Datum: 02.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Errichtung einer Parcoursanlage beim Nachbarschaftstreff DOM; Entscheidung über den Zuschussantrag
3 Entscheidung über die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für das Jahr 2020
4 Bestellung von Herrn Michael Götz zum Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten des Marktes Altdorf
5 Bestellung weiterer Feldgeschworener
6 Bauleitplanungen
6.1 Bebauungs- und Grünordnungsplan "Photovoltaikanlage Im Moos"; Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung im Verfahren nach §§ 3 I und 4 I BauGB
6.2 BBP Freiflächenphotovoltaikanlagen Im Moos, erneuter Auslegungsbeschluss
6.3 Fortführung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 10 (PV Im Moos); Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung im Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
6.4 Flächennutzungsplanänderung Deckblatt Nr. 10, erneute Auslegung
6.5 Bebauungs- und Grünordnungsplan "Photovoltaikanlage Brunnau"; Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
6.6 BBP Freiflächenphotovoltaikanlagen Brunnau; erneuter Auslegungsbeschluss
6.7 Fortführung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 11 (PV Brunnau); Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung im Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
6.8 Flächennutzungsplanänderung Deckblatt Nr. 11, erneute Auslegung
6.9 Antrag auf Ortsabrundungssatzung Fl.Nr. 1243 Gemarkung Pfettrach (Nähe Höfenstraße)
7 Entscheidung über Anpassung der Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen im Markt Altdorf
8 Informationen der Verwaltung
9 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
10 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö 1
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2. Errichtung einer Parcoursanlage beim Nachbarschaftstreff DOM; Entscheidung über den Zuschussantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Nachbarschaftstreff DOM hat seit ca. zwei Jahren Kontakt zu einer Jugendgruppe unter Leitung von Alexander Siemens. Die Gruppe besteht aus ca. 10 bis 15 Jugendlichen im Alter von 8 bis 18 Jahren. Die Jugendgruppe nennt sich „Urban Sports“ und macht, Parcours, Calisthenics-Übungen und Streetwork. Derzeit trainieren sie beim ETSV 09. Nachdem auf dem Gelände des DOM bereits ein Skaterpark existiert, soll der Parcours-Calisthenics-Anlage dort errichtet werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 9.000 €.
Das Stadt Landshut übernimmt Kosten in Höhe von 2.000 € aus Stiftungsmitteln. Der Stadtjugendring übernimmt 1.000 €.
Mit Schreiben vom 03.06.2019 hat die kommunale Jugendarbeit des Landkreises Landshut eine Kostenübernehme in Höhe von 3.000 € erklärt.
 

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, dem Nachbarschaftstreff DOM für die Errichtung einer Parcours-Calisthenics-Anlage einen Zuschuss in Höhe von einem Drittel der Kosten, maximal 3.000 € zu gewähren.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Entscheidung über die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Stadt Landshut teilte telefonisch mit, dass wieder ein neuer qualifizierter Mietspiegel erstellt wird. Der Markt Altdorf wurde um Mitteilung gebeten, ob wieder eine Beteiligung an der Erstellung des Mietspiegels 2020 erfolgt.
Die Stadt Landshut arbeitet wie bereits beim Mietspiegel 2000, 2008, 2012 und 2016 wieder mit dem EMA-Institut unter der Leitung von Dr. Bernhard Schmidt zusammen.
Die Kosten belaufen sich dabei wie folgt:
Leistung: Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels
Kosten in Euro
Modul 1:   Konzeption und Planung der Mietspiegelerstellung
350.-
Modul 2:   Datenerhebung per mündlicher Befragung
                 Stichprobenumfang ca. 150 mietspiegelrelevante
                 Haushalte
5.500.-
Modul 3:   Datenauswertung, Mietspiegelerstellung und Dokumentation
3.600.-
Gesamtsumme Module 1 bis 3
9.450.-


Optionale Zusatzleistungen

Modul 4:   Programmierung und Bereitstellung eines Online-
                 Mietspiegels
1.150.-
Modul 5:   Ermittlung durchschnittlicher Betriebskosten für den
                 Mietspiegel
1.250.-

