Datum: 30.05.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 9 zum BBP An der Hauptstraße; Abwägungsbeschlüsse im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
3 Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 9; Feststellungsbeschluss
4 Bebauungs- und Grünordnungsplan "An der Hauptstraße"; Abwägungsbeschlüsse zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
5 Bebauungs- und Grünordnungsplan "An der Hauptstraße"; Billigungs- und erneuter Auslegungsbeschluss
6 Informationen der Verwaltung
7 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
8 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.05.2017 ö 1
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2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 9 zum BBP An der Hauptstraße; Abwägungsbeschlüsse im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Mit der Sitzungsladung erhielten die Marktgemeinderatsmitglieder den Entwurf des Tagesordnungspunktes.
In der Marktgemeinderatssitzung vom 20.09.2016 wurde der erneute Auslegungsbeschluss gefasst. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hatten von 16.01.2017 – 17.02.2017 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.
Im Verfahren wurden 33 TÖB beteiligt.

Keine Stellungnahme haben folgende Fachstellen abgegeben:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bayernwerk AG
Bund Naturschutz in Bayern
Autobahndirektion Südbayern
DB Service Immobilien GmbH
Deutsche Telekom AG
E.ON Netz GmbH
Telefonica Germany GmbH & Co.KG
Gemeinde Bruckberg
Handwerkskammer Niederbayern
Kreisheimatpflegerin
Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt
Landratsamt Landshut - Immissionsschutz
Landratsamt Landshut – Sachgebiet 44
Landratsamt Landshut – Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Landshut – Wasserrecht
Regionaler Planungsverband
Stadtwerke Landshut
Verwaltungsgemeinschaft Furth
Zweckverband Isargruppe

Eine Stellungnahme ohne Einwände haben folgende Fachstellen abgegeben:
Amt für ländliche Entwicklung vom 26.01.2017
Autobahndirektion Südbayern vom 31.01.2017
Bayernnets GmbH vom 31.01.2017
Bayerischer Bauernverband vom 06.02.2017
Energie Südbayern GmbH vom 06.02.2017
Infra Serv GmbH & Co.Gendorf KG vom 17.01.2017
Landratsamt Landshut – Tiefbauabteilung vom 13.01.2017
Landratsamt Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde vom 16.02.2017
Markt Ergolding vom 13.01.2017
Regierung von Niederbayern – Raumordnung vom 24.01.2017
Stadt Landshut – Baureferat vom 17.01.2017

Eine Stellungnahme mit Hinweisen haben folgende Fachstellen abgegeben:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut vom 09.02.2017
Das geplante Baugebiet grenzt an landwirtschaftliche Flächen. Bitte weisen Sie die Bauwerber in geeigneter Weise auf Folgendes hin:
Durch die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung der angrenzenden Feldfluren und der im Umfeld liegenden landwirtschaftlichen Betriebe zeitweise entstehenden Gerüche und Lärmimmissionen sind hinzunehmen.

1. Beschlussvorschlag:
Ein Hinweis auf zeitweise entstehenden Gerüche und Lärmimmissionen durch die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung ist bereits in der Begründung in Kapitel 9 enthalten.


Wasserwirtschaftsamt Landshut vom 13.02.2017:
Aus fachlicher Sicht ist nicht nachvollziehbar, wieso für die privaten Flächen und die öffentlichen Flächen eine unterschiedliche Festlegung für die NW-Beseitigung getroffen wird, falls eine Versickerung möglich ist, dann ist diese auch für die öffentlichen Flächen Pflicht.
Aus aktuellem Anlass empfehlen wir aber aus wasserwirtschaftlicher Sicht, zum Schutz vor Wassergefahren (dazu gehören Starkregen, Sturzfluten, Hochwasser, hohes Grundwasser, wild abfließendes Wasser) ein Bauwerk bis mind. 50 cm über das vorhandene bzw. geplante Straßenniveau wasserdicht auszuführen und auch die Rohfußbodenhöhe des Erdgeschoßes entsprechend hoch zu wählen.

2. Beschlussvorschlag:
Es wird ein einheitliches Niederschlagswasserbeseitigungskonzept seitens des Planungsbegünstigten erstellt. Dieses wird mit dem Markt Altdorf abgestimmt. Es erfolgt eine Rückhaltung auf den privaten Grundstücken mit Retentionszisternen.

