Datum: 25.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 04.02.2025
2 Vorstellung der Amperspatzen zum Konzept der Altersmischung
3 Antrag auf Baugenehmigung zum Teilabbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäudes, Ersatzbau sowie Errichtung einer neuen Pultdachkonstruktion auf der Fl.Nr. 27, Gemarkung Tünzhausen Hinweis auf GR-Beschluss vom 21.01.2025 Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gem. Art. 67 BayBO
4 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Garage (Nachträglicher Bauantrag) auf der Fl.Nr. 27, Gemarkung Tünzhausen Hinweis auf GR-Beschluss vom 21.01.2025 Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gem. Art. 67 BayBO
5 Verlängerung des Mietvertrages der Containeranlage für die Mittagsbetreuung
6 Kinderhaus Ampergrund; Vergabe Außenanlagen
7 Ingenieurvertrag für das Baugebiet Wasenlohe in Aiterbach
8 Beschaffung eines TSF-W für die Feuerwehr Tünzhausen
8.1 Los 1 und 2 Fahrgestell und Aufbau
8.2 Los 5 Beladung
8.3 Los 7 Tragkraftspritze (PFNP)
8.4 Atemschutz
9 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Göttschlag; Billigung des Planentwurfes
10 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 04.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2025 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Vorstellung der Amperspatzen zum Konzept der Altersmischung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö 2

Sachverhalt

Am 09.07.2024 hat der Gemeinderat u.a. beschlossen, das altersgemischte Konzept der Amperspatzen für das Kindergartenjahr 2024/25 beizubehalten und anschließend bedarfsorientiert zu überprüfen.

Demnächst wird die Platzvergabe für das kommende Kindergartenjahr erfolgen. Daher stellt das Leitungsteam der Amperspatzen die Altersmischung ausführlich dem Gemeinderat vor.

Derzeit beherbergen die Amperspatzen zwei Gruppen mit Altersmischung von 1 Jahr bis zum Schuleintritt sowie zwei Kindergartengruppen. Ziel ist im September eine weitere Kindergartengruppe zu eröffnen.

Hervorgehoben werden die Vorteile der Altersmischung für die Kinder, Eltern und das Personal sowie die pädagogischen und wirtschaftlichen Aspekte.

Diskussionsverlauf

GRin Kellner-Zotz erzählt von der Besichtigung und dem harmonischen Eindruck. Das Konzept der Altersmischung sei sehr gut, soll jedoch bei den zwei Gruppen bleiben. Der Fokus soll auf Ü3-Kindern liegen, so dass diese alle einen Betreuungsplatz haben.

GR Colombo sieht in der Altersmischung ein Zukunftsmodell.

GR Lerchl erkundigt sich, ob für die fünfte Gruppe genügend Personal vorhanden sein wird.
Aktuell läuft die Personalgewinnungsphase. Der Aufbau wird sowohl mit Personal als auch Kindern aus anderen Gruppen erfolgen. Hintergrund ist die notwendige Struktur.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Ausführungen des Leitungsteams der Amperspatzen und hält am Konzept der Altersmischung fest. Ü3-Kinder haben Priorität bei der Platzvergabe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Teilabbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäudes, Ersatzbau sowie Errichtung einer neuen Pultdachkonstruktion auf der Fl.Nr. 27, Gemarkung Tünzhausen Hinweis auf GR-Beschluss vom 21.01.2025 Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gem. Art. 67 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 21.01.2025 hat die Gemeinde Allershausen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum oben genannten Bauvorhaben nicht erteilt.

Mit Schreiben vom 11.02.2025 bittet das Landratsamt Freising die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu überdenken.

Nähere Infos können dem beigefügten Schreiben des Landratsamtes Freising entnommen werden. 

Diskussionsverlauf

GR Kortus erkundigt sich, ob für das Bauen ohne Baugenehmigung eine Strafe erfolgt.
Dafür ist das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde zuständig.

GR Glück frägt, ob die Ablehnungsgründe für das Landratsamt ersichtlich waren, denn aus deren Schreiben wird nicht darauf eingegangen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Garage (Nachträglicher Bauantrag) auf der Fl.Nr. 27, Gemarkung Tünzhausen Hinweis auf GR-Beschluss vom 21.01.2025 Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gem. Art. 67 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 21.01.2025 hat die Gemeinde Allershausen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum oben genannten Bauvorhaben nicht erteilt.