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Nach Auffassung der Verwaltung ist der Bedarf für einen neuen qualifizierten Mietspiegel nach wie vor gegeben.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, einen neuen qualifizierten Mietspiegel 2020 gemäß Angebot des EMA-Instituts vom 19. Juni 2019 zu einem Preis von insgesamt 11.850 € netto (Module 1 bis 5) zu erstellen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag mit dem EMA-Institut zu unterzeichnen.
Im Haushaltsjahr 2020 sind entsprechende Mittel einzuplanen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bestellung von Herrn Michael Götz zum Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten des Marktes Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Herr Martin Ostermeier wurde mit Wirkung vom 01. Januar 2018 zum Datenschutzbeauftragten bestellt. Aufgrund seiner sonstigen umfangreichen Aufgaben ist es ihm nicht mehr möglich dieses Amt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auszuüben. Einen Informationssicherheitsbeauftragten gab es beim Markt Altdorf bisher noch nicht.
Nach Rücksprache mit Herrn Götz ist dieser gerne bereit, diese beiden Ämter zu  übernehmen und sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, Herrn Michael Götz mit Wirkung vom 01. August 2019 zum behördlichen Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten zu bestellen. Die Bestellung von Herrn Martin Ostermeier wird zum 31.07.2019 aufgehoben.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bestellung weiterer Feldgeschworener

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 11 AbmG (Gesetz über die Abmarkung von Grundstücken) sind für jede Gemeinde vier bis sieben Feldgeschworene zu bestellen. Beim Markt Altdorf sind derzeit Herr Pichlmeier sen., Herr Dr. Fuchs und Herr Pichlmeier als Feldgeschworene tätig.
Auf eine erneute Stellenausschreibung sind vier Bewerbungen eingegangen:
  • Wolfgang Will, Brunnwiesenstr. 16, 84032 Altdorf
  • Bernhard Schütz, Pinienstr. 17, 84032 Altdorf
  • Rainer Max, Höfenstr. 19, 84032 Altdorf
  • Josef Erber, Fenchelweg 4, 84032 Altdorf
Herr Schütz und Herr Max erscheinen aufgrund der eingereichten Unterlagen und einem persönlichen Gespräch bestens geeignet für die Tätigkeit als Feldgeschorene.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, Herrn Bernhard Schütz und Herrn Rainer Max zu Feldgeschworenen zu bestellen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö 6
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6.1. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Photovoltaikanlage Im Moos"; Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung im Verfahren nach §§ 3 I und 4 I BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung vom 09.05.2017 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hatten von 19.10.2017 – 20.11.2017 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Auf Antrag der Regierung von Niederbayern wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis 28.11.2017 verlängert.
In der Sitzung am 05.12.2017 wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen und beschlossen. Zur Stellungnahme der Regierung wurde eine Entscheidung zurückgestellt, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht abgewogen werden konnte.
Die Stellungnahme lautete wie folgt:
Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung vom 28.11.2017
„Die Gemeinde Altdorf plant die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 10, um die Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.
Ziele der Raumordnung:
Regionalplan Landshut:
B ll 3 (Z): Zur Gliederung und zur Verhinderung großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen sollen freie Flächen zwischen den Siedlungseinheiten als Trenngrün erhalten und gesichert werden.
Als Trenngrün werden Freiflächen bestimmt:
24 zwischen Altdorf/Eugenbach und Bahnlinie (Markt Altdorf)
Auslegung:
Die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage befindet sich direkt an der Bahnlinie Landshut - München in einem ca. 180 m breiten Grünstreifen zwischen dem Gewerbegebiet „Waldanger“ und der Bahnlinie. Dieser Grünstreifen ist im Regionalplan Landshut als Trenngrün definiert, welches der Freihaltung von Flächen zwischen Siedlungseinheiten dient und dementsprechend erhalten und gesichert werden soll. Bei einem Bau der PV-Anlage würde dieser Grünstreifen erheblich um ca. die Hälfte reduziert werden. Die restliche, unbebaute Fläche wäre nicht mehr als Grünzäsur erkennbar und die Funktion des Trenngrüns somit hinfällig.
Der Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage steht somit in ganz erheblichem Konflikt zu diesem Ziel des Regionalplanes. Auf die Errichtung einer PV-Anlage in diesem Bereich sollte unbedingt verzichtet werden.
Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen:
Der Regionale Planungsverband Landshut hat am 27.10.2016 den Beschluss gefasst, das Kapitel Siedlungswesen im Regionalplan Landshut fortzuschreiben. Aus fachlicher Sicht erschiene eine Herausnahme des Trenngrüns 24 „zwischen Altdorf/Eugenbach und Bahnlinie“ vertretbar.
Eine Streichung des Trenngrüns könnte der Gemeinde Altdorf neue Möglichkeiten eröffnen, zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Bahnlinie von Landshut nach München weitere Gewerbeflächen auszuweisen. Mittelfristig könnte so das gesamte Gebiet einer qualifizierten Bauleitplanung zugänglich gemacht werden, was angesichts des zunehmenden Gewerbeflächenmangels im Umfeld von Landshut landesplanerisch wünschenswert wäre. Sollte also der Markt Altdorf die voraussichtlich geplante Streichung dieses Trenngrüns durch den Regionalen Planungsverband Landshut unterstützen, wäre es von kommunaler Seite her sinnvoll, ein städtebauliches Gesamtkonzept für diesen Bereich zu entwickeln, bei der auch - falls gewünscht - Flächen für die Energieproduktion vorgesehen werden können. Einzelplanungen für Solaranlagen, wie sie derzeit vorliegen, erschweren jedoch eine nachhaltige und sinnvolle Gesamtlösung.“
In der Zwischenzeit wurde vom Regionalen Planungsverband der Beschluss gefasst das Trenngrün 24 aus dem Regionalplan herauszunehmen.  

