Datum: 21.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.01.2025
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2024 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 130, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.01.2025
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Kohlstattfeld 1a“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet festgesetzt.
Es ist geplant, auf dem bereits bebauten Grundstück ein Einfamilienhaus mit den Maßen 11,00 m x 6,80 m zu errichten. Die Ausführung erfolgt in E+1 mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 30° Grad. Die bestehende Garage wird durch den Neubau entfernt.
Für das Bauvorhaben sind Befreiungen hinsichtlich Baugrenze, Wandhöhe und Dachneigung notwendig. Die Begründung der jeweiligen Befreiung ist den Unterlagen beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung kann den erforderlichen Befreiungen zugestimmt werden.
Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. In unmittelbarer Nähe zum Baugrundstück gibt es bereits Bezugsfälle zur fehlenden Baugrenze, Dachneigung sowie Wandhöhe.
Vor Erteilung der Baugenehmigung ist im Baugenehmigungsverfahren eine Sondervereinbarung mit der Gemeinde Allershausen bzgl. Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage abzuschließen.
Aufgrund des Neubaus ist hier ein zweiter Anschluss notwendig. Diese Kosten sind von den Grundstückseigentümern zu tragen.
Es werden insgesamt vier Stellplätze auf dem Baugrundstück hergestellt.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Wandhöhe und Dachneigung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Baugenehmigung
Änderungsantrag zu einem beantragten / genehmigten Verfahren "Neubau einer Doppelhaushälfte - TEKTUR Geländer und Stützmauer" auf der Fl.Nr. 2659/5, Gemarkung Allershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.01.2025
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen und ist als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Planungsrechtlich wurde die Fläche zwischenzeitlich bebaut und das Baugrundstück ist dem Innenbereich zugeordnet und als Innenbereichsvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.
Anfang 2024 wurde auf dem Grundstück zu Fl.Nr. 2659, Gemarkung Allershausen, (Feuerwehr Leonhardsbuch) eine ca. 3,50 m hohe Mauer zur Absturzsicherung des Hanghauses errichtet. Dieses Vorhaben war nicht in Übereinstimmung mit dem genehmigten Bauantragsunterlagen. Dieser Mauerbau wurde zeitweise vom Landratsamt Freising eingestellt.
Mit Schreiben der Baueinstellung durch das Landratsamt Freising wurde der Eigentümer darauf hingewiesen, dass eine evtl. Verwirklichung der Stützmauer nur mit einem TEKTUR-Antrag und dem dazugehörigen Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften möglich ist.
Dieser Antrag liegt der Gemeinde Allershausen mittlerweile zur Stellungnahme vor.
Im Antrag wird die zu errichtende Stützmauer wie folgt begründet:
„Die maximale zulässige Höhe der Stützmauer und der geschlossenen Einfriedung beträgt 2,00 m. Die beantragte Höhe der Stützmauer beträgt 1,62 m und die der Einfriedung beträgt 0,90 m
(insgesamt 2,52 m)
Diese Stützmauer ist notwendig, um das abfallende Gelände abzufangen und um die zwei benötigten Stellplätze errichten zu können. Die Einfriedung ist zusätzlich als Absturzsicherung notwendig.
Da es sich bei dem betreffenden Nachbarn um das Feuerwehrgerätehaus handelt, ist keine direkte Wohnbebauung betroffen. Der Nachbar wird durch die Errichtung der Einfriedung als Absturzsicherung und der damit verbundenen Überschreitung von 0,52 m nicht negativ beeinträchtigt. Er wird weder hinsichtlich der Besonnung, der Beschattung oder der Belüftung negativ beeinträchtigt. Diese Abweichung ist städtebaulich zu vertreten.“
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Anmerkung:
Das Landratsamt Freising hat im Vorfeld und unabhängig der Entscheidung durch die Gemeinde Allershausen durchklingen lassen, diesem Antrag auf Abweichung positiv gegenüber zu stehen.
Diskussionsverlauf
Herr Groszek äußert seinen Unmut über die Vorgehensweise, dass hier zuerst über das genehmigte Maß hinaus gebaut wurde.
Herr Lerchl weist darauf hin, dass sich ein betoniertes Mauerfundament auf Gemeindegrund befindet, das mit Erde überdeckt wurde. Weiter ist ein Rohr in der Mauer verbaut, das laut Auskunft der Baufirma nur zur Entlüftung dient. Es ist darauf zu achten und hinzuweisen, dass hier kein Wasser austreten darf.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf der Fl.Nr. 437, Gemarkung Tünzhausen
Hinweis auf GR-Beschluss TOP 4 vom 11.10.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.01.2025
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen ist die Fläche als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Es ist geplant auf der Fl.Nr. 437, Gemarkung Tünzhausen, eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle mit den Maßen 40,06 m x 20,16 m und einem Satteldach mit einer Dachneigung von 15° Grad zu errichten.
