Datum: 05.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Vorstellung des Landschaftspflegeverbandes Landshut e.V.; Entscheidung über einen Beitritt zum Landschaftspflegeverband
3 Bauleitplanung "Querstraße"; Vorstellung des Entwurfs durch die Planer und Auslegungsbeschluss
4 Antrag der Eugenbacher Marktgemeinderäte zur Planung und Errichtung eines Friedwalds oder Naturfriedhofs auf der Fl. Nr. 1474 (neben dem Friedhof)
5 Entscheidung über den Antrag auf eine eigene Zufahrt zu den Grundstücken Opalstr. 46 und 48
6 Beschlussfassung über den Kindergartenbedarfsplan für die Jahre 2019/2020
7 Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Kinderkrippen im Markt Altdorf
8 Informationen der Verwaltung
9 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
10 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 86. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2019 ö 1
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2. Vorstellung des Landschaftspflegeverbandes Landshut e.V.; Entscheidung über einen Beitritt zum Landschaftspflegeverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 86. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Bürgermeister Maier die Herren Lerner und Naneder vom Landschaftspflegeverband Landshut e.V., die die Leistungen des Verbandes anhand einer Powerpoint-Präsentation ausführlich darstellten.
Die Präsentation wird Mitgliedern des Marktgemeinderates in elektronischer Form zugestellt.
Im Anschluss an ihre Ausführungen standen die beiden Herren zu Fragen aus dem Gremium Rede und Antwort.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, dem Landschaftspflegeverband Landshut e.V. ab dem 01.01.2020 beizutreten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat möge beschließen, dem Landschaftspflegeverband Landshut e.V. beizutreten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung "Querstraße"; Vorstellung des Entwurfs durch die Planer und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 86. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Maier Frau Marion Linke vom Planungsbüro Linke und Kerling.
Auf die Sitzung vom 09.01.2018 wird Bezug genommen. Hier wurde beschlossen nach Absprache mit den angrenzenden Nachbarn einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten, um auf dem Grundstück die Grundlagen für Geschoßwohnungsbau zu schaffen.
Frau Linke erläuterte die Planung, die im Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden soll.
Im Bestand bleibt das Gebäude Querstraße 15b.
Die Erschließung der geplanten Anlage funktioniert über eine gemeinsame (private) Zufahrtsstraße von der Querstraße die im Süden durch einen Wendekreis mit 21 m Durchmesser abschließt. Der nördliche Bereich wird durch eine bereits erfolgte grundbuchrechtliche Sicherung eines Geh- und Fahrtrechts über diese Zufahrt erschlossen.
Die Baukörper in Norden sollen drei Vollgeschoße mit einer Wandhöhe von 9 Metern und einem flachgeneigten Satteldach erhalten. Die zugehörige Tiefgarage erhält eine eigene Zufahrt von der Querstraße. In den Gebäuden sind 15 Wohneinheiten geplant.
Die südlichen Baukörper sollen mit Flachdach ausgeführt werden und wechselweise zwei oder drei Vollgeschoße erhalten. Die Wandhöhen werden mit 7,5 m bzw. 9,5 m angegeben. In den 5 neu zu errichtenden Gebäuden sind insgesamt 32 Wohneinheiten angedacht. Im Bestandshaus befinden sich 2 Wohneinheiten.
Auch die südlichen Gebäude erhalten eine Tiefgarage. Oberirdisch werden für die insgesamt 49 Wohneinheiten (47 neu und 2 Bestand) 29 Stellplätze nachgewiesen.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Für die Niederschlagsentwässerung muss ein Rückhaltungskonzept erarbeitet und vorgelegt werden, das der örtlichen Bodenbeschaffenheit angepasst ist.
In der Sitzung wurde andiskutiert ob die Satteldächer nicht mit einer ortstypischeren, größeren Dachneigung geplant werden sollen. Dies wurde aber verworfen, da diese Vorgaben die Forderung nach Dachgauben nach sich ziehen würden. Dachgauben sind in diesem Bereich so gut wie nicht vorhanden
Im Städtebaulichen Vertrag soll festgehalten werden, dass auch Wohnungsgrößen nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus vorgesehen werden.

