Änderung der Friedhofsgebührensatzung und der Friedhofs- und Bestattungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 34. Sitzung des Marktgemeinderates 15.11.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 18.10.2022 wurde vom Marktgemeinderat beschlossen, dass die Bestattungsleistungen zum 01.01.2023 wieder an das Bestattungsinstitut Reichwein vergeben werden. Die neuen Gebühren sind von der Friedhofsverwaltung in einer neuen Friedhofsgebührensatzung zusammengefasst worden.
Zudem wurden die „Sonstigen Gebühren“ in der Gebührensatzung um die Gebühr  Reinigung des Leichenhauses ergänzt. Diese Aufgabe wird ab 2023 nicht mehr durch Bestattung Reichwein durchgeführt, sondern durch Personal des Marktes Altdorf.
Zusätzlich zur Gebührensatzung muss auch die Friedhofs- und Bestattungssatzung auf den rechtlich aktuellen Stand gebracht und angepasst werden:
  • Der Gesetzgeber gibt die Möglichkeit auf Friedhöfen Flächen für Urnenwahlgrabstätten auszuweisen. Diese werden der Reihe nach vergeben und nach Ablauf der Ruhefrist automatisch wieder aufgelöst.
In § 12 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Altdorf wurde bisher diese Möglichkeit offengelassen. Bisher wurden solche Grabstätten auf den Altdorfer Friedhöfen nicht angeboten bzw. auch nicht nachgefragt. 
Da diese Art der Gräber jedoch überholt und veraltet ist und gegebenenfalls mit Einführung der Umsatzsteuerpflicht Probleme verursachen kann, wurde § 12 Abs. 2 der Friedhofssatzung gelöscht. Die nachfolgenden Absätze wurden neu nummeriert.
  • § 25 Abs. 3 Satz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Altdorf gibt die Möglichkeit, dass auch andere, als vom Markt Altdorf beauftragte, Bestattungsunternehmen Umbettungen durchführen dürfen. Dies gibt am 01.01.2023 ebenfalls Probleme mit der Umsatzsteuerpflicht. Dieser Satz wurde ersatzlos gelöscht.

  • In § 31 wurde das Datum des In-Kraft-Tretens auf 01.01.2023 geändert.

Der Marktgemeinderat hat beide Satzungen mit den entsprechenden Änderungen in der Ladung erhalten. Ergänzungen wurden Grau hinterlegt und gestrichenen Abschnitte wurden durchgestrichen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, dass die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofs- und Bestattungssatzung, wie von der Friedhofsverwaltung vorgeschlagen, zum 01.01.2023 geändert werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat möge beschließen, dass die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofs- und Bestattungssatzung, wie von der Friedhofsverwaltung vorgeschlagen, zum 01.01.2023 geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 16:35 Uhr