Datum: 07.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Haushaltsplanung 2019: Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt 2019
3 Haushaltsplanung 2019: Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt 2019
4 Haushaltsplanung 2019: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2019
5 Haushaltsplanung 2019: Beschlussfassung über die Bildung von Deckungskreisen und Budgets 2019
6 Haushaltsplanung 2019: Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und den Finanzplan 2018 - 2022
7 Entscheidung über den Gestattungsvertrag mit der Firma Envalue GmbH zur Stromleitungsverlegung für den Solarpark in Gammelsdorf
8 Informationen der Verwaltung
9 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
10 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 78. Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2019 ö 1
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2. Haushaltsplanung 2019: Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 78. Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zur Eröffnung der Beratung über den Tagesordnungspunkt hielt Erster Bürgermeister Helmut Maier die nachfolgende Haushaltsrede:

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste,
wir befinden uns seit ungewöhnlich langer Zeit in einer Phase wirtschaftlichen Aufschwunges. Düstere Prognosen der vergangenen Jahre sind bislang erfreulicherweise noch nicht eingetreten.
Nunmehr muss jedoch befürchtet werden, dass es im wirtschaftlichen Bereich nicht nur zu Eintrübungen, sondern zu einem deutlichen Rückgang kommt.
Einerseits belastet viele bayerische Unternehmen der im Raum stehende Brexit. Diese aus meiner Sicht unerträgliche Hängepartie birgt wesentlich mehr Risiken für Alle, als die von vielen Briten erhofften Chancen.
Auch die nach wie vor im Raum stehenden Strafzölle des US Präsidenten Trump könnten insbesondere die durch eigenverschuldete Probleme ohnehin stark gebeutelte Automobilindustrie in große Schwierigkeiten bringen.
Wer glaubt, ein Einbruch in unserer bedeutendsten Wirtschaftssparte betrifft lediglich die betroffenen Werke und Zulieferer, der irrt gewaltig.
Neben Einflüssen auf zahlreiche weitere regionale Unternehmen im Dienstleistungs- und Versorgungsbereich stellen uns die dann verminderte Kaufkraft und die zwangsläufig geringeren Steuereinnahmen vor große Herausforderungen.
Wir dürfen bei den Haushaltsaufstellungen nicht nur Rückgänge auf der Einnahmenseite betrachten. Mehr denn je müssen auch die Ausgaben intensiv beurteilt werden.
Ein negativer Gesichtspunkt in dieser Thematik sind die fast schon explodierenden Kosten im Baugewerbe und die Tatsache, dass mittlerweile viele geeignete und leistungsfähige Firmen vollkommen ausgelastet sind.
Große Unsicherheiten resultieren aus der nach wie vor ungelösten Regelung zur Grundsteuer. Einerseits dürfen kommunale Einnahmen aus diesem Bereich nicht abgesenkt werden. Andererseits darf es hier zu keiner Mehrbelastung für Eigentümer und Mieter kommen.
Vorrangig für uns Kommunen ist jedoch eine zügige Regelung, da sonst diese Einnahmequelle wegfallen würde.
Gerade in Jahren relativ guter Einnahmen ist es wichtig, in die Zukunft zu blicken und die Ausgaben sehr überlegt anzusetzen.
Im Bereich neuer Investitionen haben wir auch heuer bewusst darauf geachtet, diese auf das Nötigste zu beschränken.
Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass in der Zukunft unter anderem mit der Generalsanierung unserer Grundschule ein weiteres, äußerst kostspieliges Projekt ansteht, werden wir ebenso wie in den Vorjahren auch 2019 keine Neuverschuldung benötigen, sondern wiederum Schulden zurückzahlen und auch Sondertilgungen – soweit vertraglich möglich - vornehmen.
Wir müssen uns im Haushaltsbereich ausreichend Luft für künftige Maßnahmen verschaffen.
Unter dieser Vorgabe wurde der Haushaltsplanentwurf vorbereitet. Es ist gelungen, dieses ehrgeizige Ziel einzuhalten und trotzdem unsere Bürgerinnen und Bürger weitgehend von schmerzlichen Einschnitten zu verschonen. Ob unsere Großzügigkeit im Hinblick auf die zahlreich gewährten, freiwilligen Leistungen dauerhaft wie in der Vergangenheit Bestand haben kann, wird bei der Aufstellung kommender Haushalte auf den Prüfstand kommen müssen.
Der Gesamthaushalt in Höhe von 33.088.835,- € liegt rund 650.000,- € über dem des vergangenen Jahres. Dabei sind im Verwaltungshaushalt 24.263.085,- €, und damit etwa 1.000.000.- € unter dem des Vorjahres, und im Vermögenshaushalt 8.825.750.- €, und damit 1.650.000.- € über dem des Vorjahres, vorgesehen.
Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist in Höhe von € 4.324.671.-- angesetzt worden.
Aktuell haben wir eine deutliche Erhöhung unserer Steuerkraft zu verzeichnen.
Aus diesem Grund erwarten wir 2019 deutlich geringere Einnahmen aus dem Topf der Schlüsselzuweisungen. Wir erhalten in diesem Jahr lediglich rund 0,9 Mio. €. Dies sind 1,6 Mio. € weniger als 2018!
Die Kreisumlage steigt heuer um unvorstellbare € 2.000.000.-- auf insgesamt rund € 6.900.000.--.  
Mir ist es ein großes Rätsel, warum bei den Haushaltsberatungen im Kreistag die Sorgen vieler Gemeinden bei der Festlegung des Hebesatzes zu wenig Gehör finden.
Auch die Kommunen haben große und kostspielige Vorhaben zu finanzieren. Der einzige Unterschied zwischen Landkreis und Gemeinden ist die Tatsache, dass wir die fehlende Mittel nicht durch Umlagen ausgleichen können.
Mein Appell gilt daher an alle Kreisräte: Auch auf Kreisebene die Ausgaben minimieren und keine Rücklagen auf Kosten der Gemeinden schaffen.
Der in der vergangenen Woche ausführlich in den Medien bekannt gemachte Haushaltsüberschuss des Landkreises von knapp 10 Mio. € wird aus nachvollziehbaren Gründe gerne als positive Überraschung dargestellt.
Aber bei den Haushaltsvorberatungen wurde mehrfach von einigen Fraktionen eine derartige Prognose in die Diskussion eingebracht – aber damals als maßlos übertrieben bewertet.
Ich erlaube mir hier eine Prognose für das kommende Jahr: Die Kreisumlage kann wieder nicht deutlich gesenkt werden und Wochen später wird erneut ein Rekordüberschuss des Landkreises bekannt gemacht.
Es kann nicht sein, dass die Gemeinden höhere Kredite zu Finanzierung von dringend notwendigen Maßnahmen aufnehmen müssen und der Landkreis Verwahrgelder für die angesparten Rücklagen bezahlen muss!
Bei einer Betrachtung unseres Haushaltes 2019 wird deutlich: Nicht die Baumaßnahmen sind unser Problem - sondern die Kreisumlage.
Mit den bezahlten Mittel der Kreisumlage könnten wir in drei Jahren die Sanierung und den Teilneubau unserer Grundschule ohne Kreditaufnahme vollkommen finanzieren.
Nach diesem kurzen, aber notwendigen Exkurs zum Thema Kreisumlage fahre ich nun mit meinen Ausführungen fort.
Die Personalausgaben wurden mit € 3,89 Mio. angesetzt. Hier sind auch die Steigerungen der Tarifrunde enthalten.
Der Gewerbesteueransatz mit 4 Mio. € ist wiederum vorsichtig geschätzt, um auf durchaus mögliche Ausfälle und Rückforderungen vorbereitet zu sein.