Beschlussvorschlag

Die Unterlagen können in der vorgestellten Form im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgelegt werden.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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4. Antrag der Eugenbacher Marktgemeinderäte zur Planung und Errichtung eines Friedwalds oder Naturfriedhofs auf der Fl. Nr. 1474 (neben dem Friedhof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 86. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.09.2019 stellten die Gemeinderäte Renate Zitzelsberger, Georg Nirschl und Georg Finsterhölzl, einen Antrag auf Planung und Errichtung eines sogenannten „Friedwalds“ bzw. eines „Naturfriedhofs“ für die Möglichkeit einer würdevollen und alternativen Urnenbestattung im Bereich des noch ungenutzten Friedhofgeländes in Eugenbach (Flur-Nr. 1474)

Von Seiten der Friedhofsverwaltung kann ebenfalls bestätigt werden, dass immer wieder nach der Alternative „Baumbestattung“ angefragt wird.

Die Möglichkeit dies auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 1474 zu verwirklichen, wurde durch die Verwaltung eingehend geprüft.
Hierbei stieß die Friedhofsverwaltung auf folgende Probleme:

  1. Da sich dieses Grundstück außerhalb des Friedhofs an einem Hang befindet, muss dieses erst in den Friedhof eingebunden und erschlossen werden. Hierbei entstehen für den Markt Kosten in erheblicher Höhe.
  2. Damit ein offener Waldfriedhof wie in Unterlenghart errichtet werden kann, ist hierfür ein umfangreiches und langwieriges Genehmigungsverfahren durchzuführen. Unter anderem müssen Gutachten für die Naturschutzbehörden erstellt werden, in wie weit Bio-Urnen und die darin enthaltene Asche das Wurzelwerk von Bäumen und das Grundwasser beeinträchtigen.
  3. Bei der Besichtigung des Grundstücks musste festgestellt werden, dass es sich hier um eine Wiese handelt, auf der sich lediglich ein Baum befindet. Die Bäume die auf dem Luftbild ersichtlich sind, stehen auf den Nachbargrundstücken und ragen nur mit den Ästen in die Flur-Nr. 1474. Um hier eine Baumbestattung zu ermöglichen, müssten erst Bäume gepflanzt werden. Bei der Besichtigung waren auch Herr Gemeinderat Georg Nirschl und Herr 1.BGM Maier anwesend.

Da eine Baumbestattung auf diesem Grundstück nur schwer zu verwirklichen ist, hat sich die Friedhofsverwaltung nach einer anderen Lösung umgesehen.

Im hinteren Teil von Feld II des Eugenbacher Friedhofs befindet sich eine große Freifläche, die auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nicht für konventionelle Gräber benötigt wird. Diese bietet sich diese für eine solche Nutzung mit folgenden Vorteilen an:

  1. Es entstehen keine Kosten für eine Erschließung.
  2. Es ist kein Genehmigungsverfahren erforderlich.
  3. Es sind bereits einzelne größere Bäume in diesem Bereich vorhanden, die bereits jetzt für eine Baumbestattung genutzt werden können.
  4. Man kann mit jungen und dadurch günstigen Bäumen nachpflanzen und diesem Bereich damit auf lange Sicht einen „Wald-Charakter“ verleihen. Die Pflanzung kann von Herrn Kletter mit heimischen Gehölz ausgearbeitet werden.
  5. Damit der Natur-Faktor in diesem Bereich verstärkt wird, kann zwischen den jungen Bäumen eine Blumenwiese angesät werden.

Die Umsetzung der Baumbestattung könnte sich in diesem Bereich wie folgt darstellen:
  • Damit die Natürlichkeit gewahrt und die Umwelt entlastet wird, werden nur Biournen für die Beisetzung unter Bäumen zugelassen.
  • Die Plätze vor den Bäumen werden der Reihe nach vergeben. Ein Vorkauf oder eine Reservierung ist nicht möglich
  • Grabmäler werden vor den Bäumen nicht errichtet. Es werden lediglich Plaketten mit Namen, Geburtsdatum und Sterbedatum der Verstorbenen an den Bäumen angebracht.
  • Die Niederlegung von Grabschmuck ist nur während der Beisetzung gestattet. 14 Tage nach der Beisetzung muss dieser wieder entfernt werden.

