Datum: 10.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Jahresauftrag Regiearbeiten für Ausbesserungs- und Sanierungsmaßnahmen Straße und Kanal: Öffentliche Ausschreibung für das Jahr 2020
3 Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für die Fl.Nr. 1070/8 (Waldsteig)
4 Entscheidung über die Beschaffung von Schutzkleidung für die Feuerwehren des Marktes Altdorf
5 Entscheidung über die Ersatzbeschaffung eines Sprungpolsters für die Freiwillige Feuerwehr Altdorf
6 Informationen der Verwaltung
7 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
8 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 84. Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2019 ö 1
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2. Jahresauftrag Regiearbeiten für Ausbesserungs- und Sanierungsmaßnahmen Straße und Kanal: Öffentliche Ausschreibung für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 84. Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Auf die GR-Sitzung vom 18.09.2018 wird Bezug genommen. Obwohl vom Kommunalen Prüfungsverband gefordert, hat sich der Marktgemeinderat gegen eine öffentliche Ausschreibung entschieden und der Fa. Fahrner den Jahresauftrag für das Jahr 2019 mit einer Preiserhöhung von 5,0 % auf alle Positionen des Vertrags LV 2018 erteilt. Ausgenommen waren davon die Granit- und Bitumenpositionen. Aus gegebenen Anlass, wurden diese Positionen separat angeglichen.  

Der Marktgemeinderat muss nun für das kommende Jahr 2020 wieder entscheiden, wie der Jahresauftrag vergeben werden soll. Öffentliches Ausschreibungsverfahren gemäß Kommunalen Prüfungsverband oder, direkte Vergabe an die Fa. Fahrner wie im letzten Jahr.

Für die Bausaison 2020 bietet die Fa. Fahrner eine Preiserhöhung von 7,5 % auf alle Positionen des Vertrags LV 2019 an. Die Fa. Fahrner begründet und belegt diese Erhöhung wie folgt:
Ausschlaggebend ist die gegebene Marktsituation und die bereits jetzt vorliegenden Preiserhöhungsankündigungen am Rohstoff- und Transportsektor. Insbesondere die Klimaschutzbestrebungen der Regierungen zeigen bereits erste Wirkung am Markt.

Die Fa. Fahrner hat die Preiserhöhung nachvollziehbar mit Unteralgen vom Statistischem Bundesamt (Konjunkturindikatoren) u. aktuelle Betonpreise transparent begründet.

Seit 2006 arbeitet die Fa. Fahrner für die Marktgemeinde Altdorf. Nicht nur die Abwicklung der Baustellen, sondern auch die Mängelbehebung bei Gewährleistungen ist vorbildlich.

Ungeachtet dessen, ist die Verwaltung an den Forderungen des Kommunalen Prüfungsverbandes gebunden, daher ergibt sich folgender Beschlussvorschlag.    

Beschlussvorschlag

Gemäß Vorgabe des Kommunalen Prüfungsverbandes und dem LRA Landshut wird für das Jahr 2020 eine öffentliche Ausschreibung über die kommenden Wintermonate veranlasst. Ein qualifiziertes Ingenieurbüro wird mit der Ausschreibung beauftragt.

Beschluss 1

Gemäß Vorgabe des Kommunalen Prüfungsverbandes und dem LRA Landshut wird für das Jahr 2020 eine öffentliche Ausschreibung über die kommenden Wintermonate veranlasst. Ein qualifiziertes Ingenieurbüro wird mit der Ausschreibung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Beschluss 2

Der Jahresauftrag Regiearbeiten ist direkt an die Firma Fahrner zu vergeben, sofern diese eine Preiserhöhung von maximal 5 % akzeptiert. Sollte  die Firma Fahrner auf der Erhöhung von 7,5 % bestehen, erfolgt eine Ausschreibung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für die Fl.Nr. 1070/8 (Waldsteig)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 84. Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Stellungnahme der Bauamtsleitung wurde von Bürgermeister Maier wie folgt verlesen:
Auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 16.07.2019 wird Bezug genommen.
Für das Hanggrundstück am Waldsteig wurde ein Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und 2 Stellplätzen eingereicht. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist nicht nach § 35 BauGB privilegiert.
Daher wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Mit Schreiben vom 25.07.2019 wurde der Antrag zurückgenommen und ein Antrag auf Änderung der Bauleitplanung gestellt.
Der Bauwunsch auf diesem Grundstück verfügt bereits über eine lange Historie. Das Grundstück wurde im Jahr 2003 als Waldfläche für 3,02 €/m² erworben.
Bereits kurze Zeit später wurde versucht hier Baurecht zu erreichen. Die im Verfahren vom Landratsamt Landshut angehörten Fachstellen, u.a. das Landesamt für Denkmalpflege, das Sachgebiet Naturschutz sowie das Amt für Landwirtschaft und Forsten gaben dazu negative Stellungnahmen ab.
Das Landesamt für Denkmalpflege verweist auf die Reste der ehemaligen Burg von Altdorf auf dem Gipfelplateau des Oswaldbergs, die als Bodendenkmal geschützt sind. In deren Umgebung dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden ohne denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Diese wurde nicht in Aussicht gestellt.
Der Antrag auf Vorbescheid wurde 2008 vom damaligen Antragsteller zurückgenommen.
Gerade am Ortsrand sollte überlegt werden, ob eine weitere Bebauung mit den erheblichen Eingriffen in die natürlichen Gegebenheiten (hier Abgrabungen mit mehr als 6 Metern) wünschenswert ist. Es ist notwendig Stützwänden für Haus und Stellplätze zu errichten. In den Ortsrandslagen sollte ein Übergang von der Bebauung in die Natur stattfinden. Die geplante Bebauung stellt das Gegenteil dar.
Die bereits erfolgte Bebauung ist eine Fehlentwicklung, die nicht noch weiter vertieft werden sollte.
Außerdem ist die Bezugsfallwirkung für die Eugenbacher Straße zu befürchten. Auch da wird gewünscht im Hangbereich weitere Häuser nachzuverdichten. In beiden Fällen kann auf die Problematik der Schaffung von ausreichend Stellplätzen in der Hanglage verwiesen werden.
Fazit der Bauverwaltung: Es ist nachvollziehbar, dass versucht wird auf Grundstücken, die sich bereits im Eigentum befinden Baurecht zu erreichen. Allerdings sollte hinterfragt werden, ob dies unbeachtlich der Lage und den Gegebenheiten des Grundstücks geschehen soll. Nach Ansicht der Bauverwaltung wird der schonende Umgang mit der Natur nicht berücksichtigt, da mit den geschilderten Maßnahmen nur die großzügige Bebauung für ein Einfamilienhaus ermöglicht wird.
Auch wenn die anliegenden Nachbarn sich unter der Prämisse, dass es sich aber um das letzte Bauvorhaben handelt, zugestimmt haben, sollte bereits jetzt eine weitere Bebauung abgelehnt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antragsteller ist mitzuteilen, dass ein Bebauungsplanverfahren nicht durchgeführt wird.

