Datum: 29.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Bebauungs- und Grünordnungsplan Roßweide Überarbeitung II, WA, Deckblatt Nr. 1; Abwägungsbeschlüsse zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
3 Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Roßweide Überarbeitung II WA mit Deckblatt Nr. 1; Satzungsbeschluss
4 Überarbeitung des BBP Roßweide Überarbeitung II mit Deckblatt Nr. 2 für die Fl. Nr. 855/1 und 857 (Thüringerstr. 5); Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Antrag auf Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Am Angerweg zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses
6 Erlass einer neuen Stellplatzsatzung
7 Entscheidung über Teilnahme an den Bündelausschreibungen für kommunale Strombeschaffung des Bayer. Gemeindetags und der KUBUS GmbH für den Lieferzeitraum 2021 bis 2023
8 Veröffentlichungen zu aktuellen Themen; Diskussion und gegebenenfalls Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise
9 Informationen der Verwaltung
10 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
11 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 72. Sitzung des Marktgemeinderates 29.01.2019 ö 1
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2. Bebauungs- und Grünordnungsplan Roßweide Überarbeitung II, WA, Deckblatt Nr. 1; Abwägungsbeschlüsse zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 72. Sitzung des Marktgemeinderates 29.01.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hatten von 14.12.2018 bis 18.01.2019 Gelegenheit, im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung eine Stellungnahme abzugeben.
Im Verfahren wurden 22 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Keine Stellungnahme haben folgende Fachstellen abgegeben:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bund Naturschutz in Bayern e. V.
E.ON Netz GmbH
Erdgas Südbayern GmbH
Heinrich Wohnbau GmbH
Landratsamt Landshut – untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Landshut – Wasserrecht
Wasserwirtschaftsamt Landshut

Eine Stellungnahme ohne Einwände haben folgende Fachstellen abgegeben:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 03.01.2019
Energienetze Bayern GmbH vom 09.01.2019
Landratsamt Landshut – SG 44 Bauleitplanung vom 18.12.2018
Landratsamt Landshut – Untere Immissionsschutzbehörde vom 14.12.2018
Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt vom 17.12.2018
Landratsamt Landshut – Tiefbauamt vom 14.12.2018
Stadtwerke Landshut vom 07.01.2019
Bayernnets GmbH vom 13.12.2018
BUND Naturschutz in Bayern e.V. vom 18.01.2019

Eine Stellungnahme mit Hinweisen haben folgende Fachstellen abgegeben:

Deutsche Telekom Technik GmbH vom 15.01.2019:
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage – dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 – siehe hier u. a. Abschnitt 6 – zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

1. Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik wird zur Kenntnis genommen.
Auf die bestehenden Telekommunikationslinien ist im Zuge der Bauausführung Rücksicht zu nehmen. Die Hinweise zu unterirdischen Leitungen und Baumpflanzungen sind zu beachten und werden in die Begründung als redaktionelle Änderung aufgenommen.
Zudem werden die Leitungen in einem Leitungsplan als redaktionelle Änderungen in die Begründung aufgenommen.


Bayernwerk Netz GmbH vom 17.12.2019:
Die elektrische Erschließung der neu geplanten Nebenanlage ist durch Erweiterung des bestehenden 0,4-kV-Niederspannungsortsnetzes sichergestellt und erfolgt durch Erdkabel.

Im Geltungsbereich der Planung sind bereits 0,4-kV-Niederspannungs- und Straßenbeleuchtungserdkabel verlegt. Auch Straßenleuchten sind vorhanden. Es ist deshalb erforderlich, dass vor Beginn der Erdarbeiten Planauskunft über unsere unterirdischen Anlagen in unserem Zeichenbüro eingeholt wird.

Bei allen mit Erarbeiten verbundenen Arbeiten, dazu zählen auch das Pflanzen von Bäumen und Sträucher, ist eine Abstandszone von je 2,50 m beiderseits von Erdkabeln einzuhalten. Ist das nicht möglich, sind auf Kosten des Verursachers im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Hierzu verweisen wir auf das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Auf jeden Fall ist vor Beginn von Erdarbeiten Planauskunft in unserem Zeichenbüro (Tel. 0871/96639-338; E-Mail: planauskunft-altdorf@bayernwerk.de) einzuholen.