Mit einer Änderung der Friedhofssatzung kann dies zeitnah umgesetzt werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, dass am vorgeschlagenen Standort (Friedhof Eugenbach, Feld II, hinterer Bereich) die Baumbestattung umgesetzt werden soll.
Herr Kletter soll ein Konzept für die Nachpflanzung junger Bäume erstellen und umsetzen.
Die Friedhofsverwaltung wird angewiesen die Änderung der Friedhofssatzung vorzubereiten.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Entscheidung über den Antrag auf eine eigene Zufahrt zu den Grundstücken Opalstr. 46 und 48

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 86. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.09.2019 stellen die Firmen H + V Versorgungstechnik GmbH und Kfz Handel Astner eine Zufahrt von Seiten der Kreisstraße LA 52 zu Ihren Grundstücken Opalstraße 46 und 48. Diese Anfrage wurde von der Verwaltung bereits mehrfach abgelehnt.
Hintergrund dieses Antrags ist die nach Ihren Angaben schlechte verkehrliche Anbindung über eine 3,50 Meter breite Zufahrtsstraße aus dem Kreisverkehr, die auch durch parkende Fahrzeuge erschwert wird.
Stellungnahme der Verwaltung.
Während der Bauleitplanung war es u.a. eine Forderung des Landkreises, dass die Zufahrt auf die Kreisstraße LA 52 gebündelt über eine Erschließungsstraße erfolgen soll und nicht für jedes Grundstück eine eigene Ausfahrt errichtet werden kann.
Die Erschließung erfolgte durch die Firma Isarkies. Die Straße mit Wendekreis wurde nach der Errichtung an den Markt Altdorf übergeben und öffentlich gewidmet. Die Zufahrtsstraße zu den Grundstücken Opalstraße 46 und 48 wurde anteilig mit den Grundstücken erworben. Es handelt sich um private Zufahrtsstraßen. Dies war den Antragstellern zum Zeitpunkt des Kaufs bekannt.
Mittlerweile hat nach Aussage von Herrn Astner der Landkreis keine Einwände gegen die Schaffung einer weiteren Zufahrt.
Nach Ansicht der Verwaltung würde hier aber wieder ein Präzedenzfall geschaffen, da auch für das Grundstück 58 a und 56 zusätzliche Zufahrten verweigert wurden.
Wie bekannt ist, gefährdet jede Zufahrt die Radfahrer entlang der Opalstraße. Hier haben sich leider bereits mehrere Unfälle ereignet.
Daher wurde die Art der Zufahrt in diesem Fall sogar als textliche Festsetzung im Bebauungsplan festgelegt, der im November 2014 Rechtskraft erlangte.
Eine Änderung würde wieder ein Bauleitplanverfahren mit Deckblatt notwendig machen.
Fazit: Da die Grundstücke über eine eigene Zufahrt erschlossen sind, sollte dem Antrag nicht zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Schaffung einer eigenen Zufahrt zu den Grundstücken 46 und 48 wird abgelehnt.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

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6. Beschlussfassung über den Kindergartenbedarfsplan für die Jahre 2019/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 86. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Grundlagen für die Bedarfsplanung
Auszüge aus dem Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege
(Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG)
Art. 5
Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots
(1) Die Gemeinden sollen im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gewährleisten, dass die nach der Bedarfsfeststellung (Art. 7) notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege rechtzeitig zur Verfügung stehen.
(2) Soweit Plätze in einer Kindertageseinrichtung notwendig sind, um den Bedarf aus mehreren Gemeinden zu decken, sollen die betreffenden Gemeinden diese Aufgabe im Weg kommunaler Zusammenarbeit erfüllen.
(3) Die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bleiben unberührt.
Art. 7
Örtliche Bedarfsplanung
1Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen. 2Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. 3 Die Bedarfsplanung nach § 80 SGB VIII bleibt unberührt. 4 Die Gemeinden haben die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren


Die Bedarfsplanung besteht aus mehreren Schritten:

1. Bestandsfeststellung: Welche Plätze in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) sind in der Gemeinde gelegen? Da die AWO-Mittags-betreuung und die Offene Ganztagsbetreuung keine Kindertageseinrichtungen im Sinne des BayKiBiG darstellen, wurden diese nicht berücksichtigt.

2. Bedürfniserhebung mit Geburtenzahlen und evtl. Elternfragebögen

3. Bedarfsfeststellung: Welche Plätze braucht man, um den Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder gerecht zu werden?

4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze: Wenn man Bestand und Bedarf vergleicht: Welche vorhandenen Plätze sind bedarfsnotwendig, welche fehlen?
1. Bestandsfeststellung

Kinderkrippen



Anschrift:

AWO Kinderkrippe Schatzkiste
Böhmerwaldstr. 31, 84032 Altdorf

Telefonnummer:
0871-9663133
E-Mail:
Träger:
AWO Landshut, Ludmillastr. 15A, 84034 Landshut
Plätze gem. Betriebserlaubnis:
25 für Kleinkinder im Alter von 1-3 Jahren
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr
Buchungszeiten:
Die Kernzeit ist täglich von 08:00 – 12:00 Uhr. Eine Betreuung an mindestens vier Tagen sowie die Mindestbuchungszeit von 20 Wochenstunden sind Voraussetzung, damit sich das Kind wohlfühlen und integrieren kann.





