Datum: 19.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.11.2024
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2024 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Vorstellung des Quartierskonzepts für die Reckmühle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.11.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Herr Siebold und Herr Kittke von der Fa. DME Consult stellen das Quartierskonzept für die Reckmühle vor.
Beim Quartierskonzept handelt es sich um ein von der KfW gefördertes Programm zur klimagerechten Entwicklung einer Kommune bzw. eines Ortsteiles zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von CO2-Emissionen.
Ermittelt wurde ein Wärmebedarf von 1.643.918 kWh pro Jahr bei einer Leistung von 1.050 kW bei 65 % Gleichzeitigkeit. Bis zu 61 Hausanschlüsse wären grundsätzlich möglich. Interesse wurde für 27 Gebäude bekundet.
Weitergehend wurden mögliche Erzeugerlösungen und ein möglicher Netzplan erarbeitet.
Die Haushaltssperre des Bundes vom 17.11.2023 hatte den Wegfall von (weitergehenden) Fördermaßnahmen zur Folge.
Diskussionsverlauf
GR Beil erkundigt sich nach der Wirtschaftlichkeit.
Die Wirtschaftlichkeit ist abhängig von der Betreiberkonstellation, daher kann von den Planern keine Antwort dazu gegeben werden.
GR Lerchl merkt an, dass kein zu hoher Anschlusswert umgesetzt werden sollte um die Kosten gering zu halten.
GRin Kellner-Zotz frägt nach den nächsten Schritten.
Im nächsten Jahr werden Gespräche mit örtlichen Wärmeversorgern erfolgen.
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3. Neufassung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.11.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern ist die Glonnbrücke (Aluminiumbrücke) in der aktuell geplanten Form nicht förderfähig. Somit wäre ein geeigneter Zeitpunkt, die Brückenerneuerung dem Kommunalunternehmen zu übertragen.
In vergangenen Sitzungen wurden weitere Brücken, z.B. über den Mühlbach, angesprochen, die künftig ggf. auch erneuert werden müssen. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Aufgabe „Bau und Erneuerung von Brücken“ an das Kommunalunternehmen zu übertragen.
Für diesen neuen Aufgabenbereich ist die Ergänzung der Unternehmenssatzung notwendig. In diesem Zuge werden eine Anmerkung der Rechtsaufsicht zur Form der Einberufung des Verwaltungsrats und kleine redaktionelle Anpassungen eingearbeitet.
Diskussionsverlauf
GR Lerchl erkundigt sich nach möglichen Zuschüssen im Zusammenhang mit der überörtlichen Bedeutung der Wegeverbindung.
Aufbauend auf das Radwegekonzept Light wurden die entsprechenden Stellen eingebunden. Für eine Förderung muss die Brücke größer dimensioniert werden. Und selbst dann ist eine Förderung nicht sichergestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Allershausen Anstalt des öffentlichen Rechts in der vorliegenden Form. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Grundsteuerreform - Erlass der Hebesatzsatzung zum 01.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.11.2024
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Die Grundsteuerreform macht es erforderlich, neue Grundsteuerhebesätze ab dem 01.01.2025 festzusetzen. Dazu ist die in Anlage beigefügte Satzung zu beschließen.
Seitens des Gesetzgebers wurde eine Aufkommensneutralität angeregt. Das bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen insgesamt ähnlich hoch sein soll wie bisher. Für jeden einzelnen Grundstückseigentümer ist mit der Grundsteuerreform jedoch eine Änderung der Höhe der persönlichen Grundsteuer verbunden, nach oben oder nach unten.
Vom Finanzamt Freising wurden bisher rund 2.400 Grundsteuermessbeträge übermittelt. Dabei wurden wir gebeten, diese auf augenscheinliche Fehler zu prüfen. Die hierbei aufgefallenen fehlerhaften Fälle wurden durch uns zurückgemeldet. Die Überprüfung mit ggf. einer Korrektur ist noch nicht abgeschlossen.
Für den Bereich der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) liegen derzeit für rund 77 % aller Grundsteuerfälle Messbetragsfestsetzungen vor. Für den Bereich der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) sind es derzeit rund 82 %. Die noch fehlenden Grundsteuermessbeträge sind vom Finanzamt letztendlich noch festzusetzen.
Die Summe der Messbeträge aktuell beträgt für die Grundsteuer A 13.467 € (ergibt 43.100 € Grundsteuer) und für die Grundsteuer B 182.398 € (ergibt 583.700 € Grundsteuer).
