Datum: 09.01.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Entscheidung über Ersatzbeschaffung für das LF 16-TS der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf
3 Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf; Finanzplanung des Kath. Jugendsozialwerks München e. V. für 2018
4 Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für das Grundstück Fl. Nr. 117/2 an der Querstraße
5 Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für das Grundstück Fl. Nr. 1093 in Ganslberg
6 Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für die Hanggrundstücke Eugenbacher Str. 54 bis 62
7 Informationen der Verwaltung
8 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
9 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 56. Sitzung des Marktgemeinderates 09.01.2018 ö 1
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2. Entscheidung über Ersatzbeschaffung für das LF 16-TS der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 56. Sitzung des Marktgemeinderates 09.01.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte 1. Bürgermeister Maier den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf, Herrn Andreas Klein, der die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung, die maßgeblichen Daten zu dem in Frage kommenden neuen Fahrzeug (LF 20 KatS) sowie die Modalitäten der Beschaffung desselben anhand einer Präsentation darstellte und anschließend Fragen aus dem Gremium beantwortete. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und wird auch per E-Mail übersandt .

Wie bereits im Zuge der Haushaltsplanung 2017 dargestellt, muss das bei der FF Altdorf im Einsatz befindliche LF 16-TS aus dem Jahr 1978/1983 (Fahrgestell/Aufbau) ersetzt werden. Adäquaten Ersatz für dieses Fahrzeug stellt ein aktuelles LF 20 KatS dar. Der Anschaffungspreis eines LF 20 KatS wird aufgrund Nachfragen bei verschiedenen Herstellern sowie bei Herrn Andreas Dittlmann (s.u.) mit ca. 350.000 Euro geschätzt.

Aufgrund der Komplexität und des zeitlichen Aufwands einer bei dieser Schätzsumme notwendigen europaweiten Ausschreibung kann diese nicht mit eigenem Personal durchgeführt werden. Für die Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Ausschreibung für die Beschaffung eines LF 20 KatS wurden drei Angebote eingeholt:

  1. Fachbüro für Feuerwehr-Bedarfsplanung und Ausschreibung Andreas Dittlmann (schriftliches Angebot vom 28.11.2017)
Preis: 3.950,00 Euro netto zuzüglich Fahrtkosten (0,57 Euro/km) und Zeitaufwand für Konstruktionsbesprechung, Abnahme von Rohbau, Zwischenstand und Endzustand des Fahrzeugs (62,50 Euro/Stunde)
2.        Herr Florian Kriegl (Angebot per Mail vom 07.11.2017)
Preis: 4.990,00 Euro netto zuzüglich Fahrtkosten und Zeitaufwand für Konstruktions-besprechung, Abnahme von Rohbau, Zwischenstand und Endzustand des Fahrzeugs
3.        KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH (telefonische Auskunft von Herrn Hans-Martin Helbig, KUBUS, vom 09.01.2018)
       Preis: ca. 7.000,00 bis 8.000,00 Euro netto

Von der Regierung von Niederbayern und dem Landratsamt Landshut liegen bereits informelle (telefonisch bzw. per Mail) Zusagen über die Förderung der Beschaffung vor. Demnach ist von der Regierung von Niederbayern ein Zuschuss in Höhe von 88.000 Euro zu erwarten; der Landkreis Landshut wird die Beschaffung mit einem Zuschuss i. H. v. 20 % der tatsächlichen Anschaffungskosten fördern.

Um die Beschaffung so wirtschaftlich wie möglich durchzuführen und evtl. noch einen um 10 % höheren Zuschuss von der Regierung von Niederbayern zu erlangen, wird geprüft, ob eine gemeinsame Beschaffung mit dem Markt Ergolding bzw. Markt Essenbach möglich ist. In beiden Gemeinden steht derzeit ebenfalls die Beschaffung eines LF 20 KatS an.

Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Niederbayern und beim Landkreis Landshut Anträge auf Zuschuss zur Beschaffung eines LF 20 KatS zu stellen.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das „Fachbüro für Feuerwehr-Bedarfsplanung und Ausschreibung Andreas Dittlmann“ zu den Konditionen des Angebots vom 28.11.2017 mit der Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Ausschreibung für die Beschaffung eines LF 20 KatS zu beauftragen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf; Finanzplanung des Kath. Jugendsozialwerks München e. V. für 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 56. Sitzung des Marktgemeinderates 09.01.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.08.2017 hat das Katholische Jugendsozialwerk München e.V. seine Finanzplanung für die Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf im Jahr 2018 vorgelegt, die sowohl die Jugendsozialarbeit an der Grund- und der Mittelschule als auch den Jugendtreff und die Mitarbeit von Frau Mainka-Waschlinger in der Mittelschule umfasst.

Die Finanzplanung für 2018 ist nachfolgend nach Kosten- und Erlösarten gegliedert dargestellt. Gegenübergestellt wird jeweils der entsprechende Ansatz aus der Finanzplanung für 2017.


2018
2017
Veränderung
Kosten



Personalkosten
135.100,00 €
130.350,00 €
+ 3,6 %
Sachkosten
8.000,00 €
8.000,00 €
+/- 0 %
Umlage Verwaltungskosten (5 %)
7.155,00 €
6.917,50 €
+ 3,4 %
Kosten insgesamt:
150.255,00 €
145.267,50 €
+ 3,4 %
Finanzierung



Zuschüsse Regierung von Niederbayern
18.667,00 €
18.667,00 €
+/- 0 %
Erlöse Jugendtreff (u. a. Thekenverkauf)
350,00 €
600,00 €
- 41,7 %
Anteil Markt Altdorf
131.238,00 €
126.000,50 €
+ 4,2 %
Finanzierung insgesamt:
150.255,00 €
145.267,50 €
+ 3,4 %

Das Katholische Jugendsozialwerk bittet um vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 32.000 Euro auf den für 2018 kalkulierten Kostenanteil des Marktes Altdorf.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt von der Finanzplanung 2018 des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für die Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf Kenntnis. Auf den für 2018 kalkulierten Kostenanteil des Marktes Altdorf sollen vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 32.000 Euro gewährt werden.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für das Grundstück Fl. Nr. 117/2 an der Querstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 56. Sitzung des Marktgemeinderates 09.01.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.11.2017 hat Herr Ludwig Mass als Eigentümer des Grundstücks an der Querstraße den Antrag gestellt, hier durch Bauleitplanung die Grundlagen für Geschoßwohnungsbau zu schaffen.

Die Fl. Nr. 117/2 bzw. eine Teilfläche der Fl. Nr. 117 mit insgesamt ca. 5.000 m² Fläche befinden sich im Innenbereich und könnten in kleinerem Maßstab sofort bebaut werden. Bei der gewünschten Form der Nachverdichtung ist allerdings eine Bauleitplanung unverzichtbar.
Nach Ansicht der Verwaltung ist hier ein einheitliches Konzept sinnvoll, vor allem auch um den Zufahrtsverkehr und die Erschließung zu regeln.
Von Seiten der Verwaltung wurde die Forderung gestellt, bei einer solchen Nachverdichtung auch für den sozialen Wohnungsbau vorzusorgen.
Nach Auskunft von Herrn Mass könne er sich gut vorstellen, einen Teil der Gebäude nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus zu errichten. Dies könnte im städtebaulichen Vertrag festgehalten werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der derzeitigen Nachfrage auf dem Wohnungssektor sollte hier mit einer Bauleitplanung die Voraussetzungen für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang sollten auch die angrenzenden Nachbarn informiert werden, ob sie Interesse an einer Überplanung des Grundstücks haben.

Beschlussvorschlag

Für die o.g. Flurnummern soll ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet werden. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die Kosten werden durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt, in dem auch Vorgaben nach den Regeln des sozialen Wohnungsbaus enthalten sind. Die Nachbarn sind im Vorfeld entsprechend zu informieren.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für das Grundstück Fl. Nr. 1093 in Ganslberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 56. Sitzung des Marktgemeinderates 09.01.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.11.2017 beantragen die Eheleute Gertraud und Josef Eibl die Überplanung für Ihr Grundstück Fl. Nr. 1093 und erklären, die anfallenden Kosten übernehmen zu wollen.
Hintergrund ist eine Aufteilung der Fläche an die Kinder.

