Abriss des bestehenden EFH und Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Terrassenüberdachung; Pfarrkofener Weg 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bebauungsplan: Pfarrkofener Weg

Beantragt wird der Neubau eines Zweifamilienhauses in Form eines Wohnhauses und einer Doppelgarage mit einer Wohnung oberhalb der Garage. Das Wohnhaus soll 13 m breit und 12,74 m lang werden. Es sind 2 Vollgeschosse geplant, die Wandhöhe soll 4,22 m betragen. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Neigung von 45° geplant.
Im Osten angrenzend an das Wohnhaus soll die Doppelgarage Ihren Platz finden. Diese soll ebenfalls 2 Vollgeschosse erhalten, um im Obergeschoss eine Einliegerwohnung zu verwirklichen. Die Wandhöhe soll 3,44 m betragen. Als Dachform ist ebenfalls ein Satteldach mit einer Neigung von 45° geplant.

Mit 4 Stellplätzen sind ausreichend Stellplätze nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Bei Garagen ist nur ein Vollgeschoss zulässig; hier werden 2 Vollgeschosse beantragt.
  • Dachaufbauten (Dachgauben) bei Garagen sind unzulässig.
  • Das Baufenster wird überschritten.

Stellungnahme der Verwaltung: 
Um die Doppelhäuser im Westen des Grundstücks zu verwirklichen wurde für diesen Bereich ein Bebauungsplan in Absprache mit dem Grundstückseigentümer gefertigt. Dieser wurde am 23.07.2021 rechtkräftig.
Vor Einreichung des Bauantrags wurde bei einem Gespräch mit dem Bauherrn von Verwaltungsseite her kommuniziert, dass einer Abweichung vom Bebauungsplan das gemeindliche Einvernehmen vermutlich nicht erteilt wird, da der B-Plan noch sehr jung ist und in Absprache mit dem Grundstückseigentümer erstellt wurde.
Diese Ansicht vertritt die Verwaltung bis heute. Bezüglich der Überschreitung des Baufensters könnte man einer Abweichung zustimmen, da die Grundfläche die bebaut werden soll nicht wesentlich von der derzeitigen Fläche abweicht. Bezüglich des 2. Vollgeschosses und der Wohnung oberhalb der Doppelgarage sollte einer Abweichung nicht zugestimmt werden. Eine solche Planung ist vom Bebauungsplan ausdrücklich ausgenommen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Dem Antragsteller soll mitgeteilt werden, dass die Planung hinsichtlich der Doppelgarage dem Bebauungsplan angepasst werden soll. Bezüglich der Baugrenzenüberschreitung wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Dem Antragsteller soll mitgeteilt werden, dass die Planung hinsichtlich der Doppelgarage dem Bebauungsplan angepasst werden soll. Bezüglich der Baugrenzenüberschreitung wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.04.2023 07:57 Uhr