Datum: 18.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Groß Rathaus Allershausen
Gremium: Gemeinderat Allershausen
Körperschaft: Gemeinde Allershausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2025
2 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 51, Gemarkung Aiterbach
3 OD Leonhardsbuch FS 6 - Ausbauvereinbarung Straße
4 OD Leonhardsbuch FS 6 - Ausbauvereinbarung Kanal
5 OD Leonhardsbuch FS 6 - Beweissicherungsverfahren
6 Beauftragung der Urnenerdgräber für den Friedhof Allershausen
7 Konzept Sturzflutrisikomanagement Allershausen - Förderantrag und Ausschreibung
8 Beteiligung zur Fortschreibung des Regionalplans München (26. Änderung; Kapitel B IV 7 Energieerzeugnung)
9 Haushalt 2025
9.1 Beratung über den Haushalt 2025
9.2 Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025
9.3 Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2024-2028
10 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.02.2025 werden keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 51, Gemarkung Aiterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Aiterbach und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als Dorfgebiet (MD-Gebiet) dargestellt.

Bauplanungsrechtlich ist dieses Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.

Es ist geplant auf der Fl.Nr. 51, Gemarkung Aiterbach ein Einfamilienhaus mit den 
Maßen: 13,49 m x 8,99 m zu errichten. 
Die Ausführung erfolgt in der Bauweise: E+1+D und erhält ein Walmdach mit einer Dachneigung von 38° Grad.

Bauplanungsrechtlich fügt sich dieses beantragte Bauvorhaben in die umliegende Bebauung ein. 

Die Abstandsflächen zwischen Neubau und Bestandsgebäude sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Der Anschluss an die Wasserversorgung ist gesichert.

Für die Entwässerungsanlage sollte aus Sicht der Verwaltung dieser Haus- bzw. Grundstücksanschluss zwingend nochmals befahren werden, da zum einen bei der Befahrung in 2022 nicht näher zu identifizierenden Ablagerungen in größerem Ausmaß vorhanden waren, die letztlich zu einem Abbruch der Befahrung geführt haben und zum anderen das Abwasser bei der Befahrung arg getrübt bzw. verfärbt war.
Hierzu ist dringend ein Entwässerungsplan bei der Gemeinde Allershausen einzureichen. Die Freigabe zur gesicherten Erschließung „Entwässerung“ kann erst nach Freigabe des Entwässerungsplanes erteilt werden.

Nähere Infos zum beantragten Bauvorhaben können den beigefügten Unterlagen entnommen

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die Abstandsflächen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. OD Leonhardsbuch FS 6 - Ausbauvereinbarung Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö 3

Sachverhalt


Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erneuerung der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße FS 6 in Leonhardsbuch. Im Rahmen der Erneuerung der Kreisstraße FS6 soll auf Wunsch der Gemeinde Allershausen auch der Gehweg hergestellt werden. Der Kostenübernahme für den Gehweg durch die Gemeinde hat der GR in der GR-Sitzung vom 07.11.2023 zugestimmt.

Die gesamte Ausbauvereinbarung „61 – 631 – 506, Kreisstraße FS 6, Abschnitt 160 km 0,920 bis km 1,820“ mit dem Landkreis Freising ist den Unterlagen für den TOP beigefügt. Hier nur zwei wesentliche Absätze

§1 Gegenstand der Vereinbarung
  1. Der Landkreis und die Gemeinde beabsichtigen als Gemeinschaftsmaßnahme die Kreisstraße FS 6 im Bereich der Ortsdurchfahrt Leonhardsbuch im Abschnitt 160 von km 0,920 bis km 1,820 im Vollausbau auszubauen. Die Baulänge des Vorhabens in der Kreisstraße FS 6 beträgt insgesamt ca. 900 m. Hierzu sind auch planerische Leistungen zu erbringen.

