Öffentliche Plakatierungen für Wahlen


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 39. Sitzung des Marktgemeinderates 14.03.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Im Jahr 2012 wurde vom Bau- und Verkehrsausschuss beschlossen das Plakatieren im öffentlichen Raum zu untersagen. Seitdem müssen Werbetreibende einen Antrag bei der Verwaltung stellen, wenn sie im öffentlichen Raum Plakate aufhängen wollen. Bei Wahlen wurden regelmäßig Ausnahmegenehmigungen für Großflächenplakate erteilt. 
Seit der Bundestagswahl im Jahr 2021 werden diese Ausnahmegenehmigungen nicht mehr erteilt. 
An die Verwaltung wurden regelmäßig Beschwerden über Sichtbehinderungen bei Ein- und Ausfahrten durch diese Großflächenplakate herangetragen. 
Die Parteien können die vom Markt bereitgestellten Plakatständer nutzen. Dadurch ist auch eine Chancengleichheit gewährleistet, da jedem der gleiche Platz (DIN A0) zur Verfügung steht. Großflächenplakate können sich erfahrungsgemäß nur größere Parteien leisten. Der Mehrwert (Informationsgehalt) der Großflächenplakate wird von Seiten der Verwaltung nicht gesehen. 
Die Verwaltung schlägt daher vor, Wahlwerbung künftig nur noch auf den vom Markt bereitgestellten Plakatständern zuzulassen. 

Beschlussvorschlag

Für Wahlplakate werden ausschließlich die Plakatständer der Kommune zur Verfügung gestellt. Ausnahmen für Großflächenplakate werden nicht mehr erteilt. 

Beschluss

Für Wahlplakate werden ausschließlich die Plakatständer der Kommune zur Verfügung gestellt. Ausnahmen für Großflächenplakate werden nicht mehr erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 14

Datenstand vom 29.03.2023 08:51 Uhr