Beschluss

Der Vorschlag der Bauverwaltung wird abgelehnt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

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4. Entscheidung über die Beschaffung von Schutzkleidung für die Feuerwehren des Marktes Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 84. Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

In den am 19.03.2019 im Marktgemeinderat vorgestellten Mittelanforderungen der Feuerwehren für das Haushaltsjahr 2019 waren u.a. Mittel i. H. v. 20.750,00 Euro für die Ersatzbeschaffung von 25 Jacken und 10 Hosen für die Atemschutzgeräteträger sowie 25 Feuerwehreinsatzhosen enthalten. Die Mittel wurden beschlussgemäß wie beantragt in den Haushaltsplan 2019 eingestellt.

Im Wege der Sammelbeschaffung soll diese Schutzausrüstung nun für die drei Feuerwehren des Marktes Altdorf beschafft werden. Hierzu wurde ein Angebot der Fa. Texport eingeholt, das sich auf 20.760,00 Euro (brutto) beläuft. Da eine einheitliche Einkleidung aller Feuerwehrdienstleistenden des Marktes Altdorf gewährleistet sein soll und das vorliegende Angebot direkt vom Hersteller der im Einsatz befindlichen Kleidung stammt, wurden keine weiteren Angebote eingeholt.

Der Hersteller weist in seinem Angebot darauf hin, dass die Lieferzeit derzeit ca. 14 Wochen beträgt und die Lieferung somit erst Ende des Jahres erfolgen wird. Falls die Rechnungstellung nicht mehr heuer erfolgt, sollten die im Haushalt 2019 für diese Beschaffung vorgesehenen Mittel als Haushaltsausgaberest in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden.

Beschlussvorschlag

Die im Sachvortrag genannte Schutzkleidung ist zum Angebotspreis von 20.760,00 Euro (brutto) bei der Fa. Texport zu beschaffen. Sofern die Rechnungstellung nicht mehr im Jahr 2019 erfolgt, sind die entsprechenden Haushaltsmittel als Haushaltsausgaberest ins Haushaltsjahr 2020 zu übertragen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Entscheidung über die Ersatzbeschaffung eines Sprungpolsters für die Freiwillige Feuerwehr Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 84. Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die FF Altdorf hat derzeit ein Sprungpolster SP16 des Fabrikats Vetter mit Baujahr 2004 im Einsatz. Aus der Bescheinigung über die Sicherheitsprüfung geht hervor, dass das Sprungpolster nach 15 Jahren ausgesondert werden muss, wodurch heuer eine Ersatzbeschaffung erforderlich wird.

Dazu wurden drei Angebote über Sprungpolster SP16 eingeholt:

Anbieter
Preis (inkl. USt.)
Fa. Krümpelmann GmbH, 84030 Ergolding
9.519,94 €
Fa. Gstöttl Brandschutz GmbH, 94081 Fürstenzell
9.310,56 €
Fa. Zanzerl Feuerschutz, 84051 Essenbach
8.863,12 €

Das wirtschaftlichste Angebot wurde demnach von der Fa. Zanzerl Feuerschutz, 84051 Essenbach, mit einem Angebotspreis von 8.863,12 Euro (brutto) abgegeben. Die Fa. Zanzerl gewährt zudem 2 % Skonto (177,26 Euro), bei dessen Ziehung die Anschaffungskosten dann 8.685,86 Euro betragen. Im Haushalt 2019 sind für diese Ersatzbeschaffungsmaßnahme Mittel in Höhe von 8.500,00 Euro veranschlagt.
Das von der Fa. Zanzerl angebotene Sprungpolster SP16 ist ebenfalls vom Hersteller Vetter und hat eine reguläre Lebensdauer von 15 Jahren.

Beschlussvorschlag

Das Sprungpolster ist bei der Fa. Zanzerl Feuerschutz, 84051 Essenbach, zum Angebotspreis von 8.863,12 Euro (brutto) zu beschaffen (Ersatzbeschaffung).

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt ).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 84. Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2019 ö 6
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7. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 84. Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2019 ö 7
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8. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 84. Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2019 ö 8
Datenstand vom 30.09.2019 09:31 Uhr