Im Außenbereich sind Bauvorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange sind sowohl durch die Darstellung im Flächennutzungsplan, als auch durch die Darstellung im Landschaftsschutzgebiet berührt. Diesen widerspricht das Bauvorhaben. Die Erschließung des Bauvorhabens ist durch den öffentlichen Feld- und Waldweg gesichert.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass sich das Bauvorhaben teilweise im festgesetzten Überschwemmungsgebiet befindet. Laut Antragsteller wird nach anerkannten Regeln der Technik eine hochwasserangepasste Bauweise erfolgen.
Die Privilegierung ist durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Diskussionsverlauf
Frau Gründel würde es begrüßen, wenn vorab für den gesamten Ortsteil Göttschlag ein Hochwasserschutzkonzept geprüft wird.
Bürgermeister Vaas weist darauf hin, dass nur der hinterste Teil des Baugrundstücks im Überschwemmungsbiet liegt, ein genehmigter Vorbescheid vorliegt und vom Bauherren ein Freiflächengestaltungsplan eingereicht werden muss.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Teilabbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäudes, Ersatzbau sowie Errichtung einer neuen Pultdachkonstruktion auf der Fl.Nr. 27, Gemarkung Tünzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.01.2025
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ö
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Beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Tünzhausen und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als MD-Gebiet (Dorfgebiet) dargestellt. Bauplanungsrechtlich ist dieses Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 27, Gemarkung Tünzhausen, soll ein Teilabbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes erfolgen. Im gleichen Zuge soll hier ein Ersatzbau mit neuer Pultdachkonstruktion ausgeführt werden.
Die Maße hierbei betragen 12,94 m x 11,16 m. Das Pultdach erhält eine Dachneigung von 10° Grad.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich dieses Bauvorhaben in die umliegende Bebauung ein.
Beantragt wird hierbei noch eine isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Art. 6 BayBO Abstandsflächen und Art. 28 BayBO Brandwände).
Die dazugehörigen Anträge sowie deren Begründung sind den Unterlagen beigefügt.
Unabhängig von vorgenannter bauordnungsrechtlicher Problematik (Abstandsfläche, Brandwände) kann dem Bauvorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Diskussionsverlauf
Die Abstandsflächen und das Erfordernis einer Brandwand werden durch das Landratsamt Freising geprüft werden.
Ein Teil des Gremiums stellt fest, dass das Bauvorhaben bereits ausgeführt wurde und auch bei einem Ersatzbau ein Bauantrag bzw. eine Bauanzeige notwendig sei. Das angewandte Vorgehen sei nicht in Ordnung.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag abgelehnt.
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6. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Garage (Nachträglicher Bauantrag) auf der Fl.Nr. 27, Gemarkung Tünzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.01.2025
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ö
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Beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Tünzhausen und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als MD-Gebiet (Dorfgebiet) dargestellt. Bauplanungsrechtlich ist dieses Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.
Die Maße der landwirtschaftlich genutzten Garage betragen ca. 6,91 m x 12,99 m. Es wird ein Pultdach mit einer Dachneigung von 4° Grad errichtet.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich dieses Bauvorhaben in die umliegende Bebauung ein.
Beantragt wird hierbei noch eine Isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Art. 6 BayBO Abstandsflächen).
Der dazugehörige Antrag sowie deren Begründung ist den Unterlagen beigefügt.
Unabhängig von vorgenannter bauordnungsrechtlicher Problematik (Abstandsfläche) kann dem Bauvorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Diskussionsverlauf
Die Baumaßnahme wurde bereits fertiggestellt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag abgelehnt.
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7. Anpassung der Gebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.01.2025
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ö
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Beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Seit 2013 wird an der Grundschule in Allershausen die Mittagsbetreuung bis 14:00 bzw. 15:30 Uhr angeboten.
Die Gebühren für die Mittagsbetreuung betragen gemäß Beschluss Nr. 6 vom 29.05.2018 seit Beginn des Schuljahres 2018/19 unverändert monatlich für die Betreuung
Ganzer Platz Halber Platz
(max.5 Schultage, flexibel wählbar) (1-2 Schultage, fix festgelegt)
Bis 14:00 Uhr 50,00 € 30,00 €
Bis 15:30 Uhr 75,00 € 40,00 €
Unter anderem wegen der Flexibilität und der vergleichsweise günstigen Gebühren stiegen die Anmeldezahlen seit der letzten Erhöhung 2018/19 kontinuierlich. Derzeit sind 38 ganze Plätze kurz, 26 ganze Plätze lang, 8 halbe Plätze kurz und 4 halbe Plätze lang belegt.
Im Zuge der jährlichen Abfrage zur Weiter-/Anmeldung der Bestandskinder im Februar/März zur Ermittlung der freiwerdenden Kapazitäten sollte auch auf eine anstehende Gebührenerhöhung für das kommende Schuljahr hingewiesen werden.
