Datum: 20.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Präsentation der Kalkulation der Globalberechnung für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Altdorf und Beschlussfassung über die neuen Beitrags- und Gebührensätze
3 Erlass einer neuen Entwässerungssatzung (EWS); Satzungsbeschluss
4 Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS); Satzungsbeschluss
5 Antrag auf Änderung (Deckblatt) des Bebauungsplanes "Ganslberg" für die Fl.Nr. 1021, 1091, 1091/4 und 1091/5
6 Informationen der Verwaltung
7 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
8 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 58. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2018 ö 1
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2. Präsentation der Kalkulation der Globalberechnung für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Altdorf und Beschlussfassung über die neuen Beitrags- und Gebührensätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 58. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem und den beiden folgenden Tagesordnungspunkten begrüßte der Bürgermeister Frau Bettina Radlbeck von der "Kommunalberatung Radlbeck".
 
Am 28.07.2016 beschloss der Marktgemeinderat die Fortschreibung der Gebietsabflussbeiwertkarte (für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr), die Erstellung einer neuen Globalberechnung, die Gebührenbedarfsberechnung und die Erstellung der Entwässerungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung an das Büro „Kommunalberatung Radlbeck“ zu vergeben.
Am 05.12.2017 hat der Marktgemeinderat beschlossen, die Gebühren in der BGS/EWS rückwirkend zum 01.01.2018 anzupassen.
Sowohl die Globalberechnung als auch die Entwürfe für die beiden überarbeiteten Satzungen liegen nunmehr vor.
Frau Radlbeck stellte eine Präsentation der Globalberechnung für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Altdorf mit Berechnung der Herstellungsbeitragssätze und Gebührenbedarfsberechnung vor. Jedes Marktgemeinderatsmitglied erhielt die Präsentation der Berechnungen vorab mit der Sitzungsladung.

Beschlussvorschlag

Nach § 6 Abs. 1 Buchst. a) beträgt der Beitragssatz 2,16 € und bei Buchst. b) 8,00 €.
Nach § 6 Abs. 3 Buchst. a) beträgt der Beitragssatz 1,67 € und bei Buchst. b) 5,47 €.
Nach § 10 Abs. 1 beträgt die Schmutzwassergebühr 1,98 € pro Kubikmeter.
Nach § 10 a Abs. 5 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,38 € pro m² pro Jahr.

Beschluss

Dem Vorschlag der V erwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Erlass einer neuen Entwässerungssatzung (EWS); Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 58. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen TOP wird Bezug genommen.
Am 28.07.2016 beschloss der Marktgemeinderat unter anderem, dass die Erstellung einer neuen Entwässerungssatzung an das Büro „Kommunalberatung Radlbeck“ vergeben wird.
Der Entwurf für die neuen Satzung liegt nun vor.
Jedes Marktgemeinderatsmitglied erhielt mit der Sitzungsladung einen Entwurf der neuen Entwässerungssatzung (EWS).

Frau Radlbeck stellte die wesentlichen Änderungen vor, welche sich im Vergleich zur „alten“ Satzung vom 17.12.2012 ergeben. Diese sind im Entwurf gelb dargestellt.

Beschlussvorschlag

Die Satzung entsprechend dem Entwurf zu ändern. Die Entwässerungssatzung vom 20.02.2018 tritt am 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.12.2012 außer Kraft.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS); Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 58. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Auf die vorangegangenen beiden TOP´s wird Bezug genommen.
Am 28.07.2016 beschloss der Marktgemeinderat unter anderem, dass die Erstellung einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung an das Büro „Kommunalberatung Radlbeck“ vergeben wird.
Der Entwurf für die neue Satzung liegt nun vor.
Jedes Marktgemeinderatsmitglied erhielt mit der Sitzungsladung einen Entwurf der neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.

Frau Radlbeck stellte die Änderungen der Neuen im Vergleich zur aktuellen Satzung vom 17.12.2012 vor. Diese sind im Entwurf gelb dargestellt.

Die neuen Baugebiete wurden in der Gebietsabflussbeiwertkarte mit aufgenommen.

Beschlussvorschlag

Die Satzung, datiert vom 20.02.2018, tritt am 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.12.2012, in Kraft gesetzt am 01.01.2013, außer Kraft.
Die Gebietsabflussbeiwertkarten (Karten 1 mit 3) in der Änderungsfassung vom 01.08.2017 sind Bestandteile der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Altdorf vom 20.02.2018.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Änderung (Deckblatt) des Bebauungsplanes "Ganslberg" für die Fl.Nr. 1021, 1091, 1091/4 und 1091/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 58. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Für den Ortsteil Ganslberg wurde im Jahre 1991 ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig.
 
Die Eigentümer der Grundstücke Fl.Nr. 1021, 1091, 1091/4 und 1091/5 (Fam. Koch-Bruckmoser, Koch-Hundseder, Högenauer) haben mit Schreiben vom 15.01.2018 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Ganslberg" über ein Deckblatt gestellt. Die betreffenden Grundstücke sind noch nicht nach den Vorgaben des Bebauungsplanes bebaut.
 
Die im Jahre 1991 vorgesehene Planung ging von anderen Randbedingungen aus. Aufgrund Flächenknappheit wird  mittlerweile größeres Augenmerk auf eine Nachverdichtung gelegt. Eine Nachverdichtung ist auch das Ansinnen der Antragsteller.
 
Eine planungsrechtliche Behandlung als "Abweichungen vom Bebauungsplan" ist aufgrund des Umfangs der beabsichtigten Änderungen nicht möglich. Diese Haltung wurde den Antragstellern auch vom Landratsamt Landshut bestätigt.
 
In der Sitzung vom 09.01.2018 wurde ein Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für das benachbarte Grundstück Fl. Nr. 1093 gestellt. Damals wurde beschlossen, der Umgriff der Planungen mit den umliegenden Eigentümern abzuklären.
Die Antragsteller wurden daraufhin angesprochen. Aufgrund der Tatsache, dass der Zeitraum für eine Neuaufstellung bzw. Erweiterung einen wesentlich längeren Zeitraum als ein Deckblatt beansprucht, scheidet von Seiten der Antragsteller diese Möglichkeit aus. 

Beschlussvorschlag

Der Bebauungsplan "Ganslberg" soll im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1021, 1091, 1091/4 und 1091/5 mit einem Deckblatt geändert werden.
Bezüglich der Kostentragung ist mit den Antragstellern vorab eine vertragliche Regelung zu treffen.
 

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 58. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2018 ö 6
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7. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 58. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2018 ö 7
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8. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 58. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2018 ö 8
Datenstand vom 27.06.2018 11:26 Uhr