Datum: 16.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Überarbeitung des BBP Roßweide Überarbeitung II mit Deckblatt Nr. 1 für die Fl. Nr. 845/3 (Schlesierstr. 42); Vorstellung und Auslegungsbeschluss
3 Überarbeitung des BBP Roßweide Überarbeitung II mit Deckblatt Nr. 2 für die Fl. Nr. 855/1 und 857 (Thüringerstr. 5); Vorstellung des Entwurfs
4 Entscheidung über den Zusammenschluss der Volkshochschulen Altdorf, Ergolding, Essenbach und Furth
5 Vorstellung der Planungsvereinbarung zwischen der DB, der Stadt Landshut und dem Markt Altdorf mit Beschlussfassung
6 Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf; Verwendungsnachweis und Kostenabrechnung des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für 2017
7 Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf; Finanzplanung des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für 2019
8 Informationen der Verwaltung
9 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
10 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 67. Sitzung des Marktgemeinderates 16.10.2018 ö 1
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2. Überarbeitung des BBP Roßweide Überarbeitung II mit Deckblatt Nr. 1 für die Fl. Nr. 845/3 (Schlesierstr. 42); Vorstellung und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 67. Sitzung des Marktgemeinderates 16.10.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Maier Frau Marion Linke vom Planungsbüro Linke und Kerling. Die Mitglieder des Marktgemeinderats erhielten mit der Sitzungsladung einen Entwurf des Deckblatts Nr. 1.
In der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung am 15.05.2018 wurde der Beschluss gefasst, dass mit einer Bebauungsplanänderung das gemeindliche Einvernehmen für eine Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten in Aussicht gestellt werden kann.
Frau Linke stellte die Änderungen zum derzeit rechtkräftigen BBP Roßweide Überarbeitung II kurz vor.

Beschlussvorschlag

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan Roßweideweide Überarbeitung II soll geändert werden. Mit dem Entwurf wie vorgetragen besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Beschluss

Dem Vorschlag  der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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3. Überarbeitung des BBP Roßweide Überarbeitung II mit Deckblatt Nr. 2 für die Fl. Nr. 855/1 und 857 (Thüringerstr. 5); Vorstellung des Entwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 67. Sitzung des Marktgemeinderates 16.10.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Maier Herrn Peter Pichler.
Das freie Grundstück an der Thüringerstr. 5 soll verbunden mit dem derzeit bebauten Grundstück Unterwerkstraße 39 für eine Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern vorgesehen werden. Dieser Fall beschäftigt die Bauverwaltung bereits seit 2016 und wurde in den Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzungen am 23.05.17 und 21.11.17 behandelt. Es wurde jeweils Antrag auf Vorbescheid gestellt, der aber bisher noch nicht von der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Landshut verbeschieden wurde.
Von Seiten des Antragstellers wurde das Problem mit der Anzahl der Stellplätze durch die Planung einer Tiefgarage gelöst. Dies ist aber nach Auskunft des Landratsamtes wegen der Hochwassersituation in diesem Bereich nicht möglich.
In dieser Situation wurde vom Antragsteller Herr Peter Pichler eingeschaltet um hier nach einer städtebaulich verträglichen Lösung zu suchen, die angelehnt an den bestehenden Bebauungsplan und unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen und dem Einfügegebot. Einigkeit besteht darüber, dass die vorgeschlagene Lösung nicht in Form von Befreiungen zum bestehenden BBP ausgeführt werden kann, sondern im Weg einer Deckblattänderung abzuklären ist.
Herr Pichler erklärte die Entwicklung des Lösungsvorschlags mit einem Parkgeschoß und der darauf gestellten Wohnbebauung anhand einiger Beispielsbilder und des gefertigten Modells.

Beschlussvorschlag

Wie vorgetragen kann das Deckblatt Nr. 2 zum rechtskräftigen Bebauungsplan Roßweide Überarbeitung II aufgestellt werden.
Der Entwurf des Deckblatts ist von Herrn Pichler zu erarbeiten und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Entscheidung über den Zusammenschluss der Volkshochschulen Altdorf, Ergolding, Essenbach und Furth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 67. Sitzung des Marktgemeinderates 16.10.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Für die Neustrukturierung der Volkshochschulen Altdorf, Ergolding, Essenbach und Furth wurden von der Verwaltung des Marktes Ergolding die rechtlichen Grundlagen ausgearbeitet.

