Datum: 06.12.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Hochwasserschutz für den OT Eugenbach; Vorstellung eines Planungsentwurfes
3 Straßensanierungen 2017; Empfehlungen der Verwaltung
4 Bericht über die Bürgerversammlung in Pfettrach vom 17. November 2016
5 Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2017
6 Jahresrechnung 2015
7 Informationen der Verwaltung
8 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
9 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2016 ö 1
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2. Hochwasserschutz für den OT Eugenbach; Vorstellung eines Planungsentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2016 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Herr Bürgermeister Maier begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Johannes Seemann vom Ingenieurbüro Ferstl.
Wie bekannt ist, besitzt der Markt Altdorf einige Grundstücke in der Gemarkung Eugenbach, die sich beide direkt am Buchergraben und damit im FFH-Bereich befinden.
Von Seiten der Verwaltung wurden bereits Vorgespräche mit den zuständigen Fachstellen geführt, ob hier Maßnahmen durchgeführt werden können.

Herr Seemann erläuterte die bisher erfolgte Rückhaltungsmenge an Niederschlagswasser im Bereich des Buchergrabens sowie die Berechung des neu hinzukommenden Volumens.

Gleichzeitig sollte eine Überprüfung möglicher Optimierungsmaßnahmen für bestehende Rückhaltebecken stattfinden.
Im Bereich des Schmiedgrabens wird nach dem Grundstückserwerb ebenfalls die bestehende Entwurfsplanung eines Beckens überprüft und aktualisiert.

Beschlussvorschlag

Das Ingenieurbüro Ferstl wird beauftragt die Unterlagen für ein wasserrechtliches Verfahren, wie vorgestellt, zu erarbeiten.
Dies beinhaltet auch die Planung im Bereich des Schmiedgrabens sowie die Überprüfung der bestehenden Becken.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Straßensanierungen 2017; Empfehlungen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister  Helmut Maier begrüßt Herrn Hermann Lichtenecker vom Ingenieurbüro Lichtenecker & Spagl zu diesem Sitzungspunkt. Aus Sicht der Verwaltung werden folgende Straßensanierungen für das kommende Jahr aus wirtschaftlichen Gründen dringend empfohlen.

1. Am Abensberg:
Neben Asphaltschäden in der Straße sind auch der Gehweg und die Entwässerungsrinne in einem bedenklichen Zustand. Die letzten Jahre wurde die Verkehrssicherheit durch reines Flickwerk z. T. auch nur provisorisch mehr oder weniger aufrechterhalten. Die Schadensbilder werden zunehmend größer und können durch weiteres Flickwerk nicht mehr sinnvoll behoben werden. Für eine Sanierung im Vollausbau auf einer Länge von ca. 700 m wurden vom Ing.-Büro Kosten in Höhe von ca. 493.000,- € brutto einschl. Ingenieur Honorar ermittelt. 

2. Waldstraße 7 (Stichstraße):
Neben Asphaltschäden in der Straße ist auch die Entwässerungseinrichtung in einem mangelhaften Zustand. Durch den Baustellenverkehr und die Erschließung von zwei weiteren Häusern wurde der ohnehin schon schlechte Zustand weiter verschärft. Für eine Sanierung im Vollausbau auf einer Länge von ca. 73 m wurden vom Ing.-Büro Kosten in Höhe von ca. 65.000,- € brutto einschl. Ingenieur Honorar ermittelt. 

3. GVS Aich – Ganslberg, Abschnitt Wasmayr Hof:
Hier wurde bereits vor Jahren versucht, den Rissen im Asphalt mit einer Oberflächenbehandlung und einer Rissesanierung entgegen zu wirken. Mit bescheidenen Mitteln wurde somit die Lebensdauer verlängert und eine umfangreiche Sanierung soweit möglich verzögert. Die Risse kommen wieder vermehrt durch und Bruchstellen ergeben sich zunehmend, daher sollte eine Sanierung im Vollausbau auf einer Länge von ca. 217 m folgen. Die Kosten wurden vom Ing.-Büro in Höhe von ca. 85.000,- € brutto einschl. Ing.-Honorar ermittelt.   

