Bericht über das Förderprogramm für Photovoltaik-Balkonkraftwerke und Entscheidung über Aufstockung der Fördermittel


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.09.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Auf die Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 06.12.2022 wird verwiesen. Darin wurde folgender Beschluss gefasst: 
Der Markt Altdorf bezuschusst ab dem 01.01.2023 den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken von Bürgerinnen und Bürgern des Marktes mit einem pauschalen Betrag von 100 Euro, begrenzt auf 20% des Anschaffungspreises. Das Förderprogramm ist zunächst auf zwei Jahre bis zum 31.12.2024 begrenzt. 
Im Haushalt werden Mittel in Höhe von insgesamt 4.000 Euro für beide Jahre zusammen eingeplant. 
Der Markt Altdorf erlässt eine Richtlinie, in der Details zur Antragsberechtigung und zum Zuschussverfahren festgelegt sind.
Das Förderprogramm wurde stark nachgefragt, so dass bislang 38 Anträge bearbeitet und ausbezahlt werden konnten. Bis zum 31.07.2023 wurden so Fördermittel i. H. v. 3.752,57 € ausbezahlt. Aufgrund der Begrenzung auf 4.000 € wurden weitere Bewilligungen vorerst zurückgestellt. 
Der Bund hat die Nachfrage nach steckerfertigen Solarkraftwerken angekurbelt, indem er befristet auf die Mehrwertsteuer für das Produkt verzichtete. Balkonkraftwerke wurden vor einem Jahr noch zu einem Preis von über 1.000 Euro verkauft. Zwischenzeitlich hat sich der Preis für eine Anlage auf 550,00 Euro bis 750,00 Euro verringert. Die Geräte sind nicht nur im Spezialfachhandel, sondern auch im Elektromarkt vor Ort oder beim Lebensmitteldiscounter erhältlich. Eine weitere Leistungssteigerung der Balkonkraftwerke wird erwartet, wenn die Leistungsbegrenzung von 600 Watt auf 800 Watt hochgesetzt wird. 
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Förderprogramm zunächst, wie am 06.12.2022 beschlossen, befristet bis zum 31.12.2024 laufen zu lassen, die hierfür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel jedoch um 4.000,00 Euro auf dann insgesamt 8.000,00 Euro für die zwei Jahre aufzustocken. Die Deckung der hierdurch entstehenden Mehrausgaben ist auf dergleichen Haushaltsstelle (6000.6360 -  Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz, Energiewende, Klimaschutz) durch Minderausgaben bei anderen Maßnahmen gewährleistet.

Beschlussvorschlag

Der Markt Altdorf bezuschusst weiterhin auf Grundlage der erlassenen Richtlinie den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken. Es werden weitere Haushaltsmittel in Höhe von 4.000,00 Euro für diese Maßnahme bereitgestellt. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2024 begrenzt.

Beschluss

Der Markt Altdorf bezuschusst weiterhin auf Grundlage der erlassenen Richtlinie den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken. Es werden weitere Haushaltsmittel in Höhe von 4.000,00 Euro für diese Maßnahme bereitgestellt. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2024 begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.03.2024 11:07 Uhr