1. Vereinbarung gemäß Art. 4 und Art 5 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
Die Vereinbarung regelt den Zusammenschluss der Volkshochschulen insbesondere die Namensgebung, die Beteiligten Volkshochschulen bzw. Kommunen, die Ziele der Zusammenarbeit, die Kooperationsfelder, die Selbstständigkeit der Volkshochschulen, die Sitzungen und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft, die Aufnahme von neuen Mitgliedern und die Haftung.
2. Satzung
Für den Volkshochschulverbund soll eine Satzung erlassen werden. Die Satzung regelt folgende Punkte: den Rechtsstatus, die Aufgaben, die Gemeinnützigkeit, die gesetzliche Vertretung, das Rechnungsjahr, die organisatorische Verwaltung der vhs, die Mitwirkung von Marktgemeinde-/ VG-Räten, die Lehrbeauftragten, die Teilnehmer und das Teilnehmerentgelt.
3. Geschäftsordnung
Aufgrund des § 5 Abs. 8 der Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft „vhs Landshuter Land“ soll eine Geschäftsordnung erlassen werden.
In der Geschäftsordnung werden die internen Arbeitsabläufe und die Zusammenarbeit der Mitglieder der Volkshochschule Landshuter Land festgehalten, wie die Rechtsstellung, der Sitz und die Finanzierung, die Zusammenarbeit, die Aufgabenübertragung an die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft, die Regelung der internen Arbeitsabläufe, die Gliederung der Bildungsbereiche und die Vorgehensweise für den Abschluss von Honorarverträge für freiberuflich tätige Lehrkräfte (Dozenten)
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Festlegungen über das Zustandekommen des Vertrages, die Bezahlung, den Rücktritt vom Vertrag, die Absage von Kursen, die Mindesteilnehmerzahl, Ermäßigungen von Teilnehmergebühren, die Ausstellung von Teilnahmebescheinigung, die Ferienordnung, die Haftung sowie Urheberrecht und Datenschutz.

5. Honorarordnung mit Ausführungsanweisung
Die Honorarordnung regelt die Abläufe zwischen den Kursleitern und der Volkshochschule. Hier werden die vertraglichen Vereinbarungen, die Fälligkeit und die Auszahlungsart des Honorars, sowie die Honorarhöhe festgelegt.
6. Gebührenordnung
Die Gebührenordnung regelt die Höhe des Teilnehmerentgelts für einen Kurs, evtl. Ermäßigungen und die Gebührenpflicht.
Die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Schriftstücke wurden den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Sitzungsladung zugestellt.
Der Markt Ergolding hat gleichlautenden Beschluss in seiner Sitzung am 02. Oktober 2018 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der Vereinbarung gemäß Art. 4 und Art. 5 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) der Arbeitsgemeinschaft vhs Landshuter Land wird zugestimmt.

  2. Der Satzung der Volkshochschule Landshuter Land wird zugestimmt.

    Geschäftsordnung
    Die Geschäftsordnung der Volkshochschule Landshuter Land aufgrund des § 5 Abs. 8 der Vereinbarung über die kommunale Arbeitsgemeinschaft „vhs Landshuter Land“ tritt mit der konstituierenden Sitzung in Kraft.

  3. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Landshuter Land wird zugestimmt.

  4. Der Honorarordnung mit Ausführungsanweisung der Volkshochschule Landshuter Land wird zugestimmt.

  5. Der Gebührenordnung der Volkshochschule Landshuter Land wird zugestimmt.

Inkrafttreten jeweils zum 01. November 2018.

Beschluss

Den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Vorstellung der Planungsvereinbarung zwischen der DB, der Stadt Landshut und dem Markt Altdorf mit Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 67. Sitzung des Marktgemeinderates 16.10.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit der Sitzungsladung erhielten die Marktgemeinderatsmitglieder einen Entwurf der Planungsvereinbarung
Bereits im Dezember 2017 fand ein Vorgespräch mit Vertretern der Bahn, der Stadt Landshut und der Verwaltung statt. Es wurden die Grundzüge der Vereinbarung verhandelt und festgehalten, dass die Deutsche Bahn für das Verfahren federführend sein soll.
Aufgrund personeller Umbesetzungen auf Seiten der DB wurde erst jetzt der geänderte Entwurf der Vereinbarung vorgelegt.
Herr Bürgermeister Maier führte kurz die wichtigsten Punkte der Vereinbarung aus.

