Datum: 09.05.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Aussprache über den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
3 Entscheidung über nachfolgende Anträge der Bürger- und Umweltliste
3.1 Planungsmittel für den Sozialen Wohnungsbau
3.2 Planungsmittel für die städtebauliche Entwicklung des Marktes
3.3 Weitere Umrüstung von Straßenlaternen auf LED
3.4 Sitzungsunterlagen für Marktratssitzungen
3.5 Informationsbriefe des Bayerischen Städtetags
4 Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zwischen dem Franzosengraben und der Bahnlinie Landshut-München
4.1 Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für einen Bereich Im Moos - südlich des Franzosengrabens
4.2 Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für die Fl.Nr. 1687 Gemarkung Eugenbach (westlich der Münchnerauer Str.)
5 Reinigung und Inspektion der Misch- und Schmutzwasserkanalisation 2015/16 in Pfettrach und Ganslberg; 1. Zwischenbericht
6 Informationen der Verwaltung
7 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
8 Abschluss der öffentlichen Sitzung

zum Seitenanfang

1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö 1
zum Seitenanfang

2. Aussprache über den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung wurde von Seiten der Verwaltung schon längere Zeit nicht mehr zur Diskussion gestellt.
Zuletzt erfolgte im März 2015 eine Information des Marktgemeinderats. Hier wurden aber weitere Pläne zum Erlass einer Satzung mit Hinweis auf das Geothermieprojekt zurückgestellt.

In der Sitzung am 06.12.2016 wurden einige Straßensanierungen beschlossen, unter anderem eine Sanierung der Ortsstraße Am Abensberg.
Das letzte Mal, dass in größerem Umfang Straßensanierungen durchgeführt worden sind, war im Jahr 2008. Danach wurden in der Erwartung des Ausbaus eines Fernwärmenetzes nur noch kleinere Ausbesserungsarbeiten durchgeführt.

Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG „sollen für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erhoben werden, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtung besondere Vorteile biete“. Dabei ist auf den objektiven Vorteilsgedanken abzustellen.
Diese „Soll“-Vorschrift wird sowohl vom Bayerischen Innenministerium, als auch dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband als „Muss“-Vorschrift ausgelegt.
Gemäß einer bayernweiten Statistik vom Juli 2015 haben in Bayern 72,6 % der Gemeinden eine solche Satzung. Anders sieht die Zahl in Niederbayern aus. Hier liegt der Anteil nur bei 39,1 %.
Für den Landkreis Landshut hat das Landratsamt Landshut mitgeteilt, dass aktuell 8 von 35 Gemeinden (22,9 %) über eine Satzung verfügen.

Als Argumente gegen den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung werden folgende Punkte vorgebracht.
  • Einschränkung der kommunalen Finanzhoheit (Art 22 Abs. 2 GO)
  • Ungerechtigkeit (Schwierigkeiten bei Verteilung des Aufwandes)
  • Erhöhter Personal- und Verwaltungsaufwand
  • Abgrenzungsschwierigkeiten zu Ersterschließungen
  • Rechtsstreitigkeiten
  • Zusätzliche Erschwernis von Grunderwerb (Ausbau Fahrradweg u.ä.)

Im Urteil vom 09.11.2016 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), welches den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Ladung zugestellt wurde, wurde die grundsätzliche Verpflichtung der Kommunen zum Satzungserlass nochmals bekräftig.

Zu den Ausnahmetatbeständen und den finanziellen Voraussetzungen bezogen auf dem Markt Altdorf wird von der Kämmerei wie folgt Stellung genommen:

„Nach aktueller Rechtslage ist der Markt Altdorf haushaltsrechtlich dazu verpflichtet, eine StrABS zu erlassen. Maßgeblich ist hier die Auslegung des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG durch die ständige Rechtsprechung des BayVGH, zuletzt bestätigt im Urteil vom 09.11.2016.