Hinweisen möchten wir auf die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) und die darin aufgeführten VDE-Bestimmungen.
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Bauleitverfahren und stehen für weitere Fragen gerne zu Ihrer Verfügung.

2. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen. Auf die bestehenden unterirdischen Kabel ist im Zuge der Bauausführung Rücksicht zu nehmen.
Auf die bestehenden unterirdischen Kabel ist im Zuge der Bauausführung Rücksicht zu nehmen. Die Hinweise zu Erdkabeln und Baumpflanzungen sowie Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.


Zweckverband zur Wasserversorgung Isargruppe 1 vom 20.12.2018:
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen keine Einwendungen. Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser für den Planungsbereich kann sichergestellt werden. Die Versorgung innerhalb des Geltungsbereiches erfolgt über das Wasserverteilungsnetz des Marktes Altdorf.

Aufgrund der bestehenden Versorgungsleitungen wird hinsichtlich der Bereitstellung des Löschwasserbedarfs durch die öffentliche Trinkwasserversorgung bemerkt, dass hier die Richtwerte von 48 cbm/h bis zu 96 cbm/h, über einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden und ca. 15 m Vordruck, sowie darüber hinaus, durch Förderbetrieb aus den Erschließungsgebieten des Zweckverbandes in die Hochbehälter Altdorf und Eugenbach, zur Verfügung stehen. Die Betriebsdrücke bei den verschiedenen Entnahmemengen aus den umliegenden Hydranten für den Löschwasserbetrieb aus der öffentlichen Wasserversorgung können vorab bei Bedarf mittels einer Rohrnetzberechnung unter Einbeziehung des gesamten Versorgungsnetzes des Marktes Altdorf konkret ermittelt werden.

Erschließungsmaßnahmen seitens des Marktes Altdorf sind mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Isar-Gruppe 1 rechtzeitig abzustimmen.

Für alle neu anzuschließenden Parzellen gelten die einschlägigen Satzungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Isargruppe 1. Es ist so zu planen, dass die Verlegung der verschiedenen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen gem. DIN 1998 ohne gegenseitige Beeinträchtigungen erfolgen kann. Bei der Planung und Erschließung sind die nachstehenden technischen Hinweise und Normen zu beachten:

DIN 1998 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen“
DIN 19630 „Richtlinien für den Bau von Wasserrohrleitungen“
DVGW-Hinweis GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“
DVGW-Hinweis GW 315 „Hinweis für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten“

3. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Wasserzweckverbandes zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe 1 wird zur Kenntnis genommen.
Auf die bestehenden unterirdischen Leitungen ist im Zuge der Bauausführung Rücksicht zu nehmen. Es erfolgt im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Wasserzweckverband.
Die Hinweise zur Leitungen und Baumpflanzungen sowie Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten und werden in die Begründung als redaktionelle Änderung aufgenommen.
Zudem werden die Leitungen in einem Leitungsplan als redaktionelle Änderungen in die Begründung aufgenommen.
Die Hinweise zur Löschwasserversorgung werden als redaktionelle Änderung in die Begründung aufgenommen.


Regierung von Niederbayern vom 07.01.2019:
Die Marktgemeinde Altdorf beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes "Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA" mit Deckblatt Nr. 1, um eine innerörtliche Nachverdichtung realisieren zu können.
Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dieser Planung nicht entgegen.
Hinweis:
Wir bitten darum, uns nach Inkrafttreten des Bauleitplanes eine Endausfertigung sowohl auf Papier (direkt oder über das Landratsamt) als auch in digitaler Form (z.B. als PDF, TIFF, JPEG oder auch Vektordaten) mit Angabe des Bekanntmachungsdatums zukommen zu lassen. Für die Übermittlung der digitalen Daten verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse bauleitplanung@regnb.bayern. de oder eine andere digitale Form (z.B. downloadlink).

4. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern wird zur Kenntnis genommen.


Telefónica Germany vom 11.01.2019:
Die Überprüfung Ihres Anliegens ergab, dass keine Belange von Seiten der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zu erwarten sind.
Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E-Mail ein digitales Bild. Das Plangebiet ist im Bild mit einer dicken roten Linie eingezeichnet.


5. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Telefónica Germany wird zur Kenntnis genommen.

Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange:

Landratsamt Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde vom 17.01.2019:

Zu Nr. 0.2 der Textlichen Festsetzungen:
Dies ist nicht festsetzbar, da hierfür keine Rechtsgrundlage besteht. Eine derartige Festsetzung wäre auch ohnehin nicht notwendig, da mit Überplanung automatisch die neuere Planung gilt. Wenn eine Gemeinde ihre frühere Bauleitplanung ändert, insbesondere einen Bebauungsplan durch einen neuen ersetzt, verliert der alte Bebauungsplan seine frühere rechtliche Wirkung, weil über § 10 BauGB der gewohnheitsrechtliche Rechtssatz gilt, dass die spätere Norm die frühere verdrängt, unerheblich ist, ob ein gerade hierauf zielender Wille der Gemeinde besteht oder als bestehend zu unterstellen ist. Entfällt wegen Unwirksamkeit der späteren Norm die Möglichkeit der Normenkollision, dann gilt die alte Regelung unverändert fort.

6. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Landratsamtes Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde – wird zur Kenntnis genommen.
Die Festsetzung 0.2 wird als redaktionelle Änderung ersatzlos gestrichen. Die Nummerierung der Festsetzungen in Plan und Text wird dementsprechend redaktionell geändert.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge den Vorschlägen 1 bis 5 zustimmen.

Beschluss

Den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Roßweide Überarbeitung II WA mit Deckblatt Nr. 1; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 72. Sitzung des Marktgemeinderates 29.01.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen TOP wird Bezug genommen.
Der Bebauungs- und Grünordnungspunkt „Roßweide Überarbeitung II WA Deckblatt Nr. 1“ wird unter Berücksichtigung und Einarbeitung der gefassten Abwägungsbeschlüsse als Satzung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Bebauungs- und Grünordnungspunkt „Roßweide Überarbeitung II WA Deckblatt Nr. 1“ wird unter  Berücksichtigung und Einarbeitung der gefassten Abwägungsbeschlüsse als Satzung beschlossen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Überarbeitung des BBP Roßweide Überarbeitung II mit Deckblatt Nr. 2 für die Fl. Nr. 855/1 und 857 (Thüringerstr. 5); Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 72. Sitzung des Marktgemeinderates 29.01.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Auf die Marktgemeinderatssitzung am 16.10.2018 wird Bezug genommen. Entsprechend den Vorgaben der Marktgemeinderatsmitglieder wurde ein Entwurf erarbeitet, den Frau Hauser nochmals erläuterte.

Beschlussvorschlag

Die Planung in der vorliegenden Form vom 31.12.2018 wird gebilligt. Die Verwaltung wird mit der Auslegung nach § 3 I BauGB , § 4 I BauGB beauftragt.

Beschluss

Dem V orschlag der Verwaltung wird zugestimmt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Am Angerweg zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 72. Sitzung des Marktgemeinderates 29.01.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.11.2018 beantragen die Eheleute Rauhmeier die Änderung des Bebauungsplans „Am Angerweg“.
Für die Parzelle 15, die nicht durch den Markt Altdorf veräußert wurde, sondern sich in Privatbesitz befand soll anstelle eines Doppelhauses ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten errichtet werden.
Die Größe des Grundstücks beträgt 645 m².
Bisher wurden in diesem Wohngebiet keine Überschreitungen der festgelegten Wohneinheiten von max. 2 beantragt.
Da die Parzellen 23 und 24 ebenfalls noch nicht bebaut sind, kann die Entwicklung dieser Grundstücke noch nicht eingeschätzt werden.
Von Seiten der Verwaltung wurde die Auffassung vertreten, dass man hier aufgrund der Grundstücksgröße einer Erweiterung von 50 % zustimmen könnte und damit 3 Wohneinheiten genehmigungsfähig wären. Aufgrund der gewünschten 4. WE wurde eine Änderung der Bauleitplanung gefordert.