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt die Planungsvereinbarung in der vorliegenden Form zu unterzeichnen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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6. Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf; Verwendungsnachweis und Kostenabrechnung des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 67. Sitzung des Marktgemeinderates 16.10.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Das Katholische Jugendsozialwerk München e. V. hat den Verwendungsnachweis 2017 für die Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf vorgelegt. Die Situation stellt sich wie folgt dar:


Ist-Werte
2017
Finanzplanung
2017
Kosten


Personalkosten
127.944,02 €
130.350,00 €
Sachkosten
4.468,79 €
8.000,00 €
Umlage Träger
6.620,64 €
6.917,50 €
Gesamt
139.033,45 €
145.267,50 €
Finanzierung:


Erlöse Thekenverkauf, Unkostenbeiträge, Ferienprogramm, Spenden
675,00 €
600,00 €
Anteil Regierung von Niederbayern JaS an GS und MS
18.667,00 €
18.667,00 €
Anteil Markt Altdorf
119.691,45 €
126.000,50 €
Gesamt
139.033,45 €
145.267,50 €
Bisherige Abschlagszahlungen Markt Altdorf
124.000,00 €

Überzahlung (Erstattung KJSW an Markt Altdorf)
4.308,55 €


Die laut Verwendungsnachweis für die Jugendsozialarbeit 2017 angefallenen Kosten liegen damit 6.234,05 Euro (4,29 %) unter den kalkulierten Kosten. Der den Kostenanteil des Marktes Altdorf übersteigende Anteil der geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 4.308,45 Euro wird vom Katholischen Jugendsozialwerk München e. V. an den Markt Altdorf erstattet.

Beschlussvorschlag

Vom Verwendungsnachweis 2017 des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf; Finanzplanung des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 67. Sitzung des Marktgemeinderates 16.10.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.08.2018 hat das Katholische Jugendsozialwerk München e.V. seine Finanzplanung für die Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf im Jahr 2019 vorgelegt. Die Kalkulation umfasst sowohl die Jugendsozialarbeit an der Grund- und der Mittelschule als auch den Jugendtreff (inkl. neu geschaffener Springerstelle) und die Mitarbeit von Frau Mainka-Waschlinger in der Mittelschule.

Die Finanzplanung für 2019 ist nachfolgend nach Kosten- und Erlösarten gegliedert dargestellt. Gegenübergestellt wird jeweils der entsprechende Ansatz aus der Finanzplanung für 2018.


2018
2019
Veränderung
Kosten



Personalkosten
135.100,00 €
147.400,00 €
+ 9,1 %
Sachkosten
8.000,00 €
8.000,00 €
+/- 0,0 %
Umlage Verwaltungskosten (5 %)
7.155,00 €
7.770,00 €
+ 8,6 %
Kosten insgesamt:
150.255,00 €
163.170,00 €
+ 8,6 %
Finanzierung



Zuschüsse Regierung von Niederbayern
18.667,00 €
18.667,00 €
+/- 0,0 %
Erlöse Jugendtreff (u. a. Thekenverkauf)
350,00 €
700,00 €
+ 100,0 %
Anteil Markt Altdorf
131.238,00 €
143.803,00 €
+ 9,6 %
Finanzierung insgesamt:
150.255,00 €
163.170,00 €
+ 8,6 %

Die Kostensteigerung beruht im Wesentlichen auf der Schaffung der Springerstelle beim Jugendtreff (+ 9.000 Euro).

Das Katholische Jugendsozialwerk bittet um vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 35.000 Euro auf den für 2019 kalkulierten Kostenanteil des Marktes Altdorf.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt von der Finanzplanung 2019 des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für die Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf Kenntnis. Auf den für 2019 kalkulierten Kostenanteil des Marktes Altdorf sollen vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 35.000 Euro gewährt werden.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 67. Sitzung des Marktgemeinderates 16.10.2018 ö 8
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9. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 67. Sitzung des Marktgemeinderates 16.10.2018 ö 9
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10. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 67. Sitzung des Marktgemeinderates 16.10.2018 ö 10
Datenstand vom 13.11.2018 10:10 Uhr