Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Kinderkrippen im Markt Altdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  86. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 86. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Wie in den Sitzungen des Marktgemeinderats am 28.05.2019 und 02.07.2019 dargelegt, ist aufgrund der stetig steigenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen, vor allem infolge des Anstiegs der Personalkosten, eine Erhöhung der Elternbeiträge in allen Einrichtungen erforderlich. Bei unveränderter Höhe der Elternbeiträge entstehen sonst zunehmend höhere Defizite, die den Markthaushalt erheblich belasten.
Die Elternbeiträge für die Kindergärten wurden zum 01.03.2019 bzw. 01.09.2019 (für den Kindergarten St. Josef) angepasst (Beschluss des Marktgemeinderats vom 18.12.2018). Für den Hort und die Mittagsbetreuung erfolgte zum 01.09.2019 eine Anpassung (Beschluss des Marktgemeinderats vom 02.07.2019).
Die Elternbeiträge der Kinderkrippen wurden zuletzt zum 01.09.2016 angehoben (Beschluss des Marktgemeinderats vom 31.05.2016) und liegen derzeit noch immer erheblich unter denen vergleichbarer Einrichtungen in Stadt und Landkreis Landshut. Im Vergleich mit Einrichtungen in der Stadt und im Landkreis Landshut stellt sich die Situation wie folgt dar:
Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
150,00
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
Elternbeitrag ab 01.01.2020 [EUR]
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
240,00
Vergleich mit Stadt und Landkreis Landshut
Elternbeiträge der Kinderkrippen
in der Stadt Landshut
(Durchschnitt, Stand: 01.01.2019)
209,00
232,00
260,00
292,00
311,00
340,00
Elternbeiträge der Kinderkrippen
der Gemeinden im Landkreis Landshut
(Durchschnitt, Stand: 01.01.2018)
134,00
151,00
171,00
184,00
213,00
234,00
AWO-Kinderkrippe Geisenhausen
(ab 01.09.2018, Erhöhung steht an)
181,00
209,00
239,00
258,00
272,00
288,00

Die Erhöhung soll nach Absprache mit den Trägern der örtlichen Kinderkrippen, der AWO und dem Diakonischen Werk Landshut, in zwei Schritten zum 01.01.2020 und zum 01.09.2020 erfolgen, um die Notwendige Anpassung für die Eltern moderater zu gestalten. Zum 01.01.2020 soll demnach der Elternbeitrag in allen Buchungszeitenkategorien um jeweils 15,00 Euro ansteigen. Zum 01.09.2020 erfolgt eine weitere Anhebung, deren Höhe von den Finanzplanungen 2020 für die drei Einrichtungen abhängt.
Für die Eltern entlastend kommt hinzu, dass der Freistaat Bayern nach derzeitigem Sachstand bereits zum 01.01.2020 das Bayerische Krippengeld einführen wird. Der Gesetzentwurf hierfür wird derzeit in den Ausschüssen des Bayerischen Landtags beraten. In einer Pressemitteilung von Familienministerin Schreyer vom 10.10.2019 heißt es zum Krippengeld u.a.: „Das Bayerische Krippengeld soll zum 1. Januar 2020 starten – die Vorbereitungen dazu laufen auf Hochtouren. […] Mit dem Zuschuss zum Elternbeitrag entlastet der Freistaat Eltern schon seit dem 1. April in der gesamten Kindergartenzeit mit 100 Euro monatlich. Für Eltern von kleineren Kindern soll nun zusätzlich das Krippengeld in Höhe von bis zu 100 Euro pro Monat eingeführt werden, wenn Beiträge in dieser Höhe tatsächlich getragen werden. […]  Der Übergang zum Beitragszuschuss für den Kindergarten ist damit nahtlos. Das Krippengeld ist abhängig vom Einkommen: Die Grenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5.000 Euro. Damit sollen gezielt Eltern im mittleren und unteren Einkommensbereich unterstützt werden. Der Freistaat wird dafür im Jahr 2020 rund 105 Mio. Euro investieren. Die Auszahlung wird auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Eltern erfolgen. Der Antrag wird rechtzeitig vor dem 1. Januar 2020 auf der Homepage des ZBFS zu finden sein.“
Aufgrund der Entwicklung der Betriebskostendefizite ist eine Erhöhung der Elternbeiträge bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen dringend geboten. Allein bei den Kinderkrippen in Trägerschaft der AWO ergibt sich laut Finanzplanung 2019 ein Defizit von ca. 35.000 Euro, das sich ohne Erhöhung der Elternbeiträge 2020 noch weiter erhöhen wird. Die Verwaltung empfiehlt daher dringend, der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge in zwei Schritten zum 01.01.2020 und zum 01.09.2020 zuzustimmen. Über die Höhe der Anpassung zum 01.09.2020 wird der Marktgemeinderat gesondert beschließen, sobald ein mit den Trägern abgestimmter Vorschlag vorliegt.

Beschlussvorschlag

Der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge in zwei Schritten zum 01.01.2020 und zum 01.09.2020 wird zugestimmt. Zum 01.01.2020 werden die Elternbeiträge für alle Kinderkrippen im Markt Altdorf wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
150,00
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
Elternbeitrag ab 01.01.2020 [EUR]
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
240,00

Zum 01.09.2020 erfolgt eine weitere Anpassung, über deren Höhe der Marktgemeinderat gesondert beschließen wird, sobald ein mit den Trägern abgestimmter Vorschlag vorliegt.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 08.11.2019 10:19 Uhr