§4 Kosten
  1. Als Straßenbaulastträger der Kreisstraße FS 6 ist der Landkreis Träger der Planungs- und Baukosten für deren Vollausbau. Die Gemeinde übernimmt als Baulastträgerin der Gehwege, vgl. Ziff. II Nr. 12a Abs. 1 Nr. 1 ODR, innerhalb des festgesetzten Ortsdurchfahrtbereichs, (Art. 4 Abs. 1 BayStrWG) die dafür und für die Bordanlagen anfallenden Planungs- und Baukosten

Hinweis: Die abschließende Straßenplanung liegt noch nicht vor, u.a. da derzeit nicht auszuschließen ist, dass durch die Spartenmaßnahme in 2025 ggfs. noch Anpassungen notwendig werden.

Diskussionsverlauf

Herr Zandt erkundigt sich, ob der 1,80 m breite Gehweg auch für Radfahrer freigegeben werden kann, wie es anderswo zu sehen ist. Dies ist nur ab einer Breite von 2,50 m möglich, so Bürgermeister Vaas

Beschluss

Der Gemeinderat Allershausen stimmt der Ausbauvereinbarung „61 – 631 – 506, Kreisstraße FS 6, Abschnitt 160 km 0,920 bis km 1,820“ mit dem Landkreis Freising zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. OD Leonhardsbuch FS 6 - Ausbauvereinbarung Kanal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö 4

Sachverhalt

Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erneuerung der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße FS 6 in Leonhardsbuch. Mit der Erneuerung der Kreisstraße FS 6 geht der vorhandene Straßenentwässerungskanal, derzeit im Eigentum des Landkreises, als Regenwasserkanal in das Eigentum der Gemeinde Allershausen über. Der Landkreis beteiligt sich im Rahmen der Maßnahme an den Kosten der Sanierung des Straßenentwässerungskanals.

Für die Abgabe des Straßenentwässerungskanals in der Ortsdurchfahrt Leonhardsbuch an die Gemeinde sowie über die Beteiligung des Landkreises an dessen Sanierung ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Die gesamte Ausbauvereinbarung „61 – 631 – 506 Kreisstraße FS 6, Straßenentwässerung, Abschnitt 160 km 0,920 bis km 1,820“ mit dem Landkreis Freising ist den Unterlagen der GR-Sitzung beigefügt. Hier drei wesentliche Absätze aus der Vereinbarung

§1 Gegenstand der Vereinbarung
Das Entwässerungskonzept der Schönenberg Ingenieure vom 29.11.2024 umfasst den Abschnitt 160 km 0,920 bis km 1,820. In diesem Bereich wird der Straßenentwässerungskanal an die Gemeinde übergeben.

§4 Kosten
  1. Die Anschaffungskosten für die für die Straßenentwässerung der Kreisstraße FS 6 notwendigen Sedimentanlagen (Reinigungsanlagen) trägt der Landkreis in vollem Umfang. 

  1. Die Kostenbeteiligung des Landkreises an der Sanierung der Kanalanlage bemisst sich nach der Länge der zu entwässernden Straßenstrecke, einer eventuell fälligen Umweltpauschale und ggf. nach den gemeindlichen Aufwendungen für die Herstellung der Straßeneinläufe (gern. Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/2022, vom 19. Dezember 2022) gemäß ODR:

Pauschalbetrag für lfd. Straßenmeter (brutto)
233,00 € 
900 m
209.700 €
Erhöhte Anforderungen Umweltschutz 
(Umweltpauschale) (brutto)
46,00 €
900 m
41.400 €
Pauschale für Straßeneinläufe pro Einlauf (brutto)
744,00 €
30 Stk. 
22.320 €
Kostenbeitrag Landkreis gesamt (brutto)


273.420 €

Diskussionsverlauf

Nach Rückfrage wird darauf hingewiesen, dass der Unterhalt des Kanals anschließend bei der Gemeinde liegt, der Unterhalt der Sedimentanlagen jedoch beim Landkreis.

