Datum: 19.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Vorstellung möglicher Ausbau Glasfaser in Gewerbegebieten durch Vodafone; Entscheidung über weitere Vorgehensweise
3 Sanierung der Bahnhofstraße in Altdorf; Auftragserweiterung Kirchgasse und Straßenbeleuchtung
4 Entscheidung über die Anschaffung eines Geräts zur Unkrautbekämpfung mit Heißwasser
5 Entscheidung über die Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Europawahl am 26. Mai 2019
6 Entscheidung über den Antrag der Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung eines Schützen- und Vereinsheims in Eugenbach
7 Entscheidung über den Antrag der Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e.V. auf Übernahme einer Bürgschaft
8 Entscheidung über den Antrag der Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e.V. auf Gewährung eines Mietzuschusses für die Nutzung der Otrembahalle
9 Informationen der Verwaltung
10 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
11 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 73. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2019 ö 1
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2. Vorstellung möglicher Ausbau Glasfaser in Gewerbegebieten durch Vodafone; Entscheidung über weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 73. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Bürgermeister Maier Herrn Stefan Klieser von der Deutsche Glasfaser Business GmbH und Herrn Samuel Müller von Vodafone die einen möglichen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau anhand einer Powerpoint-Präsentation vorstellten.
Die Präsentation wird den Mitgliedern des Marktgemeinderates in digitaler Form zugestellt.
Die „Wegenutzungsvereinbarung“ wurde von Vodafone mit dem Bayerischen Gemeindetag ausgearbeitet und die ersetzt den bisherigen „Kooperationsvertrag“.
Im Anschluss an Ihre Ausführungen standen die beiden Herren zu Fragen von Seiten des Gremiums Rede und Antwort.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge von dem Bericht Kenntnis nehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Wegenutzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Beschluss

Dem V orschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Sanierung der Bahnhofstraße in Altdorf; Auftragserweiterung Kirchgasse und Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 73. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2019 ö 3

Sachverhalt

Auf die Gemeinderatssitzung vom 04.12.2018 wird Bezug genommen. Zwischenzeitlich hat die Kirchenverwaltung Hr. Brunnermeier und Hr. Huber auch um die Überprüfung der Kirchgasse gebeten. Bei einem gemeinsamen Ortstermin wurde festgestellt, dass das vorhandene Pflaster verdrückt und mit Setzungen übersät ist. Offensichtlich ist hier der fehlende erforderliche Unterbau die Ursache. Der zu sanierende Umfang betrifft nicht nur den öffentlichen Bereich, sondern auch den der Pfarrkirchenstiftung. Das Pflaster soll entfernt und nach Herstellung eines entsprechenden Unterbaus, eine Asphaltdecke eingebaut werden.
Außerdem wird nachts die Kirchgasse von nur zwei vorhandenen Straßenbeleuchtungen nicht ausreichend ausgeleuchtet. Daher soll eine zusätzliche Straßenbeleuchtung in der Kirchgasse für eine bessere Beleuchtung sorgen und aufgestellt werden.
In der östlichen Bahnhofstraße sind noch alte Peitschenmasten als Straßenbeleuchtung vorhanden. Im Zuge der Straßensanierung sollen diese gegen neue Energiesparende (LED) Straßenbeleuchtungen ausgetauscht werden.
Die Mehrkosten für die Sanierung der Kirchgasse betragen ca. 58.000,00 € brutto. Davon sind ca. 17.000,00 € brutto von der Pfarrkirchenstiftung zu tragen. Die Kosten für die zusätzliche Straßenbeleuchtung in der Kirchgasse und der Austausch der Straßenbeleuchtungen in der Bahnhofstraße kommen noch hinzu. Das Angebot vom Bayernwerk ist bislang noch nicht eingegangen.    

Beschlussvorschlag

  1. Der Sanierung der Kirchgasse wird zugestimmt.

  1. Die zusätzliche Straßenbeleuchtung in der Kirchgasse und der Austausch der Straßenbeleuchtung in der Bahnhofstraße wird zugestimmt.  

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen.