Beschlussvorschlag

Den Antragstellern wird im Bauantragsverfahren eine Erweiterung auf drei Wohneinheiten in Aussicht gestellt. Eine Änderung der Bauleitplanung um 4 Wohneinheiten zu erreichen wird in dieser Wohnsiedlung als nicht vertretbar angesehen. Eine Änderung des Bebauungsplans wird abgelehnt.

Beschluss

Dem Vors chlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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6. Erlass einer neuen Stellplatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 72. Sitzung des Marktgemeinderates 29.01.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Stellplatzsatzung des Marktes stammt aus dem Jahr 1992 und wurde noch unter Herrn Bürgermeister Wilhelm erlassen.
Von Seite der Bauverwaltung wurde die Satzung an die neuen Rechtsgrundlagen angepasst.
Im Anhang zur Satzung wurden die Richtzahlen für den Stellplatzbedarf neu überarbeitet.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, den Stellplatzbedarf von 1,5 je Wohnung auf 2 Stellplätze zu erhöhen.
In der täglichen Arbeit wird immer wieder festgestellt, dass bei Nachverdichtungen im Siedlungsbereich hier eine Korrektur notwendig ist.

Im Verlauf der Diskussion wurde eine gesonderte Regelung für kleine Wohnungen bis zu 40 m² erarbeitet, die einen Stellplatzbedarf von 1,5  je Wohnung erhalten sollen.

Beschlussvorschlag

Die Stellplatzsatzung wird ergänzt, dass Wohnungen mit einer Größe bis zu 40 m² einen Stellplatzbedarf von 1,5 Stellplätzen je Wohnung erfordern und in dieser überarbeiteten Form als Satzung beschlossen.
Die Satzung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.11.1992 außer Kraft.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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7. Entscheidung über Teilnahme an den Bündelausschreibungen für kommunale Strombeschaffung des Bayer. Gemeindetags und der KUBUS GmbH für den Lieferzeitraum 2021 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 72. Sitzung des Marktgemeinderates 29.01.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die bestehenden Stromlieferverträge des Marktes Altdorf laufen Ende 2020 aus, weshalb eine Ausschreibung der Stromversorgung für die Lieferperiode 2021 bis 2023 erforderlich ist. Die Marktdaten sprechen dabei für eine möglichst frühzeitige Beschaffung. In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den bayerischen Kommunen aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2021 bis 2023 an.

Aufgrund der Teilnahme an der Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2018 bis 2020 besteht zwischen der KUBUS GmbH und dem Markt Altdorf bereits ein entsprechender, unbefristeter Dienstleistungsvertrag, der jedoch zum Start jeder neuen Bündelausschreibung gekündigt werden könnte. Im Falle einer Kündigung müsste die Marktgemeinde für den Zeitraum ab 01.01.2021 selbst eine europaweite Ausschreibung durchführen. Wegen der durch die Vergaberechtsreform 2016 und die Einführung der elektronischen Vergabe im Oberschwellenbereich zum 18.10.2018 weiter gestiegenen Komplexität des Ausschreibungsverfahrens sollte der bestehende Dienstleistungsvertrag aufrechterhalten werden und eine Beteiligung auch an der Bündelausschreibung 2021-2023 erfolgen. Die KUBUS GmbH ist vom Bayerischen Gemeindetag gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem Auswahlverfahren bundesweit als Kooperationspartner ermittelt worden. Der Dienstleistungspreis beträgt ca. 2.680 Euro zzgl. USt.

Verfahrensträger der Ausschreibung ist der Bayerische Gemeindetag, der alle wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen, Zeitplan, Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft, und dem hierzu vom Markt Altdorf die Aufgabe der Ausschreibung übertragen wird.

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben die Möglichkeit, für die Beschaffung eine der folgenden drei Stromliefervarianten vorzugeben:
       Normalstrom (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich)
       100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote
       100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote

Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei der Variante „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten in Höhe von 0,0 bis 0,5 Cent pro KWh zu rechnen. Bei einem grob geschätzten jährlichen Stromverbrauch des Marktes Altdorf von 1,1 Mio kWh würde dies Mehrkosten von bis zu 5.500 Euro bedeuten.