Im Bebauungs- und Grünordnungsplan wird der Punkt 0.1.5 Niederschlagswasser sowie die Festsetzung 0.1.5.1 wie folgt redaktionell geändert:
0.1.5.1 Sämtliches im Geltungsbereich anfallendes Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen privaten Grundstücken in Form von geeigneten baulichen Anlagen zurückzuhalten Der maximale Abfluss in den Mischwasserkanal nach Drosselung darf 1,0 l/s pro Parzelle nicht überschreiten.
Das Niederschlagswasser der Erschließungsstraße wird in den Mischwasserkanal eingeleitet.

Der Hinweis wird in die Begründung aufgenommen, ist aber aus städtebaulicher Sicht – v. a. einem weiteren Herausheben der Bebauung aus der Landschaft – nicht zu begrüßen. Auch scheint dies im vorliegenden Gesamtkontext nicht zwingend veranlasst: keine ausgeprägte Hang- oder Tallage, ausreichender Puffer zur landwirtschaftlichen Nutzfläche durch breite Gehölzpflanzung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge den Vorschlägen der Verwaltung zustimmen.

Beschluss

Den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 9; Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.05.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt mit den Abwägungsbeschlüssen wird Bezug genommen.

Beschlussvorschlag

Die Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 9 zum BBP An der Hauptstraße in der Fassung vom 30.05.2017 wird festgestellt.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bebauungs- und Grünordnungsplan "An der Hauptstraße"; Abwägungsbeschlüsse zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.05.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Mit der Sitzungsladung erhielten die Ausschussmitglieder den Entwurf des Tagesordnungspunktes.
In der Marktgemeinderatssitzung vom 20.09.2016 wurde der erneute Auslegungsbeschluss gefasst. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hatten von 16.01.2017 – 17.02.2017 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.
Im Verfahren wurden 33 TÖB beteiligt.

Keine Stellungnahme haben folgende Fachstellen abgegeben:

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bayernwerk AG
Bund Naturschutz in Bayern
Autobahndirektion Südbayern
DB Service Immobilien GmbH
Deutsche Telekom AG
E.ON Netz GmbH
Telefonica Germany GmbH & Co.KG
Gemeinde Bruckberg
Handwerkskammer Niederbayern
Kreisheimatpflegerin
Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt
Landratsamt Landshut – Sachgebiet 44
Landratsamt Landshut – Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Landshut – Wasserrecht
Regionaler Planungsverband
Verwaltungsgemeinschaft Furth
Zweckverband Isargruppe

Eine Stellungnahme ohne Einwände haben folgende Fachstellen abgegeben:

Amt für ländliche Entwicklung vom 26.01.2017
Autobahndirektion Südbayern vom 31.01.2017
Bayernnets GmbH vom 31.01.2017
Bayerischer Bauernverband vom 06.02.2017
Energie Südbayern GmbH vom 06.02.2017
Infra Serv GmbH & Co.Gendorf KG vom 17.01.2017
Landratsamt Landshut – Tiefbauabteilung vom 13.01.2017
Landratsamt Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde vom 16.02.2017
Markt Ergolding vom 13.01.2017
Regierung von Niederbayern – Raumordnung vom 24.01.2017
Stadt Landshut – Baureferat vom 17.01.2017
Stadtwerke Landshut vom 25.01.2017

Eine Stellungnahme mit Hinweisen haben folgende Fachstellen abgegeben:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut vom 09.02.2017
Das geplante Baugebiet grenzt an landwirtschaftliche Flächen. Bitte weisen Sie die Bauwerber in geeigneter Weise auf Folgendes hin:
Durch die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung der angrenzenden Feldfluren und der im Umfeld liegenden landwirtschaftlichen Betriebe zeitweise entstehenden Gerüche und Lärmimmissionen sind hinzunehmen.


1. Beschlussvorschlag:
Ein Hinweis auf zeitweise entstehenden Gerüche und Lärmimmissionen durch die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung ist bereits in der Begründung in Kapitel 9 enthalten.