Danach ist die „Soll-Vorschrift“ des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG grundsätzlich als „Muss-Vorschrift“ zu lesen. Begründet wird dies im Wesentlichen mit den in Art. 62 Abs. 2 und 3 GO verankerten Grundsätzen der gemeindlichen Einnahmebeschaffung und der sich daraus ergebenden zwingenden Rangfolge. Vorrangig sind sonstige Einnahmen heranzuziehen, an zweiter Stelle die besonderen Entgelte (ein solches ist u. a. der Straßenausbaubeitrag), zum dritten Steuern, und nur, falls diese drei Einnahmequellen nicht ausreichen, dürfen Kredite aufgenommen werden.

Lediglich bei Vorliegen eines atypischen Ausnahmefalles kann eine Gemeinde vom Erlass einer StrABS absehen. Ein solcher ist laut BayVGH-Urteil jedoch nicht bereits gegeben, falls eine Gemeinde „haushaltsmäßig mehr oder weniger gut dastehe und sich den Beitragsausfall finanziell leisten könne.“ Sofern der gemeindliche Haushalt nicht unerheblich kreditfinanziert ist oder ein wesentlicher Teil der gemeindlichen Einnahmen aus gemeindlichen Steuern bestehe, dürfe eine Gemeinde nicht vom Erlass einer StrABS absehen, sondern habe die in Art. 62 Abs. 2 und 3 GO festlegte Reihenfolge zur Beschaffung der Einnahmen einzuhalten.

Eine atypische Situation kommt ferner in Betracht, falls der Verwaltungsaufwand für die Beitragserhebung die Beitragseinnahmen so wesentlich übersteigt, dass durch den Verzicht auf eine Beitragserhebung sogar eine Kostenersparnis möglich ist. Diese Situation dürfte bei der Größenordnung der im Markt Altdorf anstehenden Straßensanierungsmaßnahmen (allein in der Sitzung am 06.12.2016 wurden Maßnahmen in einem geschätzten Volumen von ca. 646.000 Euro beschlossen) jedoch nicht gegeben sein. Zudem würde eine solche Situation nach Auffassung des BayVGH nur im Einzelfall den Verzicht auf Abrechnung der betreffenden Baumaßnahme, nicht jedoch das Absehen vom Erlass einer StrABS rechtfertigen.

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat in seinen Berichten über die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2003-2006 (Bericht vom 06.11.2007, TZ 7), 2007-2009 (Bericht vom 02.03.2011, TZ 26) und 2010-2012 (Bericht vom 05.03.2014, TZ 5) festgestellt, dass der Markt Altdorf zum Erlass und Vollzug einer StrABS verpflichtet ist. Eine atypische Ausnahmesituation, wie z. B. eine herausragende Finanzlage, liege beim Markt Altdorf nicht vor. In den Berichten von 2011 und 2014 wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "bewusst in Kauf genommene Beitragsausfälle ggf. haftungsrechtliche Ansprüche der Kommune bzw. strafrechtlich relevante Tatbestände begründen können“ und bezieht sich dabei u. a. auf ein Urteil des OLG Naumburg vom 18.07.2007 sowie eine Abhandlung in der BayGT-Zeitung 2012, S. 274 (Hesse).
 
Als mögliche Folgen des Absehens vom Erlass einer StrABS sind in haushaltsrechtlicher Hinsicht insbesondere zu nennen:
-        Versagung der Genehmigung von in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsicht (Art. 71 Abs. 2 GO) wg. Verstoßes gegen Art. 62 GO (Rangfolge der Einnahmebeschaffung)
-        ggf. Versagung von Bedarfszuweisungen gemäß Art. 11 FAG, da das Vorliegen einer StrABS eine der allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung ist“


Wird auf den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung verzichtet kann dies von der Kommunalaufsicht und der überörtlichen Rechnungsprüfung beanstandet werden.