Beschlussvorschlag

Zwischenzeitlich wurde durch den Regionalen Planungsverband die Herausnahme des Trenngrüns 24, in dem sich der Planungsbereich befindet, beschlossen. Regionalplanerische Ziele stehen der vorgesehenen Ausweisung als Freiflächenphotovoltaikanlage nun nicht mehr entgegen. Die Begründung wird unter Ziffer 4.3.2 entsprechend geändert.
Die Hinweise auf die sich aus der Streichung des Trenngrüns ergebenden Möglichkeiten der Gewerbeentwicklung nimmt der Markt Altdorf als Empfehlung zur Kenntnis. Zum jetzigen Zeitpunkt können seitens des Marktes jedoch keine abschließenden Entwicklungskonzepte in Form einer übergreifenden Gesamtplanung getroffen werden. Für den Markt Altdorf steht die Ausweisung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufgrund ihrer zeitlich befristeten Nutzung den Vorschlägen der Höheren Landesplanung nicht entgegen. Der Markt hält an der Förderung der regenerativen Energien weiterhin fest und sieht keine Nutzungskonflikte mit der Ausweisung von Gewerbegebietsflächen gegeben.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.2. BBP Freiflächenphotovoltaikanlagen Im Moos, erneuter Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt und die Beschlüsse der Marktgemeinderatssitzung vom 05.12.2017wird Bezug genommen. Unter Berücksichtigung aller gefassten Abwägungsbeschlüsse ist der Bebauungs- und Grünordnungsplan Freiflächenphotovoltaikanlagen Im Moos weiterzuführen und gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen.

Beschlussvorschlag

Das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist mit dem überarbeiteten Bebauungsplan durchzuführen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.3. Fortführung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 10 (PV Im Moos); Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung im Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 6.3