Es wird zunehmend schwieriger, Prognosen über die weitere Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen aufzustellen, da mittlerweile oftmals durch eine Zughörigkeit regionaler Firmen zu weltweit tätigen Unternehmen Einflüsse vorhanden sind, die unkalkulierbar sind.
In unserem Vermögenshaushalt haben wir uns ist in diesem Jahr auf einige wenige Projekte konzentriert.
Das sicherlich von der Finanzierung und Umsetzung umfangreichste Projekt der kommenden Jahre ist der Teilneubau / die Generalsanierung unserer Grundschule einschließlich dem Bauamt.
Diese Maßnahme beläuft sich auf Baukosten von rund € 18 Mio. zuzüglich € 2,5 Mio. Planungskosten.
In diesem Haushalt haben wir neben umfangreicher Mittel für die Planungen auch ausreichende Ansätze für notwendige Interimslösungen eingestellt. Insgesamt sind in diesem Bereich heuer über 1,8 Mio. € Haushaltsmittel vorgesehen.
Nach langen Verzögerungen haben im Herbst die Bauarbeiten für die Generalsanierung des Kindergartens St. Josef begonnen, für die wir heuer zusätzlich zum Haushaltsrest weitere € 494.000.-- bereitstellen.
Im Bereich unseres Straßennetzes werden 2019 Mittel für die Sanierung der Bahnhofstraße und er Kirchgasse in Höhe von rund € 480.000.-- eingeplant.
In Eugenbach ist der Neubau des Regenrückhaltebeckens am Schmidgraben mit geschätzten Kosten von € 280.000.-- vorgesehen.
Der ursprünglich geplante Ersatzneubau der Höfenbrücke in Pfettrach muss leider auf das nächste Jahr verschoben werden, da seitens der Regierung von Niederbayern 2019 keine ausreichenden Zuschussmittel zur Verfügung stehen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist im Straßenbau nicht möglich.
Es ist selbstverständlich und ich denke, absolut notwendig, dass wir darüber hinaus auch 2019 einen pauschalen Ansatz für Straßen- und Brückenbaumaßnahmen vorsehen müssen. Allein zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht sind hier Maßnahmen unvermeidbar. Das gleiche gilt für die Unterhaltung unseres Kanalnetzes,
Neben der angesprochenen Vermeidung einer Neuverschuldung ist auch heuer geplant, rund € 485.000.-- unrentierliche Kredite zu tilgen.
Der nunmehr vorliegende Haushaltsentwurf wurde im Ausgabenbereich minimiert.
Heuer wurde wiederum statt den fraktionsinternen Besprechungen eine Sitzung des kompletten Marktgemeinderates anberaumt, bei der über verschiedenen Maßnahmen eingehend diskutiert wurde und ein Für und Wider abgewogen worden ist.
Bei dieser Sitzung wurde deutlich, dass die Ausgaben des Jahres 2019 ohnehin auf das absolut Notwendigste reduziert worden sind.  
In diesem Sinne bitte ich Sie daher, der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan mit seinen Anlagen zuzustimmen.
Zum Abschluss meiner Ausführungen darf ich unseren Kämmerer Andreas Rauhmeier recht herzlich für die detaillierte Ausarbeitung des Haushaltes 2019 danken.
Die vorgelegten Unterlagen kann man getrost als das Werk des Kämmerers bezeichnen, die aus meiner Sicht sehr realistisch - aber auch mit großem Weitblick ausgearbeitet worden sind.
Genauso bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die alle in irgendeiner Form zu diesem Haushalt beigetragen haben, insbesondere natürlich bei der gesamten Kämmerei.
Einen herzlichen Dank auch an meine beiden Vertreter Georg Wild und Sebastian Stanglmaier, genauso an Sie alle, verehrte Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderates, für die kollegiale und konstruktive Zusammenarbeit.