Bei der Variante „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ ist nach bisherigen Erfahrungen der KUBUS GmbH im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten in Höhe von 0,5 bis 1,2 Cent pro kWh zu rechnen. Bei einem grob geschätzten jährlichen Stromverbrauch des Marktes Altdorf von 1,1 Mio kWh würde dies Mehrkosten von bis zu 13.200 Euro bedeuten. Hinzu kommt, dass die KUBUS GmbH diese Beschaffungsvariante bisher nur für eine kleine Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt hat und nur eine geringe Bieterbeteiligung vorlag. Zudem würde der mit der Neuanlagenquote bezweckte Anreizeffekt aufgrund der Vorgaben des EEG vor allem für Anlagenneubauten im Ausland zum Tragen kommen.

Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung bzw. Datenaktualisierung (Abnahmestellen, Stromverbrauch) noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten). Bei der letzten Ausschreibung wurden Speziallose gebildet und dadurch gute Angebotspreise erzielt (vgl. Info in der Marktgemeinderatssitzung vom 04.07.2017). Die Erfahrungen mit den hier zum Zuge gekommenen Anbietern sind bislang durchweg gut.

Beschlussvorschlag

1.        Der mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH bestehende Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie wird nicht gekündigt.
2.        Im Rahmen der Bündelausschreibung 2021 bis 2023 soll Normalstrom (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) beschafft werden.
3.        Die Verwaltung soll im Rahmen der Datenerfassung bzw. Datenaktualisierung entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden sollen.
4.        Die Marktgemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

Beschluss 1

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Im Rahmen der Bündelausschreibung 2021 bis 2023 soll Normalstrom (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Beschluss 3

Es ist 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote zu beschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Beschluss 4

Die Verwaltung soll im Rahmen der Datenerfassung bzw. Datenaktualisierung entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Marktgemeinde überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Veröffentlichungen zu aktuellen Themen; Diskussion und gegebenenfalls Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 72. Sitzung des Marktgemeinderates 29.01.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Bürgermeister Maier führte hierzu folgendes aus:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund mehrerer unsachlicher und nicht objektiver Presseberichte in den letzten Wochen angesetzt.
Diese Berichte sind aus meiner Sicht nicht zufällig erschienen. Die Vermutung liegt nahe, dass durch gezielte Kampagnen die Arbeit im Rathaus schlecht geredet werden soll.
Anstelle von jeweiligen Reaktionen in den Medien ist eine Aussprache wesentlich zielführender.
Ich habe mich die letzte Zeit bewusst zurückgehalten. Nach dieser Häufung der Berichte und einer Verschärfung der Inhalte sehe ich mich gezwungen, zu einzelnen Punkten Stellung zu nehmen. Insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass derartige Berichte in nächster Zeit vermutlich nicht abnehmen werden.
Ich bitte heute um deutliche Aussagen.
Anschuldigungen aus dem Hintergrund schaden nicht nur dem Bürgermeister und der Verwaltung, sondern dem gesamten Marktgemeinderat und schließlich auch dem Markt Altdorf.

Sollten jedoch auch weiterhin derartige Artikel erscheinen, sehe ich mich gezwungen, in unserem Infoblatt detailliert darauf zu reagieren.

Aber ich hoffe – zum Wohle aller – auf derartige Maßnahmen verzichten zu können.

  • „Geothermie schon immer ein Phantomprojekt“
Über diese Aussage bin ich mehr als erstaunt. Dieser Mitbürger, der mit derartig deutlichen Aussagen unsere Arbeit kritisiert, hat noch im Jahre 2015 eine Fahrt nach Erding organisiert. Damals wurde das Altdorfer Geothermieprojekt mit dem Erdinger Projekt verglichen. Auch die Zusammenarbeit mit der Steag wurde damals als positiv bewertet.
Das Resümee des damaligen Zeitungsartikels lautet: „Altdorf habe eine zukunftweisende Chance, die genutzt werden müsse“.

