Datum: 06.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Hochwasserrückhaltebecken am Schmiedgraben; Vorstellung der Maßnahme durch Planer und Beschlussfassung
3 Vorstellung der Rahmenplanung für den Bereich zwischen der Eichenstraße und der Pfettrach; Zwischenbericht
4 Beschlussfassung über die Anpassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung
5 Entscheidung über die Anpassung der Friedhofsgebühren
6 Entscheidung über die Beschaffung eines Personenaufrufsystems für das Einwohnermelde- und Passamt
7 Erlass einer neuen Erschließungsbeitragssatzung
8 Beschlussfassung über den Rücktritt als 3. Bürgermeister und Marktgemeinderat von Herrn Johann Ziegltrum
9 Entscheidung über den Antrag der Grundschule Altdorf auf Stundenerhöhung der Jugendsozialarbeit
10 Informationen der Verwaltung
11 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
12 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 68. Sitzung des Marktgemeinderates 06.11.2018 ö 1
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2. Hochwasserrückhaltebecken am Schmiedgraben; Vorstellung der Maßnahme durch Planer und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 68. Sitzung des Marktgemeinderates 06.11.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Top begrüßte der Bürgermeister Herrn Johann Seemann vom Ingenieurbüro Ferstl.
Herr Seemann ging kurz auf die Vorgeschichte ein.
Im Zusammenhang mit der Maßnahme wurde eine Grünkartierung durchgeführt, um die notwendigen baulichen Maßnahmen so naturschonend wie möglich durchführen zu können.
Die Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt ergab, dass keine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis notwendig ist.
Daher wurde nun ein Bauantrag vorbereitet, der die Errichtung von zwei Dämmen umfasst. Gleichzeitig wird die natürliche Neigung des Geländes ausgenutzt. Durch den Bau der Dämme wird ein zusätzliches Rückhaltevolumen von insg. ca. 2.480 m³ erreicht.
Während der Bauantrag das Genehmigungsverfahren durchläuft wird die Maßnahme mit Baubeginn Frühjahr 2019 ausgeschrieben, um über den Winter etwas bessere Preise zu erzielen.

Beschlussvorschlag

Mit der Planung wie vorgestellt besteht Einverständnis. Die Ausschreibung der Maßnahme soll über den Winter für das Frühjahr 2019 durchgeführt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorzusehen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Rahmenplanung für den Bereich zwischen der Eichenstraße und der Pfettrach; Zwischenbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 68. Sitzung des Marktgemeinderates 06.11.2018 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungpunkt begrüßte Herr Bürgermeister Maier Frau Marion Linke und Herrn Klaus Kerling vom gleichnamigen Planungsbüro. Herr Kerling erläuterte die Grundlagenermittlung und ging auf die Vor- bzw. Nachteile der verschiedenen Varianten ein.
In der anschließenden Diskussion kristallisierten sich folgende Themenschwerpunkte heraus:
Die Anbindung über die bestehenden Wohnquartiere entlang der Jahnstraße soll nicht noch stärker belastet werden, da hier bereits ein Problempunkt in der Dekan-Wagner-Straße vorhanden ist. Die Haupterschließung im Bereich der Eichenstraße wird bevorzugt. Dies wird sich auch auf die Landshuter Straße auswirken, hier sind entsprechende Maßnahmen notwendig.
Dies kann nur durch intensive Abstimmung mit der Stadt Landshut zu tragfähigen Ergebnisse führen.
Altdorf verfügt nur über wenige Flächen zur Weiterentwicklung, daher sollte der Grünflächenanteil auf den notwendigen Rahmen (z.B. Grünzug als Klimazone) reduziert werden.
Flächen für sozialen Wohnungsbau sind vorzusehen.
Eine neue Fuß- und Radwegeanbindung im Bereich der Parkstraße weiter nach Süden ist notwendig.
Folgende Möglichkeiten sollen überprüft werden:
Ist eine Anbindung von Süden (Bereich Hochstraße) durchführbar?
Kann der Grünbereich der Pfettrach besser genutzt werden (Querung bzw. fußläufige Anbindung)

Beschlussvorschlag

Vom Zwischenbericht wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Beschlussfassung über die Anpassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 68. Sitzung des Marktgemeinderates 06.11.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Sitzungsladung zugestellt. Ergänzungen wurden Grau hinterlegt und gestrichenen Abschnitte wurden durchgestrichen.

Es ist erforderlich, die Friedhofs- und Bestattungssatzung auf den rechtlich aktuellen Stand zu bringen und dementsprechend anzupassen.

In § 19 hat die Friedhofsverwaltung Abs. 3 mit dem Zusatz der jährlichen Prüfung der Grabmäler nach TA-Grabmal ergänzt.
§19 Abs. 3 lautet nun wie folgt:

„Der Markt Altdorf prüft einmal jährlich, in der frostfreien Zeit, alle Grabmäler nach der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen der Deutschen Naturstein Akademie e.V. (TA-Grabmal). Stellt die Marktgemeinde Mängel in der Standsicherheit fest, kann sie nach vorheriger, vergeblicher Aufforderung das Grabmal auf Kosten des Antragstellers entfernen oder den gefährlichen Zustand auf andere Weise beseitigen.
Geht von dem Grabmal eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit aus, ist das Friedhofsamt berechtig sofortige Maßnahmen zur Sicherung zu ergreifen.“
 

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, die Friedhofssatzung gemäß Sachvortrag anzupassen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Entscheidung über die Anpassung der Friedhofsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 68. Sitzung des Marktgemeinderates 06.11.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Sitzungsladung zugestellt. Ergänzungen wurden Grau hinterlegt und gestrichenen Abschnitte wurden durchgestrichen.