Inwieweit eine straf- oder haftungsrechtliche Konsequenzen beim Nichterlass einer Satzung in Betracht zu ziehen sind wird diskutiert.
In Bayern wird dies weitestgehend abgelehnt, da durch die Möglichkeit der rückwirkenden Erhebung der Vermögensnachteil (= Schaden) entfallen kann, es kann aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Nach Art. 5 Abs. 8 KAG kann der Erlass dieser Satzung auch rückwirkend erfolgen. Dies kann dann notwendig werden, wenn die Kommune zum Erlass einer Satzung verpflichtet wurde und bereits Sanierungen durchgeführt wurden. Mit dieser Möglichkeit soll eine mögliche Ungerechtigkeit vermieden werden.
Grundsätzlich sollte die Kommune die Bürger aber zeitnah (im Vorfeld) und umfassend über eine mögliche Abrechnung informieren. Ein Vertrauensschutz der Bürger bei Verzicht auf den Erlass einer Satzung kann nicht entstehen.


Ebenfalls kurz eingegangen werden sollte auch auf die Möglichkeit nach Art. 5 b KAG anstelle eines einmaligen Beitrags jährlich wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen zu erlassen. Dazu wird das Gemeindegebiet in Abschnitte aufgeteilt und die Höhe der Beiträge bestimmt sich durch die Umlegung des jährlichen Investitionsaufwandes oder aber durch eine Prognoseberechnung des durchschnittlichen Aufwands in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren.
Der Grundgedanke dahinter ist, dass die Bürger mit einer gleichbleibenden jährlichen Belastung und eines größeren Umlegungsgebietes nicht „plötzlich“ mit sehr hohen Summen belastet werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf einer Straßenausbaubeitragssatzung zu erarbeiten und dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Der Vorschlag der Verwaltung wird abgelehnt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Entscheidung über nachfolgende Anträge der Bürger- und Umweltliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Planungsmittel für den Sozialen Wohnungsbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.04.2017 stellt die Fraktion der Bürger- und Umweltliste Altdorf szum Thema Mietwohnungsbau folgenden Haushaltsantrag zur öffentlichen Beratung und Beschlussfassung im Marktrat:
„In Zuzugsregionen wie Landshut und der näheren Umgebung ist bezahlbarer
Wohnraum knapp, vor allem günstige Mietwohnungen fehlen. Wir sehen es auch als
Aufgabe der Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützend dafür tätig zu
werden.
Zur städtebaulichen Entwicklung geeigneter Flächen bzw. für Planungen im Bereich
des sozialen Wohnungsbaus auf eigenen Grundstücken (beispielsweise erworbenes
Grundstück zw. Angerweg und Altdorf Süd, Hahn-Grundstück) stellt der Markt Altdorf
deshalb in den Haushalt 2017 Mittel in Höhe von 100.000 € ein.

Beurteilung des Antragsanliegens aus haushaltsrechtlicher Sicht:
Derzeit liegt keine Entscheidung des Marktgemeinderates über den Einstieg in den sozialen Wohnungsbau oder gar eine konkrete Baumaßnahme in diesem Bereich vor. Auch existieren für die im Antrag genannten Flächen noch keine konkreten Planungen. Die Veranschlagung von Haushaltsmitteln ist jedoch nur möglich, wenn die Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 zu erwarten sind (§ 7 Abs. 1 KommHV-K). 

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeindeart möge beschließen, für den sozialen Wohnungsbau Planungsmittel in Höhe von 100.000 € in den H aushalt einzustellen.

Beschluss

Von einer Einstellung der Mittel in den Haushalt 2017 wird abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 9

zum Seitenanfang

3.2. Planungsmittel für die städtebauliche Entwicklung des Marktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Die Fraktion der Bürger- und Umweltliste Altdorf stellt mit Schreiben vom 16.04.2017 zur Städtebaulichen Entwicklung folgenden Haushaltsantrag zur öffentlichen Beratung und
Beschlussfassung im Marktrat:
„Für die Stadt Landshut und die direkt angrenzenden Gemeinden prognostiziert das
Bayerische Landesamt für Statistik eine Bevölkerungszunahme von mind. 12,5 % bis
zum Jahr 2035.
Für eine geordnete Entwicklung aller Ortsteile ist eine vorausschauende
städtebauliche Planung wichtig, unter anderem auch für notwendige Einrichtungen
zur Kinderbetreuung oder innerörtliche Erholungsflächen wie beispielsweise am
Gries. Dabei sind die Bedürfnisse der Bevölkerung, des Gewerbes und der
Landwirtschaft zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse daraus sollen in die anstehende Überarbeitung des
Flächennutzungsplans einfließen.
Für dafür notwendige Beratungen und Planungen einer langfristigen und geordneten
städtebaulichen Entwicklung aller Ortsteile stellt der Markt Altdorf deshalb in den
Haushalt 2017 Mittel in Höhe von 100.000 € ein.“