Mit Schreiben vom 11.02.2025 bittet das Landratsamt Freising die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu überdenken. 

Nähere Infos können dem beigefügten Schreiben des Landratsamtes Freising entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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5. Verlängerung des Mietvertrages der Containeranlage für die Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö 5

Sachverhalt

Mit Datum vom 21.08.2024 wurde nach dem Hochwasser vom Juni 2024 eine Containeranlage für die Mittagsbetreuung angemietet. Zum damaligen Zeitpunkt wurde die Anmietung der Containeranlage für einen Zeitraum von 10 Monaten vorgesehen. Nunmehr zeichnet sich ab, dass die Anmietung der Containeranlage mindestens bis zum 31.07.2026 notwendig wird.

Auf schriftliche Nachfrage des Technischen Bauamtes hat die Fa. Algeco der Mietverlängerung bis zum 31.07.2026 zu den bisherigen Konditionen, d.h. monatlich Euro 3.497,34 (brutto), zugestimmt.

Diskussionsverlauf

GR Zandt erkundigt sich, ob ein günstigerer Preis für die Verlängerung möglich ist.
Diesbezüglich wurde bei der Firma angefragt. Mit Verweis auf die günstigen bisherigen Konditionen wurde dies verneint.

GRin Kellner-Zotz frägt nach der Nutzung der gemeindlichen Container vom Spatzennest.
Diese müssen vor einer weiteren Verwendung aufgrund der Auswirkungen des Hochwassers hergerichtet werden.
GR Held wünscht eine Angebotseinholung dazu, soweit dies noch nicht geschehen ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der Anmietung der Containeranlage der Fa. Algeco für die Mittagsbetreuung bis zum 31.07.2026 zum monatlichen Mietpreis von Euro 3.497,34 (brutto).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Kinderhaus Ampergrund; Vergabe Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö 6

Sachverhalt

Mit Datum vom 05.11.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, die Kosten für die Umgestaltung der Außenanlagen des Kinderhaus Ampergrund (Kindergarten St. Josef und Kinderkrippe Fridoline), Kirchstr. 15, in einer Höhe von € 150.000,00 in den Haushalt 2025 aufzunehmen.

Nunmehr liegt der Gemeinde die Kostenplanung der Firma „gemeinsam-gestalten“ für die Umgestaltung der Außenanlagen auf Basis des im Gemeinderat vorgestellten Konzeptes einer Mitmachbaustelle vor. Der Einholung der Kostenplanung bei der Firma „gemeinsam-gestalten“ liegt ein intensiver Austausch samt Ortsterminen zwischen den Betreibern des Kindergartens St. Josef sowie der Kinderkrippe Fridoline zugrunde.

Die Kostenplanung der Umgestaltung der Außenanlagen für die Kinderkrippe Fridoline beträgt € 44.137,10 (brutto) zzgl. einer zu erbringenden Eigenleistung in Höhe von € 12.420,00 (netto). Die Eigenleistung beinhaltet einen Leistungsansatz von 180,0 h mit einem Verrechnungssatz von € 69,00/h. Bei einer geschätzten Dauer der Maßnahme von ca. 5 Arbeitstagen ergibt das eine tägliche Eigenleistung von ca. 36 Stunden, d.h. z.B. fünf erwachsene oder jugendliche Arbeitskräfte à 7,25 h.

Die Kostenplanung der Umgestaltung der Außenanlagen für den Kindergarten St. Josef beträgt € 106.921,50 (brutto) zzgl. einer zu erbringenden Eigenleistung in Höhe von € 29.808,00 (netto). Die Eigenleistung beinhaltet einen Leistungsansatz von 432,0 h mit einem Verrechnungssatz von € 69,00/h. Bei einer geschätzten Dauer der Maßnahme von ca. 15 Arbeitstagen ergibt das eine tägliche Eigenleistung von ca. 32 h, d.h. vier erwachsene oder jugendliche Arbeitskräfte à 8 h.