Anschrift:

Kinderkrippe Apfelbäumchen
Angerweg 2, 84032 Altdorf

Telefonnummer:
0871-40470420
E-Mail:
Träger:
Diakonie Landshut, Gabelsberger Str. 46, 84034 Landshut
Plätze gem. Betriebserlaubnis:
56 für Kleinkinder im Alter von 1-3 Jahren
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 7:00 – 17:00 Uhr

Buchungszeiten:
Die Kernzeit ist zwischen 8:30 und 12:30 Uhr. Die Mindestbuchungszeit beträgt 20 Stunden bei mindestens 4 Tagen.





Anschrift:

Kinderkrippe Kunterbunt
Thüringer Str. 4, 84032 Altdorf

Telefonnummer:
0871-9534611
E-Mail:
Träger:
AWO Landshut, Ludmillastr. 15A, 84034 Landshut
Plätze gem.
Betriebserlaubnis:
16
für Kleinkinder im Alter von 1-3 Jahren

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 7:15 – 17:00 Uhr

Buchungszeiten:
Innerhalb der Öffnungszeiten können verschiedene Buchungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.


Insgesamt verfügt der Markt Altdorf über 97 Krippenplätze.




Kindergärten



Anschrift:

Kindergarten St. Josef Altdorf
Jahnstr. 15, 84032 Altdorf

Telefonnummer:
0871-32161
E-Mail:
st-josef.altdorf@kita.bistum-regensburg.de
Träger:
Kath. Pfarrkirchenstiftung Altdorf, Dekan-Wagner-Straße 6,
84032 Altdorf

Plätze gem.
Betriebserlaubnis:
125
Kinder im Alter von 3 Jahren bis zu Beginn der Schulpflicht

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 7:00 – 16:30 Uhr

Buchungszeiten:
Innerhalb der Öffnungszeit können verschiedene Buchungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.






Anschrift:

Kindergarten St. Georg Eugenbach 
Espenstr. 2, 84032 Altdorf

Telefonnummer:
0871-31133
E-Mail:
kiga-st.georg-eugenbach@t-online.de
Träger:
Kath. Kirchenstiftung Eugenbach, An der Press 5,
84032 Altdorf

Plätze gem.
Betriebserlaubnis:

80
Kinder im Alter von 3 Jahren bis zu Beginn der Schulpflicht
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 7:00 – 15.00 Uhr

Buchungszeiten:
Die pädagogische Kernzeit ist täglich von 08:15 bis 12:15 Uhr. Die Buchungszeiten liegen bei 5, 6,7 oder 8 Stunden.





Anschrift:

Kindergarten St. Michael Pfettrach
Unterglaimer Str. 3, 84032 Altdorf

Telefonnummer:
08704-8427
E-Mail:
st.michael-pfettrach@kita.bistum-regensburg.de
Träger:
Kath. Kirchenstiftung Pfettrach, Pfeffenhausener Straße 25, 84032 Altdorf

Plätze gem.
Betriebserlaubnis:
75 + 22 (ab 01.09.19 - Waldprojekt)
Kinder im Alter von 3 Jahren bis zu Beginn der Schulpflicht (bei Integrativkindern werden je Kind drei Plätze gerechnet)

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 7:00 – 16.00 Uhr

Buchungszeiten:
Innerhalb der Öffnungszeiten können verschiedene
Buchungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.




Anschrift:

Kindergarten Kunterbunt
Thüringer Str. 4, 84032 Altdorf

Telefonnummer:
0871-9534611
E-Mail:
kinderhauskunterbunt@awo-landshut.de
Träger:
AWO Landshut, Ludmillastr. 15A, 84032 Altdorf
Plätze gem.
Betriebserlaubnis:

50
Kinder im Alter von 3 Jahren bis zu Beginn der Schulpflicht
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 7:15 – 17.00 Uhr

Buchungszeiten:
Innerhalb der Öffnungszeiten können verschiedene
Buchungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.