Wie bereits bei der letzten Erhöhung der Friedhofsgebühren im Jahr 2013 besprochen, sollen auch zum 01.01.2019 die Friedhofsgebühren wieder angehoben werden. Auch durch den kommunalen Prüfungsverband wurde im Prüfungsbericht angemerkt, dass die Friedhofsgebühren aufgrund des niedrigen Deckungsgrades erhöht werden müssen. Im Gespräch wurde durch den Prüfer vorgeschlagen die Gebühren für das nächste Jahr um 10 % anzuheben und dann alle 2 Jahre um 5 % zu erhöhen.

Dieser Vorschlag wurde durch die Friedhofsverwaltung aufgegriffen. Außerdem sollen die Beträge auf volle Eurobeträge gerundet werden um einen sauberen Verwaltungsablauf zu gewährleisten. Die Gebühren sollen somit wie folgt erhöht werden:

Gebührenart
Gebühr bisher
Gebühr neu

pro Jahr
volle Laufzeit
pro Jahr
volle Laufzeit
Kindergrabstätte
  20,- €
   100,- €
  21,- €
   105,- €
Einzelgrabstätte
  35,- €
   700,- €
  39,- €
   780,- €
Familiengrabstätte
  52,- €
1.040,- €
  57,- €
1.140,- €
Urnengrabstätte
  34,- €
   340,- €
  37,- €
   370,- €
Urnengrabstätte anonym
     -,- €
   320,- €
     -,- €
   352,- €
Zweifach-Urnennische
  65,- €
   650,- €
  72,- €
   720,- €
Vierfach- Urnennische
100,- €
1.000,- €
110,- €
1.100,- €

Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses und der sonstigen Friedhofs-einrichtungen:
bisher
neu
bei einer Sargbestattung
200,- €
220,- €
bei einer Urnenbestattung
60,- €
66,- €


Außerdem muss auch die Gebühr für die Verschlussplatten der Urnenwand in Feld 8 angepasst werden.
Bei der Wiedervergabe von aufgelösten Zweifach-Nischen an der Urnenwand stellte sich heraus, dass die Aufarbeitung bzw. Neubeschaffung der Verschlussplatten bei 81,- € bzw. 98,- € liegt. Damit hier dem Markt keine Unkosten entstehen, wäre es zu empfehlen hier die Gebühr auf 100,- € anzuheben. Auch die Verschlussplatten der Vierfach-Urnennischen sollten im Verhältnis von 90,- € auf 126,- € angehoben werden.

Alle weiteren Gebühren sind von einer Anhebung nicht betroffen.

Die Friedhofsgebühren sind nach § 3 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung mit Zustellung des Gebührenbescheids fällig.
Vom kommunalen Prüfungsverband wurde bemängelt, dass diese Formulierung der Regelung in den Gebührenbescheiden widerspricht. In den Bescheiden wird automatisch ein einmonatiges Zahlungsziel mit Datum festgesetzt.

Es wird daher empfohlen den Wortlaut von § 3 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung wie folgt zu ändern:

„Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.“

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, die Friedhofsgebührensatzung gemäß Sachvortrag anzupassen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Entscheidung über die Beschaffung eines Personenaufrufsystems für das Einwohnermelde- und Passamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 68. Sitzung des Marktgemeinderates 06.11.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bei erhöhtem Bürgerandrang im Einwohnermelde- und Passamt kommt es mittlerweile regelmäßig vor, dass Bürger vor den Büros warten und nicht ins Büro eintreten, obwohl ein Sachbearbeiter frei ist. Oder es treten Bürger in die Büros ein, obwohl die Sachbearbeiter bereits Kundschaft haben.
Beides stellt für einen geregelten Verwaltungsablauf ein großes Problem dar, da sich zum einen die Bürger vor den Büros anstauen und dadurch verärgert und ungehalten werden. Zum anderen stellt dies auch ein massives Datenschutzproblem dar, wenn sich mehr Bürger in einem Büro befinden, als betreut werden können.

Ursache für dieses Problem ist die Bauweise der Büros, da nicht einsehbar ist, ob Kundschaft am Gang wartet, bzw. ob ein Platz im Büro frei ist.

In der Vergangenheit hat man bereits mit einem Ampelsystem versucht, diesem Problem entgegen zu wirken. Die Leuchten waren aufgrund der Glasfront schlecht abzulesen, waren häufig defekt und wurden daher vor geraumer Zeit wieder entfernt.

Da sich in der letzten Zeit die bereits genannten Probleme verstärkt haben, wurde durch die Verwaltung nach einem neuen Personenaufrufsystem gesucht.