Bei der Auswertung der Summen der mitgeteilten Messbeträge sind nun erstens nur die Fälle für eine Vergleichsberechnung heranzuziehen, bei denen ein neuer Wert vorliegt und zweitens auch inhaltliche Änderungen zu berücksichtigen. So ist für landwirtschaftliche Wohnteile nun eine Zuordnung zur Grundsteuer B gegeben (bisher Grundsteuer A). Des Weiteren sind etliche Fälle der Grundsteuer B nun als bebaut bewertet (bisher unbebaut – v.a. im Baugebiet Eggenberger Feld Süd).
Bezieht man bei den Berechnungen nur die unveränderten Konstellationen mit ein, ergibt sich für die Grundsteuer A ein neuer Hebesatz von 270 (bisher 320) und für die Grundsteuer B ein neuer Hebesatz von 250 (bisher 320), um eine relative Aufkommensneutralität zu erreichen. Aufgrund der noch fehlenden Messbeträge ist ein geringer Puffer in den neuen Hebesätzen einkalkuliert.
Das Gesamtaufkommen kann im Moment aufgrund dieser fehlenden Messbeträge noch nicht genau beziffert werden. Prinzipiell ist bedingt durch die genannten inhaltlichen Änderungen im Vergleich zu bisher ein niedrigeres Aufkommen an Grundsteuer A (grobe Prognose 27.000 €) und ein höheres Aufkommen an Grundsteuer B (grobe Prognose 607.000 €) zu erwarten.
Diskussionsverlauf
GRin Kellner-Zotz erkundigt sich, ob Härtefälle durch die Neuregelung erkennbar sind.
Bisher sind keine Härtefälle ersichtlich. Betroffene müssten beim Finanzamt Widerspruch erheben.
GR Lerchl bittet um zeitnahen Versand der Grundsteuerbescheide.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Grundsteuerhebesätze ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer A mit 270 v.H. und für die Grundsteuer B mit 250 v.H. Die Hebesatzsatzung wird entsprechend erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Vorstellung des 3. Bauabschnittes der neuen Ortsmitte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.11.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der 3. Bauabschnitt der neuen Ortsmitte ist im Bereich der Parkplätze der Eigentümergemeinschaft Johannes-Boos-Platz zwischen Glonnterrassen und Kindergarten Spatzennest bzw. Volksfestplatz (sog. Gelenk).
Die vorliegende Planung enthält einen Marktplatz mit Glonnbalkon und wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Dies war allerdings noch vor dem Juni-Hochwasser.
Mit der Eigentümergemeinschaft haben Verhandlungen stattgefunden. Die Parkplätze entlang der Uhlandstraße würden als Tauschfläche für die nötigen Parkplätze fungieren.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 1,26 Mio. Euro. Im Rahmen der Städtebauförderung kann von einem Zuschuss von 60 % ausgegangen werden.
Diskussionsverlauf
GR Colombo bittet um Berücksichtigung einer öffentlichen Toilette.
Trotz Verweis auf offene Fragen im Hochwasserschutz und noch offene Schadensbeseitigungen durch das letzte Hochwasser überwiegt die Meinung, die Maßnahme umzusetzen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Aufnahme des 3. Bauabschnittes in die Städtebauförderung zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
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6. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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19.11.2024
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6 |
Sachverhalt
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Die Verwaltungsratssitzung des Kommunalunternehmens wird am 12.12.2024 stattfinden.
Thyssen Krupp hat angeboten, sich im Gemeinderat vorzustellen.
Eine Vorstellung soll erfolgen.
Künftig sollen Fragen vorab wieder eingesandt werden, damit eine Beantwortung in der Sitzung erfolgen kann.
Anfragen:
GR Lerchl erkundigt sich bezüglich Radweg an der FS 6 auf der Dibag/Yaskawa-Seite.
Ein Gespräch mit Dibag dazu steht noch aus.
GR Raith teilt mit, dass die Laterne an der Glonnbrücke zur Feuerwehr defekt ist.
Dies wurde bereits an Bayernwerk gemeldet.
Weiter erkundigt er sich zum Stand der Digitalisierung von Archivunterlagen.
Informationen wurden eingeholt, aber die Digitalisierung ist noch nicht erfolgt.
GR Zandt frägt, ob noch eine VG-Sitzung stattfinden wird.
Am 25.11.2024 wird eine VG-Sitzung stattfinden.
Datenstand vom 19.12.2024 12:12 Uhr