Insgesamt verfügt der Markt Altdorf über 352 Kindergartenplätze



Schülerhort




Anschrift:

AWO Hort Sonnenschein
Dekan-Wagner-Str. 15, 84032 Altdorf

Telefonnummer:
0871-9663583
E-Mail:
hort.sonnenschein@awo-landshut.de
Träger:
AWO Landshut, Ludmillastr. 15A, 84032 Altdorf
Plätze gem.
Betriebserlaubnis:
80 (30 davon nur befristet genehmigt)
Schulkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr und
Freitag 11:00 bis 16:30 Uhr
In den Ferien 07:30 bis 17:00 Uhr

Buchungszeiten:
Die tägliche Mindestbuchungszeit umfasst 3-4 Stunden



Mittagsbetreuung für Schüler*innen




Anschrift:

AWO Mittagsbetreuung
Dekan-Wagner-Str. 15, 84032 Altdorf

Telefonnummer:
0151-58855510
E-Mail:
mittagsbetreuung.gs.altdorf@web.de
Träger:
AWO Landshut, Ludmillastr. 15A, 84032 Altdorf
Plätze gem.
Betriebserlaubnis:
100 (5 Gruppen je 20 Kinder)
Schulkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren

Öffnungszeiten:
Kurze Gruppen 11.15 Uhr bis 14.00 Uhr
Lange Gruppen 11.15 Uhr bis 15.30 Uhr
In den Ferien geschlossen



Insgesamt verfügt der Markt Altdorf über 180 Nachmittags-Betreuungsplätze für Grundschüler.



Offene Ganztagsschule




Anschrift:

Offene Ganztagsschule Altdorf
Dekan-Wagner-Str. 17, 84032 Altdorf

Telefonnummer:
0871-966325-14
E-Mail:
ogs@msaltdorf.de
Träger:
AWO Landshut, Ludmillastr. 15A, 84032 Altdorf
Plätze:
Angebot für Schüler der Jahrgangsstufen 5 - 9
17 Schüler*innen

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
In den Ferien geschlossen




2. Bedürfniserhebung

Gemeldete Kinder mit Haupt- und Nebenwohnsitz nach Geburtenjahr
Es handelt sich nicht nur die reinen Geburtenzahlen der jeweiligen Jahrgänge, sondern um alle Kinder, die im Markt Altdorf mit Erst- und Zweitwohnsitz gemeldet sind und in diesen Zeiträumen gemeldet wurden, damit Zuzüge, etc. auch Beachtung finden.

01.01.-31.12.2018                                87
01.01.-31.12.2017                                102
01.01.-31.12.2016                                117
01.01.-31.12.2015                                100
01.01.-31.12.2014                                102
01.01.-31.12.2013                                109
01.01.-31.12.2012                                109
01.01.-31.12.2010                                101
01.01.-31.12.2008                                110


Hauptwohnsitz-Kinder (Stichtag 19.09.19)
Sortierung nach Alter bzw. Geburtsdatum je Schuljahr (01.09.-31.08.)

Geburtszeitraum
Alter
Anzahl
Kinder
1.9.18-31.8.19
1
93
1.9.17-31.8.18
2
101
1.9.16-31.8.17
3
94
1.9.15-31.8.16
4
110
1.9.14-31.8.15
5
109
1.9.13-31.8.14
6
93
1.9.12-31.8.13
7
95
1.9.11-31.8.12
8
97
1.9.10-31.8.11
9
106
1.9.09-31.8.10
10
113
1.9.08-31.8.09
11
101
1.9.07-31.8.08
12
106
1.9.06-31.8.07
13
110
1.9.05-31.8.06
14
101

Erhöhte Kinderzahlen wegen eines vermehrten Zuzugs, der durch die Ausweisung von Baugebieten oder Familiennachzug entstehen könnte, sind nicht zu erwarten.


Umfrage des Kreisjugendamtes

Die gesamten Ergebnisse (Rückläufer leider nur 30-50% der ausgegebenen Fragebögen) der vom Kreisjugendamt organisierten landkreisweiten Elternbefragung im Frühjahr 2019 finden Sie im Anhang.
Es wurde unterschiedliche Bögen ausgegeben bei der Befragung der Eltern von
  • unter 3-jährigen Kindern
  • von Kindergartenkindern
  • von (Vor-)Schulkindern


Hier ein kleiner Auszug der Auswertungen bezüglich der tatsächlichen und gewünschten Betreuungszeiten:

Unter 3-jährige Kinder in Altdorf (Rückläufer der Fragebögen 47,2 %)

76,6% davon werden ausschließlich im familiären Umfeld betreut.
23,4 % werden institutionell betreut, davon 81,8 % in einer Kinderkrippe in Altdorf und 18,2% in einer Krippe außerhalb des Wohnortgemeinde.