Herr Lerchl stellt klar, dass er nicht mit dem Schließen des Durchlasses zwischen Hausnummer 6 und 8 einverstanden ist, auch wenn dieser auf Privatgrund liegt. Die Zustimmung hier gilt ausschließlich der Ausbauvereinbarung.

Beschluss

Der Gemeinderat Allershausen stimmt der Ausbauvereinbarung „61 – 631 – 506 Kreisstraße FS 6, Straßenentwässerung, Abschnitt 160 km 0,920 bis km 1,820“ mit dem Landkreis Freising zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. OD Leonhardsbuch FS 6 - Beweissicherungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö 5

Sachverhalt

Die Kreisstraße FS 6 (Ortsdurchfahrt 85391 Leonhardsbuch) wird in 2026 voll ausgebaut (ca. 900 m). In 2025 werden vorlaufend Spartenleistungen durchgeführt (RW-Kanal, Trinkwasserleitung). Die Gemeinde Allershausen beabsichtigt baubegleitend eine Beweissicherungsmaßnahme durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vornehmen zu lassen, d.h. eine Beweissicherungsmaßnahme 
  • vor der Spartenlegung 2025 
  • nach der Spartenlegung 2025 und/oder vor dem Straßenbau 2026 
  • nach dem Straßenbau 2026 

Ziel der Beweissicherung ist es, etwaige Schadens- bzw. Regressansprüche während bzw. nach Durchführung der Baumaßnahme mit belastbaren Unterlagen prüfen zu können. 

Für die Ausführung der Beweissicherung wurden seitens des Technischen Bauamtes zwei Ingenieurbüros angefragt. Das Ingenieurbüro, Lange und Mösbauer Beratende Ingenieure PartmhB (München), hat ein Angebot abgegeben.

Die Kosten für das Beweissicherungsverfahren beziffern sich, bei Aufnahme sämtlicher Gebäude gemäß beigefügter Übersicht (Lange - A Beweissicherung Dorfstraße Übersicht.pdf), wie folgt:
Erstaufnahme:        Euro 21.658,00 (brutto)
Zwischenaufnahme:        Euro 15.315,30 (brutto)
Schlußaufnahme:        Euro 15.315,30 (brutto)

Mit dem Landkreis Freising ist eine Kostenbeteiligung für die Beweissicherung aufgrund der Straßenbaumaßnahme noch abzuklären. Eine entsprechende Anfrage wurde am 12.03.2025 an das SG Tiefbau, Landkreis Freising, verschickt.

Nach derzeitiger Einschätzung des Technischen Bauamtes entfallen jedoch mind. zwei der beweiszusichernden Grundstücke bzw. Gebäude. Ggfs. können noch weitere Grundstücke bzw. Gebäude entfallen. Mit jedem entfallenden Grundstück reduzieren sich die Kosten durchschnittlich um ca. 1.800,00 (brutto).

Beschluss

Der Gemeinderat Allershausen stimmt der Durchführung der Beweissicherungsmaßnahme im Zuge der Spartenverlegung und des Straßenausbau der OD 6 zu. 
Die Festlegung der beweiszusichernden Gebäude ist durch das Technische Bauamt nochmals zu konkretisieren und eine Kostenbeteiligung des Landkreises abzuklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Beauftragung der Urnenerdgräber für den Friedhof Allershausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 19.03.2024 wurde die Bereichsplanung für den Friedhof Allershausen durch die Fa. Weiher GmbH vorgestellt.

Eine Entscheidung wurde damals noch nicht getroffen, da zuerst die Zahlen zu den Erd- und Urnenbestattungen aufbereitet werden sollten. Aufgrund des Hochwassers und dem Fokus auf der Schadensbeseitigung wurde die Thematik zurückgestellt.

Mittlerweile sind nur noch 8 Grabstellen in den Urnenwänden frei.

Die Fa. Weiher GmbH hat am 17.05.2024 ein Angebot für 36 Urnenerdgrabsysteme für bis zu 2 verrottbare Urnen vorgelegt. Um 3 Bäume werden je 12 Urnensysteme kreisförmig angeordnet.