Beschluss 1

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

Beschluss 2

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Entscheidung über die Anschaffung eines Geräts zur Unkrautbekämpfung mit Heißwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 73. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Seit dem Jahr 2016 ist die Unkrautbeseitigung auf öffentlichen Plätzen sowie im Straßenbereich durch chemische Eingriffe nicht mehr zulässig.
Trotzdem muss man sich der unangenehmen Situation stellen und sich als Kommune die Frage stellen, wie man das Problem mit der Unkrautbeseitigung in der Zukunft lösen möchte um das saubere Erscheinungsbild des Markt Altdorf weiterhin gewährleisten zu können.
Anfangs wurde aus wirtschaftlichen Gründen über eine Anschaffung eines Abflammgerätes nachgedacht, was sich jedoch als schwierig darstellte, da die Gefahr Hecken oder sonstige Sträucher in Brand zu setzen besteht und somit ausscheidet.
Als Notlösung wurde im Jahr 2018 für den Altdorfer Friedhof eine externe Firma beauftragt. Auf Dauer sind dies jedoch Kosten, die nicht jedes Jahr investiert werden können, da allein für 2 Pflegegänge und nur für die Fläche des Altdorfer Friedhofes 18.000€ zu Buche standen.
Somit wird die Unkrautbekämpfung mittels Heißwasser favorisiert und es wurden insgesamt drei Angebote eingeholt.
Hierbei handelt es sich um einen geschlossenen Anhänger der von fast jedem Bauhoffahrzeug gezogen werden kann. Des Weiteren darf auch jeder Bauhofmitarbeiter mit der Führerscheinklasse B den Anhänger ziehen (somit auch Saisonarbeiter).
Nach bereits erfolgter Angebotsabgabe stellte die Firma Reif (Brutto 39.455,88€) das wirtschaftlichste Angebot. An zweiter Stelle folgt die Firma Joh. Fehlberger GmbH mit Mehrkosten von 2% und an dritter Stelle die Firma Penzkofer Landtechnik GbR mit 3%.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird ermächtigt, das Angebot der Firma Reif in Höhe von 39.455,88 € brutto wahrzunehmen und entsprechend den Auftrag zu erteilen. Die Anschaffungskosten werden in der laufenden Haushaltsplanung berücksichtigt.

Beschluss

Von der Beschaffung eines Geräts zur Unkrautbekämpfung wird abgesehen. .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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5. Entscheidung über die Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Europawahl am 26. Mai 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 73. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Für die Europawahl am 26. Mai 2019 ist noch die Höhe des Erfrischungsgeldes festzulegen. Bei der Europawahl 2014 als auch 2013 wurden 30 € bezahlt.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte das Erfrischungsgeld auf 40 € angehoben werden, da dieser Betrag auch erstattet wird.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, bei der Europawahl 2019 das Erfrischungsgeld auf 40 € zu erhöhen.  

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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6. Entscheidung über den Antrag der Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung eines Schützen- und Vereinsheims in Eugenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 73. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.12.2018, das von Herrn Rauhmeier verlesen wurde, beantragt der Verein Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e. V. einen Zuschuss des Marktes Altdorf in Höhe von 50.000 Euro für den Neubau eines Schützen- und Vereinsheims in Eugenbach. Darüber hinaus ersucht der Verein um Abschluss eines Nutzungsvertrags mit 25jähriger Laufzeit für das im Eigentum der Marktgemeinde befindliche Grundstück Flnr. 1152/16 Gemarkung Eugenbach (Teilfläche), auf welchem das Gebäude errichtet werden soll.

Im Rahmen einer Besprechung bei Bürgermeister Maier am 06.02.2019, an welcher auch Herr Rauhmeier und Herr Georg Finsterhölzl teilnahmen, erläuterten die Vertreter des Vereins, Frau Claudia Hommer (Vereinsvorsitzende) und Herr Hans Zeindl das Bauvorhaben und informierten über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen. Zudem legte der Verein zur Begründung seines Zuschussantrags einen Finanzierungsplan (Stand: 06.02.2019) sowie Unterlagen zur Vermögens- und Ertragslage des Vereins vor. Frau Hommer und Herr Zeindl erläuterten den Finanzierungsplan im Detail und machten dadurch deutlich, dass ohne den Zuschuss der Marktgemeinde das Bauvorhaben nicht realisiert werden kann.

Nach dem vom Verein vorgelegten Finanzierungsplan belaufen sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf 313.870 Euro. Zu diesen Kosten rechnet der Verein mit einem Zuschuss des Bayer. Sportschützenbundes (BSSB) in Höhe von 44.000 Euro (dies entspricht 25 % der auf den Bereich der Schützen entfallenden Baukosten). Die übrige Finanzierung soll durch Eigenkapital der am Bauvorhaben beteiligten Vereine (36.000 Euro), Spenden von Unternehmen und Privaten (jeweils 15.0000 Euro), Eigenleistung der Vereine (im Wert von 102.000 Euro) sowie ein Bankdarlehen (42.000 Euro) und den Zuschuss des Marktes sichergestellt werden.

