Datum: 07.02.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Bebauungs- und Grünordnungsplan "GE Moosweide Überarbeitung" D1; Abwägungsbeschlüsse zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
3 Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Moosweide Überarbeitung D 1; Satzungsbeschluss
4 Entscheidung über den Antrag der Bürger- und Umweltliste zur Wohnraumförderung in Niederbayern
5 Geplante Kooperation der VHS Altdorf mit der VHS Furth; Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
6 Auftragsvergabe für das Gewerk Elektro (FW Haus Eugenbach)
7 Informationen der Verwaltung
8 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
9 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 43. Sitzung des Marktgemeinderates 07.02.2017 ö 1
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2. Bebauungs- und Grünordnungsplan "GE Moosweide Überarbeitung" D1; Abwägungsbeschlüsse zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 43. Sitzung des Marktgemeinderates 07.02.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Mit der Sitzungsladung erhielten die Mitglieder des Marktgemeinderates den Vorentwurf des Tagesordnungspunktes.
In der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 13.12.2016 wurde der die erneute Auslegung beschlossen. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hatten von 23.12.2016 bis 27.01.2017 Gelegenheit im Rahmen eine Stellungnahme abzugeben.
Im Verfahren wurden 23 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Keine Stellungnahme haben folgende Fachstellen abgegeben:

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Deutsche Telekom AG
E.ON Netz GmbH
Erdgas Südbayern GmbH
Landratsamt Landshut – Bauleitplanung
Wasserwirtschaftsamt Landshut

Eine Stellungnahme ohne Einwände haben folgende Fachstellen abgegeben:

Bayernwerk AG vom 09.01.2017
Bayernnets GmbH vom 27.12.2016
DB Service Immobilien GmbH vom 03.01.2017
Energie Südbayern GmbH vom 11.01.2017
Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt vom 30.12.2016
Landratsamt Landshut – Tiefbauabteilung vom 23.12.2016
Landratsamt Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde vom 05.01.2017
Landratsamt Landshut – Untere Naturschutzbehörde vom 04.11.2016
Stadtwerke Landshut vom 13.01.2017




Eine Stellungnahme mit Hinweisen haben folgende Fachstellen abgegeben

1. Handwerkskammer Niederbayern – Oberpfalz vom 31.10.2016

Die Marktgemeinde Altdorf beabsichtigt mit dem o.g. Verfahren eine Änderung innerhalb des bestehenden Bebauungsplans. Mit der Planänderung werden die Voraussetzungen für den Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Backshop mit einer Verkaufsfläche von 1.300 Quadratmetern geschaffen.
Grundsätzlich sprechen wir uns für eine Stärkung der Zentralen Orte sowie eine bedarfsgerechte Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung aus. Die Zulassung von großflächigen Einzelhandelsgroßprojekten darf aber gleichzeitig den Erhalt flächendeckender mittelständischer Strukturen sowie lebendiger Stadt- und Ortszentren nicht gefährden. Bei der Entwicklung von sogenannten Einzelhandelsgroßprojekten ist somit unter anderem grundsätzlich sämtlichen Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) zu folgen.
Dem o.g. Verfahren können wir zustimmen, insofern für das geplante Vorhaben sämtliche landesplanerischen Vorgaben eingehalten werden und keine negativen Folgen für bereits bestehende Versorgungsstrukturen zu erwarten sind.
Darüber hinaus liegen uns aktuell keine Informationen vor, die gegen die übrigen Planungen sprechen. Wir möchten Sie gleichzeitig bitten, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen und nach § 3 Abs. 2 BauGB über das Ergebnis zu informieren.

1. Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme der Handwerkskammer Niederbayern wird zur Kenntnis genommen. Die höhere Landesplanungsbehörde hat bereits mit Schreiben vom 16.11.2016 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Bauleitplanung Stellung genommen. Darin wurden eine weitere Spezifizierung der Zweckbestimmung des Sondergebietes sowie der maximal zulässigen Verkaufsfläche gefordert. Diese Forderungen wurden im Entwurf berücksichtigt. In Ihrer Stellungnahme vom 05.01.2017 im Rahmen der Fachstellenbeteiligung nach 3 4 Abs. 2 BauGB bestätigt die höhere Landesplanungsbehörde, dass die Bauleitplanung damit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung entspricht.




2. Landratsamt Landshut – Immissionsschutz vom 13.01.2017

Es bestehen keine Einwände. Hinweis: Im Baugenehmigungsverfahren ist ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen.

2. Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme des Landratsamts Landshut – Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf das erforderliche Gutachten im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird in die Begründung aufgenommen.




3. Regierung von Niederbayern - Gewerbeaufsicht vom 05.01.2017

Vom Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern wahrzunehmende öffentliche Belange werden von oben angeführter Planung nicht berührt.

