Datum: 25.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Entscheidung über Grundausstattungen der Grundschule Altdorf
3 Feststellung der Jahresrechnung 2017 und Entlastung
4 Vorlage der Jahresrechnung 2018
5 Entscheidung über die Anträge der Fraktionen zur Bauleitplanung in Ganslberg
6 Antrag auf Änderung der Bauleitplanung zur Errichtung einer PV-Anlage auf der Fl. Nr. 378/3 Gemarkung Altdorf (südlich der Autobahn an der Stadtgrenze)
7 Informationen der Verwaltung
8 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
9 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 80. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö 1
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2. Entscheidung über Grundausstattungen der Grundschule Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 80. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Bürgermeister Helmut Maier von den Planungsbüros die Herren Pollinger, Sedlmeier und Rasch. Von Seiten der Grundschule nahmen die Rektorin Frau Schuller und die Konrektorin Frau Rettenbeck an der Sitzung teil.
In der Marktgemeinderatssitzung am wurde die Planung sowie die Kosten der Gesamtmaßnahme vorgestellt. Hier wurde auch ein umfangreiches Paket an Zusatzoptionen vorgestellt, das in der heutigen Sitzung beraten wird.

Im Einzelnen wurde über folgende Punkte beraten.

  1. Lüftungsanlagen
In allen innenliegenden Räumen, sowie allen Klassenzimmern wurden bereits Lüftungen vom Fachplaner vorgesehen und in die bereits vorgestellten Kosten mit aufgenommen.
Zur Entscheidung gestellt wurde die zusätzliche Ausstattung folgender Räume:
Lehrerzimmer, Besprechungsraum Bauamt sowie Werkräume der Mittelschule
Bezifferte Mehrkosten: ca. 94.000,00 €
Von Seiten der Schulleitung wurde hier eine Einsparungsmöglichkeit angesprochen, da die Lehrkräfte lieber auf die Lüftungsanlagen, als auf die Waschbecken verzichten möchten.
Vom Fachplaner wurde auf das zusätzliche Energiesparpotential beim Einbau von Lüftungsanlagen verwiesen.

  1. Waschbecken in den Klassenzimmern
    Für die Ausstattung der Klassenzimmer mit Waschbecken gibt es keine Fördergelder mehr. Frau Schuller führte die vielfältigen Gründe aus, warum die Waschbecken in einer Grundschule notwendig sind (Obst, Milch, Basteln, Malen, fehlende Impulskontrolle).
Unter Berücksichtigung der Gemeinschaftsräume soll versucht werden ein Waschbecken für je zwei Klassenzimmer zugänglich zu machen.
bezifferte Mehrkosten derzeit noch nicht bekannt.
  1. Elektroantrieb für Sonnenschutz
    bezifferte Mehrkosten ca. 67.000,00 €

  2. Abkofferung der Lüftungsgeräte
    In der Mittelschule wurden die Lüftungsgeräte in Trockenbauweise verkleidet. Hier wird zur Kosteneinsparung eine Isolierung und Verkleidung mit weißem PVC-Mantel vorgeschlagen.

  3. Der Unterbau im Pausenhof ist derzeit einschichtig vorgesehen. Ein mehrschichtiger Aufbau würde eine bessere Qualität bieten.
    Da es sich hier größtenteils um „Fußgängerbereiche“ handelt wird ein zweischichtiger Aufbau als nicht notwendig erachtet.

  4. Im Außenbereich wurde die Errichtung einer größeren Anzahl an Sitzflächen zur Option gestellt. Da diese leicht nachrüstbar sind, soll erst einmal im Betrieb die Notwendigkeit geprüft werden.

  5. Eine Verkleidung von Teilbereichen der Fassaden würde aufgrund der erreichten Wandhöhen später für eine einfacheren Unterhalt der Flächen sorgen.

  6. Einzelne Absturzsicherungspunkte an den Dachflächen sind vorgesehen. Aufgrund der seltenen Nutzung kann auf eine Erweiterung verzichtet werden.

  7. Die Fenster sind derzeit als Holz-Alu-Konstruktion geplant. Der Einbau von Leichtmetallfenster würde zu Mehrkosten führen.

  8. Die erforderlichen Trennwände können statt in Trockenbau- auch in Stahl/Glas-Ausführung errichtet werden. Der rein optische Mehrwert wird nicht als erforderlich angesehen.