Bei der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses sollten insbesondere folgende Erwägungen berücksichtigt werden:
  • Aus dem vorgelegten Finanzierungsplan sowie den bisher geführten Gesprächen, zuletzt am 06.02.2019 bei Bürgermeister Maier, geht hervor, dass die Eugenbacher Vereine sich mit erheblicher Eigenleistung (Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen, laut Finanzierungsplan insg. 148.000 Euro) für das Vorhaben engagieren.
  • Das geplante Schützen- und Vereinsheim stellt für den Ortsteil Eugenbach einen wichtigen neuen Kristallisationspunkt für das Vereinsleben und Gemeinwesen dar.
  • Die Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e. V. erhalten derzeit vom Markt Altdorf einen jährlichen Zuschuss zur Jugendarbeit in Höhe von zuletzt 12 Euro. Darüber hinaus ist ein jährlicher Mietzuschuss in Höhe von derzeit 601,56 Euro für die Nutzung eines Raumes in der Otrembahalle beantragt (Antrag wird ebenfalls in dieser Sitzung behandelt). Weitere Zuschüsse zu laufenden Zwecken werden derzeit nicht gewährt. Investitionszuschüsse an den Verein wurden in den letzten zehn Jahren nicht gewährt.
  • Der Bau des Schützen- und Vereinsheims ist grundsätzlich alleinige Angelegenheit der beteiligten Vereine. Der Markt Altdorf ist bei den Planungen und Entscheidungen nicht eingebunden.
  • Die Förderung des Vereinswesens und Vereinssports ist eine freiwillige Aufgabe des Marktes Altdorf.

Im Zuge der Beschlussfassung über den Haushalt 2018 wurden 50.000 Euro als Mittel für einen möglichen Investitionszuschuss für die Errichtung eines Vereinsheims in Eugenbach in den Haushaltsplan eingestellt (HHSt. 5500.9881). Die Mittel können durch Bildung eines Haushaltsausgaberestes ins Haushaltsjahr 2019 übertragen werden. Die Einstellung der Mittel in den Haushalt erfolgte unter dem Hinweis, dass über die Zuschussgewährung gesondert beschlossen werden muss. Unabhängig davon, ob antragsgemäß ein Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro oder ein geringerer Betrag gewährt wird, sollte die Zuschussgewährung unter der Maßgabe erfolgen, dass sich der Zuschuss anteilig reduziert, falls sich die nach derzeitiger Finanzplanung kalkulierten Baukosten in Höhe von 313.870 Euro reduzieren.

Hinsichtlich des mit Schreiben vom 29.12.2018 ebenfalls beantragten Abschlusses eines Nutzungsvertrags mit 25jähriger Laufzeit für das im Eigentum der Marktgemeinde befindliche Grundstück Flnr. 1152/16 Gemarkung Eugenbach (Teilfläche), auf welchem das Gebäude errichtet werden soll, prüft die Verwaltung derzeit, ob ein Erbpachtvertrag oder Pachtvertrag geschlossen wird. Dem Verein sollte, unabhängig von der letztlich gewählten Vertragsform ein Vertragsschluss mit der beantragten 25jährigen Vertragslaufzeit in Aussicht gestellt werden, da dies eine Voraussetzung für die Zuschussgewährung durch den BSSB ist.