  • Bauhofbohrung ist „noch zu rechtfertigen“
Durch diese Aussage wird bewusst davon abgelenkt, dass diese Bohrung mit einem Kostenumfang von rund € 1 Mio. im März 2008 einstimmig beschlossen wurde. Die Beauftragung erfolgte durch jemanden, der „immer schon die Wirtschaftlichkeit der Geothermie bezweifelte“.
Frage: Warum erfolgte dann dieser Beschluss einstimmig, wenn damals schon angeblich die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben war?
Nachdem die Bohrung auf dem Bauhofgelände alle Erwartungen deutlich übertroffen hatte, wäre ein Einstellen des Projekts von Keinem verstanden worden. Die nun verbreitete These hat mit der Realität von damals wenig zu tun.
Wäre damals dennoch eine Einstellung des Projekts erfolgt, wäre bereits die erste Bohrung völlig falsch gewesen.

  • Verpressen von schädlichen Stoffen
Ein Verpressen von CO2 oder anderen schädlichen Stoffen war zu keiner Zeit ein Thema und wird auch in Zukunft kein Thema werden!
Außer der Kollegin Frau Engelhard hat noch niemand eine derartige Aussage getätigt. Hier handelt es sich aus meiner Sicht um eine persönliche Meinung, die nicht die Meinung unserer Gremien widerspiegelt.

  • „Beispiellose Tatenlosigkeit“
Dem Verfasser dieser Aussage können wir gerne ein Praktikum im Rathaus anbieten, damit er einen Einblick in die Arbeitsabläufe und Tätigkeiten erhält und die Lage erstmals objektiv beurteilen kann.

Derartige Äußerungen stufe ich zusammengefasst als billigen Wahlkampf ein. Mehr will ich nicht darüber sagen.

  • Grundschulsanierung
Hier besteht keine Gefahr weder für Kinder, noch für Lehrkräfte. Regelmäßig wird eine statische Überprüfung durchgeführt. Es handelt sich nach Aussage des Statikers lediglich um optische Beeinträchtigungen.
Größere Schönheitsreparaturen sind aufgrund der bevorstehenden Baumaßnahme nicht zu rechtfertigen (Steuergelder!).
Die Planung der Maßnahme läuft auf „vollen Touren“. Zahlreiche Abstimmungsgespräche haben bereits stattgefunden (Regierung 3 SG, Kreisjugendamt, Fraktionssprecher, Schulleitung, Schulamt, AWO, Projektanten). Änderungen werden umgehend vom Planer eingearbeitet. Es ist für jeden in diesem Bereich Tätigen vollkommen klar, dass diese Schritte einen großen Zeitbedarf benötigen.
Ohne diese detaillierte Abstimmung wird das anschließende Genehmigungsverfahren und das Förderverfahren deutlich schwieriger.
Eine Berichterstattung über die einzelnen Besprechungen ist nicht zielführend.
Es ist beabsichtigt, im zeitigen Frühjahr die Planungen im Marktgemeinderat vorzustellen und zu beschließen. Nach Erteilung der Baugenehmigung und Förderzusage erfolgt die europaweite Ausschreibung.
Dies ist für den Herbst geplant. Ein Baubeginn ist Anfang 2020 realistisch.

  • Windrad bei Pfettrach
Ich finde es für bedenklich, wenn im Nachhinein durch Mitglieder des MGR negative Äußerungen über die Behandlung des Projekts in unseren Gremien erfolgen.
Im Rahmen der Beratungen und Beschlussfassung gab es keinerlei Kritik aus dem Gremium. Hier wäre der geeignete Moment zur Äußerung von Kritik gewesen.
Wir haben diese Beschlüsse gemeinsam und mit großer Einigkeit gefasst. Es ist ein Grundpfeiler der Demokratie, zu Entscheidungen zu stehen, auch wenn von außen Kritik an uns herangetragen wird.
Es ist einfach, mit Aussagen, die auf eine nachträgliche Meinungsänderung beruhen, die Arbeit des Gremiums und der Verwaltung öffentlich zu kritisieren. Hier mag man vielleicht in einigen Kreisen der Bevölkerung punkten – für die Arbeit in den Gremien schadet ein derartiges Verhalten immens.