  9. Auf die Vertiefung der Fensterbänke wird verzichtet.

  10.  Die Bodenbeläge sind derzeit in Lino vorgesehen. Hier war bereits in der Sitzung am 02.04.2019 ein Kompromiss angesprochen worden. Da es sich um eine „Hausschuh-Schule“ handelt, sollen nur die stark frequentierten Verkehrsflächen mit Kautschukbelägen ausgeführt werden.

  11. Aufgrund der zügigen Durchführung der Maßnahme könnten feine Haarrisse an den Wänden auftreten. Daher wäre der Einsatz von Schwedengewebe hilfreich.
    Da nach Aussage des Planers ein erheblicher Anteil an Trockenbauarbeiten anfallen wird, kann dieser Posten vernachlässigt werden.

 

Beschlussvorschlag

Zu 1.
  1. Die Ausstattung der Klassenräume und der innenliegenden Räume mit einer Lüftungsanlage wird beibehalten, wie sie in der Sitzung am 02.04.2019 vorgestellt worden ist.
  2. Zusätzlich auszustattende Räume sind das Lehrerzimmer, der Besprechungsraum im Bauamt und die Fachräume Werken
Zu 2. Der Ausstattung mit Waschbecken wird grundsätzlich zustimmt. Unter Berücksichtigung möglicher Doppelnutzungen wird die Anzahl der Waschbecken so weit wie möglich reduziert.

Zu 3. Der Sonnenschutz wird elektronisch betrieben.

Zu 4. Auf eine Abkofferung der Lüftungsanlagen aus optischen Gründen wird verzichtet.

Zu 5. Auf den zweischichtigen Aufbau der Verkehrsflächen der Außenanlagen wird verzichtet.

Zu 6. Auf den Einbau einer größeren Anzahl an Sitzflächen wird verzichtet.

Zu 7. Auf die Verkleidung der Fassaden wird verzichtet.

Zu 8. Auf eine Erweiterung der vorgesehenen Absturzsicherung wird verzichtet.

Zu 9. Auf den Einbau von Leichtmetallfenstern wird verzichtet.

Zu 10. Auf die Ausführung der Trennwände als Stahl-Glas-Konstruktion wird verzichtet.

Zu 11. Auf die Vertiefung der Fensterbänke wird verzichtet.

Zu 12. Die Räume werden mit Linoleum-, die Verkehrsflächen mit Kautschukböden vorgesehen.

Zu 13. Die Verwendung von Schwedengewebe ist nicht notwendig.

Beschluss

Zu 1.
  1. Die Ausstattung der Klassenräume und der innenliegenden Räume mit einer Lüftungsanlage wird beibehalten, wie sie in der Sitzung am 02.04.2019 vorgestellt worden ist.
  2. Zusätzlich auszustattende Räume sind das Lehrerzimmer, der Besprechungsraum im Bauamt und die Fachräume Werken
Zu 2. Der Ausstattung mit Waschbecken wird grundsätzlich zustimmt. Unter Berücksichtigung möglicher Doppelnutzungen wird die Anzahl der Waschbecken so weit wie möglich reduziert.

Zu 3. Der Sonnenschutz wird elektronisch betrieben.

Zu 4. Auf eine Abkofferung der Lüftungsanlagen aus optischen Gründen wird verzichtet.

Zu 5. Auf den zweischichtigen Aufbau der Verkehrsflächen der Außenanlagen wird verzichtet.

Zu 6. Auf den Einbau einer größeren Anzahl an Sitzflächen wird verzichtet.

Zu 7. Auf die Verkleidung der Fassaden wird verzichtet.

Zu 8. Auf eine Erweiterung der vorgesehenen Absturzsicherung wird verzichtet.

Zu 9. Auf den Einbau von Leichtmetallfenstern wird verzichtet.

Zu 10. Auf die Ausführung der Trennwände als Stahl-Glas-Konstruktion wird verzichtet.

Zu 11. Auf die Vertiefung der Fensterbänke wird verzichtet.

Zu 12. Die Räume werden mit Linoleum-, die Verkehrsflächen mit Kautschukböden vorgesehen.

