Erste Änderung der Abstandsflächensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Die im April erlassene Abstandsflächensatzung des Marktes Altdorf (auf Grundlage der damaligen Mustersatzung) stellt den Antragsteller im Gegenzug zu der alten Fassung der BayBO schlechter. 
An einem Beispiel Wandhöhe = 6,43 m veranschaulicht:

Abstandsfläche = H
An zwei Seiten
An zwei Seiten
An allen Seiten
BayBO alte Fassung
6,43 m
1 H = 6,43 m
0,5 H (3,22 m)
-
BayBO aktuell
7,50 m (6,43 + 3,21 Giebelfläche/3) 
-
-
0,4 H (3 m)
Satzung
7,50 m (6,43 + 3,21 Giebelfläche/3)
1 H = 7,50 m
0,5 H (3,75 m)
-

An diesem Beispiel ist die Schlechterstellung sehr gut erkennbar.
Die Satzung sollte auf 0,8 H reduziert werden, um dies zu vermeiden. 
Bei einer Abstandsfläche von 0,8 H (an zwei Seiten 0,4 H) hätte man folgendes Ergebnis:
  • 7,50 m Wandhöhe (1 H) x 0,8 H = 6 m an zwei Seiten
  • 7,50 m Wandhöhe (1 H) x 0,4 H = 3 m an zwei Seiten

Im Landkreis Landshut hat neben dem Markt Altdorf noch der Markt Essenbach eine Abstandsflächensatzung (ebenfalls 0,8 H und 0,4 H). 

Beschlussvorschlag

Der ersten Änderung der Abstandsflächensatzung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Satzung soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Beschluss

Der ersten Änderung der Abstandsflächensatzung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Satzung soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.11.2021 15:29 Uhr