Im Vergleich zu anderen Landkreisgemeinden liegen die Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung im Wesentlichen am unteren Ende und stellt deshalb auch eine Konkurrenz zum ortsansässigen Kinderhort dar. Im Übrigen sind auch die Personalkosten in den Jahren seit der letzten Gebührenerhöhung nicht unerheblich gestiegen. Kosten für Container-Lösung nach dem Hochwasser-Ereignis im Juni 2024 und dem Wegfall der bisherigen Räumlichkeiten für den Betrieb der Mittagsbetreuung ca. 75,000 € für Montage (und spätere Demontage) der Containeranlage samt technischer Grundausstattung sowie die Miete, vorerst für das Schuljahr 2024/25).
Es wird vorgeschlagen, die Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung ab Beginn des Schuljahres 2025/26 anzupassen.
Diskussionsverlauf
Im Gremium herrscht eine unterschiedliche Ansicht zum Ausmaß der Gebührenanhebung. Bürgermeister Vaas trägt Vergleichswerte andere Kommunen, sowie einen Vergleich zur prozentualen Erhöhung der Kindergartengebühren seit 2018 vor.
Um eine derartige prozentuale Erhöhung künftig zu vermeiden, sollten Gebühren regelmäßig alle zwei Jahre angepasst werden.
Herr Bail schlägt eine gleichmäßige Erhöhung aller vier Gebühren um 40 % vor. Über diesen weitergehenden Antrag wird abgestimmt.
Beschluss
Für die die Mittagsbetreuung werden pro Monat je nach Buchungszeit ab Beginn des Schuljahres 2025/26 die Gebühren um 40 % angehoben. Dies ergibt folgende Beträge:
Ganzer Platz Halber Platz
(max.5 Schultage, flexibel wählbar) (1-2 Schultage, fix festgelegt)
Bis 14:00 Uhr 70,00 € (bisher 50,00 €) 42,00 € (bisher 30,00 €)
Bis 15:30 Uhr 105,00 € (bisher 75,00 €) 56,00 € (bisher 40,00 €)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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8. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen)
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1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen
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21.01.2025
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ö
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8 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
- Auswirkung des Beschlusses vom 23.07.2024 zur Angleichung der Betreuungsgebühren für U3-Kinder ab September 2025 im Kinderhaus Amperspatzen an die Gebühren der Kinderkrippe Fridoline unter gleichzeitigem Wegfall der Geschwisterermäßigung.
Die teilweise extreme Erhöhung wird vereinzelt kritisch hinterfragt. Letztendlich soll jedoch an dem gefassten Beschluss festgehalten werden.
- Schreiben der Fa. Anumar über die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in Leonhardsbuch zwischen der Autobahn und dem Amperkanal. Diese Anlage ist ein freies Verfahren innerhalb der Autobahnanbauzone.
Herr Mück regt an die Wahlplakattafeln vor der nächsten Wahl zu erneuern und entsprechende Mittel im Haushalt dafür vorzusehen.
Herr Bail erkundigt sich nach stattfindenden Bauarbeiten auf dem Penny-Parkplatz. Hier entstehen Tesla-Ladesäulen, so Bürgermeister Vaas.
Herr Held erkundigt sich nach dem Fortschritt in Sachen Änderung der Sportförderrichtlinien. Bürgermeister Vaas erklärt hierzu, dass man wie beschlossen auf Vorschläge aus den Fraktionen wartet und die Richtlinien dann gemeinsam überarbeitet.
Weiter frägt er zur Raumplanung in der Schule nach. Hier ist der Architekt gerade dran. Eventuell sei ein Anbau im Rahmen der künftigen Ganztagesbetreuung notwendig, der dann gefördert wird. Die Sanierung des Kellers in der Schule soll 2025 fertiggestellt werden.
Herr Held erinnert auch an die Übersicht der Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren an den Gemeinderat.
Herr Lerchl weist darauf hin, dass laut Plan im Zuge des Ausbaus der Dorfstraße in Leonhardsbuch anscheinend der vorhandene Radweg am nördlichen Ortseingang etwas verkürzt werden soll.
Auf die Situation des Grabens in Höhe Dorfstr. 6, welcher kein Gewässer dritter Ordnung ist, macht er ebenfalls aufmerksam. Der Eigentümer möchte die Pflege nicht weiterführen. Auch wenn die Gemeinde nicht zuständig ist, sei dieser Entwässerungsgraben sehr wichtig.
Nach Rückfrage von Herrn Zandt wurden an der Ortsverbindungsstraße von Aiterbach nach Unterkienberg von der ausführenden Baufirma kleinere Risse gerichtet.
Herr Kortus bezieht sich auf die anstehende Anschaffung von Notstromaggregaten. Hier ist man in der Planung, so Bürgermeister Vaas. Es sollen mobile Lösungen angeschafft werden. Mittel hierfür werden in den Haushalt eingestellt.
Herr Groszek erinnert an eine bevorstehende Infoveranstaltung in Sachen Hochwasser in Göttschlag. Man wartet hier noch die Untersuchungsergebnisse des Wasserwirtschaftsamtes zu möglichen Maßnahmen ab.
Datenstand vom 07.02.2025 09:24 Uhr