Voraussetzungen bei der Suche für dieses System waren:

  • gute Lesbarkeit auch bei starkem Lichteinfall durch die Glasfront des Rathauses,
  • einfache Verständlichkeit für die Bürger,
  • Bedienungsfreundlichkeit für die Anwender,
  • Vermeidung von falschen Anzeigen,
  • Installation der Anlage ohne großen Aufwand oder Umbaumaßnahmen.

Leider gibt es nur eine sehr begrenzte Anzahl von Anbietern solcher Aufrufsysteme.
Im Hinblick auf die Lesbarkeit und die Verständlichkeit für den Bürger konnte sich nur ein Anbieter durchsetzen.

Die Firma WeTelCo bietet ein System mit LED-Anzeige an, das die bereits genannten Voraussetzungen alle erfüllt. Mit dem System können folgende Informationen, auf Deutsch und Englisch im Wechsel, angezeigt werden:

  • „Bitte eintreten“ und „Please Enter“ in der Farbe Grün,
  • „Bitte warten“ und „Please Wait“ in der Farbe Rot, sowie
  • „Komme gleich wieder“ und „I’ll be right back“ in der Farbe Gelb.

Diese Anzeige ist über WLAN mit den PC´s der Sachbearbeiter verbunden und kann von jedem Einzeln für sein Büro gesteuert werden. Über den Bildschirm ist auch ersichtlich welcher Text gerade auf der Anzeige gezeigt wird.
Die Anzeige ist für den Bürger auch aus 10 Metern noch gut sichtbar.

Da im Eingangsbereit beider Büros, durch das alte Ampelsystem Stromanschlüsse vorhanden sind, ist nur ein geringer Installationsaufwand nötig. Es kann somit vor jedem Büro problemlos eine Anzeige installiert werden, die von den jeweiligen Sachbearbeitern gesteuert wird.

Das Angebot der Fa. WeTelCo. beinhaltet zwei LED-Anzeigen, sowie die entsprechende Software für die Steuerung der Anzeigen.
Die Kosten für dieses System belaufen sich auf insgesamt 3.946,04 € incl. Mehrwertsteuer.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, das Personenaufrufsystem bei der Firma WeTelCo zum Angebotspreis von 3.946,04 € zu beschaffen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Erlass einer neuen Erschließungsbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 68. Sitzung des Marktgemeinderates 06.11.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Mit der Sitzungsladung erhielt jedes Marktgemeinderatsmitglied einen Entwurf der neuen Satzung mit der Synopse der Änderungen.
Vom BKPV wurde aus Gründen der Rechtssicherheit die Empfehlung ausgesprochen die Erschließungsbeitragssatzung zu überarbeiten.
Die Satzung des Marktes stammt aus dem Jahr 2002 und beruht nur auf der Ermächtigungsgrundlage des Art. 23 GO i.V.m. § 132 BauGB.
Seit dem 01.04.2016 ist die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen die landesrechtliche Bestimmung des Art. 5a Abs. 1 bis 9 des KAG i.V.m. der jeweils zu erlassenden Erschließungsbeitragssatzung.
Der vorliegende Entwurf ist nach der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags überarbeitet und ergänzt worden
Frau Hauser erläuterte einzelne Punkte und ergänzte bei § 6 Abs. 5 den Satz: Setzt der Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschoße noch eine Baumassenzahl fest, so findet Abs. 8 Anwendung.

Beschlussvorschlag

Die Satzung mit Stand vom 06.11.2018, tritt am 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.09.2002, in Kraft gesetzt am 01.10.2002, außer Kraft.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Beschlussfassung über den Rücktritt als 3. Bürgermeister und Marktgemeinderat von Herrn Johann Ziegltrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 68. Sitzung des Marktgemeinderates 06.11.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2018, das von Frau Schenk verlesen wurde, legt Herr Ziegltrum aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen sein Amt als 3. Bürgermeister und Marktgemeinderat zum 31.10.2018 nieder.
Der Marktgemeinderat muss den Rücktritt formell annehmen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen,  den Rücktritt von Herrn Ziegltrum anzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, an den Nachrücker heranzutreten.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Entscheidung über den Antrag der Grundschule Altdorf auf Stundenerhöhung der Jugendsozialarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 68. Sitzung des Marktgemeinderates 06.11.2018 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.10.2018, das von Frau Schenk verlesen wurde, beantragte die Grundschule Altdorf die Aufstockung der Stunden für Schulsozialarbeit von 19,5 auf 39 Wochenstunden.

Den Antrag der Mittelschule Altdorf auf Aufstockung der Schulsozialarbeit auf eine Vollzeitstelle hat der Marktgemeinderat abgelehnt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, den Antrag der Grundschule Altdorf auf Aufstockung der Schulsozialarbeit auf eine Vollzeitstelle abzulehnen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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10. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 68. Sitzung des Marktgemeinderates 06.11.2018 ö 10
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11. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 68. Sitzung des Marktgemeinderates 06.11.2018 ö 11
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12. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 68. Sitzung des Marktgemeinderates 06.11.2018 ö 12
Datenstand vom 13.11.2018 10:21 Uhr