Formlose Anfrage Bebauung Paul-Hindemith-Weg 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümerin möchte für Ihren Sohn einen Anbau bzw. eine weitere Wohneinheit schaffen.
Gewünscht ist der Anbau an der westlichen Grundstücksgrenze. Lt. Aussage der Grundstückseigentümer wäre auch der westlich angrenzende Nachbar mit dem Anbau einverstanden.
Laut Bebauungsplan ist pro Parzelle nur eine Wohneinheit zulässig. Der Bebauungsplan sieht im östlichen Bereich (nicht im Westen) eine Erweiterung des Wohnhauses vor. Hier ist ein Baufenster vorhanden. Sieht man sich den Bebauungsplan an, ist bei jedem Grundstück im östlichen Bereich ein Baufenster vorhanden. Auf dem Lageplan ist erkennbar, dass bereits mehrere Parzellen die Möglichkeit des Anbaus an der östlichen Grundstücksgrenze genutzt haben.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte hier keine Ausnahme gemacht werden.
Im diesem Planbereich ist, abweichend von allen anderen Siedlungen in Altdorf, eine reine Atriumbauweise festgesetzt worden. Das heißt durch die Bebauung entsteht ein geschlossener Innenhof. Aus städtebaulicher Sicht sollte von diesem Konzept nicht abgewichen werden, da nur so diese Wirkung erzielt wird. Es ist auch bisher in diesem Planb
ereich keine Ausnahme gemacht worden. Eine Abweichung wäre wieder ein Bezugsfall für die wenigen noch freien Parzellen.
Es ist verständlich, dass bei der heutigen Immobilienlage das Grundstück so gut wie möglich genutzt werden soll und die Familie auf einem Grundstück Platz findet, allerdings ist ein Bebauungsplan vorhanden, der einen Anbau im Osten vorsieht. Somit wird die Möglichkeit des Anbaus nicht ausgeschlossen.
Eine weitere Wohneinheit ist denkbar, wenn die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden können.
Beschlussvorschlag
Der Grundstückseigentümerin ist mitzuteilen, dass einem Anbau im Osten des Grundstücks nichts entgegensteht (Verweis auf den Bebauungsplan). Einer weiteren Wohneinheit steht nichts im Wege, wenn die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden.
Beschluss
Der Grundstückseigentümerin ist mitzuteilen, dass einem Anbau im Osten des Grundstücks nichts entgegensteht (Verweis auf den Bebauungsplan). Einer weiteren Wohneinheit steht nichts im Wege, wenn die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.10.2020 17:03 Uhr