4. Hochstraße 13-21, Erneuerung Gehweg:
In der Hochstraße war bereits 2009 eine umfangreiche Sanierung im Gespräch. Jedoch aus Kostengründen wurde auch hier nur Flickwerk die letzten Jahre betrieben. In einem Teilbereich sind der Gehweg und die Entwässerungsrinne auf einer Länge von ca. 145 Meter soweit beschädigt, dass eine Erneuerung erforderlich ist. Die Kosten wurden vom Ing.-Büro in Höhe von ca. 70.000,- € brutto einschl. Ing.-Honorar ermittelt. 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 645.652,25 € brutto.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1.        Die Straßen und Gehwege 1 – 4 werden wie aufgeführt im kommenden Jahr saniert.
2.        Der 1. Bgm. Hr. Maier wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Lichtenecker & Spagl zu unterzeichnen.
3.        Die Ausschreibung ist umgehend zu veranlassen.
4.        Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen.

Beschluss

Den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Bericht über die Bürgerversammlung in Pfettrach vom 17. November 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2016 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Allgemeiner Teil:


Rita Ebensperger, Höfenstr. 10
Frau Ebensperger beschwerte sich darüber, dass der Schulbus nicht wartet, bis die letzte Stunde beendet ist sondern immer um 5 Minuten vor 13.00 Uhr abfährt.
Herr Petz sagte zu, dass er dies abklären wird.

Michael Postel, Leithenstr. 2
Hrerr Postel bestätigte die Ausführungen von Frau Ebensperger und teilte mit, dass die auch um 11.15 und 12.15 Uhr der Fall ist.
Bürgermeister Maier schlug vor, dass man sich diesbezüglich an die Schulleitung wenden sollte.

Rainer Max, Höfenstr. 19
Herr Max regte an, dass der letzte Rufbus später als 22.30 Uhr fahren sollte.
Bürgermeister Maier teilte mit, dass der Wunsch an die RBO weiter gegeben wird. .

Maria Hohenester, Buchenthal 40
Frau Hohenester wollte wissen, ob es mittlerweile schon einen gemeinsamen Tarif für die den RBO-Bus und die Stadtbusse gibt.
Bürgermeister Maier führte hierzu aus, dass der gemeinsame Tarif in Vorbereitung ist. Derzeit ist nur das Kombiticket im Einsatz.

Rolf Kellner, Eulenstr. 1
Herr Kellner fragte nach, wann auf der Autobahn ein leiserer Belag aufgebracht wird, da die Lärmbelästigung doch beträchtlich ist.
Bürgermeister Maier teilte mit, dass durch die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h bereits eine Verbesserung der Situation erzielt werden konnte.
Zu diesem Thema gab Herr Seidl noch weitere Erläuterungen.

Hubert Kolmeder, Hochsteig 1
Herr Kolmeder fragte nach Sachstand im Hinblick auf die Beleuchtung am Bahnübergang.
Frau Hauser teilte hierzu mit, dass nächste Woche ein Schreiben an alle Anwohner wegen der Kostenumlegung versandt wird.

Weiter wollte Herr Kolmeder wissen, ob beim Radweg entlang dem Gasthaus Frauenbauer ebenfalls die Kosten auf die Anwohner umgelegt wurden.
Bürgermeister Maier teilte mit, da hier keine Kosten umgelegt wurden, da keine Anlieger vorhanden sind.

Michael Burger, Höfenstr. 4
Herr Burger teilte mit, dass in der Höfenstraße trotz der Geschwindigkeitsbeschränkung viel zu schnell gefahren wird.
Bürgermeister Maier antwortete, dass es sich hier wohl in erster Linie um Anwohner handelt. Der Markt Altdorf wird in der Höfenstraße die neue Geschwindigkeitsanzeige aufstellen, die auch Messungen vornimmt.

Josef Prieler, Bussardstr. 4
Herr Prieler äußerte seinen Missmut über die Rechnung des Marktes Altdorf über den Feuerwehreinsatz. Seiner Meinung nach ist die Rechnung viel zu hoch und kann von ihm so nicht nachvollzogen werden.
Bürgermeister Maier teilte hierzu mit, dass die Daten so von der FF Altdorf geliefert wurden und die Verwaltung lediglich den Bescheid fertigt. Näheres ist hierzu nicht bekannt.

Josef Frank, Höfenstr. 1
Als 2. Vorsitzender der FF Pfettrach monierte sich Herr Frank darüber, dass keine Abstimmung mit der FF Altdorf stattgefunden hat.
Bürgermeister Maier regte an, dass die Feuerwehrkommandanten diese Angelegenheit untereinander klären sollten.