Am 17.02.2025 haben der Kindergarten St. Josef und die Kinderkrippe Fridoline einen Informationsabend mit dem vorgesehenen Unternehmen zur vorgesehenen Außenanlagengestaltung auf Grundlage des Mitmachkonzeptes mit Vorstellung der möglichen Unterstützung durch Eltern, Interessierte, Firmen etc. durchgeführt. Eine sich hieraus ergebende Aufstellung zu zugesagter Eigenleistung durch Arbeitskräfte oder zu Sach- und Materialspenden, als auch zu finanzieller Unterstützung, die gleichfalls zur Abgeltung der Eigenleistung eingebracht werden können, wird seitens des Kindergartens und der Kinderkrippe nachgereicht.

Gemäß Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBek) vom 31.07.2018, zuletzt geändert am 27.12.2024, wurden die Wertgrenzen für Direktaufträge, d.h. Aufträge ohne jegliches Vergabeverfahren, erhöht. Die Wertgrenze liegt nunmehr bei € 250.000,00 netto. Für die Vergabe als Direktauftrag ist der Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Aus Sicht der Verwaltung kann die Umgestaltung der Außenanlagen im Kinderhaus Ampergrund aufgrund des intensiven vorgelagerten Prozesses zur Außenanlagengestaltung als Direktauftrag getätigt werden.

Diskussionsverlauf

GR Groszek spricht den Bauablauf und die doppelte Baustelleneinrichtung an. Zudem bemängelt er, dass keine Vergleichsangebote eingeholt wurden.
GR Lerchl regt dazu an, Nachzuverhandeln und die Baustelleneinrichtung bei St. Josef zu streichen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Umgestaltung der Außenanlagen im Kinderhaus Ampergrund als Direktauftrag.

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Umgestaltung der Außenanlagen für die Kinderkrippe Fridoline zum Angebotspreis in Höhe von € 44.137,10 (brutto) an die Firma Robert-Schmid-Ruiu „gemeinsam-gestalten“ aus Olching unter der Maßgabe, dass die der Kostenplanung zugrundeliegenden Eigenleistungen in Höhe von € 12.420,00 (netto) durch die Kinderkrippe Fridoline erbracht werden.

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Umgestaltung der Außenanlagen für den Kindergarten St. Josef zum Angebotspreis in Höhe von € 106.921,50 (brutto) an die Firma Robert-Schmid-Ruiu „gemeinsam-gestalten“ aus Olching unter der Maßgabe, dass die der Kostenplanung zugrundeliegenden Eigenleistungen in Höhe von € 29.808,00 (netto) durch den Kindergarten St. Josef erbracht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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7. Ingenieurvertrag für das Baugebiet Wasenlohe in Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö 7

Sachverhalt

Am 19.07.2022 wurde der Beschluss zur Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet Wasenlohe an WipflerPLAN gefasst. Aufgrund der hohen Kosten soll dieser nun aufgehoben werden.

Für die Ingenieurleistungen für die Erschließung des Baugebietes Wasenlohe in Aiterbach wurde vom Ing. Büro Dippold und Gerold ein Ingenieurvertrag vorgelegt. Enthalten sind die Leistungsphasen 3-9 für die Erschließung des Baugebietes Wasenlohe in Aiterbach.

Die Ingenieurleistungen werden der Honorarzone II Basissatz zugeordnet. Die besonderen Leistungen, soweit erforderlich, erfolgen nach Zeitaufwand. Nebenkosten werden pauschal mit 4 % vergütet.

Entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung ist mit Planungskosten in Höhe von 49.435,46 € brutto zu rechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 19.07.2022 auf und beauftragt das Ing. Büro Dippold und Gerold gemäß vorgelegtem Honorarangebot vom 28.01.2025 für die Leistungsphasen 3-9 für die Erschließung des Baugebietes Wasenlohe in Aiterbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Beschaffung eines TSF-W für die Feuerwehr Tünzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö 8

Sachverhalt

Am 30.01.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, ein TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser) für die Freiwillige Feuerwehr Tünzhausen im Rahmen einer gemeinsamen Beschaffung mit den Gemeinden Au und Wang zu beschaffen.

Nach umfangreichen Abstimmungen zwischen den beteiligten Gemeinden und Feuerwehren erfolgte die Ausschreibung bis 28.01.2025. Die Ausschreibung erfolgte Losweise. Die Lose 1 (Fahrgestell) und 2 (Aufbau) sind für alle beteiligten Feuerwehren identisch. Die Lose 5 (Beladung) und 7 (Tragkraftspritze) betreffen ausschließlich die Feuerwehr Tünzhausen.