Mit der Überarbeitung des Flächennutzungsplans sollen die übergeordneten Ziele und die Entwicklungsmöglichkeiten einer Kommune aufgezeigt und dargestellt werden.
Derzeit sind viele der ausgewiesenen Entwicklungsflächen noch nicht ausgeschöpft. Die angesprochenen Maßnahmen zur Kinderbetreuung können im Rahmen der Bauleitplanung mitberücksichtigt werden. Eine Studie wie vorgeschlagen sollte nur im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Überarbeitung des Flächennutzungsplans beauftragt werden. Erst dann können auf Grundlage der Kostenschätzung entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, für die städtebauliche Entwicklung Planungsmittel in Höhe von 100.000 € in den Haushalt einzustellen .

Beschluss

Von einer Einstellung der Mittel in den Haushalt 2017 wird abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Weitere Umrüstung von Straßenlaternen auf LED

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.04.2017 stellt die Fraktion der Bürger- und Umweltliste Altdorf zur Städtebaulichen Entwicklung folgenden Haushaltsantrag zur öffentlichen Beratung und
Beschlussfassung im Marktrat:
„Der Austausch von Leuchtmitteln bei Straßenlaternen gegen LED-Leuchtmittel wurde
im Markt bereits begonnen. Er rechnet sich sowohl ökologisch als auch ökonomisch.
Für weitere Umrüstungen von bestehenden Laternen stellt der Markt Altdorf deshalb
in den Haushalt 2017 Mittel in Höhe von 50.000 € ein.

Hier wird auf die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 31.01.2017 verwiesen.
In dieser Sitzung wurde beschlossen gemäß Angebot der Stadtwerke Landshut im Gebiet Altdorf Süd die Straßenbeleuchtung umzurüsten. Die Maßnahme mit einer Bruttosumme von 24.048,31 € wurde für das Haushaltsjahr 2017 bereits durchgeführt.

Bei der Umrüstung der Lampen ist auch auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen abzustellen. Hier sollten projektbezogen Gelder bereitgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, für weitere Umrüstungen von bestehenden Mittel in Höhe von 50.000 € in den Haushalt einzustellen.

Beschluss 1

Der Antrag der Bürger- und Umweltliste wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

Beschluss 2

Die Umrüstung im Haushaltsjahr 2017 wurde bereits durchgeführt. Für das Jahr 2018 sind weitere wirtschaftliche Umrüstungen zu prüfen und projektbezogen Haushaltsmittel einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3.4. Sitzungsunterlagen für Marktratssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.04.2017 stellte die Bürger- und Umweltliste folgenden Antrag:

Die Entscheidungen des Marktgemeinderates erfordern oftmals eine Einarbeitung in Themen, die nur mit einer Tischvorlage in der Sitzung nicht möglich ist (z.B. Sitzung zu den Einzelhaushalten der Schulen und Feuerwehren)

Der Vorschlag die Unterlagen für die Einzelhaushalte mit der Sitzungsladung zu verschicken ist durchaus nachvollziehbar und wird von der Verwaltung künftig berücksichtigt. Im Übrigen ist es bei komplexeren Themen ohnehin schon so, dass die Unterlagen mit der Sitzung verschickt werden. Sofern Referenten anwesend sind, ist dies vor der Sitzung meist nicht möglich, da die Präsentation vorher nicht vorliegt.

