Datum: 10.10.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung durch den Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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53. Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2017
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ö
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1 |
zum Seitenanfang
2. Vorlage der Jahresrechnung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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53. Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2017
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
- Vorlage der Jahresrechnung 2016
Die Finanzverwaltung hat den kassenmäßigen Abschluss und die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 erstellt. Es wurden dem Marktgemeinderat zunächst die wesentlichen Eckdaten des Jahresabschlusses 2016, die sich wie folgt darstellen:
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Rechnungsergebnis
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Soll/Ansatz
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Gesamthaushalt
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31.580.978,64 €
|
26.070.305,00 €
|
Verwaltungshaushalt
|
23.810.424,11 €
|
22.272.765,00 €
|
Vermögenshaushalt
|
7.770.554,53 €
|
3.797.540,00 €
|
Zuführung vom VWH zum VMH
|
2.729.693,75 €
|
1.182.641,00 €
|
Zuführung allgemeine Rücklage
|
3.015.848,78 €
|
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Die allgemeine Rücklage konnte von 2.563.283,41€ aufgestockt werden und wies zum 31.12.2016 einen Stand von 3.216.248,78 € auf. Die Schuldenstände des Marktes Altdorf und seiner Beteiligungen ALKOM und BdMA betrugen zum 31.12.2016:
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absolut
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pro Kopf
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Markt Altdorf
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2.505.115,97 €
|
219,84 €
|
ALKOM
|
3.571.065,08 €
|
313,39 €
|
BdMA
|
0,00 €
|
0,00 €
|
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|
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Gesamt
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6.076.181,05 €
|
533,23 €
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Anschließend wurde die Entwicklung wichtiger Einnahme und Ausgabepositionen des Verwaltungshaushalts dargestellt.
Einnahmen
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HHSt.
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Bezeichnung
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Ansatz 2016
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Rechn.Erg. 2016
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Abweichung
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|
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|
|
Ansatz - RE
|
|
|
EUR
|
EUR
|
%
|
81.002.200
|
Konzessionsabgabe Strom E.on und Stadtwerke
|
252.500,00 €
|
258.205,49 €
|
2%
|
81.302.200
|
Konzessionsabgabe Gas Stadtwerke
|
44.400,00 €
|
44.737,04 €
|
1%
|
90.000.000
|
Grundsteuer A (Hebesatz 320%)
|
38.000,00 €
|
38.311,17 €
|
1%
|
90.000.010
|
Grundsteuer B (Hebesatz 320%)
|
1.200.000,00 €
|
1.217.626,23 €
|
1%
|
90.000.030
|
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
|
3.500.000,00 €
|
4.054.310,00 €
|
14%
|
90.000.100
|
Einkommensteueranteil
|
6.300.000,00 €
|
6.483.709,00 €
|
3%
|
90.000.120
|
Umsatzsteueranteil
|
310.000,00 €
|
312.313,00 €
|
1%
|
90.000.410
|
Schlüsselzuweisungen
|
1.331.000,00 €
|
1.325.832,00 €
|
0%
|
90.000.612
|
Zuweisungen Familienleistungsausgleich - Einkommensteuerersatz
|
502.000,00 €
|
513.591,00 €
|
2%
|
90.000.616
|
Grunderwerbssteueranteil
|
120.000,00 €
|
144.838,53 €
|
17%
|
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|
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|
|
Ausgaben
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|
|
|
HHSt.
|
Bezeichnung
|
Ansatz
|
Rechn.Erg.
|
Abweichung
|
|
|
2.016,00 €
|
2.016,00 €
|
Ansatz - RE
|
|
|
EUR
|
EUR
|
%
|
90.008.100
|
Gewerbesteuerumlage
|
635.600,00 €
|
717.148,00 €
|
11%
|
90.008.320
|
Kreisumlage an Landkreis
|
5.277.478,00 €
|
5.277.478,00 €
|
0%
|
91.008.066
|
Unrentierliche Kreditzinsen Kreditmarkt an öffentliche Unternehmen
|
41.340,00 €
|
41.335,16 €
|
0%
|
HGr. 4
|
Personalausgaben
|
3.391.370,00 €
|
3.257.350,97 €
|
-4%
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2. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Die wesentlichen Haushaltsüberschreitungen des Verwaltungs- und Vermögens-haushaltes wurden anhand einer als Tischvorlage verteilten Aufstellung erläutert. Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 ist durch Mehreinnahmen und Minderausgaben auf anderen Haushaltsstellen gewährleistet.
3. Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2017
Im Haushaltsjahr 2016 wurden Einnahmereste in Höhe von 75.600 € gebildet. Hier sind noch Zuschüsse für den Erwerb des Feuerwehrfahrzeugs MLF in Pfettrach.
Haushaltsausgabereste wurden gebildet für
1300.9404 Baukosten Gerätehaus Eugenbach 400.000 €
3700.9881 Investitionszuschuss zur Orgel 20.000 €
4600.9883 Investitionszuschuss Sanierung St. Josef 19.000 €
6300.9351 Bauhof: Erwerb von beweglichen Vermögen 16.100 €
6344.9519 Straßensanierung Buchenthal 50.000 €
6488.9503 Trafowegbrücke Eugenbach 62.000 €
7000.9508 Schmutzwasserkanal Gerätehaus Eugenbach 15.000 €
Beschlussvorschlag
1. Von der Jahresrechnung 2016 wird Kenntnis genommen; sie wird samt Anlagen an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.
2. Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltsplanes 2016 werden, soweit hierfür noch keine Einzelbeschlüsse vorliegen, genehmigt.
3. Der Marktgemeinderat
stimmt zu, dass die Haushaltsreste übertragen werden.
Beschluss
Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Friedhöfe Altdorf;
Änderung der Friedhofsgebührensatzung und der Friedhofs- und Bestattungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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53. Sitzung des Marktgemeinderates
|
10.10.2017
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 30.05.2017 wurde vom Marktgemeinderat beschlossen, dass die Bestattungsleistungen zum 01.01.2018 wieder an das Bestattungsinstitut Reichwein vergeben werden. Die neuen Gebühren sind von der Friedhofsverwaltung in einer neuen Friedhofsgebührensatzung zusammengefasst worden.
Zusätzlich zur Gebührensatzung muss auch die Friedhofs- und Bestattungssatzung auf den rechtlich aktuellen Stand gebracht und angepasst werden:
- Im Internet tauchen immer wieder neue Websites auf, die ohne Wissen und somit auch ohne Zustimmung der Hinterbliebenen Fotos von Grabsteinen sammeln und veröffentlichen. Um einen Missbrauch zu unterbinden, wurde hierzu bereits vom bayerischen Gemeindetag ein Verbot „über die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- sowie Fotoaufnahmen“ in seinem Satzungsmuster aufgenommen. Hiervon ausgenommen ist die Verwendung für private Zwecke, wie z.B. im Fotoalbum zu Hause.
§ 6 Abs. 3 der Friedhofssatzung des Marktes Altdorf wurde um Punkt 7 mit einem entsprechenden Verbot erweitert.
- Die Bayerische Staatsregierung hat das „Gesetz zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung“ mit Wirkung zum 01.09.2016 beschlossen.
Durch das Gesetz wurde in das Bayerische Bestattungsgesetz (BestG) ein neuer Artikel 9a „Verbote von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ aufgenommen. Mit dieser Gesetzesänderung ist es dem Friedhofsträger nun möglich selbst zu entscheiden, ob ein entsprechendes Verbot in ihre Satzung aufgenommen wird.
Der bereits bestehende § 16 Abs. 6 der Friedhofssatzung des Marktes Altdorf wurde entsprechend dem empfohlenen Muster des Bayerischen Städtetags abgeändert.
Die Satzungsentwürfe mit den entsprechenden Änderungen wurden mit der Sitzungsladung übersandt. Ergänzungen wurden grau hinterlegt und die gestrichenen Abschnitte sind ebenfalls ersichtlich.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat möge beschließen, die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofs- und Bestattungssatzung, wie von der Friedhofsverwaltung vorgeschlagen, zum 01.01.2018 zu ändern.
Beschluss
Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Nähe des Bahnübergangs Eugenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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53. Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2017
|
ö
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beschliessend
|
4 |
Sachverhalt
Von Seiten der Firma VISPIRON EPC GmbH & Co. KG wurde der Antrag gestellt für die Fl. Nr. 1710 und 1711 Gemarkung Eugenbach ein Bauleitplanverfahren zur Errichtung von Photovoltaikanlagen durchzuführen.
Hier wurde die Privilegierung der Aufstellungsorte neben dem Gleiskörper der Bahnlinie Landshut-München und der BAB A 92 berücksichtigt.
Nach Angabe des beteiligten Projektingenieurs, Herrn Christoph Raichl, wurden bei der Auswahl der Grundstücke folgende Auswahlkriterien angewendet:
- keine Einsehbarkeit von Siedlungsgebieten
- geringer Flächenbedarf von knapp über einem Hektar
- niedrige Bodengrundzahl
- Vorbelastung der Grundstücke durch eine Gasleitung und einen Bahnstrommast
- keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten
Weiter wird aufgeführt, dass durch den Anlagenerrichter und den Anlagenbetreiber auch ein lokaler Bezug gegeben ist, eine lokale Wertschöpfung unter anderem durch die volle Entrichtung der Gewerbesteuer in der Marktgemeinde Altdorf vorliegt und die Netzanschlusskapazität durch bestehende Leitungen bereits gesichert ist.
Auch die Grundstückseigentümer wurden in die Planungen miteinbezogen, hier liegen Pachtverträge vor.
Die geplante Gesamtfläche läge bei 1,51 ha.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Grundstücksauswahl enthält die wichtigsten Kriterien und ist daher grundsätzlich geeignet. Nachdem bereits in den letzten Monaten zwei weitere Ausweisungen von Flächen für Photovoltaik auf den Weg gebracht wurden, würde sich diese Maßnahme in diesen Bereich einfügen.
Beschlussvorschlag
Für die Fläche aus den Fl. Nrn. 1710 und 1711 Gemarkung Eugenbach kann ein Bauleitplanungsverfahren durchgeführt werden, mit dem Ziel die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Beschluss
Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Informationen der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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53. Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2017
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ö
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zum Seitenanfang
6. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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53. Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2017
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ö
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6 |
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7. Abschluss der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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53. Sitzung des Marktgemeinderates
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10.10.2017
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ö
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7 |
Datenstand vom 12.10.2017 16:24 Uhr