Die Fl. Nr. 1093 mit einer Fläche von 6872 m² befindet sich am Randbereich von Ganslberg. Derzeit ist eine Bebauung ausgeschlossen. Aufgrund der zahlreichen Leitungstrassen (Hochspannungsleitung und Infra Serv Kabel) ist die zu überplanende Fläche stark eingeschränkt.

Nach Ansicht der Verwaltung ist hier mit einem Entwurf abzuklären, inwieweit hier ein Flächenankauf durch den Markt Altdorf überhaupt in Frage kommt.

Im Vorfeld sollten die angrenzenden Grundstückseigentümer informiert werden, ob sie mit Ihren Grundstücken mit beteiligt werden wollen, denn eine Planung mit einem größeren Umgriff wäre an dieser Stelle städtebaulich empfehlenswert.

Beschlussvorschlag

Mit den umliegenden Eigentümer ist der Umgriff der Planungen abzuklären.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für die Hanggrundstücke Eugenbacher Str. 54 bis 62

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 56. Sitzung des Marktgemeinderates 09.01.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.08.2017 (Eingang 11.10.2017) beantragen die Grundstückseigentümer der Anwesen Eugenbacher Str. 54, 56, 58 und 60 die Änderung der Bauleitplanung. Mit Schreiben vom 04.12.2017 hat sich der Eigentümer der Fl. Nr. 1039 dem Wunsch angeschlossen.

Hintergrund war der abgelehnte Antrag auf Vorbescheid für das Grundstück Eugenbacher Str. 56. Hier sollte am Fuß des Hangs ein weiteres Einfamilienhaus entstehen, das aufgrund der Topographie sehr massiv in die Umgebung einwirken würde.
Beim Einreichen des Bauantrags hat der Grundstückseigentümer erfahren, dass der Bereich im Jahr 2000 in den Bebauungsplan „Waldanger Überarbeitung“ mit aufgenommen wurde. Seiner Meinung nach stellt die Aufnahme in den Bebauungsplan und die Zuweisung nur eines Baufensters eine „Abwertung“ des Grundstücks dar, da im Innenbereich nach seiner Einschätzung die Nachverdichtung ohne Probleme möglich gewesen wäre.

Nach Einschätzung der Verwaltung ist an dieser Stelle eine weitere Nachverdichtung höchst problematisch. Auf den Grundstücken ein zweites Gebäude zuzulassen, würde bedeuten, dass die Häuser sehr nahe an die Straße gebaut werden müssten, um die Abstandsflächen zwischen den Gebäuden zu gewährleisten. Außerdem würde hier massiv in den Hangbereich eingegriffen werden. Die Absicherung der bereits bestehenden Häuser könnte Probleme schaffen.
Die offizielle Zufahrt zu den Häusern findet bei einigen Häusern in diesem Bereich statt, nordseitig besteht zwar ein Geh- und Fahrtrecht, aber die Garagen können hier teilweise nicht angefahren werden. Der Stellplatznachweis für Bestand und die neuen Planungen wäre nebeneinander nicht in ausreichendem Maß realisierbar.
Städtebaulich würde man hier in der Mitte der Eugenbacher Str. eine Ausnahmesituation im Hangbereich schaffen, hier würden bald die nächsten Anträge nachfolgen.
Frau Hauser erläuterte die Situation vor Ort anhand zahlreicher Fotos.
Auf diesen Fotos lässt sich gut erkennen, dass auch die Häuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite etwas abgerückt sind.
Im Bereich der Fl. Nr. 1039 wird der Hang zusätzlich steiler. Bereits im früheren Jahren wurde in diesem Bereich aufgrund der Bauwurfgefahr und Gründen des Naturschutzes eine weitere Bebauung abgelehnt. Wie der Diskussion zu entnehmen war wird der Hang den Isarhangleiten zugeordnet.
Außerdem ist aufgrund der großen, nördlich gelegenen Einzugsflächen bei zusätzlicher Verdichtung mit einer Verschärfung der Regenabfluss-Situation zu rechnen.

Beschlussvorschlag

Im beantragten Bereich wird auf die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens verzichtet.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 56. Sitzung des Marktgemeinderates 09.01.2018 ö 7
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8. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 56. Sitzung des Marktgemeinderates 09.01.2018 ö 8
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9. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 56. Sitzung des Marktgemeinderates 09.01.2018 ö 9
Datenstand vom 12.01.2018 08:13 Uhr