Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für die Bernsteinstr. 50


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.06.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Mit der Raiffeisenbank und Ihrem Architekten wurden im Vorfeld bereits mehrere Gespräche geführt. Die Raiffeisenbank als Grundstückseigentümer hat im Mai 2021 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Waldanger Überarbeitung“ gestellt und wünscht statt der im Bebauungsplan vorgegebenen 2 Wohneinheiten nun 12 Wohneinheiten. 
Grundsätzlich spricht bei der Größe des Grundstücks (2.127 m²) nichts gegen eine Bebauung mit zwei Mehrparteienhäuser, allerdings ist im Flächennutzungsplan hier Mischgebiet festgesetzt. Durch das Mischgebiet ist auch der Nachweis von Gewerbeeinheiten erforderlich, sonst droht das Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet zu kippen und das wäre für das angrenzende Gewerbegebiet fatal. Der Grundstückseigentümer hat somit in einem Gebäude im Erdgeschoss Gewerbe vorgesehen (im beiliegenden groben Plan ersichtlich). Grundsätzlich wurde in den letzten Jahren um die 40% Gewerbe gefordert.
Die Verwaltung verweist auf die Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vom 14.07.2020 und 10.11.2020. In diesen wurde über ein Bauleitplanverfahren für die Bernsteinstr. 26 entschieden. Dieses Grundstück befindet sich ebenfalls im Mischgebiet. Damals wurde beschlossen, dass bei einem sozialen Wohnungsbau auf den Gewerbeanteil verzichtet wird. Danach hat der Grundstückseigentümer der Bernsteinstr. 26 ein Bauleitplanverfahren mit 50% Wohnungsbau und 50% Gewerbe beantragt.

Im Anhang ist für das Gremium ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan angefügt. Zusätzlich ist ein Lageplan anbei, welcher aufzeigt welche Flächen aktuell gewerblich genutzt werden. Bei der Bernsteinstr. 26 wird zu 50% wohnen verwirklicht. Bei der Bernsteinstr. 24 handelt es sich um den Alevitischen Kulturverein.

Beschlussvorschlag

Einem Bauleitplanverfahren mit je einer Gewerbeeinheit pro Baukörper im Erdgeschoss wird zugestimmt, wahlweise ist 50% sozialer Wohnungsbau vorstellbar. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Einem Bauleitplanverfahren mit je einer Gewerbeeinheit pro Baukörper im Erdgeschoss wird zugestimmt, wahlweise ist 50% sozialer Wohnungsbau vorstellbar. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 09:06 Uhr