Zu 13. Die Verwendung von Schwedengewebe ist nicht notwendig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Feststellung der Jahresrechnung 2017 und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 80. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Dem Marktgemeinderat war in der öffentlichen Sitzung am 26.06.2018 die Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vorgelegt worden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 103 Abs. 1 GO in seinen Sitzungen am 25.10.2018 und 18.12.2018. In seiner Sitzung am 18.12.2018 hat der Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen, dem Marktgemeinderat zu empfehlen, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2017 festzustellen und für diese Entlastung zu erteilen. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wurde dem Gremium vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Martin Witzko, vorgestellt und erläutert. Anschließend wurden von Herrn Witzko und den anwesenden Verwaltungsmitarbeitern Fragen des Gremiums beantwortet.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Marktgemeinderat nunmehr über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung zu beschließen. Die Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung hat dabei ohne den 1. Bürgermeister zu erfolgen, da dieser insoweit persönlich beteiligt ist.
Die Eckdaten des Jahresabschlusses 2017 stellen sich wie folgt dar:
       Rechnungsergebnis        Soll/Ansatz
Gesamthaushalt        38.745.896,90 Euro        32.109.315,00 Euro
Verwaltungshaushalt                     26.549.405,92 Euro        23.788.475,00 Euro
Vermögenshaushalt                       12.196.490,98 Euro        8.320.840,00 Euro
Zuführung vom VWH zum VMH        4.425.796,13 Euro        2.189.850,00 Euro
Zuführung zur allgemeinen Rücklage        2.244.812,03 Euro        0 Euro
Die allgemeine Rücklage wies damit zum 31.12.2017 einen Stand von 2.445.212,03 Euro auf.
Die Schuldenstände des Marktes Altdorf und seiner Beteiligungen ALKOM und BdMA betrugen zum 31.12.2017:
       Absolut        pro Kopf
Markt Altdorf        2.177.258,44 Euro        194,17 Euro
ALKOM        3.342.486,52 Euro        298,09 Euro
BdMA        0,00 Euro        0,00 Euro
Gesamt        5.519.744,96 Euro        492,26 Euro

Beschlussvorschlag

  1. Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2017.
  2. Der in dieser Sitzung festgestellten Jahresrechnung 2017 des Marktes Altdorf wird die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der in dieser Sitzung festgestellten Jahresrechnung 2017 des Marktes Altdorf wird die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erteilt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Vorlage der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 80. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

1.        Vorlage der Jahresrechnung 2018

Herr Rauhmeier erläuterte zunächst die wesentlichen Eckdaten des Jahresabschlusses 2018, die sich wie folgt darstellen:
       Rechnungsergebnis        Soll/Ansatz
Gesamthaushalt        40.448.008,26 Euro        32.354.635,00 Euro
Verwaltungshaushalt                     28.332.342,77 Euro        25.214.335,00 Euro
Vermögenshaushalt                       12.115.665,49 Euro        7.140.300,00 Euro
Zuführung vom VWH zum VMH        6.914.505,54 Euro        4.550.389,00 Euro
Zuführung zur allgemeinen Rücklage        5.408.886,99 Euro        0 Euro

Die allgemeine Rücklage wies damit zum 31.12.2018 einen Stand von 5.609.286,99 Euro auf. Der allgemeinen Rücklage würden gemäß Haushaltsplanung 2019 Mittel in Höhe von 4.324.671,00 Euro zum Ausgleich des Haushalts 2018 entnommen.

Die Schuldenstände des Marktes Altdorf und seiner Beteiligungen ALKOM und BdMA betrugen zum 31.12.2018:
       Absolut        pro Kopf
Markt Altdorf        1.698.645,15 Euro        151,94 Euro
ALKOM        3.137.350,00 Euro        280,62 Euro
BdMA        0,00 Euro        0,00 Euro
Gesamt        4.835.995,15 Euro        432,56 Euro

Anschließend stellte Herr Rauhmeier die Entwicklung wichtiger Einnahme und Ausgabepositionen des Verwaltungshaushalts dar.