Von einer grundsätzlichen Versendung der Beschlussvorlagen mit der Ladung, worauf dieser Antrag hinausläuft, sollte abgesehen werden, da diese häufig erst am Sitzungstag gefertigt werden um möglichst aktuell zu sein.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, dass erforderliche Unterlagen grundsätzlich bereits mit der Einladung versendet bzw. vorab digital zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss

Der Antrag der Bürger- und Umweltliste wird abgelehnt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

zum Seitenanfang

3.5. Informationsbriefe des Bayerischen Städtetags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.04.2017 stellte die Bürger- und Umweltliste folgenden Antrag:

Der Bayerische Städtetag bietet an, den monatlich auf Hochglanzpapier erscheinenden Informationsbrief auch elektronisch zu beziehen. Auch wenn es sich dabei um einen kleinen Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduktion von Druckkosten handelt, sollte diese Möglichkeit genutzt werden.

Nachdem nicht alle Mitglieder des Marktgemeinderates per E-Mail erreichbar sind und dem markt Altdorf hier au keine Kosten entstehen, sollte es bei der bisherigen Vorgehensweise belassen bleiben.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, den Informationsbrief per E-Mail zur Verfügung zu stellen.

Beschluss

Die Entscheidung wird vorerst zurück gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Bayerischen Städtetag nachzufragen, ob auch weniger Exemplare abgenommen werden können. Bei den Mitgliedern des Marktgemeinderates ist abzufragen, wer den Informationsbrief nach wie vor in Papierform erhalten möchte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zwischen dem Franzosengraben und der Bahnlinie Landshut-München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für einen Bereich Im Moos - südlich des Franzosengrabens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Auf die Bau- und Ferienausschuss-Sitzung vom 11.04.2017 wird Bezug genommen.
Herr Martin Preißer möchte auf den Fl. Nrn. 1275 und 1276, sowie 1276/1, 1277 und 1278 Gemarkung Altdorf eine Fläche zur Nutzung von Photovoltaik ausweisen lassen. Von diesen Flurnummern befinden sich einige im Eigentum des Marktes. Herr Preißer hat er dem Markt Altdorf daher eine landwirtschaftliche Fläche als Tausch angeboten.
Gemäß Beschluss des Bau- und Ferienausschusses behält der Markt Altdorf die an den Bachlauf angrenzenden Grundstück 1278 und 1278/1, die restliche Fläche kann getauscht werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich sollte die alternative Energiegewinnung unterstützt werden, zumal hier mit der Lage und der Bodenqualität wichtige Faktoren berücksichtigt wurden.

Beschlussvorschlag

Für die Fläche aus den Fl. Nrn. 1275 bis 1280 Gemarkung Eugenbach kann ein Bauleitplanungsverfahren durchgeführt werden, mit dem Ziel die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für die Fl.Nr. 1687 Gemarkung Eugenbach (westlich der Münchnerauer Str.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Mit Email vom 26.04.2017 beantragt Herr Maximilian Huber die Änderung der Bauleitplanung für die Fl. Nr. 1687 Gemarkung Eugenbach. Das Grundstück mit einer Fläche von 54.990 m² befindet sich im Eigentum der Familie Huber. Aufgrund der Lage (grenzt direkt an die Bahnlinie Landshut München an) und der eher minderen Bodenqualität soll die Fläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage genutzt werden.
Nach Angabe des Antragstellers wird die Photovoltaikanlage voraussichtlich in zwei Durchführungsschritten aufgestellt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich sollte die alternative Energiegewinnung unterstützt werden, zumal hier mit der Lage und der Bodenqualität wichtige Faktoren berücksichtigt wurden.
Bedenken hat die Verwaltung allerdings aufgrund der Lage des Grundstücks. Hier sollte dringend darauf geachtet werden, dass die Verlagerung des derzeitigen Bahnübergangs durch die gewünschte Bauleitplanung nicht eingeschränkt wird.
Daher ist eine Verringerung der Fläche wünschenswert.


Während der Diskussion wurde der Vorschlag erarbeitet, die Fläche unter Berücksichtigung der Grundstücksfläche im Bereich der Stadt Landshut näher festzulegen.

Beschlussvorschlag

Für eine Teilfläche der Fl. Nr. 1687 Gemarkung Eugenbach kann ein Bauleitplanungsverfahren durchgeführt werden, mit dem Ziel die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Reinigung und Inspektion der Misch- und Schmutzwasserkanalisation 2015/16 in Pfettrach und Ganslberg; 1. Zwischenbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Auf die Gemeinderatssitzungen vom 10.02.2015 und 19.05.2016 wird Bezug genommen. Insgesamt wurden 11,9 km Misch- und Schmutzwasserkanäle und 354 Einsteigschächte mittels Kamera begutachtet und ggf. vorhandene Schäden erfasst.