Betreuungsumfang, der derzeit für die Kinder wahrgenommen wird:
1-2 Stunden täglich:
0 %
2-3 Stunden täglich:
0 %
3-4 Stunden täglich:
0 %
4-5 Stunden täglich:
4,5 %
5-6 Stunden täglich:
27,3 %
6-7 Stunden täglich:
18,2 %
7-8 Stunden täglich:
31,8 %
8-9 Stunden täglich:
9,1 %

Betreuungszeiten, die vor dem 3. Geburtstag des Kindes benötigt werden:


2-3 Stunden täglich:
0 %
3-4 Stunden täglich:
3,2 %
4-5 Stunden täglich:
22,2 %
5-6 Stunden täglich:
14,3 %
6-7 Stunden täglich:
23,8 %
7-8 Stunden täglich:
15,9 %
8-9 Stunden täglich:
7,9 %
mehr als 9 Stunden:
12,7 %




3-6-jährige Kindergartenkinder in Altdorf (Rückläufer der Fragebögen 39,7 %)

54,7% werden in Kindergärten betreut.
21,1 % werden in Kinderkrippen betreut.
25,2 % werden nicht institutionell betreut.

Betreuungsumfang, der derzeit für die Kinder wahrgenommen wird:
1-2 Stunden täglich:
0 %
2-3 Stunden täglich:
0 %
3-4 Stunden täglich:
3,0 %
4-5 Stunden täglich:
29,3 %
5-6 Stunden täglich:
16,2 %
6-7 Stunden täglich:
25,3 %
7-8 Stunden täglich:
13,1 %
8-9 Stunden täglich:
9,1 %
9 Stunden und mehr
4,0 %



Betreuungsplatz, der für die Kinder benötigt wird:
1-2 Stunden täglich:
0 %
2-3 Stunden täglich:
7,0 %
3-4 Stunden täglich:
22,5 %
4-5 Stunden täglich:
17,8 %
5-6 Stunden täglich:
17,8 %
6-7 Stunden täglich:
16,3 %
7-8 Stunden täglich:
12,4 %
8-9 Stunden täglich:
6,2 %
9 Stunden und mehr
0 %




(Vor-)Schulkinder in Altdorf (Rückläufer der Fragebögen 29,6 %)
davon 1,0 % Vorschulkind und 99,0% Grundschulkinder:
38,0 % in der ersten Klasse
20,0% in der zweiten Klasse
28,0 % in der dritten Klasse
14,0 % in der vierten Klasse

Betreut werden
51,0 % ausschließlich im familiären Umfeld.
1,0 % im Kindergarten
20,6 % in einem Hort
17,6 % in einer schulischen Mittagsbetreuung bis ca. 13 Uhr

Derzeitig tägl. Betreuungsumfang bei
schulische Betreuungsform / Hort Betreuungsumfang
2-3 Stunden täglich:
21,7 %
3-4 Stunden täglich:
19,6 %
4-5 Stunden täglich:
15,2 %
5-6 Stunden täglich:
21,7 %

Für das Schuljahr 2019/20 sollen 53,3 % der Kinder außerfamiliär betreut werden.

Gewünschter Betreuungsumfang
1-2 Stunden täglich:
22,4 %
2-3 Stunden täglich:
20,4 %
3-4 Stunden täglich:
18,4 %
4-5 Stunden täglich:
18,4 %
5-6 Stunden täglich:
20,4 %



3. Bedarfsfeststellung

Übersicht über belegte Plätze in ortsansässigen Kindertageseinrichtungen der vergangenen und des laufenden Betreuungsjahrs lt. Rückmeldung der Kita-Leitungen (mit vereinzelten Bemerkungen der KiTa-Leiterinnen unter „Sonstiges“):

Kinderkrippen
Betreuungsjahr 2017/2018
Betreuungsjahr 2018/2019

Betreuungsjahr 2019/2020




Plätze laut BE
Belegte
Plätze
Freie
Plätze
I-Kinder
Warte-liste
Sonstiges

Kinderkrippe
Schatzkiste
Böhmerwaldstr. 31a
84032 Altdorf
25 (24+1 Notplatz)
23
1
0
0
Zahlen durch Wegzüge sehr schwankend
Kinderkrippe
Apfelbäumchen
Angerweg 2
84032 Altdorf
56
56
0
0
Kinder aus LA