Ein herzlicher Dank sei auch Herrn Peter Fuhrmann für die Berichterstattung über die heutige Haushaltssitzung und über alle unsere Sitzungen ausgesprochen.
Unser Kämmerer Andreas Rauhmeier wird nun etwas detaillierter auf die einzelnen Positionen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt eingehen.

Im Anschluss hieran legte der Kämmerer, Herr Rauhmeier, dem Gremium die Eckpunkte des Haushaltsplans 2019 sowie die größten (ab 100.000 Euro) und weitere wichtige Einnahme- und Ausgabepositionen des Verwaltungshaushalts dar und beantwortete auftretende Fragen.
Der Entwurf des Verwaltungshaushalts 2019 nebst ergänzender Übersichten war den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Ladung zur Sitzung am 30.04.2019 sowie per Mail in digitaler Form zugesandt worden. Bei der Vorberatung des Haushalts am 30.04.2019 haben sich beim Verwaltungshaushalt keine Änderungen ergeben.
In der zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung schließt der Verwaltungshaushalt in seinen Einnahmen und Ausgaben mit 24.263.085 Euro und sieht eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.474.365 Euro vor.
Übersicht wichtiger Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts:

I.  Einnahmen



HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2019

EUR
Ist-Wert 2018

EUR
Ist-Wert 2017

EUR
8100.2200
Konzessionsabgabe Strom E.on und Stadtwerke
275.000
278.375
205.031
8130.2200
Konzessionsabgabe Gas Stadtwerke
25.700
30.607
51.222
9000.0000
Grundsteuer A (Hebesatz 320%)
38.000
39.296
38.297
9000.0010
Grundsteuer B (Hebesatz 320%)
1.263.000
1.296.847
1.199.941
9000.0030
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
4.000.000
5.831.096
5.425.304
9000.0100
Einkommensteueranteil
7.704.000
7.316.874
7.038.230
9000.0120
Umsatzsteueranteil
680.000
615.943
397.482
9000.0410
Schlüsselzuweisungen
904.000
2.524.056
1.026.977
9000.0612
Zuweisungen Familienleistungsausgleich - Einkommensteuerersatz
561.000
549.931
510.311
9000.0616
Grunderwerbssteueranteil
185.000
317.257
217.205

II. Ausgaben



HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2019

EUR
Ist-Wert 2018

EUR
Ist-Wert 2017

EUR
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
722.000
1.263.051
973.485
9000.8320
Kreisumlage an Landkreis
6.899.000
4.871.081
5.599.092
9100.8071
Zinsen an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
23.100
30.128
36.174
HGr. 4
Personalausgaben
3.887.900
3.605.462
3.430.926

Größte Einnahmeansätze (ab 100.000 Euro) des Verwaltungshaushalts 2019 und deren Anteil am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts:
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2019

EUR
9000.0100
Einkommensteueranteil
7.704.000
9000.0030
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
4.000.000
4640.1710
Kindertagestätten: Zuschuss Freistaat Bayern
1.500.000
9000.0010
Grundsteuer B (Hebesatz 320%)
1.263.000
7000.1100
Kanalbenützungsgebühren
1.000.000
9000.0410
Schlüsselzuweisungen
904.000
9000.0120
Umsatzsteueranteil
680.000
9000.0612
Zuweisungen Familienleistungsausgleich - ESt-Ersatz
561.000
8100.2200
Konzessionsabgabe Strom
275.000
5651.1414
Doppelturnhalle: Miete für Hallennutzung
260.000
3331.1181
Unterrichtsgebühren
240.000
7000.1101
Niederschlagswassergebühr
235.000
9000.0610
Finanzzuweisungen (Art. 7 FAG)
206.000
9000.0616
Grunderwerbssteueranteil
185.000
7500.1100
Bestattungs- und Grabplatzgebühren
175.000
0300.2600
Zinsen aus Steuern und Beiträgen
110.000
6300.1715
Kfz-Steueranteil gem. Art. 13a FAG
106.900
 
Summe
19.404.900
 
Anteil am Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
79,98%
 
Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
24.263.085

Größte Ausgabeansätze (ab 100.000 Euro) des Verwaltungshaushalts 2018 und deren Anteil am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts:
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2019

EUR
9000.8320
Kreisumlage an Landkreis (Hebesatz 2019: 48,5 %)
6.899.000
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
722.000
4640.7010
KiGa St. Josef: Zuschuss an Träger
620.000
4645.7000
Kinderkrippe Apfelbäumchen: Zuschuss an Träger
490.000
4640.7030
KiGa St. Michael: Zuschuss an Träger
400.000
4642.7000
Kinderhaus Kunterbunt: Zuschuss an Träger
370.000
7000.6760
Kostenanteil Unterhalt u. Betrieb Klärwerk Stadt Landshut
350.000
6300.5100
Gemeindestraßen: Unterhalt
300.000
4640.7020
KiGa St. Georg: Zuschuss an Träger
290.000
4640.7060
Außerörtliche Kindergärten/-krippen: Zuschuss an Träger
290.000
4641.7000
Schülerhort: Zuschuss an Träger
290.000
4643.7000
Kinderkrippe Schatzkiste: Zuschuss an Träger
180.000
2150.5300
Mietausgaben Schulen für Benutzung Turnhallen
165.000
5500.7000
Zuschüsse an Sportvereine
165.000
9100.8500
Deckungsreserve allgemein
150.000
7000.5100
Inspektion und Sanierung des Kanalnetzes auf Gemeindegebiet
110.000
7911.7160
Kosten Stadtbuslinie und Regionalbusse
110.000
7710.5500
Bauhof: Haltung von Fahrzeugen
100.000
 