Es bestehen deshalb keine Einwände.

Nach der Prüfung der Unterlagen ergeben sich folgende fachliche Informationen und Empfehlungen, die bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen sind:

Fundmunition

Das Gebiet um den Landshuter Bahnhof wurde im 2. Weltkrieg flächig bebombt. Es ist nicht auszuschließen, dass Ausläufer der Bebombung bis in den zu bebauenden Bereich gegangen sind. Vor Beginn der Arbeiten ist eine Gefahrenbewertung hinsichtlich eventuell vorhandener Fundmunition durchzuführen. Die grundsätzliche Pflicht zur Gefahrenerforschung und einer eventuellen vorsorglichen Nachsuche liegt beim Grundstückseigentümer. Im Rahmen der Gefahrenerforschung ist vom Grundstückseigentümer zu prüfen, ob Zeitdokumente wie die Aussagen von Zeitzeugen oder Luftbilder der Befliegungen durch die Alliierten vorliegen, die einen hinreichend konkreten Verdacht für das Vorhandensein von Fundmunition geben. Das „Merkblatt über Fundmunition“ und die Bekanntmachung „Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel (Fundmunition)“ des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren sind zu beachten.

3. Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern - Gewerbeaufsichtsamt wird zur Kenntnis genommen. Nachdem eine bereits vorhandene Gewerbebebauung auf dem Grundstück besteht, ist davon auszugehen, dass eine kampfmitteltechnische Untersuchung bereits im Jahr 2000 nach Rechtskraft des rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplans Moosweide - Überarbeitung erfolgt ist



4. Regierung von Niederbayern – Raumordnung und Landesplanung

Die höhere Landesplanungsbehörde hat bereits mit Schreiben vom 16.11.2016 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 1 BauBG zu dieser Bauleitplanung Stellung genommen. Darin wurden eine weitere Spezifizierung der Zweckbestimmung des Sondergebietes sowie der maximal zulässigen Verkaufsfläche gefordert.

Diese Forderungen finden in den nun vorgelegten Planunterlagen insofern Berücksichtigung, als dass die planliche Festsetzung 1.1 mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke“ neu gefasst und die textliche Festsetzung 1.2.1 um einen klärenden Satz ergänzt wurde.

Die vorgelegte Planung entspricht damit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung.

4. Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern – Raumordnung und Landesplanung wird zur Kenntnis genommen



5. Wasserzweckverband Isar-Gruppe 1 vom 23.12.2016

Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen keine Einwendungen. Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser für den Planungsbereich kann sichergestellt werden. Die Versorgung innerhalb des Geltungsbereiches erfolgt über das Wasserverteilungsnetz des Marktes Altdorf.

Aufgrund der bestehenden Versorgungsleitungen wird hinsichtlich der Bereitstellung des Löschwasserbedarfs durch die öffentliche Trinkwasserversorgung bemerkt, dass hier die Richtwerte von 48 m³/h bis zu 96 m³/h, über einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden und ca. 15 m Vordruck, sowie darüber hinaus, durch Förderbetrieb aus den Erschließungsgebieten des Zweckverbandes in die Hochbehälter Altdorf und Eugenbach, zur Verfügung stehen. Die Betriebsdrücke bei den verschiedenen Entnahmemengen aus den umliegenden Hydranten für den Löschwasserbetrieb aus der öffentlichen Wasserversorgung können vorab bei Bedarf mittels einer Rohrnetzberechnung unter Einbeziehung des gesamten Versorgungsnetzes des Marktes Altdorf konkret ermittelt werden.

Erschließungsmaßnahmen seitens des Marktes Altdorf sind mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Isar-Gruppe 1 rechtzeitig abzustimmen. Für alle neu anzuschließenden Parzellen gelten die einschlägigen Satzungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Isargruppe 1. Es ist so zu planen, dass die Verlegung der verschiedenen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen gem. DIN 1998 ohne gegenseitige Beeinträchtigungen erfolgen kann. Bei der Planung und Erschließung sind die nachstehenden technischen Hinweise und Normen zu beachten:

DIN 1998 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen“
DIN 19630 „Richtlinien für den Bau von Wasserrohrleitungen“
DVGW-Hinweis GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“
DVGW-Hinweis GW 315 „Hinweis für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten“


5. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Zweckverbands Isargruppe 1 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden beachtet und in der Begründung ergänzt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge den Vorschlägen 1 bis 5 zustimmen.

