Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bayernstr. 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA

Das derzeit bestehende Einfamilienhaus soll abgerissen werden. Stattdessen soll ein 8,49 m breites und 11,49 m langes Wohnhaus errichtet werden. Die Wandhöhe des Gebäudes soll 6,62 m betragen und zwei Vollgeschosse erhalten. Das Dach ist als Satteldach mit einer Neigung von 18° geplant.
Nördlich angrenzend an das Wohnhaus soll die Doppelgarage mit 9,00 m Länge und 6,25 m Breite Ihren Platz finden. Die Garage soll eine Wandhöhe von 2,94 m erreichen. Als Dachform ist ebenfalls das Satteldach mit einer Neigung von 22° vorgesehen.

Mit der Doppelgarage sind genügend Stellplätze nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
Die Dachneigung bei Wohnhäusern und Garagen ist auf 28° - 43° festgesetzt, hier beträgt die Dachneigung des Wohnhauses 18° und die der Garage 22°
Im Bebauungsplan ist für diese Fläche I+D festgesetzt, hier sind zwei Vollgeschosse vorgesehen
Die Wandhöhe bei I+D ist mit 4,80 m festgesetzt, hier beträgt die Wandhöhe 6,62 m
Die Zufahrt lt. Bebauungsplan liegt im Süden, hier soll die Zufahrt in den Norden verlegt werden

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bebauungsplan wurde für dieses Grundstück I+D festgesetzt, da bei Aufstellung des Bebauungsplans das Einfamilienhaus bereits bestand. Dieses Bestandshaus soll nun abgerissen werden und durch das beantragte Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen ersetzt werden. Bei zwei Vollgeschossen ist im Bebauungsplan eine Wandhöhe von 6,80 m festgesetzt. Die 6,62 m Wandhöhe würden diese Festsetzung somit einhalten. Die geringere Dachneigung reduziert insgesamt die Höhe des Wohnhauses und schafft vollwertigen Wohnraum im Obergeschoss. Die Anordnung der Zufahrt im Norden ermöglicht die optimale Ausnutzung des Grundstücks in Bezug auf die Himmelsrichtungen (Garage im Norden, Garten im Süden). Die Abweichungen vom Bebauungsplan sind minimal und stellen keine Beeinträchtigung der Nachbarn dar. Das beantragte Einfamilienhaus steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen und ist städtebaulich durchaus vertretbar.
Das Grundstück befindet sich im Überschwemmungsgebiet. Die Bestandsgebäude weisen eine Fläche von insgesamt 223 m² auf, das beantragte Einfamilienhaus hingegen eine Fläche von 153,80 m². Somit sollte auch wasserrechtlich nichts gegen eine Genehmigung des Ersatzbaus sprechen, dies prüft allerdings das Landratsamt Landshut.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2021 12:03 Uhr