Einnahmen

HHSt.
Bezeichnung
Ansatz
2018
EUR
RE
2018
EUR
Abweichung
Ansatz - RE
%
8100.2200
Konzessionsabgaben Strom
260.000
278.375
7,07
8130.2200
Konzessionsabgabe Gas Stadtwerke
44.000
30.607
-30,44
9000.0000
Grundsteuer A (Hebesatz 320%)
38.000
38.704
1,85
9000.0010
Grundsteuer B (Hebesatz 320%)
1.246.000
1.251.175
0,42
9000.0030
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
4.000.000
5.904.056
47,60
9000.0100
Einkommensteueranteil
7.235.000
7.316.874
1,13
9000.0120
Umsatzsteueranteil
610.000
615.943
0,97
9000.0410
Schlüsselzuweisungen
2.524.000
2.524.056
0
9000.0612
Zuweisungen Familienleistungsausgleich - Einkommensteuerersatz
533.000
549.931
3,18
9000.0616
Grunderwerbssteueranteil
150.000
317.257
111,50

Ausgaben




HHSt.
Bezeichnung
Ansatz
2018
EUR
RE
2018
EUR
Abweichung
Ansatz - RE
%
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
977.000
1.263.051
29,28
9000.8320
Kreisumlage an Landkreis
4.871.100
4.871.081
0
9100.8071
Zinsen an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
31.000
30.128
-2,81
HGr. 4
Personalausgaben
3.663.650
3.605.450
-1,59


2.        Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben

Die wesentlichen Haushaltsüberschreitungen des Verwaltungs- und Vermögens-haushaltes wurden von Herrn Rauhmeier anhand einer als Tischvorlage verteilten Aufstellung erläutert. Die Liste enthält sämtliche Haushaltsüberschreitungen ab einem Betrag von 3.000 Euro. Die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis 6.000 Euro sowie außerplanmäßige Ausgaben bis 3.000 Euro im Einzelfall obliegt gemäß § 11 Abs. 2 Buchst. c) GeschO dem 1. Bürgermeister. Die Deckung sämtlicher über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2018 ist durch Mehreinnahmen und Minderausgaben auf anderen Haushaltsstellen gewährleistet. Soweit die Ansatzüberschreitungen nicht bereits im Einzelfall vom zuständigen Gremium bewilligt worden sind, geschieht dies im Rahmen der heutigen Vorlage der Jahresrechnung.

3.        Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2019

Auf welchen Haushaltsstellen im Einzelnen und in welcher Höhe jeweils Haushaltsreste aus Vorjahren weiter übertragen bzw. in Abgang gestellt sowie neue Haushaltsreste gebildet werden, ergibt sich aus der als Tischvorlage verteilten Übersicht.

Haushaltsausgabereste

Im Haushaltsjahr 2017 wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 2.863.575,00 Euro neu gebildet bzw. auf das Haushaltsjahr 2018 weiter übertragen. Davon wurden im Haushaltsjahr 2018 insgesamt 782.087,04 Euro in Anspruch genommen. Von den nicht in Anspruch genommenen Ausgabeermächtigungen i.H.v. 2.081.487,96 Euro sollen 424.912,96 Euro in Abgang gestellt und 1.656.575,00 Euro weiter übertragen werden.

Von den im Vermögenshaushalt 2018 veranschlagten Ausgabemitteln i. H. v. 7.140.300,00 Euro sind noch 3.530.460,77 Euro verfügbar, von denen nach Angabe der mittelbewirtschaftenden Stellen 1.253.200,00 Euro weiter benötigt und daher als Haushaltsausgabereste ins Haushaltsjahr 2019 übertragen werden sollen.

In Summe betragen die Haushaltsausgabereste im Haushaltsjahr 2019 damit 2.909.775,00 Euro, was gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 1,16 % bedeutet.

Haushaltseinnahmereste

Im Haushaltsjahr 2017 wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 188.600,00 Euro auf das Haushaltsjahr 2018 weiter übertragen. Hiervon konnten im Haushaltsjahr 2018 26.600 Euro als Einnahme realisiert werden. Weiterhin offen ist ein Haushaltseinnahmerest i. H. v. 162.000,00 Euro auf HHSt. 2135.3610, der für den Restbetrag der Zuweisung des Freistaats Bayern für die Generalsanierung der Mittelschule gebildet worden war. Da nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises mit dem Eingang des Betrags im Haushaltsjahr 2019 zu rechnen ist, sollte der Haushaltsrest nochmals weiter übertragen werden. Neue Haushaltseinnahmereste sollen im Haushaltsjahr 2018 nicht gebildet werden.

In Summe betragen die Haushaltseinnahmereste im Haushaltsjahr 2019 damit 162.000,00 Euro, was gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung um 14,10 % bedeutet.