Beschlussvorschlag

Dem Verein Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e. V wird für den Neubau eines Schützen- und Vereinsheims in Eugenbach ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro gewährt. Die Zuschussgewährung erfolgt unter der Maßgabe, dass sich der Zuschuss anteilig reduziert, falls sich die nach derzeitiger Finanzplanung kalkulierten Baukosten in Höhe von 313.870 Euro reduzieren.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Entscheidung über den Antrag der Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e.V. auf Übernahme einer Bürgschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 73. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.12.2018, das von Herrn Rauhmeier verlesen wurde, beantragt der Verein Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e. V. die Übernahme einer Bürgschaft durch den Markt Altdorf in Höhe von 90.000 Euro. Die Bürgschaft soll zur Sicherung eines Darlehens dienen, das der Verein zur Finanzierung des Neubaus eines Schützen- und Vereinsheims in Eugenbach aufnehmen muss. Die Baumaßnahme wird vom Bayer. Sportschützenbund bezuschusst; allerdings muss der Verein hier eine – ebenfalls fremdfinanzierte - Vorfinanzierung sicherstellen, bis der Zuschuss ausbezahlt wird.
Hinsichtlich der Einzelheiten zur Baumaßnahme und deren Finanzierung durch den Verein wird auf den vorhergehenden Tagesordnungspunkt dieser Sitzung (Entscheidung über den Antrag der Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung eines Schützen- und Vereinsheims in Eugenbach) Bezug genommen.
Aus den vom Verein vorgelegten Unterlagen zur Vermögens- und Ertragslage ergeben sich keine Erkenntnisse, die aus finanzwirtschaftlicher oder rechtlicher Sicht gegen die Übernahme der beantragten Bürgschaft sprechen. Nach gegenwärtiger Sachlage ist davon auszugehen, dass der Verein seinen Schuldendienst für das beabsichtigte Darlehen leisten können wird und eine Inanspruchnahme des Marktes als Bürge nicht eintreten wird.
Nach den vorliegenden Informationen dürfte die Übernahme der Bürgschaft genehmigungsfrei sein. Eine verbindliche und abschließende Prüfung ist jedoch erst nach Vorlage des Darlehensvertrags (mit der letztendlichen, konkreten Darlehenssumme) sowie der konkret vom Geldinstitut geforderten Bürgschaftserklärung möglich. Aufgrund der einschlägigen EU-beihilferechtlichen Vorschriften muss die Bürgschaft auf maximal 80 % der zugrundeliegenden Darlehenssumme beschränkt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Verein Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e. V. wird eine Bürgschaft über maximal 72.000 Euro für ein Bankdarlehen in Höhe von maximal 90.000 Euro zur Finanzierung des Neubaus eines Schützen- und Vereinsheims in Eugenbach gewährt. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Bürgschaftsurkunde zu unterzeichnen. Die Übernahme der Bürgschaft steht unter dem Vorbehalt einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsicht.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Entscheidung über den Antrag der Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e.V. auf Gewährung eines Mietzuschusses für die Nutzung der Otrembahalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 73. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.12.2018 beantragt der Verein Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e. V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe der Miete, die für den vom Verein genutzten Raum in der Otrembahalle erhoben wird, derzeit 601,56 Euro p.a. Der Zuschuss wird rückwirkend für die Miete des Jahres 2018 sowie unbefristet für alle Folgejahre beantragt.
Nachdem der Pachtvertrag für die frühere Vereinsgaststätte samt Schützenstand in Eugenbach zum 31.12.2017 ausgelaufen war, haben die Eichbaum-Oberndorfer-Schützen seit Anfang 2018 die Möglichkeit, den Schießstand der Hubertusschützen in der Otrembahalle mit zu nutzen. Zur Unterbringung der zur Ausübung des Sports notwendigen Ausrüstung hat der Verein einen Raum in der Otrembahalle angemietet. Hierzu wurde zwischen dem Verein und dem Markt Altdorf im Januar 2018 ein entsprechender Mietvertrag geschlossen, der auch eine angemessene Miete vorsieht.
Für die anderen in der Otrembahalle ansässigen Vereine (Hubertusschützen, Anglerverein und Gartenbauverein) besteht eine Regelung, wonach jährlich ein Zuschuss in Höhe der für die Raumnutzung anfallenden Miete gewährt wird. Die Vereine tragen demnach de facto nur die anfallenden Nebenkosten. Angesichts dieser Handhabung und vor dem Hintergrund, dass die Eichbaum-Oberndorfer-Schützen nur für eine Übergangszeit bis zur Inbetriebnahme des geplanten Schützen- und Vereinsheims in Eugenbach auf die Nutzung des Raumes in der Otrembahalle angewiesen sind, sollte dem Antrag entsprochen werden. Die Gewährung des Zuschusses sollte aufgrund der Unbefristetheit jedoch in jederzeit widerruflicher Weise erfolgen. Zudem sollte der Zuschuss nur auf die Nettomiete, nicht jedoch auf einen möglicherweise zukünftig anfallenden Umsatzsteueranteil gewährt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Verein Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e. V. wird in jederzeit widerruflicher Weise ein jährlicher Zuschuss in Höhe der für die Nutzung des Raumes in der Otrembahalle anfallenden Miete (ohne Umsatzsteuer) gewährt. Der Zuschuss wird erstmalig für das Jahr 2018 gewährt.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 73. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2019 ö 9
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10. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 73. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2019 ö 10
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11. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 73. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2019 ö 11
Datenstand vom 09.04.2019 15:29 Uhr