Wasserwirtschaftsamt Landshut vom 13.02.2017:
Aus fachlicher Sicht ist nicht nachvollziehbar, wieso für die privaten Flächen und die öffentlichen Flächen eine unterschiedliche Festlegung für die NW-Beseitigung getroffen wird, falls eine Versickerung möglich ist, dann ist diese auch für die öffentlichen Flächen Pflicht.
Aus aktuellem Anlass empfehlen wir aber aus wasserwirtschaftlicher Sicht, zum Schutz vor Wassergefahren (dazu gehören Starkregen, Sturzfluten, Hochwasser, hohes Grundwasser, wild abfließendes Wasser) ein Bauwerk bis mind. 50 cm über das vorhandene bzw. geplante Straßenniveau wasserdicht auszuführen und auch die Rohfußbodenhöhe des Erdgeschoßes entsprechend hoch zu wählen.

2. Beschlussvorschlag
Es wird ein einheitliches Niederschlagswasserbeseitigungskonzept seitens des Planungsbegünstigten erstellt. Dieses wird mit dem Markt Altdorf abgestimmt. Es erfolgt eine Rückhaltung auf den privaten Grundstücken mit Retentionszisternen.

Im Bebauungs- und Grünordnungsplan wird der Punkt 0.1.5 Niederschlagswasser sowie die Festsetzung 0.1.5.1 wie folgt redaktionell geändert:
0.1.5.1 Sämtliches im Geltungsbereich anfallendes Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen privaten Grundstücken in Form von geeigneten baulichen Anlagen zurückzuhalten Der maximale Abfluss in den Mischwasserkanal nach Drosselung darf 1,0 l/s pro Parzelle nicht überschreiten.
Das Niederschlagswasser der Erschließungsstraße wird in den Mischwasserkanal eingeleitet.

Der Hinweis wird in die Begründung aufgenommen, ist aber aus städtebaulicher Sicht – v. a. einem weiteren Herausheben der Bebauung aus der Landschaft – nicht zu begrüßen. Auch scheint dies im vorliegenden Gesamtkontext nicht zwingend veranlasst: keine ausgeprägte Hang- oder Tallage, ausreichender Puffer zur landwirtschaftlichen Nutzfläche durch breite Gehölzpflanzung.

Landratsamt Landshut – Immissionsschutz vom 16.02.2017:
Das Planungsgebiet liegt zwischen Gaststätte an der Hauptstraße (LA 26) und einem Parkplatz. Es ist eine Immissionsprognose durchzuführen, ob ein Lärmschutzgutachten erforderlich wird.

3. Beschlussvorschlag:

Es wurde eine Immissionsprognose durchgeführt und im Anschluss ein Lärmschutzgutachten durchgeführt.
Das Deckblatt Nr. 9 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan bleibt unverändert. Immissionsschutzrechtliche Fragestellungen werden auf der nachrangigen Ebene des Bebauungs- und Grünordnungsplans behandelt und gelöst.
Auf der Ebene des Bebauungs- und Grünordnungsplans wird eine Planänderung veranlasst und eine erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.
Hinsichtlich der Lärmwertüberschreitung bis zu 5 dbA verweisen wir auf Nr. 4.2 der Begründung und beziehen uns auf die darin erwähnte höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.12.1990. Demnach sind Lärmwerte vergleichbar eines Mischgebietes hinnehmbar, weil auch diese Gebiete dem Wohnen dienen und gesunde Wohnverhältnisse bieten. Bei der Festlegung der Baugrenzen haben wir uns an dem immissionsschutztechnischen Gutachten orientiert.
Die Charakteristik des Mischgebietes ist aufgrund des benachbarten Mischgebietes mit Gaststätte und zwei Gewerbebetrieben sowie dem weiteren Umfeld mit Kirche, einem landwirtschaftlichen Betrieb und dem öffentlichen Parkplatz gegeben. Auch im Mischgebiet sind gesunde Wohn und Arbeitsbedingungen zulässig.