Beschlussvorschlag

1.        Von der Jahresrechnung 2018 wird Kenntnis genommen; sie wird samt Anlagen zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

2.        Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2018 werden genehmigt, soweit hierfür noch keine Einzelgenehmigungsbeschlüsse vorliegen.

3.        Von den aus Vorjahren noch verfügbaren Haushaltsausgaberesten werden 424.912,96 Euro in Abgang gestellt und 1.656.575,00 Euro weiter übertragen. Von den noch verfügbaren Mitteln der Ausgabeansätze des Haushaltsjahres 2018 werden 1.253.200,00 Euro als neu gebildete Haushaltsausgabereste ins Haushaltsjahr 2019 übertragen.

4.     Von den aus Vorjahren noch bestehenden Haushaltseinnahmeresten werden 162.000,00 Euro weiter übertragen. Neue Haushaltseinnahmereste werden nicht gebildet.

Beschluss

Den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Entscheidung über die Anträge der Fraktionen zur Bauleitplanung in Ganslberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 80. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 09.04.2019 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Bei der Planung ist sowohl die Höhenentwicklung als auch die Anzahl der Wohneinheiten zu reduzieren und die Planung dem Gremium erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Am 15.05.2019 ging der Antrag der CSU Fraktion ein, „Der Marktgemeinderat möge beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, für die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Ganslberg Nr. G01 vom 09.08.1991 eine zwischen Eigentümer sowie Anwohnerinnen und Anwohnern vermittelte Kompromissvariante mit geringfügigen Abweichungen zum rechtskräftigen Bebauungsplan zu beauftragen und dem Gremium zur Beratung vorzulegen. Die ortstypischen Gebäudehöhen, Geschosszahlen und Bauvolumen wie sie im bestehenden Bebauungsplan vorgesehen sind, dürfen nicht verändert werden.
Am 16.05.2019 ging der Antrag der Fraktionen Spd/Parteilose Wähler und der Bürger- und Umweltliste der Antrag gestellt, die derzeitigen Planungen einzustellen.
Beide Anträge wurden als Tischvorlage zur Verfügung gestellt und wurden zudem von Frau Hauser verlesen.
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit ein Gespräch mit den Eigentümern geführt, die mitteilten, dass an einer Bebauung (auch nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan) festgehalten werden würde. Nach Ihrer Ansicht aber ein gemeinsamer Termin mit den betroffenen Anliegern zur Erarbeitung eines Kompromissvorschlags zu bevorzugen sei, da auch die derzeitigen Möglichkeiten nach dem Bebauungsplan verbesserungswürdig sind.

Beschlussvorschlag

  1. Dem Antrag der Fraktionen SPD /parteilose Wähler und BUL wird zugestimmt.

  2. Dem Antrag der Faktion CSU wird zugestimmt.

Beschluss 1

Dem Antrag der Fraktionen SPD /parteilose Wähler und BUL wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 14

Beschluss 2

Dem Antrag der Faktion CSU wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung zur Errichtung einer PV-Anlage auf der Fl. Nr. 378/3 Gemarkung Altdorf (südlich der Autobahn an der Stadtgrenze)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 80. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.03.2019 (Eingang 09.04.2019) beantragt der Eigentümer des Grundstücks für eine Teilfläche der Flurnummer 378/3 Gemarkung Altdorf, Herr Johann Schwarz jun. die Aufstellung eines Bebauungsplans um Baurecht zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.
Die Anlage soll innerhalb des 110 m Abstandsbereich zur Autobahn A 92 errichtet werden.
Der Aufstellungsbereich soll eine Fläche von ca. 12.100 m² betragen; die Höhe der einzelnen Module liegt bei ca. 3,50 m.

Auf der restlichen Fläche sollen die derzeitigen Nutzungen (= Ackerfläche im Süden bzw. Christbaumplantage im Westen) fortgeführt werden.

Die Möglichkeit einer Einspeisung in das Stromnetz wurde bereits im Vorfeld mit der Bayernwerk Netz GmbH abgeklärt und in Aussicht gestellt.

Beschlussvorschlag

Für die Teilfläche aus der Fl. Nrn. 378/3 Gemarkung Altdorf kann ein Bauleitplanungsverfahren durchgeführt werden, mit dem Ziel die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 80. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö 7
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8. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 80. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö 8
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9. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 80. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö 9
Datenstand vom 16.07.2019 11:46 Uhr