Datum: 10.10.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Vorlage der Jahresrechnung 2016
3 Friedhöfe Altdorf; Änderung der Friedhofsgebührensatzung und der Friedhofs- und Bestattungssatzung
4 Antrag auf Änderung der Bauleitplanung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Nähe des Bahnübergangs Eugenbach
5 Informationen der Verwaltung
6 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
7 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2017 ö 1
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2. Vorlage der Jahresrechnung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt

  1. Vorlage der Jahresrechnung 2016

Die Finanzverwaltung hat den kassenmäßigen Abschluss und die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 erstellt. Es wurden dem Marktgemeinderat zunächst die wesentlichen Eckdaten des Jahresabschlusses 2016, die sich wie folgt darstellen:


Rechnungsergebnis
Soll/Ansatz



Gesamthaushalt
31.580.978,64 €
26.070.305,00 €
Verwaltungshaushalt
23.810.424,11 €
22.272.765,00 €
Vermögenshaushalt
7.770.554,53 €
3.797.540,00 €
Zuführung vom VWH zum VMH
2.729.693,75 €
1.182.641,00 €
Zuführung allgemeine Rücklage
3.015.848,78 €



Die allgemeine Rücklage konnte von 2.563.283,41€ aufgestockt werden und wies zum 31.12.2016 einen Stand von 3.216.248,78 € auf. Die Schuldenstände des Marktes Altdorf und seiner Beteiligungen ALKOM und BdMA betrugen zum 31.12.2016:


absolut
pro Kopf



Markt Altdorf
2.505.115,97 €
219,84 €
ALKOM
3.571.065,08 €
313,39 €
BdMA
0,00 €              
0,00 €



Gesamt
6.076.181,05 € 
533,23 €



               

               

Anschließend wurde die Entwicklung wichtiger Einnahme und Ausgabepositionen des Verwaltungshaushalts dargestellt.


Einnahmen








HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2016
Rechn.Erg. 2016
Abweichung



 
Ansatz - RE


EUR
EUR
%
81.002.200
Konzessionsabgabe Strom E.on und Stadtwerke
        252.500,00 €
            258.205,49 €
2%
81.302.200
Konzessionsabgabe Gas Stadtwerke
          44.400,00 €
              44.737,04 €
1%
90.000.000
Grundsteuer A (Hebesatz 320%)
          38.000,00 €
              38.311,17 €
1%
90.000.010
Grundsteuer B (Hebesatz 320%)
     1.200.000,00 €
          1.217.626,23 €
1%
90.000.030
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
     3.500.000,00 €
          4.054.310,00 €
14%
90.000.100
Einkommensteueranteil
     6.300.000,00 €
          6.483.709,00 €
3%
90.000.120
Umsatzsteueranteil
        310.000,00 €
            312.313,00 €
1%
90.000.410
Schlüsselzuweisungen
     1.331.000,00 €
          1.325.832,00 €
0%
90.000.612
Zuweisungen Familienleistungsausgleich - Einkommensteuerersatz
        502.000,00 €
            513.591,00 €
2%
90.000.616
Grunderwerbssteueranteil
        120.000,00 €
            144.838,53 €
17%
 
 



Ausgaben



HHSt.
Bezeichnung
Ansatz
Rechn.Erg.
Abweichung


           2.016,00 €
                2.016,00 €
Ansatz - RE


EUR
EUR
%
90.008.100
Gewerbesteuerumlage
        635.600,00 €
            717.148,00 €
11%
90.008.320
Kreisumlage an Landkreis
     5.277.478,00 €
          5.277.478,00 €
0%
91.008.066
Unrentierliche Kreditzinsen Kreditmarkt an öffentliche Unternehmen
          41.340,00 €
              41.335,16 €
0%
HGr. 4
Personalausgaben
       3.391.370,00 €
             3.257.350,97 €
-4%


2.        Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben

Die wesentlichen Haushaltsüberschreitungen des Verwaltungs- und Vermögens-haushaltes wurden anhand einer als Tischvorlage verteilten Aufstellung erläutert. Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 ist durch Mehreinnahmen und Minderausgaben auf anderen Haushaltsstellen gewährleistet.


3.        Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2017

Im Haushaltsjahr 2016 wurden Einnahmereste in Höhe von 75.600 € gebildet. Hier sind noch Zuschüsse für den Erwerb des Feuerwehrfahrzeugs MLF in Pfettrach.

Haushaltsausgabereste wurden gebildet für
1300.9404    Baukosten Gerätehaus Eugenbach                     400.000 €
3700.9881    Investitionszuschuss zur Orgel                              20.000 €
4600.9883    Investitionszuschuss Sanierung St. Josef             19.000 €
6300.9351    Bauhof: Erwerb von beweglichen Vermögen        16.100 €
6344.9519    Straßensanierung Buchenthal                               50.000 €
6488.9503    Trafowegbrücke Eugenbach                                  62.000 €
7000.9508    Schmutzwasserkanal Gerätehaus Eugenbach      15.000 €

Beschlussvorschlag

1.        Von der Jahresrechnung 2016 wird Kenntnis genommen; sie wird samt Anlagen an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

2.        Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltsplanes 2016 werden, soweit hierfür noch keine Einzelbeschlüsse vorliegen, genehmigt.