  • Weitere Hinweise
Ich finde es grundsätzlich nicht richtig, Entscheidungen aus der Vergangenheit öffentlich zu kritisieren.
Wenn aber angeblich falsche Beschlüsse der Vergangenheit angeprangert werden, darf der Vollständigkeit halber auch der bewusst abgelehnte Kauf des ehemaligen Telekomgrundstücks in der Bernsteinstraße im Jahre 2005 nicht vergessen werden.
Setzt man den deutlich zu niedrigen Bodenrichtwert aus dem Jahre 2017 an, haben wir durch diese mutlose Entscheidung rechnerisch einen Verlust von knapp 2 Mio. € zu verzeichnen. Bei einem Ansatz von marktüblichen Preisen muss man sogar von 3 – 3,5 Mio. € sprechen.
Dieser Vergleich dient nur zur Verdeutlichung, dass nicht erst ab 2008 so zu sagen „Fehler“ gemacht wurden.

Im Anschluss an diese Ausführungen gab Herr Gürtner folgende Stellungnahme ab:


„Altdorfer Geothermieprojekt -> kein Phantomprojekt!“

Sehr geehrter Herrn Bürgermeister Helmut Meier, Georg Wild und Sebastian Stanglmeier,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderats,
sehr geehrte Frau Birgid Schenk und Herr Andreas Rauhmeier,
sehr geehrter Herr Peter Fuhrmann, sehr geehrte Damen und Herren,

die Mitglieder der Fraktion der Freien Wähler im Altdorfer Marktgemeinderat und die Mitglieder der F.W. im ALKOM-Verwaltungsrat nehmen zu den Zeitungsberichten des Vorsitzenden der Freien Wähler Altdorfs am 22.12.2018 in der Landshuter Zeitung und am 27.12.2018 im Landshuter Wochenblatt sowie im Zeitungsbericht der Altdorfer SPD am 30. November 2018 und am 10.01.2019 in der Landshuter Zeitung wie folgt Stellung:
Nachdem das Bayerische Landesamt eine Versuchsbohrung zur Auffindung von „Warmen Thermal-wasser“ auf unserem Ziegeleigelände erfolgreich durchgeführt hatte, entschloss sich der Altdorfer Gemeinderat unter den damaligen Bürgermeister Josef Sehofer am 26.03.2008 eine erste Tiefbohrung auf dem Bauhofgelände durchzuführen, um das vorhandene Tiefenwarmwasser nutzen zu können. Dafür wurde 1 Mill. € vom Gemeindehaushalt zur Verfügung gestellt.
Anschließende erfolgreiche Pumpversuche ergaben eine ausreichende Fördermenge mit ca. 65° warmen Wasser. Dies war ein wesentlicher Auslöser für den folgenden Bürgermeister Franz Kainz auf dem Ziegeleigelände eine zweite Tiefenbohrung vorzunehmen und mit einem ausgiebigen Pumpversuch erfolgreich abzuschließen.
Daraufhin wurde im „Verwaltungsrat ALKOM“, der nach der allg. Geschäftsordnung immer „Nichtöffentlich“ tagen muss, unter den Bürgermeister Franz Kainz und unser Bürgermeister Helmut Maier und den Mitgliedern des ALKOM Verwaltungsrats, der Aufbau einer geothermalen Warmwasserversorgung für unsere Marktgemeinde Altdorf und darüber eventuell hinaus, beschlossen und auf den Weg gebracht.
Wir waren und sind der festen Überzeugung, dass eine umweltfreundliche vollkommene CO2freie, in unmittelbare unter unseren Füßen liegende, kostenlose und in unendlicher Menge liegende Energiequelle dringend genutzt werden sollte, statt die Energien Öl und Gas tausende von Kilometern aus Saudi Arabien oder aus Russland kostenintensiv einzuführen.
In folgenden zahlreichen ALKOM-Sitzungen und aufgrund unserer jahrelangen intensiven Bemühungen, Besprechungen und Besichtigungsfahrten und fachlichen Informationen wegen des unverhältnismäßig hohen Zeitaufwandes und der äußerst aufwendigen Verwendung von Steuermitteln waren wir immer der Meinung, dass diese umweltfreundliche Energie für unsere kommunalen Einrichtungen, unseren Gewerbe- und Wohngebieten, Schulen, Kindergarten und Horten und dem Rathaus zum großen Vorteil wäre. Natürlich war die Wärmeabnahme mehrerer Großverbraucher unbedingt erforderlich, um unsere geforderte Wärmeabnahme von 9 Mega Watt-Wärme unseren Vertragspartner der Geothermiefirma Steag anbieten zu können, um das Projekt wirtschaftlich darzustellen. Weil wir diese Zusage nicht verbindlich abgeben konnten, hat die Firma Steag ihr Vertragsangebot zurückgezogen.
Deshalb bedauern wir Freien Wähler Gemeinderäte das vorläufige Ende einer umweltfreundlichen und kostengünstigen Energieversorgung für unsere Bürgerschaft zutiefst.
Wir bedauern im Nachhinein sehr, dass mehrere Wärmegroßabnehmer in unserer Gemeinde nach vorherigem Interesse letztlich die finale Unterschrift verweigert haben. Daher gilt unser herzlicher und aufrichtiger Dank  umso mehr unseren Bürgermeistern Franz Kainz und Helmut Meier, der geschäftsführenden Beamtin Frau Birgid Schenk und Herrn Kämmerer Andreas Rauhmeier für ihren unermüdlichen Einsatz und allen Mitgliedern des ALKOM-Verwaltungsrats zur Realisierung dieses zukunftsweisenden Projekts für unsere Bürgerschaft mit einer sicheren umweltfreundlichen Energieversorgung.