Beschluss 1

Dem 1. Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem 2. Vorschlag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 3

Dem 3. Vorschlag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 4

Dem 4. Vorschlag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 5

Dem 5. Vorschlag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 6

Den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Moosweide Überarbeitung D 1; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 43. Sitzung des Marktgemeinderates 07.02.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Moosweide Überarbeitung Deckblatt Nr. 1“ wird unter Berücksichtigung und Einarbeitung der im vorangegangenen Tagesordnungspunkt gefassten Beschlüsse als Satzung beschlossen. Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses.

Beschlussvorschlag

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Moosweide Überarbeitung Deckblatt Nr. 1“ wird unter Berücksichtigung und Einarbeitung der im vorangegangenen Tagesordnungspunkt gefassten Beschlüsse als Satzung beschlossen. Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Entscheidung über den Antrag der Bürger- und Umweltliste zur Wohnraumförderung in Niederbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 43. Sitzung des Marktgemeinderates 07.02.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.01.2017 stellte die Bürger- und Umweltliste folgenden Antrag:


„In Zuzugsregionen wie Landshut und der näheren Umgebung ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Es fehlen vor allem günstige Mietwohnungen.

Um den Marktrat zu dieser Thematik über kommunale Maßnahmen und aktuelle Förderprogramme der bayerischen Staatsregierung zu informieren, lädt die Verwaltung innerhalb der nächsten drei Monate Frau Reuschl von der Regierung von Niederbayern zu einer Marktratssitzung ein. Frau Reuschl ist die Ansprechpartnerin für Kommunen zur Wohnraumförderung in Niederbayern“

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, Frau Reuschl zu einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates einzuladen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Geplante Kooperation der VHS Altdorf mit der VHS Furth; Entscheidung über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 43. Sitzung des Marktgemeinderates 07.02.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses am 22. November 2016 informierte Bürgermeister Maier die Ausschussmitglieder darüber, dass der Markt Altdorf und die VG Furth eine Kooperation im Hinblick auf die Volkshochschule und die Musikschule eingehen möchten.
Nachdem als Träger ein Verein vorgesehen ist, fand am 22.11.2016 zusammen mit Herrn Bürgermeister Horsche ein Besuch in der Stadt Pressath statt, da diese seit mehreren Jahren zusammen mit weiteren 9 Gemeinden erfolgreich eine Kooperation in dieser Form betreibt.
Ein Defizitausgleich erfolgt hier anhand der Schülerzahlen. Diese Vorgehensweise ist auch bei der Kooperation mit der VG Furth angedacht.
Beginn der Kooperation ist für das Herbstsemester 2017 vorgesehen.

Für die Kooperation wurde in Anlehnung an die Satzung der Stadt Pressath ein Satzungsentwurf erarbeitet, der der VG Furth zur Abstimmung zugesandt wurde. Der mit der VG Furth überarbeitete Satzungsentwurf wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Sitzungsladung übersandt.

Nach Rücksprache mit Herrn Bürgermeister Horsche ist angedacht, in einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates gegebenenfalls auch gleich die Vereinsgründung vorzunehmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge sein Einverständnis zu der Vorgehensweise gemäß Sachvortrag erklären. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle für die weitere Vorgehensweise erforderlichen Schritte, einzuleiten.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Auftragsvergabe für das Gewerk Elektro (FW Haus Eugenbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 43. Sitzung des Marktgemeinderates 07.02.2017 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Für das Gewerk Elektro- / Blitzschutzarbeiten wurde am 31.01.2017 eine beschränkte Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe haben 10 Firmen erhalten. Davon sind 3 Angebote fristgerecht eingereicht worden, aus denen nach rechnerischer, fachtechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch das beauftragte Ing. Büro Sterr aus Landshut, folgende Vergabeempfehlung erfolgt.
Die 3 geprüften Angebote zwischen 81.596,63 € und 95.158,48 € brutto.
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Elektro Thanner aus Gangkofen abgegeben.
Das Angebot auf Platz 2 bietet gegenüber dem Erstplazierten einen Preisnachteil von insgesamt 15,01%.

Daraus ergibt sich folgender Vergabevorschlag:
Elektro Thanner
Dirnaich 15
84140 Gangkofen
Dieses Ergebnis würde zu einer Unterschreitung laut Kostenberechnung von 17,52 % führen.

Beschlussvorschlag

Die Auftragserteilung für die Elektro- und Blitzschutzarbeiten erfolgt an den Mindestbietenden mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot, der Fa. Thanner aus Gangkofen zum Angebotspreis von 81.596,63 € brutto.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 43. Sitzung des Marktgemeinderates 07.02.2017 ö 7
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8. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 43. Sitzung des Marktgemeinderates 07.02.2017 ö 8
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9. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 43. Sitzung des Marktgemeinderates 07.02.2017 ö 9
Datenstand vom 09.02.2017 11:02 Uhr