Datum: 01.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Bericht über die Villa Musica durch den musikalischen Leiter Andreas Csok
3 Entscheidung über eine Gebührenanpassung für den kommunalen Musikunterricht
4 Gemeinsame Veranstaltung der KLJB Altdorf und der Katholischen Jugendstelle Landshut im Bürgersaal; Entscheidung über den Erlass der Nutzungsgebühren
5 Entscheidung über die Zulassung eines Schafkopfturniers sowie einer privaten Veranstaltung auf dem Ziegeleigelände
6 Entscheidung über den Zuschussantrag des Christlichen Bildungswerks Landshut e.V. für Erwachsenenbildung
7 Entscheidung über Antrag des Nachbarschaftstreff DOM auf anteilige Förderung für das Jahr 2020
8 Informationen der Verwaltung
9 Anfragen der Ausschussmitglieder
10 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss 28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses 01.10.2019 ö 1
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2. Bericht über die Villa Musica durch den musikalischen Leiter Andreas Csok

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss 28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses 01.10.2019 ö Information 2

Sachverhalt

Der musikalische Leiter der Villa Musica, Herr Andreas Csok, gab einen aktuellen Sachstandsbericht ab. Die Powerpoint-Präsentation wird den Ausschussmitgliedern zugesandt.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss möge von dem Bericht Kenntnis nehmen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Entscheidung über eine Gebührenanpassung für den kommunalen Musikunterricht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss 28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses 01.10.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Gema erhebt bei Musikschulen eine Lizenzgebühr, die 1,50 € pro Schüler pro Monat beträgt. Bei durchschnittlich insgesamt 350 Schülern ergibt sich hierbei ein Gesamtbetrag in Höhe von ca. 6.300 € pro Jahr.
Nach Rücksprache von Herrn Csok bei der Musikschule in Essenbach werden diese Kosten auf die Schüler für das ganze Schuljahr umgelegt.
Umgerechnet würde das pro Semester eine Gebühr in Höhe von 9,50.- € ergeben.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss möge beschließen, die „Lizenzgebühr für die Gema“ je Schüler und Semester auf 9,50.-€ festzulegen. Die Lizenzgebühr ist erstmalig zum 01.11.2019 zu erheben.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Gemeinsame Veranstaltung der KLJB Altdorf und der Katholischen Jugendstelle Landshut im Bürgersaal; Entscheidung über den Erlass der Nutzungsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss 28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses 01.10.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Katholische Jugendstelle Landshut möchte zusammen mit der KLJB Altdorf im Bürgersaal am 25.01.2020 einen secondhand Faschingsmarkt veranstalten.
Für die Überlassung des Bürgersaales in der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr fallen Nutzungsgebühren in Höhe von 185.- € an. Bei einer Nutzung der Küche kommen noch 32.- € dazu (insgesamt 217.- €).
Mit Schreiben vom 13.08.2019, das von Frau Schenk verlesen wurde, beantragt die  katholische Jugendstelle Landshut einen Erlass der Nutzungsgebühren.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss möge beschließen, die Nutzungsgebühr die Veranstaltung am 25.01.2020 zu erlassen.

Beschluss

Dem Vorschlag  der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Entscheidung über die Zulassung eines Schafkopfturniers sowie einer privaten Veranstaltung auf dem Ziegeleigelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss 28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses 01.10.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Email vom 24.09.2019, die von Frau Schenk verlesen wurde, beantragte der Architekt Claus Hauer-Brauner die Anmietung des Ziegeleigeländes für ein Benefiz-Schafkopfturnier zugunsten des Kindergartens St. Josef am 10.11.2019.
Am Tag vor dem Schafkopfturnier ist ein privates Fest geplant.
Nachdem das Ziegeleigelände grundsätzlich nicht für private Veranstaltungen vergeben werden darf, ist hier eine Entscheidung des Gremiums erforderlich.
Zu beachten bei der Entscheidung ist, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird, falls der privaten Veranstaltung zugestimmt wird.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss möge beschließen, die Veranstaltung des Benefiz-Schafkopfturnieres zuzulassen. Der privaten Veranstaltung wird jedoch nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Entscheidung über den Zuschussantrag des Christlichen Bildungswerks Landshut e.V. für Erwachsenenbildung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss 28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses 01.10.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.07.2019 hat das Christliche Bildungswerk Landshut e.V. (CBW) auf der Basis der Ergebnisse des Jahres 2018 einen Zuschuss in Höhe von 2.887,40 Euro für die Familienbildung in der Marktgemeinde beantragt. Im Jahr 2018 bestanden fünf Eltern-Kind-Gruppen das ganze Jahr sowie eine sechste von September bis Dezember 2018.
Die Höhe des beantragten Zuschusses orientiert sich dabei an dem im Jahr 2018 entstandenen Defizit. Hierzu legt das CBW die nachfolgende Aufstellung über die Ausgaben und Einnahmen seines Bildungsbetriebs in der Marktgemeinde vor.