3.        Der Marktgemeinderat stimmt zu, dass die Haushaltsreste übertragen werden.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Friedhöfe Altdorf; Änderung der Friedhofsgebührensatzung und der Friedhofs- und Bestattungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 30.05.2017 wurde vom Marktgemeinderat beschlossen, dass die Bestattungsleistungen zum 01.01.2018 wieder an das Bestattungsinstitut Reichwein vergeben werden. Die neuen Gebühren sind von der Friedhofsverwaltung in einer neuen Friedhofsgebührensatzung zusammengefasst worden.

Zusätzlich zur Gebührensatzung muss auch die Friedhofs- und Bestattungssatzung auf den rechtlich aktuellen Stand gebracht und angepasst werden:

  • Im Internet tauchen immer wieder neue Websites auf, die ohne Wissen und somit auch ohne Zustimmung der Hinterbliebenen Fotos von Grabsteinen sammeln und veröffentlichen. Um einen Missbrauch zu unterbinden, wurde hierzu bereits vom bayerischen Gemeindetag ein Verbot „über die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- sowie Fotoaufnahmen“ in seinem Satzungsmuster aufgenommen. Hiervon ausgenommen ist die Verwendung für private Zwecke, wie z.B. im Fotoalbum zu Hause.
§ 6 Abs. 3 der Friedhofssatzung des Marktes Altdorf wurde um Punkt 7 mit einem entsprechenden Verbot erweitert.

  • Die Bayerische Staatsregierung hat das „Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung“ mit Wirkung zum 01.09.2016 beschlossen.
Durch das Gesetz wurde in das Bayerische Bestattungsgesetz (BestG) ein neuer Artikel 9a „Verbote von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ aufgenommen. Mit dieser Gesetzesänderung ist es dem Friedhofsträger nun möglich selbst zu entscheiden, ob ein entsprechendes Verbot in ihre Satzung aufgenommen wird.
Der bereits bestehende § 16 Abs. 6 der Friedhofssatzung des Marktes Altdorf wurde entsprechend dem empfohlenen Muster des Bayerischen Städtetags abgeändert.

Die Satzungsentwürfe mit den entsprechenden Änderungen wurden mit der Sitzungsladung übersandt. Ergänzungen wurden grau hinterlegt und die gestrichenen Abschnitte sind ebenfalls ersichtlich.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofs- und Bestattungssatzung, wie von der Friedhofsverwaltung vorgeschlagen, zum 01.01.2018 zu ändern.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Nähe des Bahnübergangs Eugenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Von Seiten der Firma VISPIRON EPC GmbH & Co. KG wurde der Antrag gestellt für die Fl. Nr. 1710 und 1711 Gemarkung Eugenbach ein Bauleitplanverfahren zur Errichtung von Photovoltaikanlagen durchzuführen.
Hier wurde die Privilegierung der Aufstellungsorte neben dem Gleiskörper der Bahnlinie Landshut-München und der BAB A 92 berücksichtigt.
Nach Angabe des beteiligten Projektingenieurs, Herrn Christoph Raichl, wurden bei der Auswahl der Grundstücke folgende Auswahlkriterien angewendet:

  • keine Einsehbarkeit von Siedlungsgebieten
  • geringer Flächenbedarf von knapp über einem Hektar
  • niedrige Bodengrundzahl
  • Vorbelastung der Grundstücke durch eine Gasleitung und einen Bahnstrommast
  • keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten

Weiter wird aufgeführt, dass durch den Anlagenerrichter und den Anlagenbetreiber auch ein lokaler Bezug gegeben ist, eine lokale Wertschöpfung unter anderem durch die volle Entrichtung der Gewerbesteuer in der Marktgemeinde Altdorf vorliegt und die Netzanschlusskapazität durch bestehende Leitungen bereits gesichert ist.
Auch die Grundstückseigentümer wurden in die Planungen miteinbezogen, hier liegen Pachtverträge vor.
Die geplante Gesamtfläche läge bei 1,51 ha.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Grundstücksauswahl enthält die wichtigsten Kriterien und ist daher grundsätzlich geeignet. Nachdem bereits in den letzten Monaten zwei weitere Ausweisungen von Flächen für Photovoltaik auf den Weg gebracht wurden, würde sich diese Maßnahme in diesen Bereich einfügen.

Beschlussvorschlag

Für die Fläche aus den Fl. Nrn. 1710 und 1711 Gemarkung Eugenbach kann ein Bauleitplanungsverfahren durchgeführt werden, mit dem Ziel die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2017 ö 5
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6. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2017 ö 6
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7. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2017 ö 7
Datenstand vom 12.10.2017 16:24 Uhr