Summe
12.001.000
 
Anteil am Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
49,46%
 
Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
24.263.085

Sodann nahmen die Fraktionsvorsitzenden in folgender Reihenfolge zum Haushaltsplan 2019 Stellung:
1.        Frau Sabine Wimmer für die Fraktion SPD/Parteilose Wähler
2.        Herr Martin Witzko für die Fraktion BUL
3.        Herr Willi Gürtner für die Fraktion Freie Wähler
4.        Frau Renate Zitzelsberger für die Fraktion CSU


Unter Anbetracht der angekündigten Ablehnung des Haushaltes durch die Fraktion SPD – Parteilose Wähler und durch die BUL ergänzte Bürgermeister Maier seine Ausführungen wie folgt:

Die in einigen Haushaltsreden angekündigte teilweise Ablehnung des Haushalts ruft ein gewisses Erstaunen in mir hervor.

Bei der Vorberatung am letzten Dienstag wurden keinerlei Kritikpunkte vorgebracht. Ebenso wurde kein Vorschlag zur Abänderung, Streichung oder Neuaufnahme einzelner Haushaltspositionen zur Diskussion gestellt.
Die seit einiger Zeit praktizierte Vorberatung des Haushalts ist im Falle einer Ablehnung aus meiner Sicht künftig mehr als überflüssig.

Eine Ablehnung des Haushaltes nur aus politischen Gründen ist für mich völlig unverständlich. Wir sind nicht im Land- oder Bundestag.

In Kommunen sollte es keine Fundamentalopposition geben.
Auch wenn die Ablehnung des Haushaltes eine Kritik gegenüber dem Bürgermeister und insbesondere dem Kämmerer bedeutet, so sind die Leidtragenden unsere Bürgerinnen und Bürger.

Es muss allen bewusst sein, dass eine Ablehnung des Haushaltes einen Stopp aller noch nicht vertraglich gebundenen Projekte bedeutet.

Ohne einen beschlossenen Haushalt wären wir gezwungen, beispielweise die Digitalisierung der Grundschule, die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges ‚für die FF Pfettrach, die Hochwasserschutzmaßnahmen am Schmiedgraben und die Ersatzmaßnahmen für unsere mobilen Heizwerke unverzüglich zu stoppen.

Die Verantwortung für diese Verzögerungen wären damit nicht mehr von der Hand zu weisen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt 2019 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 24.263.085 Euro zu.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

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3. Haushaltsplanung 2019: Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 78. Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Herr Rauhmeier legte dem Gremium die Eckpunkte sowie die wesentlichen Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts 2019 dar und beantwortete auftretende Fragen.
Der Entwurf des Vermögenshaushalts 2019 nebst ergänzender Übersichten war den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Ladung zur Sitzung am 30.04.2019 sowie per Mail in digitaler Form zugesandt worden. Bei der Vorberatung des Haushalts am 30.04.2019 hat sich beim Vermögenshaushalt folgende Änderung ergeben:
  • Für die Kostenbeteiligung des Markt Altdorf an der Höhenfreimachung des Bahnübergangs an der Weiherbachstraße (Eugenbach-Münchnerau) sollen 50.000 Euro bereitgestellt werden. Die Deckung der Ausgabe muss durch eine dann um 50.000 Euro höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen. Es ergeben sich Änderungen bei folgenden Haushaltsstellen:
    • HHSt. 6300.9507 – Kostenantreil Höhenfreimachung Bahnübergang Weiherbachstraße (neu angelegt)
      + 50.000 Euro
    • HHSt. 9100.3100 – Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
      + 50.000 Euro
In der zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung schließt der Vermögenshaushalt in seinen Einnahmen und Ausgaben mit 8.825.750 Euro und sieht zur Deckung der Ausgaben eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 4.374.671 Euro vor. Eine Kreditaufnahme ist bei derzeitigem Planungsstand nicht erforderlich.

Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts ab einem Betrag von 40.000 Euro:

HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2019

EUR
8701.9361
Kapitaleinalge in das ALKOM
2.200.000
2110.9401
Grundschule: Generalsanierung - 1. Verfahren
500.000
4640.9883
Pfarrki.-Stfg. Altdorf: Zuschuss Sanierung u. Erweiterung KiGa St. Josef
494.000
2110.9404
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung
469.000
6344.9523
Sanierung Bahnhofstraße (östl. Teil)
418.000
8701.9250
Gewährung von Darlehen
400.000
2110.9402
Grundschule: Umbau und Generalsanierung
375.000
9100.9776
Ordentliche Tilgung von Krediten an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
340.400
8800.9320
Erwerb von Grundstücken allgemein
330.000
0600.9402
Neubau und Erweiterung Bauamt
328.000
6300.9500
Kleinbaumaßnahmen Straßen und Gehwege
300.000
6900.9516
Hochwasserschutz Schmiedgraben
280.000
4641.9402
Hort: Neubau und Erweiterung
231.000
7710.9401
Bauhof: Anbau und Waschplatz
150.000
9100.9777
Außerordentliche Tilgung von Krediten an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
145.000
2110.9405
Grundschule: Umbau und Generalsanierung - Turnhalle
137.000
2110.9403
Grundschule: Umbau und Generalsanierung - Ganztagsschule
102.000
7000.9500
Kleinbaumaßnahmen Kanal
100.000
7000.9850
Kostenbeteiligung Investitionen Klärwerk Landshut
97.000
0600.9461
Umbau Heizung Rathaus/Bauamt/MFG einschl. Interimsmaßnahmen
93.500
1300.9350
Feuerwehr: Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
83.000
6488.9505
BW5 Höfenbrücke Pfettrach Neubau
80.000
7000.9321
Neubau Regenrückhaltebecken Hubertusstraße: Grunderwerb
65.000
6344.9524
Sanierung Kirchgasse
64.000
1300.9359
FF Altdorf: Erwerb LF 20 KatS (Ersatzbeschaffung für LF 16-TS)
58.000
2110.9352
Grundschule: Medienausstattung Klassenzimmer
57.000
2135.9403
Mittelschule: Neubau und Erweiterung Werkräume
56.000
6300.9507
Kostenanteil Höhenfreimachung Bahnübergang Weiherbachstraße
50.000
6300.9504
Barrierefreier Ausbau Bushaltestellen Bahnhofstraße
48.000
1300.9352
FF Eugenbach: Erwerb MTW
45.000
6700.9503
Erneuerung/Ergänzung Straßenbeleuchtung Bahnhofstraße und Kirchgasse
44.000
4641.9401
Hort: Umbau und Generalsanierung
42.000
6488.9504
BW7 Schmiedgrabenbrücke Eugenbach Neubau
40.000
 
Summe
8.221.900
 
Anteil am Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
93,16%
 
Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
8.825.750

Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts betreffend die Generalsanierung und Erweiterung des Bauamts, der Grundschule und des Horts:
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2019

EUR
0600.9356
Neubau und Erweiterung Bauamt - Einrichtung
0
0600.9402
Neubau und Erweiterung Bauamt
328.000
0600.9461
Umbau Heizung Rathaus/Bauamt/MFG inkl. Interimsmaßnahmen
93.500
0600.9501
Neubau und Erweiterung Bauamt - Freianlagen
0
2110.9353
Grundschule: Generalsanierung und Teilneubau Einrichtung
0
2110.9402
Grundschule: Umbau und Generalsanierung
375.000
2110.9403
Grundschule: Umbau und Generalsanierung - Ganztagsschule
102.000
2110.9404
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung
469.000
2110.9405
Grundschule: Umbau und Generalsanierung - Turnhalle
137.000
2110.9501
Grundschule: Generalsanierung und Teilneubau - Freianlagen
0
2135.9352
Mittelschule: Neubau und Erweiterung Werkräume - Einrichtung
0
2135.9403
Mittelschule: Neubau und Erweiterung Werkräume
56.000
4641.9352
Hort: Generalsanierung und Erweiterung - Einrichtung
0
4641.9401
Hort: Umbau und Generalsanierung
42.000
4641.9402
Hort: Neubau und Erweiterung
231.000
4641.9501
Hort: Generalsanierung und Erweiterung - Freianlagen
0
 
Summe
1.833.500
 
Anteil am Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
20,77%
 
Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
8.825.750

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt 2019 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 8.825.750 Euro zu.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

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4. Haushaltsplanung 2019: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 78. Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Summen der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes, getrennt nach dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen, die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite werden in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Der Text der Haushaltssatzung 2019 ist nachfolgend abgedruckt und wurde verlesen.