Martin Stanglmayr, Falkenstr. 6
Herr Stanglmayr merkte an, dass seiner Einschätzung nach hier keine Kostenrechnung erstellt hätte werden dürfen, da durch diesen Einsatz auch das Leben von Tieren gerettet wurde, da verhindert wurde, dass das Öl in die Pfettrach läuft.
Bürgermeister Maier führte hierzu aus, dass es sich hier nicht um einen Rettungseinsatz gehandelt hat, sondern um eine technische Hilfeleistung, wie z.B. die Beseitigung einer Ölspur.

Peter Grohmann, Mühlkanalstr. 22
Herr Grohmann wollte wissen, ob der Markt Ergolding die Kräfte der FF Ergolding ebenfalls abgerechnet.
Bürgermeister Maier antwortete, dass ihm nicht bekannt ist, ob der Markt Ergolding eine Kostensatzung hat.

Hubert Kolmeder, Hochsteig 1
Herr Kolmeder monierte, dass am Hochsteig keine Straßenreinigung mehr erfolgt. Dies könne so nicht hingenommen werden, da hierfür schließlich bezahlt wird.
Bürgermeister Maier führte hierzu aus, dass er hierfür nur die Erklärung hat, dass das Reinigungsfahrzeug im Hochsteig nicht umdrehen kann. Im Übrigen ist es im Gegensatz zu der Stadt Landshut in Altdorf nicht so, dass die Bürger für die Straßenreinigung bezahlen müssen.


Bernhard Matiske, Höfenstr. 3
Herr Matiske teilte mit, dass in der Haunmühle nicht zugelassene Fahrzeuge stehen und dass der Markt Altdorf hier zuständig ist, da der Markt auch für den ruhenden Verkehr zuständig ist.
Frau Schenk teilte mit, dass der Markt Altdorf keine kommunale Verkehrsüberwachung hat und somit die Polizei nach wie vor für den ruhenden Verkehr zuständig ist.

Rainer Max, Höfenstr. 19
Nachdem bei dem abgestellten Fahrzeug auch Öl ausgelaufen ist, wollte Herr Max wissen, ob hier auch eine Verrechnung durch den Markt Altdorf für den Einsatz des Bauhofes erfolgt ist.
Frau Schenk erläuterte, dass der Vorfall von der Polizei aufgenommen wurde und sicherlich eine Weiterleitung an das Landratsamt Landshut erfolgt ist, das für Umweltdelikte zuständig ist.

Anton Hagelgans, Pfeffenhausener Str. 26
Vor seinem Grundstück ist ein Unterflurhydrant, der ständig zugeparkt wird. Er fragte nach, ob hier nicht eine Markierung angebracht werden könne.
Bürgermeister Maier führte hierzu aus, dass es im Gebiet der Marktgemeinde viele Unterflurhydranten gibt und nicht überall eine Markierung angebracht werden kann.

Helmut Bräu, Eulenstr. 7
Herr Bräu teilte mit, dass auf der Strecke von Pfettrach nach Aich nach Ganslberg zu schnell gefahren wird und dass hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgen sollte.
Bürgermeister Maier teilte mit, dass hier bereits mit der Polizei eine Ortsbesichtigung erfolgt ist und von einer Geschwindigkeitsbeschränkung abgesehen wurde.

Rita Ebensperger, Höfenstr. 10
Frau Ebensperger teilte mit, dass der Lkw-Verkehr in Pfettrach erheblich zugenommen hat, da die Fahrten zu der Deponie nun durch den Ort erfolgen.
Bürgermeister Maier sicherte zu, dass diesbezüglich mit der Firma Kontakt aufgenommen wird. Eine Sperrung der Ortsdurchfahrt für Lkw scheidet aus rechtlichen Gründen aus.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge von dem Bericht Kenntnis nehmen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Kalkulatorische Zinsen sind betriebswirtschaftlich betrachtet Kosten der Kapitalnutzung. Sie stellen das Entgelt für das im Anlagevermögen des Marktes Altdorf, insbesondere seinen kostenrechnenden Einrichtungen, gebundene Kapital und somit ein Äquivalent für die Einnahmen dar, die bei einer anderweitigen Kapitalanlage hätten erzielt werden können.

Nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-K ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen. Gemäß VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik soll sich der Zinssatz hierfür an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren.