Wir Mitglieder der F.W. Fraktion stellen daher mit Nachdruck fest:
Die Geothermie in Altdorf ist „kein Phantom-Projekt“!
Wir F.W. sind nach wie vor überzeugt, dass spätestens wenn der letzte „Atommeiler“ abgeschaltet und der letzte Braunkohleflöz abgebaut oder politisch geschlossen wird, dann wird die Nutzung der Erdenergie, neben Sonne, Wind, Wasser und Biogas eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung der notwendigen Energieversorgung spielen. Die im Erdinneren vorhandene Energie wird uns doch täglich von den ca. 40 aktiven Vulkanen vor Augen geführt. Wir müssen daher auf alle Fälle unsere zwei „Tiefenbohrungen“ für die Zukunft offenhalten um sie einer späteren Nutzung zuführen zu können. Natürlich muss dann diese Energiegewinnung ebenfalls eine staatliche Förderung erfahren, wie sei bei den anderen alternativen Energien schon der Fall ist.
Von einer Verfüllung unserer Tiefenbohrungen mit umweltschädlichen Substanzen war zu keinem Zeitpunkt bei irgendeiner ALKOM-Sitzung auch nur im geringsten Ansatz die Rede.
Wer so einen umweltpolitischen Unsinn verbreitet, hat von der verantwortungsvollen Einstellung der ALKOM-Verwaltungsräte zu unserer Umwelt und Natur wenig Ahnung.
Wir werden auch weiterhin unsere Abgeordneten im Kreis, im Bezirk, im Land und im Bund und vor allem unseren neuen Stellvertretenden Bayer. Ministerpräsident und Bayer. Wirtschaftsminister Herrn Hubert Aiwanger, mit unserem Geothermieprojekt befassen und um eine tatkräftige Unterstützung ersuchen.
Unsere örtlichen Parteisprecher und die Kollegen im Gemeinderat ersuchen wir F.W. deshalb, von negativen Aussagen zu einer geothermalen Nutzung und Überlegungen für eine zukünftige, umweltfreundliche und unendliche Energieversorgung zu überdenken.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Die Fraktion der Freien Wähler Altdorf
Willi Gürtner, Fraktionssprecher
Georg Nirschl, Seniorenbeauftragter
Richard Petz, Jugendbeauftragter
Willi Stanglmeier, Pfettr. Marktrat

Bürgermeister Maier richtete den Appell an alle mehr Sachlichkeit walten zu lassen und um Mäßigung.

Beschlussvorschlag

Mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Beschluss

Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 72. Sitzung des Marktgemeinderates 29.01.2019 ö 9
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10. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 72. Sitzung des Marktgemeinderates 29.01.2019 ö 10
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11. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 72. Sitzung des Marktgemeinderates 29.01.2019 ö 11
Datenstand vom 09.04.2019 15:30 Uhr