Antrag der Eugenbacher Marktgemeinderäte zur Planung und Errichtung eines Friedwalds oder Naturfriedhofs auf der Fl. Nr. 1474 (neben dem Friedhof)


Daten angezeigt aus Sitzung:  86. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 86. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.09.2019 stellten die Gemeinderäte Renate Zitzelsberger, Georg Nirschl und Georg Finsterhölzl, einen Antrag auf Planung und Errichtung eines sogenannten „Friedwalds“ bzw. eines „Naturfriedhofs“ für die Möglichkeit einer würdevollen und alternativen Urnenbestattung im Bereich des noch ungenutzten Friedhofgeländes in Eugenbach (Flur-Nr. 1474)

Von Seiten der Friedhofsverwaltung kann ebenfalls bestätigt werden, dass immer wieder nach der Alternative „Baumbestattung“ angefragt wird.

Die Möglichkeit dies auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 1474 zu verwirklichen, wurde durch die Verwaltung eingehend geprüft.
Hierbei stieß die Friedhofsverwaltung auf folgende Probleme:

  1. Da sich dieses Grundstück außerhalb des Friedhofs an einem Hang befindet, muss dieses erst in den Friedhof eingebunden und erschlossen werden. Hierbei entstehen für den Markt Kosten in erheblicher Höhe.
  2. Damit ein offener Waldfriedhof wie in Unterlenghart errichtet werden kann, ist hierfür ein umfangreiches und langwieriges Genehmigungsverfahren durchzuführen. Unter anderem müssen Gutachten für die Naturschutzbehörden erstellt werden, in wie weit Bio-Urnen und die darin enthaltene Asche das Wurzelwerk von Bäumen und das Grundwasser beeinträchtigen.
  3. Bei der Besichtigung des Grundstücks musste festgestellt werden, dass es sich hier um eine Wiese handelt, auf der sich lediglich ein Baum befindet. Die Bäume die auf dem Luftbild ersichtlich sind, stehen auf den Nachbargrundstücken und ragen nur mit den Ästen in die Flur-Nr. 1474. Um hier eine Baumbestattung zu ermöglichen, müssten erst Bäume gepflanzt werden. Bei der Besichtigung waren auch Herr Gemeinderat Georg Nirschl und Herr 1.BGM Maier anwesend.

Da eine Baumbestattung auf diesem Grundstück nur schwer zu verwirklichen ist, hat sich die Friedhofsverwaltung nach einer anderen Lösung umgesehen.

Im hinteren Teil von Feld II des Eugenbacher Friedhofs befindet sich eine große Freifläche, die auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nicht für konventionelle Gräber benötigt wird. Diese bietet sich diese für eine solche Nutzung mit folgenden Vorteilen an:

  1. Es entstehen keine Kosten für eine Erschließung.
  2. Es ist kein Genehmigungsverfahren erforderlich.
  3. Es sind bereits einzelne größere Bäume in diesem Bereich vorhanden, die bereits jetzt für eine Baumbestattung genutzt werden können.
  4. Man kann mit jungen und dadurch günstigen Bäumen nachpflanzen und diesem Bereich damit auf lange Sicht einen „Wald-Charakter“ verleihen. Die Pflanzung kann von Herrn Kletter mit heimischen Gehölz ausgearbeitet werden.
  5. Damit der Natur-Faktor in diesem Bereich verstärkt wird, kann zwischen den jungen Bäumen eine Blumenwiese angesät werden.

Die Umsetzung der Baumbestattung könnte sich in diesem Bereich wie folgt darstellen:
  • Damit die Natürlichkeit gewahrt und die Umwelt entlastet wird, werden nur Biournen für die Beisetzung unter Bäumen zugelassen.
  • Die Plätze vor den Bäumen werden der Reihe nach vergeben. Ein Vorkauf oder eine Reservierung ist nicht möglich
  • Grabmäler werden vor den Bäumen nicht errichtet. Es werden lediglich Plaketten mit Namen, Geburtsdatum und Sterbedatum der Verstorbenen an den Bäumen angebracht.
  • Die Niederlegung von Grabschmuck ist nur während der Beisetzung gestattet. 14 Tage nach der Beisetzung muss dieser wieder entfernt werden.

Mit einer Änderung der Friedhofssatzung kann dies zeitnah umgesetzt werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, dass am vorgeschlagenen Standort (Friedhof Eugenbach, Feld II, hinterer Bereich) die Baumbestattung umgesetzt werden soll.
Herr Kletter soll ein Konzept für die Nachpflanzung junger Bäume erstellen und umsetzen.
Die Friedhofsverwaltung wird angewiesen die Änderung der Friedhofssatzung vorzubereiten.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2019 10:19 Uhr