Von der Regierung von Oberbayern wurde ein Festbetragszuschuss über 58.201 € für das Fahrzeug und 7.007 € für die Tragkraftspritze bewilligt. Aufgrund der geänderten Zuwendungsrichtlinien ab dem 23.12.2024 und dem noch nicht erfolgten Maßnahmebeginn ist mit einem erhöhten Zuschuss für das Fahrzeug in Höhe von 72.743 € zu rechnen.

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8.1. Los 1 und 2 Fahrgestell und Aufbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö 8.1

Sachverhalt

Der Anbieter des Loses „Fahrgestell“ und „Aufbau“ garantiert mit der Abgabe seines Angebotes die Verträglichkeit des gewählten Fahrgestelles (Los Fahrgestell), (insbesondere die Einhaltung der Gewichtsvorgaben in Hinblick auf die Anforderung eines möglichst großen Löschwassertanks und der vorgesehenen Beladung), mit den von ihm angebotenen Aufbau (Los Aufbau), die deshalb zusammengehörig anzubieten sind. Er tritt hier als Generalunternehmer auf.

Die Zusammenfassung der beiden Lose „Fahrgestell und Aufbau“ wurde vorgenommen, da nur so die Einhaltung der Gewichtsvorgaben nach DIN im Hinblick auf einen möglichst großen Löschwassertank gewährleistet werden kann.

Im Ergebnis ist in diesem Fall gemäß § 97 Abs. 4 GWB aus wirtschaftlichen und technischen Gründen eine gemeinsame Ausschreibung der Lose „Fahrgestell“ und „Aufbau“ aus Sicht der Vergabestelle zwingend erforderlich.

Anzahl der eingegangenen und geprüften Angebote:        2
Anzahl der gewerteten:                                        2

Angebotspreis: 
Los 1: Fahrgestell         brutto 57.607,90 €                netto 48.410,00 €
Los 2: Aufbau         brutto 203.954,10 €                netto 171.390,00 €

Preisgünstigstes und wirtschaftlichstes Angebot bei Los 1 „Fahrgestell“ und Los 2 „Aufbau“ ist, gemäß Bewertungsmatrix, Rosenbauer Deutschland GmbH mit 139,9 von möglichen 150,0 Punkten.

Es wurde von der Rosenbauer Deutschland GmbH und dem Zweitplatzierten jeweils als Fahrgestell ein IVECO Daily 70C18H mit 3.750 mm Radstand, 176 PS (129 KW), Schadstoffklasse EURO VI E und Handschalter angeboten.

Das Angebot der Rosenbauer Deutschland GmbH ist das günstigste und erhält beim Kriterium Preis somit 35,0 von 35,0 möglichen Punkten. Das zweite Angebot ist 8,92 % teurer und erhält dem entsprechend 31,9 von möglichen 35,0 Punkten. Bei den Leistungskriterien erhält die Rosenbauer Deutschland GmbH und der Zweitplatzierte jeweils 9,3 Punkte von möglichen 15 Punkten.

Die Bewertung der Bieter für das Los 1 „Fahrgestell“ in der Übersicht:
1. Rosenbauer Deutschland GmbH                44,3 Punkte
2. Zweitplatzierter                                41,2 Punkte

Für das Los 2 Aufbau legt die Rosenbauer Deutschland GmbH das günstigere Angebot vor und erhält 70,0 von möglichen 70,0 Punkten. Das Angebot des Zweitplatzierten ist 12,80 % teurer und erhält 61,0 Punkte.

Bei den Leistungskriterien erhält das Angebot der Rosenbauer Deutschland GmbH 25,6 von 30,0 möglichen Punkten. Das Angebot des Zweitplatzierten erhält 11,7 von 30,0 möglichen Punkten.

Die Bewertung der Bieter für das Los 2 „Aufbau“ in der Übersicht:
1. Rosenbauer Deutschland GmbH                95,6 Punkte
2. Zweitplatzierter                                72,7 Punkte

Die Bewertung der Bieter für die Lose 1 „Fahrgestell“ und 2 „Aufbau“ in der Übersicht.
1. Rosenbauer Deutschland GmbH                139,9 Punkte
2. Zweitplatzierter                                113,9 Punkte

Diskussionsverlauf

GR Held erkundigt sich, ob das Fahrzeug auf den Stellplatz im Feuerwehrhaus passt.
Dies ist der Fall.