Haushaltssatzung
des Marktes Altdorf (Landkreis Landshut)
für das Haushaltsjahr 2019


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt 
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        24.263.085,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        8.825.750,00 Euro
ab.


§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v. H.
       b)        für die Grundstücke (B)        320 v. H.        
2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.



Altdorf, den _____________



Markt Altdorf




Helmut Maier
Erster Bürgermeister

Die Haushaltssatzung wird nach der Genehmigung bzw. rechtsaufsichtlichen Würdigung durch die Rechtsaufsicht (Landratsamt Landshut), Unterzeichnung durch den Ersten Bürgermeister und anschließender ortsüblicher Bekanntmachung rechtskräftig.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

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5. Haushaltsplanung 2019: Beschlussfassung über die Bildung von Deckungskreisen und Budgets 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 78. Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Für die Bildung von Deckungskreisen und Budgets, die ein flexibles und eigenverantwortliches Wirtschaften in den entsprechenden Organisationseinheiten ermöglichen sollen, ist jährlich ein neuer Beschluss notwendig.

Es wird die Bildung folgender Deckungskreise vorgeschlagen:

1.        DK G4
       umfasst sämtliche Personalausgaben, also alle Ausgaben der Hauptgruppe 4
(§ 18 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik) mit Ausnahme der Deckungsreserve für Personalausgaben (HHSt. 9100.4700)

2.        DK G932
       umfasst Ausgaben für Grundstückskäufe auf folgenden Haushaltsstellen:
       3600.9320        6200.9320        6300.9320        8800.9320

3.        DK G5000
       umfasst Ausgaben für Gebäude- und Grundstücksunterhalt (Hochbau) auf folgenden Haushaltsstellen:
       0600.5000        1310.5000        1320.5000        1330.5000        2150.5000
       3210.5000        3331.5000        3501.5000        3520.5000        4350.5000
       4600.5400        4601.5000        4641.5000        4642.5000        4643.5000
       4645.5000        5651.5000        5656.5000        7621.5000        7622.5000 7710.5000        7710.5001        8800.5000        8820.5000        8821.5100
       8830.5000
 
4.        DK G9400
       umfasst Ausgaben für Hochbaumaßnahmen auf folgenden Haushaltsstellen:
       0600.9400        1300.9401        1300.9402        2110.9400        2135.9400
       2150.9400        3210.9400        3331.9400        4350.9400        4601.9400        4640.9402        4640.9403        4641.9400        4642.9400        4643.9401        4644.9401        5651.9400        7540.9400        7541.9400        7542.9400        7621.9400        7710.9400        8800.9400        8820.9400        8830.9400        8830.9401

5.        DK G1310
       umfasst Ausgaben der Feuerwehr Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
       1310.5200        1310.5500        1310.5600        1310.6500        1400.5500

6.        DK G1320
       umfasst Ausgaben der Feuerwehr Eugenbach auf folgenden Haushaltsstellen:
       1320.5200        1320.5500        1320.5600        1320.6500

7.        DK G1330
       umfasst Ausgaben der Feuerwehr Pfettrach auf folgenden Haushaltsstellen:
       1330.5200        1330.5500        1330.5600        1330.6500

8.        DK G2110
       umfasst Ausgaben der Grundschule Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
       2110.5200        2110.5700        2110.5800        2110.5900        2110.6320
       2110.6500        2110.6510

9.        DK G2135
       umfasst Ausgaben der Mittelschule Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
       2135.5200        2135.5700        2135.5800        2135.5900        2135.6320
       2135.6500        2135.6510

10.        DK G3331
       umfasst Ausgaben der Villa Musica auf folgenden Haushaltsstellen:
       3331.5200        3331.5320        3331.5620        3331.5710        3331.6320        3331.6500        3331.6520

Die in den Deckungskreisen zusammengefassten Ausgaben werden jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 18 Abs. 2, Abs. 4 KommHV-Kameralistik).

