Haushaltsplanung 2022: Vorstellung der Mittelanforderungen der Grundschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Erster Bürgermeister Stanglmaier die Rektorin der Grundschule Altdorf, Frau Renate Schuller. Frau Schuller stellte die Mittelanforderungen der Grundschule Altdorf für das Haushaltsjahr 2022 vor und erläuterte die wichtigsten Positionen. Zu Fragen aus dem Gremium stand sie Rede und Antwort. Die Mittelanforderungsliste war den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Sitzungsladung übermittelt worden.
Die von der Grundschule Altdorf für das Haushaltsjahr 2022 beantragten Haushaltsmittel im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt belaufen sich auf insgesamt 158.164,00 Euro, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 124,9 % bedeutet. Der gegenüber dem Vorjahr signifikant höhere Mittelbedarf resultiert aus Mitteln in Höhe von 89.700,00 Euro, die für Beschaffungen im Rahmen des „DigitalPakt Schule 2019 – 2024“ eingeplant sind.
Der Kämmerer Herr Rauhmeier wies vor dem Hintergrund der laufenden Baumaßnahme Teilneubau und Generalsanierung der Grundschule darauf hin, dass Ausgaben für Einrichtung und Ausstattung wegen des haushaltsrechtlichen Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit grundsätzlich nur getätigt werden dürfen, falls die beschafften Güter auch nach der Sanierung weiterverwendet werden können. Dies gilt insbesondere für die von der Schule beantragte IT- und Medienausstattung, die zudem nur beschafft wird, falls die Beschaffung im Rahmen des „DigitalPakt Schule 2019 – 2024“ tatsächlich förderfähig ist.

Beschlussvorschlag

  1. Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Grundschule Altdorf Kenntnis. Die beantragten Mittel sind – unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen – in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.
  2. Die beantragten Beschaffungen von IT- und Medienausstattung dürfen nur erfolgen, falls die Beschaffung im Rahmen des „DigitalPakt Schulen 2019 – 2024“ tatsächlich förderfähig ist.

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Grundschule Altdorf Kenntnis. Die beantragten Mittel sind in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.
  2. Die beantragten Beschaffungen von IT- und Medienausstattung dürfen nur erfolgen, falls die Beschaffung im Rahmen des „DigitalPakt Schulen 2019 – 2024“ tatsächlich förderfähig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2022 14:42 Uhr