Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage; Bucherstr. 48 (Höhenweg 21)


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Im Osten des Grundstücks soll ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage errichtet werden. 
Das Wohnhaus soll 10 m lang und 10 m breit werden. Es sind zwei Vollgeschosse geplant. Das Gebäude soll eine Wandhöhe von 6,24 m erreichen. Als Dachform ist ein Zeltdach geplant, das soll mit einer Neigung von 22° entstehen.
Südwestlichen angrenzend an das Wohngebäude soll eine Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 3 m errichtet werden. Die Dachform soll dem Wohngebäude angepasst werden.
Nördlich angrenzend an das Wohnhaus soll die Doppelgarage in Form einer Fertiggarage mit einer Fläche von 6 m x 7 m entstehen. Diese soll ein Flachdach erhalten. Die Wandhöhe der Garage soll 2,71 m betragen.

Durch die Doppelgarage sind ausreichend Stellplätze nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist im Innenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass diese Kriterien erfüllt ist und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2022 16:40 Uhr