Ausgaben
(Honorare, Fahrtkosten, Sachkosten)
Einnahmen
(Teilnehmer-gebühren)
Defizit
Angerer Gabriele
(Gruppenbetrieb Altdorf)
1.306,20 €
1.284,00 €
22,20 €
Pichlmeier Sabine
(Gruppenbetrieb Altdorf)
2.585,10 €
2.700,00 €
-114,90 €
Lobinger Verena
(Gruppenbetrieb Altdorf)
1.628,30 €
1.592,00 €
36,30 €
Wimmer Nadine
(Gruppenbetrieb Eugenbach)
1.010,40 €
1.250,00 €
-239,60 €
Fortbildung, Supervision, Praxisbegleitung und Qualifikation der örtlichen Gruppenleiterinnen
3.150,00 €
0,00 €
3.150,00 €
Erwachsenenbildungsveranstaltungen Altdorf
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Erwachsenenbildungsveranstaltungen Eugenbach/Münchnerau
95,40 €
62,00 €
33.40 €
Gesamt
9.775,40 €
6.888,00 €
2887,40 €

Wie aus der Aufstellung ersichtlich ist, ist der Zuschussbedarf ausschließlich durch die Fortbildungskosten begründet. Nach Auffassung der Verwaltung ist es nicht Aufgabe des Marktes, die Fortbildungskosten des Personals des Christlichen Bildungswerkes zu tragen. Dieser Auffassung ist auch der Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss bei der Behandlung des Zuschussantrags 2016 in der Sitzung vom 28.06.2016 gefolgt. Der seinerzeit gefasste Beschluss lautet: „Das Christliche Bildungswerk Landshut e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €. Dem CBW Landshut e.V. ist schriftlich mitzuteilen, dass künftig kein Zuschuss zu den Fortbildungskosten gewährt wird.“
Beschlussgemäß wurde dem CBW mit Schreiben vom 06.07.2016 mitgeteilt, dass für das Jahr 2016 ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro gewährt wird, künftig jedoch keine Zuschüsse mehr gewährt werden, soweit das entstandene Defizit auf nicht gedeckten Fortbildungskosten besteht. Beschlussgemäß wurden auch in den Jahren 2017 und 2018 keine Zuschüsse gewährt, da die Defizite wiederum jeweils ausschließlich auf ungedeckten Fortbildungskosten beruhten.
Die Verwaltung schlägt vor, an der Beschlusslage von 2016 festzuhalten. Dem CBW wird demnach auch für das Jahr 2019 kein Zuschuss gewährt. Anträge in künftigen Jahren sollten auf dem Verwaltungswege abgelehnt werden, sofern die Defizite ausschließlich auf nicht gedeckten Fortbildungskosten beruhen.
Ergänzend ist anzumerken, dass die ohne Frage wichtige Tätigkeit des Bildungswerkes von der Marktgemeinde ohnehin durch die kostenlose Überlassung eines Raumes in der Otrembahalle gefördert wird.

Beschlussvorschlag

Dem Christlichen Bildungswerk Landshut e.V. ist schriftlich mitzuteilen, dass auch weiterhin kein Zuschuss zu den Fortbildungskosten gewährt wird.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Entscheidung über Antrag des Nachbarschaftstreff DOM auf anteilige Förderung für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss 28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses 01.10.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.08.2019 beantragte Frau Sidorova-Spilker im Namen des Vereins „DOM – deutsch-russisches Haus für Begegnung, Bildung und Kultur in Landshut e. V.“ die Übernahme eines Drittels der für 2020 kalkulierten Betriebskosten des Nachbarschaftstreffs DOM durch den Markt Altdorf. Dies würde einen Betrag von 15.514,00 Euro ausmachen.

Seit November 2013 werden die Betriebskosten des Nachbarschaftstreffs DOM von der Stadt Landshut, dem Landkreis Landshut und dem Markt Altdorf zu jeweils einem Drittel übernommen. Bereits am 11.07.2013 hatte der Landkreis Landshut einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach die Betriebskosten künftig in Form einer Festbetragsförderung bezuschusst werden. Auch die Stadt Landshut hat die Bezuschussung inzwischen gedeckelt.

Der Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss des Marktes Altdorf hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 beschlossen, den Zuschuss an den Nachbarschaftstreff DOM ab dem Jahr 2017 auf 14.000,00 Euro jährlich zu deckeln. An dieser Beschlusslage wurde für das Jahr 2019 festgehalten (HVA-Beschluss vom 09.10.2018) und sollte auch weiterhin festgehalten werden.

Beschlussvorschlag

Dem Nachbarschaftstreff DOM wird für das Jahr 2020 ein Zuschuss in Höhe von 14.000,00 Euro gewährt, der in zwei Raten zu je 7.000,00 Euro ausbezahlt wird. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass vor Auszahlung der ersten Rate ein detaillierter Verwendungsnachweis für den für das Jahr 2018 gewährten Zuschuss vorgelegt wird. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2020 einzuplanen. An der Deckelung des jährlichen Zuschusses auf maximal 14.000,00 Euro wird festgehalten.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugesti mmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss 28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses 01.10.2019 ö 8
zum Seitenanfang

9. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss 28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses 01.10.2019 ö 9
zum Seitenanfang

10. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss 28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses 01.10.2019 ö 10
Datenstand vom 06.10.2019 18:34 Uhr