Beschluss

Die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Rudolf-Breitscheid-Straße 79, 14943 Luckenwalde, erhält den Auftrag für Los 1 (Fahrgestell) zum Preis von 57.607,90 € brutto und Los 2 (Aufbau) zum Preis von 203.954,10 € brutto für das TSF-W der Feuerwehr Tünzhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8.2. Los 5 Beladung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö 8.2

Sachverhalt

Anzahl der eingegangenen und geprüften Angebote:        2
Anzahl der gewerteten Angebote:                                2

Angebotspreis:        brutto 16.979,55 €                netto 14.268,53 €

Das preisgünstigste und wirtschaftlichste Angebot kommt von der Albert Ziegler GmbH.
Das Angebot des Zweitplatzierten ist um 10,05 % teurer.

Alle Produkte in den Angeboten erfüllen die Qualitätsvorgaben des Leistungsverzeichnisses.
Gemäß Bewertungsmatrix erhält die Albert Ziegler GmbH 100,0 von möglichen 100,0 Punkten und der Zweitplatzierte 90,0 Punkte.

Beschluss

Die Fa. Albert Ziegler GmbH, Alfred-Ziegler-Str. 1, 89537 Giengen/Brenz, erhält den Auftrag für Los 5 (Beladung FF Tünzhausen) zum Preis von 16.979,55 € brutto für das TSF-W der Feuerwehr Tünzhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8.3. Los 7 Tragkraftspritze (PFNP)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö 8.3

Sachverhalt

Anzahl der eingegangenen und geprüften Angebote:        1
Anzahl der gewerteten Angebote:                                1

Angebotspreis:        brutto 20.671,25 €                netto 17.370,80 €

Das preisgünstigste und wirtschaftlichste Angebot kommt von der BAS Vertriebs GmbH, als einziges vorhandenes Angebot.

Alle Produkte in den Angeboten erfüllen die Qualitätsvorgaben des Leistungsverzeichnisses.
Auf eine Bewertung gemäß Bewertungsmatrix wurde verzichtet, da nur ein Angebot vorhanden ist.

Beschluss

Die Fa. BAS Vertriebs GmbH, Semmelweisstraße 8, 82152 Planegg, erhält den Auftrag für Los 7 (Beladung PFNP) zum Preis von 20.671,25 € brutto für das TSF-W der Feuerwehr Tünzhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8.4. Atemschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö 8.4

Sachverhalt

Die Atemschutzgeräte waren nicht Teil der Ausschreibung. Diese werden separat beschafft, um einheitliche Geräte bei den gemeindlichen Feuerwehren zu haben.

Für die nach DIN notwendige Fahrzeugausstattung liegt ein Angebot der Fa. Stirner vor.

Angebotspreis:        brutto 19.286,14 €                netto 16.206,84 €

Beschluss

Die Fa. Stirner GmbH, Hauptstraße 23, 84567 Perach, erhält den Auftrag zur Lieferung der Atemschutzgeräte zum Preis von 19.286,14 € brutto für das TSF-W der Feuerwehr Tünzhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Göttschlag; Billigung des Planentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö 9

Sachverhalt

Am 21.01.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Göttschlag zu ändern. In den Geltungsbereich sollten eine Teilfläche aus Fl.Nr. 450 und Fl.Nr. 450/5 sowie die bisher nicht enthaltenen Teilflächen aus Fl.Nr. 448, 450/4 und 450/7, je Gemarkung Tünzhausen, aufgenommen werden.

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde die Wacker Planungsgesellschaft mit der Ausarbeitung der Satzungsänderung beauftragt. Um die Planung weiterverfolgen zu können war zunächst eine (Teil-)Entnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) nötig. Die Entnahme wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Freising am 14.03.2024 bekannt gemacht.