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung vom 09.05.2017 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hatten von 19.10.2017 – 20.11.2017 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Auf Antrag der Regierung von Niederbayern wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis 28.11.2017 verlängert.
In der Sitzung am 05.12.2017 wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen und beschlossen. Zur Stellungnahme der Regierung wurde eine Entscheidung zurückgestellt, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht abgewogen werden konnte.
Die Stellungnahme lautete wie folgt:
Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung vom 28.11.2017
Die Gemeinde Altdorf plant die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 10, um die Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.
Ziele der Raumordnung:
Regionalplan Landshut:
B ll 3 (Z): Zur Gliederung und zur Verhinderung großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen sollen freie Flächen zwischen den Siedlungseinheiten als Trenngrün erhalten und gesichert werden.
Als Trenngrün werden Freiflächen bestimmt:
24 zwischen Altdorf/Eugenbach und Bahnlinie (Markt Altdorf)
Auslegung:
Die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage befindet sich direkt an der Bahnlinie Landshut - München in einem ca. 180 m breiten Grünstreifen zwischen dem Gewerbegebiet „Waldanger“ und der Bahnlinie. Dieser Grünstreifen ist im Regionalplan Landshut als Trenngrün definiert, welches der Freihaltung von Flächen zwischen Siedlungseinheiten dient und dementsprechend erhalten und gesichert werden soll. Bei einem Bau der PV-Anlage würde dieser Grünstreifen erheblich um ca. die Hälfte reduziert werden. Die restliche, unbebaute Fläche wäre nicht mehr als Grünzäsur erkennbar und die Funktion des Trenngrüns somit hinfällig.
Der Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage steht somit in ganz erheblichem Konflikt zu diesem Ziel des Regionalplanes. Auf die Errichtung einer PV-Anlage in diesem Bereich sollte unbedingt verzichtet werden.
Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen:
Der Regionale Planungsverband Landshut hat am 27.10.2016 den Beschluss gefasst, das Kapitel Siedlungswesen im Regionalplan Landshut fortzuschreiben. Aus fachlicher Sicht erschiene eine Herausnahme des Trenngrüns 24 „zwischen Altdorf/Eugenbach und Bahnlinie“ vertretbar.
Eine Streichung des Trenngrüns könnte der Gemeinde Altdorf neue Möglichkeiten eröffnen, zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Bahnlinie von Landshut nach München weitere Gewerbeflächen auszuweisen. Mittelfristig könnte so das gesamte Gebiet einer qualifizierten Bauleitplanung zugänglich gemacht werden, was angesichts des zunehmenden Gewerbeflächenmangels im Umfeld von Landshut landesplanerisch wünschenswert wäre. Sollte also der Markt Altdorf die voraussichtlich geplante Streichung dieses Trenngrüns durch den Regionalen Planungsverband Landshut unterstützen, wäre es von kommunaler Seite her sinnvoll, ein städtebauliches Gesamtkonzept für diesen Bereich zu entwickeln, bei der auch - falls gewünscht - Flächen für die Energieproduktion vorgesehen werden können. Einzelplanungen für Solaranlagen, wie sie derzeit vorliegen, erschweren jedoch eine nachhaltige und sinnvolle Gesamtlösung.

Beschlussvorschlag

Zwischenzeitlich wurde durch den Regionalen Planungsverband die Herausnahme des Trenngrüns 24, in dem sich der Planungsbereich befindet, beschlossen. Regionalplanerische Ziele stehen der vorgesehenen Ausweisung als Freiflächenphotovoltaikanlage nun nicht mehr entgegen. Die Begründung wird unter Ziffer 3.3 entsprechend geändert.
Die Hinweise auf die sich aus der Streichung des Trenngrüns ergebenden Möglichkeiten der Gewerbeentwicklung nimmt der Markt Altdorf als Empfehlung zur Kenntnis. Zum jetzigen Zeitpunkt können seitens des Marktes jedoch keine abschließenden Entwicklungskonzepte in Form einer übergreifenden Gesamtplanung getroffen werden. Für den Markt Altdorf steht die Ausweisung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufgrund ihrer zeitlich befristeten Nutzung den Vorschlägen der Höheren Landesplanung nicht entgegen. Der Markt hält an der Förderung der regenerativen Energien weiterhin fest und sieht keine Nutzungskonflikte mit der Ausweisung von Gewerbegebietsflächen gegeben.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.4. Flächennutzungsplanänderung Deckblatt Nr. 10, erneute Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 6.4

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt und die Abwägungsbeschlüsse der Marktgemeinderatssitzung vom 05.12.2017 wird Bezug genommen. Unter Berücksichtigung aller gefassten Abwägungsbeschlüsse ist der Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 10 weiterzuführen und gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen.