Das Angebot beläuft sich auf insgesamt 35.219,19 € brutto und hat weiterhin Bestand.

Diskussionsverlauf

Die am Friedhof vorhandenen Betonfundamente sind auf Nachfrage von Herrn Held nicht mehr im Weg.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Urnenerdgräber auf dem gemeindlichen Friedhof zu errichten. Das Angebot der Fa. Weiher GmbH aus Freiburg vom 17.05.2024 in Höhe von 35.219,19 € brutto wird beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Konzept Sturzflutrisikomanagement Allershausen - Förderantrag und Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö 7

Sachverhalt

Im Beratungsgespräch am 06.02.2025 zwischen der Gemeinde Allershausen und dem WWA München zur Erstellung eines Sturzflutrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Allershausen wurde die dafür notwendige Vorgehensweise besprochen (Förderantrag und Ausschreibungsverfahren).

Förderantrag
Die Gemeinde stellt dazu beim WWA einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm 2026 verbunden mit einem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn 2025. Der Antrag umfasst:
  • Zuwendungsantrag (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) mit LV/Angebot
  • formloser Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn 
  • Plan mit Darstellung des Untersuchungsgebietes 
  • Erklärung des Vorhabenträgers, ob er die Zuwendung an einen Dritten weiterleitet
  • Erklärung des Vorhabenträgers, ob er beziehungsweise der Letztempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist (Nr. 9 des Musters 1a zu Art. 44 BayHO)
  • einen Gemeinderatsbeschluss mit Beschluss wie unten aufgeführt

Vom WWA wird nach Antragstellung ein Bescheid über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erlassen. Mit Vorlage dieses Bescheides kann die Gemeinde den Auftrag vergeben.

Das Vorhaben wird vom WWA München der Regierung für das Förderprogramm 2026 gemeldet. Eine Entscheidung über die mögliche Finanzierung im Jahr 2026 fällt im Frühjahr 2026 nach Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördergelder an die Regierungsbezirke. Falls das Vorhaben in das Förderprogramm 2026 aufgenommen ist, wird der Zuwendungsbescheid erlassen und das Vorhaben kann nach Abschluss des Konzepts und Vorlage des Verwendungsnachweises mit Rechnungen abgerechnet werden. Derzeit ist ein Fördersatz von 75 % für Sturzflut-Management-Konzepte möglich. (Hinweis neue RZWas2015 – keine Änderung bekannt).

Die Kosten für die Erstellung das Sturzflutkonzept werden mit ca. Euro 150.000,00 angesetzt. Der Zeitraum für die Konzepterstellung beträgt ca. 18 Monate (beabsichtigt: Juni 2025 bis Dezember 2026)

Ergänzender Hinweis: Allershausen wäre die erste Gemeinde im Landkreis Freising, die ein derartiges Risikomanagementkonzept erstellt.

Ausschreibungsverfahren
Der Förderantrag kann erst nach Vergabebeschluss des GR zur Erstellung eines Sturzflutrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Allershausen gestellt werden. Demzufolge ist im Vorfeld des Förderantrages eine Ausschreibung mit Abfrage an mind. drei Bieter vorzunehmen. 

Das Technische Bauamt hat basierend auf den Muster-Ausschreibungsunterlagen des LFU als auch eigenen Recherchen und Nachfragen eine entsprechende Ausschreibung erstellt. Diese wurde intern mit dem Bürgermeister, dem Geschäftsstellenleiter, dem Bauhofleiter und einem weiteren Vertreter des Bauamtes besprochen und liegt versandfertig vor. Ergänzend wurde seitens des TBA eine Aufstellung interessierter Ingenieurbüros erstellt, die bereits entsprechende Konzepte für diverse Gemeinden in Bayern erstellt haben.

Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
    • grundsätzlicher GR-Beschluss am 18.03.2025
    • Angebotsabfrage am 19.03.2025
    • Angebotsabgabe bis 11.04.2025
    • interne Auswertung
    • Vergabebeschluss bzw. -vorschlag GR am 06.05.2025
    • Förderantrag mit Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
    • Auftragsvergabe durch Gemeinde nach Rückmeldung WWA
    • Projektstart: Mitte Juni 2025
    • Projektende: 31.12.2026 (18 Monate)

Diskussionsverlauf

Herr Portz verdeutlicht, dass Brennpunkte aus langjährigen Erfahrungen gewonnen wurden. Bürgermeister Vaas erhofft sich durch die Zusammenarbeit mit dem WWA für nachfolgende Maßnahmen eine schnellere Genehmigung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement nach Nr. 2.1.6 RZWas 2021 für das Gemeindegebiet/Teile des Gemeindegebiets gemäß den Inhalten des LfU-Leitfadens zur Aufstellung von Konzepten zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement (Stand Jan. 2024).
Es ist bekannt, dass ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht besteht und die Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes zur Maßnahme keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides darstellt.
Die Förderung erfolgt nach den jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen.
Aufgrund der Dringlichkeit wird die vorzeitige Baufreigabe des Vorhabens beantragt. Die Dringlichkeit des Vorhabens wird durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert. 
Die Gemeinde trägt das Finanzrisiko. Es ist bekannt, dass die Vorfinanzierungskosten nicht zuwendungsfähig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die beschränkte Ausschreibung zur Einholung von Angeboten zur Erstellung eines Sturzflutrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Allershausen durchzuführen. Das Technische Bauamt wird angehalten die Ausschreibung gemäß vorgestelltem Zeitplan kurzfristig vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Beteiligung zur Fortschreibung des Regionalplans München (26. Änderung; Kapitel B IV 7 Energieerzeugnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö 8

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2024 den Entwurf zur Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit der Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie im Regionalplan gebilligt sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regional-plans München (RP 14) beschlossen.

Diese Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans München an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der am 01. Juni 2023 in Kraft getretenen Fassung. Sie beinhaltet die Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit einer Neugliederung und Anpassung der Begründung dieses Kapitels sowie insbesondere die Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie.

Die Beteiligung läuft noch bis 31.03.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht Gelegenheit, sich zum Fortschreibungsentwurf zu äußern. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Sollte bis zum angegebenen Termin keine Stellungnahme vorliegen, wird seitens des RPV davon ausgegangen, dass Belange nicht berührt sind oder Einverständnis besteht.

Beschluss

Belange der Gemeinde Allershausen sind nicht betroffen. Es werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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9. Haushalt 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö Beschliessend 9
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9.1. Beratung über den Haushalt 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö Beschliessend 9.1

Sachverhalt

Der Finanzausschuss hat den vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 in der Sitzung am 10.03.2025 vorberaten. Die Niederschrift der Finanzausschusssitzung, der Haushalt mit Anlagen und der Finanzplan liegen den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Empfehlung des Finanzausschusses zur Beschlussfassung vor.

Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sind dem Vorbericht zu entnehmen.

Die endgültige Steuerkraft 2025 je Einwohner der Gemeinde Allershausen liegt bei 1.452,22 € und ist gegenüber dem Jahr 2024 um 1,7 % gestiegen. Im Landkreis Freising ist Allershausen in der Rangzahl wie im Vorjahr an 9. Stelle.

Die Grundsteuer verlagert sich nach der Grundsteuerreform. Die Grundsteuer A sinkt und die Grundsteuer B steigt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist steigend und wird sich voraussichtlich auf 5.233.000,00 € belaufen (plus 296.000,00 €). Aufgrund des erhöhten Grundbetrags und der erhöhten Einwohnerzahl erhält die Gemeinde Allershausen trotz der weiterhin hohen Steuerkraft in 2024 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 101.192 €.