Die Entnahme aus dem LSG erfolgte nur für Teilflächen der zwischenzeitlich durch Grundstücksteilungen neu entstandenen Fl.Nrn. 450/5 und 450/12 sowie die nur teilweise enthaltenen aber bereits bebauten Fl.Nrn. 450/4 und 450/7. Teilflächen der Fl.Nrn. 448 und 450 sind aufgrund der vorgenannten Umstände nicht mehr für die Aufnahme in den Geltungsbereich vorgesehen.

Nach dem Hochwasserereignis Anfang Juni 2024 kam die Frage des Hochwasserschutzes auf. Der Großteil der in den Geltungsbereich aufzunehmenden Flächen befindet sich im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Amper. Es ist zu erwarten, dass von den zu beteiligenden Fachstellen im Rahmen der Beteiligung entsprechende Stellungnahmen und Hinweise kommen werden.

Nach Billigung durch den Gemeinderat kann das Auslegungsverfahren und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

Diskussionsverlauf

GR Held erkundigt sich nach dem Ortstermin zur Meinung vom Wasserwirtschaftsamt oder Landratsamt und moniert, dass der Gemeinderat nicht zum Termin geladen wurde.
Bürgermeister Vaas entgegnet, dass der Termin nicht von der Gemeinde sondern kurzfristig von den Freien Wähler organisiert wurde. Das Wasserwirtschaftsamt erarbeitet derzeit eine Basisstudie für die Amper im Bereich Göttschlag.

GR Colombo regt an, einen Passus aufzunehmen, dass auch Haustechnikräume über der HW100-Linie liegen sollen.
GR Bail verweist dazu auf die Eigenverantwortung der Bauwerber.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Göttschlag nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB samt Plandarstellung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren einzuleiten und die Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.02.2025 ö 10

Sachverhalt

Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Termin Finanzausschuss am 10.03.2025 um 19:00 Uhr
  • Termin Schulverbandsversammlung am 17.03.2025 um 18:00 Uhr
  • Termin Gemeinschaftsversammlung am 17.03.2025 um 19:30 Uhr
  • Edeka hat in der Ortsmitte einen Getränkemarkt mit Grundversorgung vorgesehen. Ein Gespräch über die Notwendigkeit eines ausreichenden Sortiments mit der Regionalleitung ist vorgesehen.
  • Bestand Chroniken:        Band 1                über 100 Exemplare                11 Verkäufe/5 Jahren
Band 2                60 Exemplare                          7 Verkäufe/5 Jahren
                               Band 3                ca. 280 Exemplare                17 Verkäufe/5 Jahren
  • Für Vereinsjubiläen über 100 Jahren sind keine Regelungen in der Ehrungssatzung enthalten. Vorgeschlagen wird in 25-Jahres-Schritten nochmals je 500 € zu gewähren.
    Das Gremium stimmt dem Vorschlag einstimmig mit 17:0 zu.
  • Für die Grundstücke entlang der FS 6 in Leonhardsbuch muss eine Regelung zur Entwässerung der Dach- und Grundstücksflächen gefunden werden. Nach Baugenehmigung hat die Entwässerung auf dem Grundstück zu erfolgen. GR Groszek teilt dazu mit, dass der Graben - keiner 3. Ordnung, zwischen Dorfstr. 6 und 8, nicht geräumt wurde. GR Moser erwidert, dass dies eine Grundsatzfrage, auch für andere Ortsteile, sei. Alle Gräben 3. Ordnung wurden durch die Gemeinde geräumt.

Anfragen:
GRin Kellner-Zotz erkundigt sich nach den Terminen für die Bürgerversammlungen.
Diese stehen noch nicht fest.

GR Held hat sich die vorgesehenen Maßnahmen in den Vermögenshaushalten 2023 und 2024 angesehen und weist auf die Diskrepanz der vorgesehenen und der umgesetzten Maßnahmen hin. Er schlägt vor, den Regenrückhalt in Laimbach und die Urnengräber auf dem Friedhof als nächste Maßnahmen umzusetzen.
Für den Regenrückhalt in Laimbach läuft derzeit die Ausschreibung. Zu den Urnengräbern wurde mit der Firma bereits Kontakt aufgenommen. Das letztjährige Angebot hat noch Bestand und soll zeitnah ausgeführt werden.
GR Lerchl bringt in diesem Zusammenhang die Installation von PV-Anlagen auf gemeindlichen Gebäuden ebenfalls auf die Agenda.

Datenstand vom 02.04.2025 12:31 Uhr