Beschlussvorschlag

Der Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 10 ist gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 auszulegen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.5. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Photovoltaikanlage Brunnau"; Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 6.5

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung vom 09.05.2017 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hatten von 19.10.2017 – 20.11.2017 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Auf Antrag der Regierung von Niederbayern wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis 28.11.2017 verlängert.
In der Sitzung am 05.12.2017 wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen und beschlossen. Zur Stellungnahme der Regierung wurde eine Entscheidung zurückgestellt, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht abgewogen werden konnte.
Die Stellungnahme lautete wie folgt:
Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung vom 28.11.2017
„Die Gemeinde Altdorf plant die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 10, um die Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.
Ziele der Raumordnung:
Regionalplan Landshut:
B ll 3 (Z): Zur Gliederung und zur Verhinderung großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen sollen freie Flächen zwischen den Siedlungseinheiten als Trenngrün erhalten und gesichert werden.
Als Trenngrün werden Freiflächen bestimmt:
24 zwischen Altdorf/Eugenbach und Bahnlinie (Markt Altdorf)
Auslegung:
Die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage befindet sich direkt an der Bahnlinie Landshut - München in einem ca. 180 m breiten Grünstreifen zwischen dem Gewerbegebiet „Waldanger“ und der Bahnlinie. Dieser Grünstreifen ist im Regionalplan Landshut als Trenngrün definiert, welches der Freihaltung von Flächen zwischen Siedlungseinheiten dient und dementsprechend erhalten und gesichert werden soll. Bei einem Bau der PV-Anlage würde dieser Grünstreifen erheblich um ca. die Hälfte reduziert werden. Die restliche, unbebaute Fläche wäre nicht mehr als Grünzäsur erkennbar und die Funktion des Trenngrüns somit hinfällig.
Der Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage steht somit in ganz erheblichem Konflikt zu diesem Ziel des Regionalplanes. Auf die Errichtung einer PV-Anlage in diesem Bereich sollte unbedingt verzichtet werden.
Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen:
Der Regionale Planungsverband Landshut hat am 27.10.2016 den Beschluss gefasst, das Kapitel Siedlungswesen im Regionalplan Landshut fortzuschreiben. Aus fachlicher Sicht erschiene eine Herausnahme des Trenngrüns 24 „zwischen Altdorf/Eugenbach und Bahnlinie“ vertretbar.
Eine Streichung des Trenngrüns könnte der Gemeinde Altdorf neue Möglichkeiten eröffnen, zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Bahnlinie von Landshut nach München weitere Gewerbeflächen auszuweisen. Mittelfristig könnte so das gesamte Gebiet einer qualifizierten Bauleitplanung zugänglich gemacht werden, was angesichts des zunehmenden Gewerbeflächenmangels im Umfeld von Landshut landesplanerisch wünschenswert wäre. Sollte also der Markt Altdorf die voraussichtlich geplante Streichung dieses Trenngrüns durch den Regionalen Planungsverband Landshut unterstützen, wäre es von kommunaler Seite her sinnvoll, ein städtebauliches Gesamtkonzept für diesen Bereich zu entwickeln, bei der auch - falls gewünscht - Flächen für die Energieproduktion vorgesehen werden können. Einzelplanungen für Solaranlagen, wie sie derzeit vorliegen, erschweren jedoch eine nachhaltige und sinnvolle Gesamtlösung.“
In der Zwischenzeit wurde vom Regionalen Planungsverband der Beschluss gefasst das Trenngrün 24 aus dem Regionalplan herauszunehmen.  

