Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für die Fl.Nr. 1070/8 (Waldsteig)


Daten angezeigt aus Sitzung:  84. Sitzung des Marktgemeinderates, 10.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 84. Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Stellungnahme der Bauamtsleitung wurde von Bürgermeister Maier wie folgt verlesen:
Auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 16.07.2019 wird Bezug genommen.
Für das Hanggrundstück am Waldsteig wurde ein Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und 2 Stellplätzen eingereicht. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist nicht nach § 35 BauGB privilegiert.
Daher wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Mit Schreiben vom 25.07.2019 wurde der Antrag zurückgenommen und ein Antrag auf Änderung der Bauleitplanung gestellt.
Der Bauwunsch auf diesem Grundstück verfügt bereits über eine lange Historie. Das Grundstück wurde im Jahr 2003 als Waldfläche für 3,02 €/m² erworben.
Bereits kurze Zeit später wurde versucht hier Baurecht zu erreichen. Die im Verfahren vom Landratsamt Landshut angehörten Fachstellen, u.a. das Landesamt für Denkmalpflege, das Sachgebiet Naturschutz sowie das Amt für Landwirtschaft und Forsten gaben dazu negative Stellungnahmen ab.
Das Landesamt für Denkmalpflege verweist auf die Reste der ehemaligen Burg von Altdorf auf dem Gipfelplateau des Oswaldbergs, die als Bodendenkmal geschützt sind. In deren Umgebung dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden ohne denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Diese wurde nicht in Aussicht gestellt.
Der Antrag auf Vorbescheid wurde 2008 vom damaligen Antragsteller zurückgenommen.
Gerade am Ortsrand sollte überlegt werden, ob eine weitere Bebauung mit den erheblichen Eingriffen in die natürlichen Gegebenheiten (hier Abgrabungen mit mehr als 6 Metern) wünschenswert ist. Es ist notwendig Stützwänden für Haus und Stellplätze zu errichten. In den Ortsrandslagen sollte ein Übergang von der Bebauung in die Natur stattfinden. Die geplante Bebauung stellt das Gegenteil dar.
Die bereits erfolgte Bebauung ist eine Fehlentwicklung, die nicht noch weiter vertieft werden sollte.
Außerdem ist die Bezugsfallwirkung für die Eugenbacher Straße zu befürchten. Auch da wird gewünscht im Hangbereich weitere Häuser nachzuverdichten. In beiden Fällen kann auf die Problematik der Schaffung von ausreichend Stellplätzen in der Hanglage verwiesen werden.
Fazit der Bauverwaltung: Es ist nachvollziehbar, dass versucht wird auf Grundstücken, die sich bereits im Eigentum befinden Baurecht zu erreichen. Allerdings sollte hinterfragt werden, ob dies unbeachtlich der Lage und den Gegebenheiten des Grundstücks geschehen soll. Nach Ansicht der Bauverwaltung wird der schonende Umgang mit der Natur nicht berücksichtigt, da mit den geschilderten Maßnahmen nur die großzügige Bebauung für ein Einfamilienhaus ermöglicht wird.
Auch wenn die anliegenden Nachbarn sich unter der Prämisse, dass es sich aber um das letzte Bauvorhaben handelt, zugestimmt haben, sollte bereits jetzt eine weitere Bebauung abgelehnt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antragsteller ist mitzuteilen, dass ein Bebauungsplanverfahren nicht durchgeführt wird.

Beschluss

Der Vorschlag der Bauverwaltung wird abgelehnt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

Datenstand vom 30.09.2019 09:31 Uhr