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung der vorgeschlagenen Deckungskreise zu.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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6. Haushaltsplanung 2019: Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und den Finanzplan 2018 - 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 78. Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Marktgemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen; dabei ist das erste Planungsjahr der Finanzplanung das laufende Haushaltsjahr (= Haushaltsjahr 2018, da Haushaltssatzung 2019 noch nicht in Kraft) ist (Art. 70 GO).
Der Kämmerer, Herr Rauhmeier, erläuterte dem Gremium die Eckpunkte der Finanzplanung, insbesondere die bedeutsamsten der für die Jahre 2020 bis 2022 geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Zu nennen sind hier insbesondere
  • Generalsanierung und Teilneubau der Grundschule Altdorf (inkl. Turnhalle, Ganztagsschule und Werkräume Mittelschule) und des Horts
  • Neubau und Erweiterung des Bauamts
  • Hochwasserschutz Altdorf
  • Sanierung Pumpstation „An der Roßweide“ (inkl. Neubau zweite Druckleitung)
  • Neubau Regenrückahltebecken Hubertusstraße
  • Kostenbeteiligung an Investitionen im Klärwerk Landshut
  • Neubau der Höfenbrücke in Pfettrach
  • Neubau der Raiffeisenbrücke in Altdorf
  • Kostenbeteiligung an der Höhenfreimachung des Bahnübergangs Weiherbachstraße
  • Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Wärmeversorgung Fachmarktzentrum und Baugebiet am Angerweg
  • Investitionszuschuss zur Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens St. Josef in Altdorf

Hinzu kommen jährlich mit beträchtlichen Summen insbesondere Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen.
Falls der Markt Altdorf alle nach derzeitigem Stand für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen umsetzen möchte, würden bei gegenwärtiger Finanzlage Kreditaufnahmen in erheblichem Umfang erforderlich (2020 ca. 7,2 Mio Euro und 2021 ca. 3,7 Mio Euro, im Finanzplanungszeitrum mithin insgesamt ca. 10,9 Mio Euro). Bei den Haushaltsplanungen im Finanzplanungszeitraum ist daher genau zu prüfen, ob alle bisher geplanten Maßnahmen finanziert werden können, und ggf. zu entscheiden, welche Maßnahmen zurückgestellt oder nicht realisiert werden.

Zusammengefasst stellt sich die Finanzplanung des Finanzplanungszeitraumes 2018 – 2022 wie folgt dar:







Jahr
Verwaltungs-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Vermögens-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Gesamt-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
2018
25.214.335,00
-5,03
7.140.300,00
-41,46
32.354.635,00
-16,50
2019
24.263.085,00
-3,77
8.825.750,00
23,60
33.088.835,00
2,27
2020
25.846.685,00
6,53
13.184.150,00
49,38
39.030.835,00
17,96
2021
26.400.035,00
2,14
10.779.150,00
-18,24
37.179.185,00
-4,74
2022
27.176.785,00
2,94
7.388.915,00
-31,45
34.565.700,00
-7,03























































































Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2018 bis 2022 zu.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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7. Entscheidung über den Gestattungsvertrag mit der Firma Envalue GmbH zur Stromleitungsverlegung für den Solarpark in Gammelsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 78. Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Auf die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 19.06.2018 bzw. die Marktgemeinderatssitzungen vom 26.06.18 und 18.09.18 wird Bezug genommen.
Der Vertrag wurde in den vorangegangenen Sitzungen bereits ausführlich beraten. In der Septembersitzung wurde der Beschluss gefasst, dass gegen eine Sicherheitshinterlegung von 10 € je laufender Meter, also einer Gesamtsumme von 43.090,00 € dem vorzeitigen Baubeginn vor Abschluss des Vertrags zugestimmt werden kann.
Die Leitungen sind mittlerweile verlegt, der Vertrag steht kurz vor dem Abschluss. Im Vertrag ist nun die o.g. Summe als Leitungsentgelt festgehalten. Der Leitungsbetreiber behält sich vor, die Höhe der Summe gerichtlich überprüfen lassen zu können. In § 9 ist geregelt, dass unabhängig vom Ausgang eines möglichen Verfahrens der Leitungsbetreiber auch alle anfallenden Kosten der Kommune übernehmen muss.
Ein gleichlautender Vertrag liegt auch der Gemeinde Bruckberg vor und soll in der Sitzung am 14.05.2019 behandelt werden.

Beschlussvorschlag

Mit der Vertragsgestaltung besteht Einverständnis. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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8. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 78. Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2019 ö 8
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9. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 78. Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2019 ö 9
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10. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 78. Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2019 ö 10
Datenstand vom 02.07.2019 08:03 Uhr