Als Kapitalmarktrenditen in diesem Sinne sind die Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen anzusehen. Berechnungs-grundlage ist daher die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zeitreihe der Umlaufrenditen (nicht saisonbreinigt, Jahresdurchschnitt auf Basis der Monatswerte, alle Laufzeiten).

Als mehrjähriges Mittel im Sinne von VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik ist der Durchschnitt der letzten 20 Jahre, ausgehend vom jeweiligen Vermögensabschluss. Für die Festsetzung des Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2017 ist der Vermögensabschluss des Haushaltsjahres 2015 maßgeblich. Somit ist für den kalkulatorischen Zinssatz der Durchschnitt der Jahre 1996 mit 2015 heranzuziehen; dieser beträgt 3,50 %

Der kalkulatorische Zinssatz findet im Markt Altdorf nicht nur bei den kostenrechnenden Einrichtungen Anwendung, sondern ist für die gesamte Anlagenbuchhaltung maßgeblich. Der Zinssatz wurde zuletzt im Jahr 2006 angepasst und seinerzeit von 6,00 % auf 5,75 % gesenkt worden und liegt damit deutlich über dem o.g. Wert.

Die Festsetzung und Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes fällt die Zuständigkeit des Marktgemeinderates, kann jedoch gemäß Art. 32 Abs. 2 GO an einen beschließenden Ausschuss übertragen werden. Es wird daher eine Übertragung an den Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag

1.        Der für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen gemäß § 12 KommHV-Kameralistik anzuwendende Zinssatz wird für das Haushaltsjahr 2017 von 5,75 % auf 3,50 % gesenkt.

2.        Die Zuständigkeit für die Festsetzung und Änderung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen gemäß § 12 KommHV-Kameralistik wird künftig, erstmalig für das Haushaltsjahr 2018, auf den Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss übertragen.

Beschluss

Den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt

1.        Vorlage der Jahresrechnung 2015

Herr Rauhmeier erläuterte zunächst die wesentlichen Eckdaten des Jahresabschlusses 2015, die sich wie folgt darstellen:
       Rechnungsergebnis        Soll/Ansatz
Gesamthaushalt        30.672.568,63 Euro        24.139.672,00 Euro
Verwaltungshaushalt                     24.041.254,50 Euro        20.557.422,00 Euro
Vermögenshaushalt                       6.631.314,13 Euro        3.582.250,00 Euro
Zuführung vom VWH zum VMH        3.925.142,61 Euro        1.593.059,00 Euro
Zuführung zur allgemeinen Rücklage        2.362.883,41 Euro        0 Euro

Die allgemeine Rücklage wies damit zum 31.12.2015 einen Stand von 2.563.283,41 Euro auf. Der allgemeinen Rücklage würden gemäß Haushaltsplanung 2016 Mittel in Höhe von 1.972.171,00 Euro zum Ausgleich des Haushalts 2016 entnommen.

Die Schuldenstände des Marktes Altdorf und seiner Beteiligungen ALKOM und BdMA betrugen zum 31.12.2015:
       Absolut        pro Kopf
Markt Altdorf        2.828.102,56 Euro        254,67 Euro
ALKOM        3.388.000,00 Euro        305,09 Euro
BdMA        370.966,16 Euro        33,41 Euro
Gesamt        6.587.068,72 Euro        593,16 Euro

Anschließend stellte Herr Rauhmeier die Entwicklung wichtiger Einnahme und Ausgabepositionen des Verwaltungshaushalts dar.

Einnahmen

HHSt.
Bezeichnung
Ansatz
2015
EUR
Rechn.Erg.
2015
EUR
Abweichung
Ansatz - RE
%
8100.2200
Konzessionsabgabe Strom E.on und Stadtwerke
268.000
312.867
16,74
8130.2200
Konzessionsabgabe Gas Stadtwerke
42.000
24.811
-40,93
9000.0000
Grundsteuer A (Hebesatz 320%)
37.800
38.018
0,58
9000.0010
Grundsteuer B (Hebesatz 320%)
1.100.000
1.270.082
15,46
9000.0030
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
2.900.000
4.825.396
66,39
9000.0100
Einkommensteueranteil
5.900.000
6.182.207
4,78
9000.0120
Umsatzsteueranteil
270.000
308.710
14,34
9000.0410
Schlüsselzuweisungen
1.591.000
1.585.958
-0,32
9000.0612
Zuweisungen Familienleistungsausgleich - Einkommensteuerersatz
484.000
477.631
-1,32
9000.0616
Grunderwerbssteueranteil
105.000
188.250
79,29
Ausgaben



