veränderte Kostenaufteilung nochmals im Gemeinderat beraten werden muss.

GR Groszek regt die Erhöhung, zumindest die Verdoppelung, des Anteils der Stadt Freising an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Allershausen ein Teil der staatlich anerkannten Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal bleibt.
Aufgabe der Öko-Modellregion ist die Vernetzung der Betriebe, Verarbeiter und Abnehmer. So verleiht sie der Produktion und dem Absatz heimischer Bio-Lebensmittel in der Region zukunftsweisende Impulse und bringt in der Bevölkerung das Bewusstsein für regionale Identität voran.

Die Gemeinde Allershausen beteiligt sich weiterhin anteilig an den nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibenden Kosten. Dabei soll die Umlegung des Eigenanteils nach Einwohnerzahlen erfolgen, wobei die Einwohnerzahl der Stadt Freising gleichgesetzt wird mit Allershausen, der einwohnerstärksten Mitgliedsgemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 05.11.2024 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Die ILE Kulturraum Ampertal wurde nicht als Schwammregion ausgewählt.
  • Für den Bereich um die Bushaltestellen in Leonhardsbuch wurden die Anregungen geprüft. Der 30er-Bereich ist nicht offiziell festgesetzt. Das Straßenbauamt lehnt Blinklichter ab, da bereits eine Vielzahl an Schildern vorhanden ist. Blitzen wäre möglich, jedoch muss dafür der 30er-Bereich offiziell festgesetzt sein. Denkbar wäre eine Solarleuchte zur besseren Ausleuchtung des Bereichs anzubringen. Die Kosten wären ca. 4.000 €.
    Das Gremium spricht sich mit 18:0 für die Installation der Solarleuchte aus.
  • Am 10.12.2024 findet eine Anliegerversammlung zum Ausbau der FS 6 in Leonhardsbuch statt.
  • Abfrage zur Umsetzung des 3. Bauabschnittes der Ortsmitte im Rahmen der Städtebauförderung.
    GR Raith regt die Vorstellung der Planung im Gemeinderat an.

Anfragen:
GR Groszek spricht nochmals die Verkehrsprobleme am Kirchberg und den parkenden LKW an der Autobahnbrücke in Leonharsbuch an.

GR Schuhbauer erkundigt sich nach dem Christkindlmarkt auf dem durch die Container verkleinerten Schulhof.
GR Colombo antwortet, dass der Platz ausreichend ist, da es weniger Stände geben wird.

GR Kortus teilt mit, dass die Fahrbahnmarkierungen im Gewerbegebiet verblasst sind.
Zudem spricht er die Parksituation in der Kirchstraße an.

GR Lerchl verweist auf die Rohrbrüche in Leonhardsbuch und die Notwendigkeit der Erneuerung.
Weiter spricht er die Wege im Baugebiet Eggenberger Feld Süd hinter dem Kinderhaus und in Laimbach an.

GR Raith frägt zum Sachstand der Sitzgelegenheiten und Pizzamülleimer in der Ortsmitte.
Die Umsetzung ist im nächsten Frühjahr vorgesehen.

GR Zandt teilt mit, dass das Ortsschild Reckmühle zum wiederholten mal durch Vandalismus beschädigt wurde.

Datenstand vom 25.11.2024 10:25 Uhr