Die Kreisumlage wird sich bei einem um 1,5 Prozentpunkte erhöhten Hebesatz von 52,9 v.H. auf 4.860.000,00 € erhöhen.

Nach derzeitigem Planungsstand wird sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 180.520,00 € ergeben. Das Rechnungsergebnis 2024 lag bei 2.226.410,35 €. Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen müssen voraussichtlich Rücklagen in Höhe von 4.826.070,00 € entnommen werden. Eine Kreditaufnahme ist nicht geplant.

Das Gesamt-Haushaltsvolumen wird heuer unter den Haushaltsansätzen des Vorjahres (Nachtragshaushalt) bei 24.645.570,00 € liegen. Dies bedeutet gegenüber 2024 ein Minus von rund 14 % (- 4.031.200,00 €). Der Ansatz im Verwaltungshaushalt liegt um 447.180,00 € unter dem Ansatz 2024 (Nachtragshaushalt) und beträgt 16.098.570,00 €. Im Vermögenshaushalt sind gegenüber dem Vorjahr Einnahmen und Ausgaben von 8.547.000,00 € geplant - Vorjahr: 12.131.020,00 € (- 3.584.020,00 €).

Diskussionsverlauf

Herr Held merkt an, dass er von höheren Gewerbesteuereinnahmen als die angesetzten 3,9 Millionen Euro ausgeht.

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9.2. Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö Beschliessend 9.2

Sachverhalt

Im Anschluss an die Beratung erfolgte die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2025. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der Verwaltungshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 16.098.570,00 € festgesetzt. Der Vermögenshaushalt wird in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 8.547.000,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9.3. Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2024-2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö Beschliessend 9.3

Sachverhalt

Mit den Haushaltsunterlagen lag den Gemeinderatsmitgliedern auch die Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2028 zur Beschlussfassung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung für die Jahre 2024 - 2028.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö 10

Diskussionsverlauf

Herr Portz berichtet von den nicht mehr genutzten Containern am Gemeindekindergarten Spatzennest. Diese befinden sich einem reparaturbedürftigen Zustand. Ein Angebot für einen Verkauf liegt bei nachverhandelten 18.500,00 €. Eine Umsetzung der Anlage mit gleicher Raumaufteilung würde Instandsetzungskosten von ca. 91.000,00 € verursachen. Ändert man dazu noch die Raumaufteilung schätzt er Kosten von ca. 109.000,00 €. Eine sinnvolle Weiterverwendung sei jedoch derzeit nicht erkennbar.

Herr Lerchl regt an, die Container der Gemeinde Au anzubieten, da er meint, dort bestehe ein konkreter Bedarf.

Herr Kortus erinnert daran, dass ein Verkauf von Anfang an angedacht war.

Beschluss:

Sofern die Gemeinde Au nicht an den Containern interessiert ist, erfolgt ein Verkauf an die Fa. Handelskontor zum Angebotspreis von netto 18.500,00 €.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0


Bürgermeister Vaas gibt bekannt:
  • Termine Bürgerversammlung:         Aiterbach (Dorfgemeinschaftshaus)- 
Sonntag 06.04.2025 -10:00 Uhr

Leonhardsbuch (Bürgersaal) –
Donnerstag 10.04.2025 – 19:00 Uhr


  • Die nächste Gemeinderatssitzung am 08.04.2025 beginnt bereits um 19:00 Uhr

Herr Lerchl möchte im Hinblick auf die anwesenden Mitglieder der Feuerwehr Leonhardsbuch bestätigt wissen, dass Mittel im Haushalt für ein dortiges neues Feuerwehrfahrzeug eingestellt sind. In diesem Jahr stehen die Mittel für eine Fahrzeugausschreibung zur Verfügung, so Bürgermeister Vaas.

Herr Held erkundigt sich zum Fortschritt bei der Glonnbrücke im Kommunalunternehmen. Dieser wird in der nächsten Sitzung des Kommunalunternehmens im April vorgestellt.

Datenstand vom 15.04.2025 10:19 Uhr