Kinderkrippe Kunterbunt
Thüringerstr. 4
84032 Altdorf
16
15
1
0
0

Kinderkrippe
Schatzkiste
Böhmerwaldstr. 31a
84032 Altdorf
25 (24 + 1 Notplatz)
14 + 5 Eingewönungs-kinder
5 - 6
0
1
Benötigen dringend Kinder im Alter unter 2 Jahren
Kinderkrippe
Apfelbäumchen
Angerweg 2
84032 Altdorf
56
55
1
0
Kinder aus LA

Kinderkrippe Kunterbunt
Thüringerstr. 4
84032 Altdorf
16
12
4
0
0

Kinderkrippe
Schatzkiste
Böhmerwaldstr. 31a
84032 Altdorf
25 (24 + 1 Notplatz)
24
1 Notplatz
0
6 Kinder aus Altodrf
2 Plätze von nicht-Altdorfer-Kindern belegt
Kinderkrippe
Apfelbäumchen
Angerweg 2
84032 Altdorf
56
56
0
0
1 aus Altdorf, 10 aus LA
4 Plätze von nicht-Altdorfer-Kindern belegt
Kinderkrippe Kunterbunt
Thüringerstr. 4
84032 Altdorf
16
11
5
0
0



Kindergärten
Betreuungsjahr 2017/2018
Betreuungsjahr 2018/2019

Betreuungsjahr 2019/2020




Plätze laut BE
Belegte
Plätze
Freie
Plätze
I-Kinder
Warte-liste
Sonstiges

Kindergarten St. Josef
Jahnstr. 15
84032 Altdorf
125
122
3
0
0

Kindergarten Kunterbunt
Thüringerstr. 4
84032 Altdorf
50
50
0
0
0

Kindergarten
St. Michael
Unterglaimer Str. 3 Pfettrach
84032 Altdorf
75
Sep=59
Dez=62
16
13
7
7
nur jüngere Kinder u3

Kindergarten St. Georg
Espenstr. 2 Eugenbach
84032 Altdorf
80
70
(10)
0
0
Für 80 Kinder wären keine personellen Voraussetzungen vorhanden
Kindergarten St. Josef
Jahnstr. 15
84032 Altdorf
125
120
5
0
0

Kindergarten Kunterbunt
Thüringerstr. 4
84032 Altdorf
50
44
0
3
0

Kindergarten
St. Michael
Unterglaimer Str. 3 Pfettrach
84032 Altdorf
75
Sept=60
Dez=63
15
12
4
4+?
nur jüngere u3
In den beiden Integrativgruppen wurden nur 16 Kinder max aufgenommen. Oder entsprechend der Anzahl von tatsächlichen I-Kindern, das je 3 Plätze belegt.
Kindergarten St. Georg
Espenstr. 2 Eugenbach
84032 Altdorf
80
60
?
0
0
Für 80 Kinder wären keine personellen Voraus-setzungen vorhanden
Kindergarten St. Josef
Jahnstr. 15
84032 Altdorf
125
113
ab Jan: 118
0 Personal fehlt!
0
0
Evtl. 1 Wegzug nach LA geplant
Kindergarten Kunterbunt
Thüringerstr. 4
84032 Altdorf
50
50
0
0
0
5
Kindergarten
St. Michael
Unterglaimer Str. 3 Pfettrach
84032 Altdorf
97
(=75 + 22 f. Wald)
88
(9)
Personalsituation!
7
U3-Kinder + 2 aus Altdorf
7 Plätze von Nicht-Altdorfern belegt
Der aktuelle Personalschlüssel von Sept 19 ermöglicht keine weiter Aufnahme
Kindergarten St. Georg
Espenstr. 2
Eugenbach
84032 Altdorf
80
76
4
0
0



Kinderhort
Betreuungsjahr 2017/2018
Betreuungsjahr 2018/2019

Betreuungsjahr 2019/2020




Plätze laut BE
Belegte
Plätze
Freie
Plätze
I-Kinder
Warte-liste
Sonstiges

Hort Sonnenschein
Dekan-Wagner-Str. 15, 84032 Altdorf
80
(befristet)
74
4
1
0

Hort Sonnenschein
Dekan-Wagner-Str. 15, 84032 Altdorf
80
(befristet)
80
0
0
2

Hort Sonnenschein
Dekan-Wagner-Str. 15, 84032 Altdorf
80
(befristet)
80
0
0
22
1 nicht-Altdorfer


AWO Mittagsbetreuung
Betreuungsjahr 2019/2020
Warteliste
Anmeldungen in kurzen Gruppen
Im Sep. 44 - ab 01.Oktober.: 48 Kinder
0
Anmeldungen in langen Gruppen
34
1
Reservierungen für kommendes Schuljahr:

3 Kinder für 2020/21


Offene Ganztagsbetreuung
Betreuungsjahr 2019/2020
Warteliste
Anmeldungen
17
2





4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit und weitere Planung

2019

Krippen
Obgleich die derzeitige Empfehlung einer ca. 60 %igen Deckung im Krippenbereich für Altdorf als stadtnahe Kommune bei Weitem nicht erreicht wird (sondern nur ca. 30%), gibt es noch einige freie Krippenplätze in Altdorf.