HHSt.
Bezeichnung
Ansatz
2015
EUR
Rechn.Erg.
2015
EUR
Abweichung
Ansatz - RE
%
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
526.600
665.899
26,45
9000.8320
Kreisumlage an Landkreis
4.816.635
4.816.635
0,00
9100.8066
Unrentierliche Kreditzinsen Kreditmarkt an öffentliche Unternehmen
55.410
55.401
-0,02
HGr. 4
Personalausgaben
3.187.620
3.095.856
-2,88


2.        Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben

Die wesentlichen Haushaltsüberschreitungen des Verwaltungs- und Vermögens-haushaltes wurden von Herrn Rauhmeier anhand einer als Tischvorlage verteilten Aufstellung erläutert. Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 ist durch Mehreinnahmen und Minderausgaben auf anderen Haushaltsstellen gewährleistet.


3.        Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2016

Auf welchen Haushaltsstellen im einzelnen und in welcher Höhe jeweils Haushaltsreste aus Vorjahren weiter übertragen bzw. in Abgang gestellt sowie neue Haushaltsreste gebildet werden, ergibt sich aus der als Tischvorlage verteilten Übersicht.

Haushaltsausgabereste

Im Haushaltsjahr 2014 wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 4.939.017,33 Euro neu gebildet bzw. auf das Haushaltsjahr 2015 weiter übertragen. Davon wurden im Haushaltsjahr 2015 1.024.054,97 Euro in Anspruch genommen. Von den nicht in Anspruch genommenen Ausgabeermächtigungen i.H.v. 3.914.962,36 Euro sollen 2.443.312,36 Euro in Abgang gestellt und 1.471.650,00 Euro weiter übertragen werden.

Von den im Vermögenshaushalt 2015 veranschlagten Ausgabemitteln i. H. v. 3.582.250,00 Euro sind noch 1.871.026,51 Euro verfügbar, von denen nach Angabe der mittelbewirtschaftenden Stellen 1.172.850,00 Euro weiter benötigt und daher als Haushaltsausgabereste ins Haushaltsjahr 2016 übertragen werden sollen.

In Summe betragen die Haushaltsausgabereste im Haushaltsjahr 2016 damit 2.644.500,00 Euro, was gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung um 46,46 % bedeutet.

Haushaltseinnahmereste

Im Haushaltsjahr 2014 wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 3.294.412,04 Euro neu gebildet bzw. auf das Haushaltsjahr 2015 weiter übertragen. Hiervon konnten im Haushaltsjahr 2015 allerdings nur 489.137,85 Euro tatsächlich als Einnahmen realisiert werden. Von den verbleibenden Haushaltseinnameresten i. H. v. 2.805.274,19 Euro müssen 2.041.556,05 Euro (72,78 %) in Abgang gestellt werden, da mit einer istmäßigen Realisierung insoweit nicht mehr gerechnet werden kann, vgl. § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV-K. Neue Haushaltseinnamereste sollen im Haushaltsjahr 2015 nicht gebildet werden.

Die Haushaltseinnahmereste bewirkten im Jahr ihrer Bildung eine Verbesserung des Jahresergebnisses. Die nunmehr zwingende Abgangstellung hat hingegen eine Verschlechterung des Jahresergebnisses 2015 zur Folge.

Beschlussvorschlag

1.        Von der Jahresrechnung 2015 wird Kenntnis genommen; sie wird samt Anlagen an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

2.        Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltsplanes 2015 werden, soweit hierfür noch keine Einzelbeschlüsse vorliegen, genehmigt.

3.                Von den aus Vorjahren noch verfügbaren Haushaltsausgaberesten werden 2.443.312,36 Euro in Abgang gestellt und 1.471.650,00 Euro weiter übertragen. Von den noch verfügbaren Mitteln der Ausgabeansätze des Haushaltsjahres 2015 werden 1.172.850,00 Euro als neu gebildete Haushaltsausgabereste ins Haushaltsjahr 2016 übertragen.

4.        Von den aus Vorjahren noch bestehenden Haushaltseinnahmeresten werden 2.041.556,05 Euro in Abgang gestellt. Neue Haushaltseinnahmereste werden nicht gebildet.

Beschluss

Den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2016 ö 7
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8. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2016 ö 8
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9. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2016 ö 9
Datenstand vom 07.12.2016 14:59 Uhr