Beschlussvorschlag

Zwischenzeitlich wurde durch den Regionalen Planungsverband die Herausnahme des Trenngrüns 24, in dem sich der Planungsbereich befindet, beschlossen. Regionalplanerische Ziele stehen der vorgesehenen Ausweisung als Freiflächenphotovoltaikanlage nun nicht mehr entgegen. Die Begründung wird unter Ziffer 4.3.2 entsprechend geändert.
Die Hinweise auf die sich aus der Streichung des Trenngrüns ergebenden Möglichkeiten der Gewerbeentwicklung nimmt der Markt Altdorf als Empfehlung zur Kenntnis. Zum jetzigen Zeitpunkt können seitens des Marktes jedoch keine abschließenden Entwicklungskonzepte in Form einer übergreifenden Gesamtplanung getroffen werden. Für den Markt Altdorf steht die Ausweisung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufgrund ihrer zeitlich befristeten Nutzung den Vorschlägen der Höheren Landesplanung nicht entgegen. Der Markt hält an der Förderung der regenerativen Energien weiterhin fest und sieht keine Nutzungskonflikte mit der Ausweisung von Gewerbegebietsflächen gegeben.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.6. BBP Freiflächenphotovoltaikanlagen Brunnau; erneuter Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 6.6

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt und die Beschlüsse der Marktgemeinderatssitzung vom 05.12.2017wird Bezug genommen. Unter Berücksichtigung aller gefassten Abwägungsbeschlüsse ist der Bebauungs- und Grünordnungsplan Freiflächenphotovoltaikanlagen Brunnau weiterzuführen und gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen.

Beschlussvorschlag

Das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist mit dem überarbeiteten Bebauungsplan durchzuführen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.7. Fortführung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 11 (PV Brunnau); Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung im Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 6.7

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung vom 09.05.2017 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hatten von 19.10.2017 – 20.11.2017 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Auf Antrag der Regierung von Niederbayern wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis 28.11.2017 verlängert.
In der Sitzung am 05.12.2017 wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen und beschlossen. Zur Stellungnahme der Regierung wurde eine Entscheidung zurückgestellt, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht abgewogen werden konnte.
Die Stellungnahme lautete wie folgt:
Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung vom 28.11.2017
Die Gemeinde Altdorf plant die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 11, um die Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.
Ziele der Raumordnung:
Regionalplan Landshut:
B ll 3 (Z): Zur Gliederung und zur Verhinderung großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen sollen freie Flächen zwischen den Siedlungseinheiten als Trenngrün erhalten und gesichert werden.
Als Trenngrün werden Freiflächen bestimmt:
24 zwischen Altdorf/Eugenbach und Bahnlinie (Markt Altdorf)
Auslegung:
Die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage befindet sich direkt an der Bahnlinie Landshut - München in einem ca. 180 m breiten Grünstreifen zwischen dem Gewerbegebiet „Waldanger“ und der Bahnlinie. Dieser Grünstreifen ist im Regionalplan Landshut als Trenngrün definiert, welches der Freihaltung von Flächen zwischen Siedlungseinheiten dient und dementsprechend erhalten und gesichert werden soll. Bei einem Bau der PV-Anlage würde dieser Grünstreifen erheblich um ca. die Hälfte reduziert werden. Die restliche, unbebaute Fläche wäre nicht mehr als Grünzäsur erkennbar und die Funktion des Trenngrüns somit hinfällig.
Der Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage steht somit in ganz erheblichem Konflikt zu diesem Ziel des Regionalplanes. Auf die Errichtung einer PV-Anlage in diesem Bereich sollte unbedingt verzichtet werden.
Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen:
Der Regionale Planungsverband Landshut hat am 27.10.2016 den Beschluss gefasst, das Kapitel Siedlungswesen im Regionalplan Landshut fortzuschreiben. Aus fachlicher Sicht erschiene eine Herausnahme des Trenngrüns 24 „zwischen Altdorf/Eugenbach und Bahnlinie“ vertretbar.
Eine Streichung des Trenngrüns könnte der Gemeinde Altdorf neue Möglichkeiten eröffnen, zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Bahnlinie von Landshut nach München weitere Gewerbeflächen auszuweisen. Mittelfristig könnte so das gesamte Gebiet einer qualifizierten Bauleitplanung zugänglich gemacht werden, was angesichts des zunehmenden Gewerbeflächenmangels im Umfeld von Landshut landesplanerisch wünschenswert wäre. Sollte also der Markt Altdorf die voraussichtlich geplante Streichung dieses Trenngrüns durch den Regionalen Planungsverband Landshut unterstützen, wäre es von kommunaler Seite her sinnvoll, ein städtebauliches Gesamtkonzept für diesen Bereich zu entwickeln, bei der auch - falls gewünscht - Flächen für die Energieproduktion vorgesehen werden können. Einzelplanungen für Solaranlagen, wie sie derzeit vorliegen, erschweren jedoch eine nachhaltige und sinnvolle Gesamtlösung.