Anschlussleitungen (öffentlich und privat) wurden auf einer Länge von 4,3 km untersucht. Dabei kam in erster Linie Satellitentechnik mit Inspektion vom Hauptkanal aus zum Einsatz. Die Länge der untersuchten Anschlussleitungen beläuft sich auf 4,3 km. Für die Schmutzwasserkanalisation wurde zusätzlich eine Untersuchung mit Signalnebelverfahren durchgeführt. Um mögliche Fehlanschlüsse festzustellen.

Sofortmaßnahmen
Im Zuge der Untersuchungen im Kanalnetz des Sektors 3 in Pfettrach und Ganslberg ergab sich in einigen Fällen dringender Handlungsbedarf. Dabei handelte es sich meist um Abflusshindernisse, die den Abflussquerschnitt der betroffenen Rohrleitung erheblich reduzierten. Somit war in diesen Fällen die Gefahr einer vollständigen Verstopfung gegeben. In folgenden Anschlussleitungen wurden deshalb kurzfristig im Februar 2017 Fräsarbeiten durchgeführt.
  • Am Abensberg 8; Anschlussleitung, Betonablagerungen gefräst
  • Eulenstraße; Straßensinkkasten, Betonablagerungen gefräst 
  • Fasanenweg; Straßensinkkasten, Betonablagerungen gefräst 

Darüber hinaus wurde im Hauptkanal zur Entwässerung der Anwesen Am Abensberg 34 und Am Abensberg 35 ein erheblicher Rohrversatz festgestellt. An dieser Stelle droht die Verstopfung des Mischwasserkanals und somit der Rückstau von Mischwasser in die o.g. Anwesen. Die Stelle des Rohrversatzes befindet sich im steilen unwegsamen Gelände. Dies erhöht den Sanierungsaufwand enorm.

Ergebnisse Signalnebelverfahren:
Bei der Durchführung des Signalnebelverfahrens im Schmutzwasserkanalnetz
wurden 10 fehlerhaft angeschlossene Regenwasserleitungen ermittelt. Die
Beseitigung der Fehlanschlüsse wird von Seiten der Verwaltung noch angeordnet.

Sanierungskosten
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurden für jede Kanalhaltung, Anschlussleitung bzw. für jeden Schacht die Sanierungsmaßnahmen zusammengestellt, die erforderlich sind um das Bauwerk in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Die Sanierungsdringlichkeit wird nach den Bewertungskriterien der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) bestimmt und in entsprechende Zustandsklassen eingestuft.

Unterteilt nach Sanierungsprioritäten ergeben sich folgende Sanierungskosten in brutto.

Priorität 0/1 (kurzfristig):                Hauptkanal                  63.000,00 EUR
                                       Schächte                  37.000,00 EUR
                                       Anschlussleitungen          57.000,00 EUR
                                               Summe        157.000,00 EUR

Priorität 2/3/4 (mittelfristig):        Hauptkanal                  71.000,00 EUR
                                       Schächte                    7.000,00 EUR
                                       Anschlussleitungen        107.000,00 EUR
                                               Summe        185.000,00 EUR

Ausblick
Derzeit beginnt die 2. Untersuchungskampagne im Sektor 1 (Eugenbach). Gemäß Zeitplan der Untersuchungsfirma ist der Abschluss der Untersuchungen im Sektor 1 für Ende September 2017 vorgesehen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Schäden der Priorität 0/1 sind zur Sanierung umgehend auszuschreiben
  2. Der 1. Bürgermeister. Hr. Maier wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Lichtenecker & Spagl zu unterzeichnen.
  3. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen.

Beschluss

Den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö 6
zum Seitenanfang

7. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö 7
zum Seitenanfang

8. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2017 ö 8
Datenstand vom 16.05.2017 13:35 Uhr