Straßen- und Wegerecht; Widmung Zufahrtsstraße Tennishalle, Fl.Nr. 819/18 mit Stellplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2023 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Im Bebauungsplan Deckblatt Nr. 9 (Sportzentrum - Tennishalle) zum Urplan "Rossweide Überarbeitung" wurde auf der Fl.-Nr. 819/18 eine öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Zufahrtsstraße“ festgesetzt. Nördlich davon (Teilfläche von Fl.-Nr. 819) ist eine Fläche für KFZ-Stellplätze festgesetzt. Die Zufahrtsstraße inkl. der Stellplätze hat die Funktion einer Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG). Der Markt Altdorf ist Eigentümer der Verkehrsflächen. Die Straße wurde bereits 2014 gebaut. Ist eine Gemeindestraße ordnungsgemäß hergestellt, so hat die Straßenbaubehörde sie unverzüglich zu widmen (Art. 47 BayStrWG).

Beschlussvorschlag

  • Die Fl.-Nr. 819/18 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 819 (Stellplätze Tennishalle), Gemarkung Altdorf, wird zur Ortsstraße gewidmet.
  • Anfangspunkt: östliches Ende der Fl.-Nr. 819/14, bei Bauhofhalle.
  • Endpunkt: südwestliches Ende der Fl.-Nr. 818, Beginn Fußweg.
  • Länge: 0,072 km.
  • Widmungsbeschränkung: Zufahrtsstraße Tennishalle.
  • Straßenbaulastträger: Markt Altdorf.

Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss

  • Die Fl.-Nr. 819/18 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 819 (Stellplätze Tennishalle), Gemarkung Altdorf, wird zur Ortsstraße gewidmet.
  • Anfangspunkt: östliches Ende der Fl.-Nr. 819/14, bei Bauhofhalle.
  • Endpunkt: südwestliches Ende der Fl.-Nr. 818, Beginn Fußweg.
  • Länge: 0,072 km.
  • Widmungsbeschränkung: Zufahrtsstraße Tennishalle.
  • Straßenbaulastträger: Markt Altdorf.

Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2023 07:57 Uhr