Beschlussvorschlag

Zwischenzeitlich wurde durch den Regionalen Planungsverband die Herausnahme des Trenngrüns 24, in dem sich der Planungsbereich befindet, beschlossen. Regionalplanerische Ziele stehen der vorgesehenen Ausweisung als Freiflächenphotovoltaikanlage nun nicht mehr entgegen. Die Begründung wird unter Ziffer 3.3 entsprechend geändert.
Die Hinweise auf die sich aus der Streichung des Trenngrüns ergebenden Möglichkeiten der Gewerbeentwicklung nimmt der Markt Altdorf als Empfehlung zur Kenntnis. Zum jetzigen Zeitpunkt können seitens des Marktes jedoch keine abschließenden Entwicklungskonzepte in Form einer übergreifenden Gesamtplanung getroffen werden. Für den Markt Altdorf steht die Ausweisung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufgrund ihrer zeitlich befristeten Nutzung den Vorschlägen der Höheren Landesplanung nicht entgegen. Der Markt hält an der Förderung der regenerativen Energien weiterhin fest und sieht keine Nutzungskonflikte mit der Ausweisung von Gewerbegebietsflächen gegeben.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.8. Flächennutzungsplanänderung Deckblatt Nr. 11, erneute Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 6.8

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt und die Abwägungsbeschlüsse der Marktgemeinderatssitzung vom 05.12.2017 wird Bezug genommen. Unter Berücksichtigung aller gefassten Abwägungsbeschlüsse ist der Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 11 weiterzuführen und gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen.

Beschlussvorschlag

Der Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 11 ist gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 auszulegen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.9. Antrag auf Ortsabrundungssatzung Fl.Nr. 1243 Gemarkung Pfettrach (Nähe Höfenstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 6.9

Sachverhalt

Auf die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 12.03.2019 wird Bezug genommen. In dieser Sitzung wurde der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle behandelt und dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Vorhaben sollte im Außenbereich errichtet werden, daher ist eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erforderlich. Da Herr Oberpriller nicht Vollerwerbslandwirt ist, wurde vom Landratsamt Landshut mitgeteilt, dass eine Genehmigung des Vorhabens nicht möglich sei.
Sollte im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens für diesen Bereich eine Ortsabrundung beschlossen werden, könnte eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden. Mit der Ortsabrundungssatzung würde die Grundstücksteilfläche als Innenbereich deklariert werden und könnte danach, unter Berücksichtigung der Nachbarbebauung eine Baugenehmigung erhalten.
Das Bauvorhaben wurde im Vorfeld bereits mit den anliegenden Nachbarn abgeklärt, die durch ihre Unterschrift auf dem Vorbescheid Ihr Einverständnis erklärt haben.

Beschlussvorschlag

Für die Flurnummer 1243 Gemarkung Pfettrach kann ein Bauleitplanverfahren für eine Ortsabrundungssatzung durchgeführt werden.
Der Antragsteller trägt die Kosten die Verfahrens.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Entscheidung über Anpassung der Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen im Markt Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Wie in der Sitzung des Marktgemeinderats am 28.05.2019 mitgeteilt, plant die AWO als Trägerin des Schülerhorts und der Mittagsbetreuung zum 01.09.2019 eine Erhöhung der Elternbeiträge dieser Einrichtungen. Für die Kinderkrippe Schatzkiste und die Krippe im Kinderhaus Kunterbunt war zunächst ebenfalls zum 01.09.2019 eine Anpassung vorgesehen. Diese soll nun voraussichtlich zum 01.01.2020 erfolgen, um ggf. den vom Freistaat Bayern auch für die Kinderkrippen ins Gespräch gebrachten Elternbeitragszuschuss noch berücksichtigen zu können, falls hierzu bis nach der Sommerpause verlässliche Informationen vorliegen.
Die Erhöhung der Elternbeiträge ist erforderlich, da die Betriebskosten aller Kindertageseinrichtungen vor allem aufgrund gestiegener Personalkosten stetig ansteigen. Bei unveränderter Höhe der Elternbeiträge entstehen daher zunehmend höhere Defizite, die den Markthaushalt belasten. Die Elternbeiträge von Hort und Mittagsbetreuung wurden zuletzt 2016 angehoben (MGR vom 31.05.2016 bzw. HVA vom 03.05.2016), liegen derzeit aber noch immer erheblich unter denen vergleichbarer Einrichtungen in Stadt und Landkreis Landshut. Die Elternbeiträge sollen durch die Erhöhung den Elternbeiträgen in anderen AWO-Einrichtungen angeglichen werden. Die AWO schlägt daher folgende Anpassungen zum 01.09.2019 vor:

Kinderhort „Sonnenschein“:
Buchungskategorie /
Buchungszeit [Std]
3 – 4
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]

70,00
75,00
80,00
85,00
90,00
95,00
100,00
Elternbeitrag ab 01.09.2019 [EUR]
(von AWO vorgeschlagene Anpassung)
84,00
97,00
110,00
122,00
134,00
147,00
159,00
Belegungszahlen [Kinder]
(Stand 07/2019)
22
48
8
0
0
0
0
Vergleichseinrichtungen

AWO-Hort Geisenhausen

84,00
97,00
110,00
122,00
134,00
147,00
159,00
Caritas-Hort Peter und Paul, Landshut

88,00
106,00
113,00
-/-
-/-
-/-
-/-

Mittagsbetreuung an der Grundschule Altdorf:

Buchungskategorie /
Betreuungszeit
11:15 – 14:00 Uhr
sog. „kurze Gruppe“
11:15 – 15:30 Uhr
sog. „lange Gruppe“
Elternbeitrag bisher [EUR]

45,00
65,00
Elternbeitrag ab 01.09.2019 [EUR]
(von AWO vorgeschlagene Anpassung)
55,00
75,00
Belegungszahlen [Kinder]
(Stand 07/2019)
58
39

Die geplanten Erhöhungen sollen gemäß den Trägervereinbarungen im Benehmen mit dem Markt Altdorf erfolgen. Aufgrund der Entwicklung der Betriebskostendefizite ist die Zustimmung des Marktes Altdorf zur Erhöhung bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen dringend geboten. Allein bei der Mittagsbetreuung würde sich das (planmäßige) Defizit im Jahr 2019 ohne Beitragsanpassung auf ca. 32.000 Euro belaufen. Die Verwaltung empfiehlt daher dringend, der von der AWO zum 01.09.2019 vorgeschlagenen Anpassung der Elternbeiträge für Hort und Mittagsbetreuung zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorschlag der AWO zur Anpassung der Elternbeiträge im Hort „Sonnenschein“ sowie für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Altdorf zum 01.09.2019 wird zugestimmt. Die Beiträge sollen wie folgt angehoben werden:
Kinderhort „Sonnenschein“:
Buchungskategorie /
Buchungszeit [Std]
3 – 4
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]

70,00
75,00
80,00
85,00
90,00
95,00
100,00
Elternbeitrag ab 01.09.2019 [EUR]

84,00
97,00
110,00
122,00
134,00
147,00
159,00

Mittagsbetreuung an der Grundschule Altdorf:

Buchungskategorie /
Betreuungszeit
11:15 – 14:00 Uhr
sog. „kurze Gruppe“
11:15 – 15:30 Uhr
sog. „lange Gruppe“
Elternbeitrag bisher [EUR]

45,00
65,00
Elternbeitrag ab 01.09.2019 [EUR]

55,00
75,00

Die Entwicklung der Betriebskostendefizite der beiden Einrichtungen ist weiter zu beobachten und im Falle eines prognostizierten Anstiegs eine Überprüfung der Höhe der Elternbeiträge beim Träger zu veranlassen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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8. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö 8
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9. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö 9
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10. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö 10
Datenstand vom 03.07.2019 14:41 Uhr