Grenz- und Orientierungswerte 
Situation
Straßenverkehrslärm
Gebietsart
Orientierungswerte
DIN 18005
Grenzwerte
16. BImSchV

Tag/Nacht
Mischgebiet
60 / 50 dB(A)
64 / 54 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet
55 / 45 dB(A)
59 / 49 dB(A)
Situation
Gewerbelärm
Gebietsart
Orientierungswerte
DIN 18005
Immissionsrichtwerte
TA Lärm

Tag/Nacht
Mischgebiet
60 / 45 dB(A)
60 / 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet
55 / 40 dB(A)
55 / 40 dB(A)








Maßgebliche Schallquellen:

Gewerbelärm (vgl. Abbildung 1)
P – Parkplatz (Emissionsansätze für "Gaststätte im ländlichen Bereich" gem. den Vorgaben der "Bayerische Parkplatzlärmstudie", Bayerisches Landesamt für Umwelt)
B – Biergarten (Emissionsansätze für "leiser Biergarten" gem. den Vorgaben der Veröffentlichung "Geräusche aus 'Biergärten' - ein Vergleich verschiedener Prognoseansätze", Bayerisches Landesamt für Umwelt)
F – Fenster der Gaststätte (Innenpegel, gekippte Fenster)

Verkehrslärm – Straße und öffentlicher Parkplatz (vgl. Abbildung 2)
öP – öffentlich gewidmeter Parkplatz (Emissionsansätze gem. den Vorgaben der RLS-90, 100 Stellplätze lt. Fr. Hauser)
Hauptstraße, LA 26 (Nordumfahrung), Am Hascherkeller und Kreisverkehr (Emissionsansätze gem. den Vorgaben der RLS-90, Verkehrszahlen aus Verkehrszählung, hochgerechnet auf das Prognosejahr 2030)

Ergebnis (Voraussetzung: Schutzbedürftigkeit = Mischgebiet):

Gewerbelärm (vgl. Abbildung 3)
Überschreitung des nachts anzustrebenden Orientierungswertes OW = 45 dB(A) an den West-, Nord- bzw. Südfassaden der auf den Parzellen 1 und 2 geplanten Gebäude

Verkehrslärm – Straße und öffentlicher Parkplatz (vgl. Abbildung 4)
Überschreitung des nachts anzustrebenden Orientierungswertes OW = 50 dB(A) an den Südfassaden der auf den Parzellen 1, 3 und 4 geplanten Gebäude


Die textlichen Festsetzungen werden wie folgt unter Punkt 0.1.7 ergänzt:

An den mit Planzeichen 15.6 gekennzeichneten Fassaden ist durch geeignete konstruktive Maßnahmen (z. B. vorgehängte Glasfassaden, Schallschleusen, Wintergärten) dafür zu sorgen, dass dort keine maßgeblichen Immissionsorte im Sinne der TA Lärm entstehen. Der diesbezügliche Nachweis ist jeweils im Einzelbaugenehmigungsverfahren zu führen.
Falls in den mit Planzeichen 15.7 gekennzeichneten Fassaden Außenwandöffnungen (z. B. Fenster, Türen) zu liegen kommen, die zur Belüftung von im Sinne der DIN 4109 schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen notwendig sind, die dem Schlafen dienen, so sind die betroffenen Räume zur Sicherstellung ausreichend niedriger Innenpegel mit schallgedämmten automatischen Belüftungsführungen/-systemen/-anlagen auszustatten. Der Betrieb dieser Anlagen darf in einem Meter Abstand Eigengeräuschpegel LAFeq ~ 20 dB(A) nicht überschreiten und muss auch bei vollständig geschlossenen Fenstern eine Raumbelüftung mit ausreichender Luftwechselzahl ermöglichen. Alternativ können auch andere bauliche Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn diese nachweislich schallschutztechnisch gleichwertig sind.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge den Vorschlägen der Verwaltung zustimmen.

Beschluss

Den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bebauungs- und Grünordnungsplan "An der Hauptstraße"; Billigungs- und erneuter Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.05.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen.

Beschlussvorschlag

Der Bebauungsplan wird im verkürzten Auslegungsverfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BAUGB unter Berücksichtigung der gefassten Abwägungsbeschlüsse (Emissionsschutz und Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes) erneut ausgelegt.
.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.05.2017 ö 6
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7. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.05.2017 ö 7
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8. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.05.2017 ö 8
Datenstand vom 02.06.2017 08:07 Uhr