Es sind 6 Krippenkinder in Krippen des Marktes Altdorf gemeldet, die jedoch nicht im Marktgebiet wohnen.


Kindergarten
Beim Waldprojekt des Kindergartens St. Michael in Pfettrach wurde eine Erweiterung der Betriebserlaubnis um 22 Plätze ab dem 01.09.2019 erteilt. Dies sind Plätze, die zusätzlich zu den 75 Plätzen im Kindergarten dem Waldprojekt zur Verfügung stehen.

Die empfohlene Deckungsquote im Kindergartenbereich von 100% kann theoretisch mit 352 angebotenen Plätzen auf die im Gemeindebereich gemeldeten 370 Kinder (Jahrgänge 2015,2016,2017 + ½ 2014) nicht gewährleistet werden.
Es sind noch freie Kindergartenplätze vorhanden, die jedoch aufgrund der jeweiligen Personalsituation nicht besetzt werden können. Die Kindergärten finden kein geeignetes Personal zur Betreuung der Kinder. Auf öffentliche Stellenausschreibungen erhalten sie keine passenden oder gar keine Bewerbungen.

Gastkinder:

Es sind heuer 7-8 Kindergartenkinder in Kitas des Marktes Altdorf gemeldet, die jedoch nicht im Marktgebiet wohnen.

Im Jahr 2018 wurden jedoch 36 Altdorfer Kinder als Gastkinder in Kindergärten außerhalb des Marktes Altdorf betreut, siehe nachfolgende Aufstellung:

Einrichtung
Anzahl Kinder
Caritaskindergarten Berg
1
Montessori-Kinderhaus
2
Waldkindergarten Landshut e.V.
2
Städt. Kindergarten und Krippe/Hort Kastanienburg
5
Kindergarten Brauneckweg
1
Caritaskindergarten St. Peter und Paul
1
Kindertagesstätte Regenbogenland
4
Kinderinsel in Auloh
1
Kindergarten Sterntaler
2
CampusNest Hochschulkita
1
Kindergarten Arche Noah
2
BRK Kinderhaus am Moniberg
3
Mainburger Waldkindergarten
1
Kindergarten St. Hedwig
2
Kindergarten St. Marien
2
Kindergarten St. Theobald
1
Kindergarten Weihmichl
2
Kath. Kindergarten Hl. Theresia vom Kinde Jesu
2
Kita Regenbogen an der Schulstr. - Kindergarten
1
Summe
36

Die Zahlen für 2019 können erst mit der Endabrechnung zum Jahresende genau festgestellt werden.

Laut Kreisjugendamt sind die Bedürfnisse der Eltern nach Öffnungszeiten der Kindergärten bis 17.00 Uhr vorhanden, da sich dort immer wieder Eltern melden, die einen Platz mit dieser Betreuungszeit benötigen. Die Marktgemeinde erhielt für das Kindergartenjahr 2019/20 im Juli 2019 eine solche Anfrage, bei der das Kind in Altdorf leider zu diesen Bedingungen nicht mehr untergebracht werden konnte. (Es wurde ein Platz in der Nachbargemeinde Furth gefunden, der dann jedoch von der Mutter nicht gebucht werden wollte.)


Tagespflege
Derzeit ist im Gemeindegebiet Altdorf keine Tagespflegeperson tätig. Es stehen also auch keine Plätze in der Tagespflege zur Verfügung. Aktuell (Mai 2019) werden zwei Kinder mit Wohnort Altdorf in anderen Gemeinden in Tagespflege betreut.

Geplante Bauvorhaben:
Baugebiete sind im Markt Altdorf keine in Planung, jedoch steht der Neubau und Umbau der Grundschule mit Hort an.

Im Zuge des Umbaus/Neubaus der Grundschule bzw. des Schülerhortes ist eine Aufstockung auf 125 Hortplätze geplant. Im Frühjahr 2020 soll voraussichtlich mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge dem Kindergartenbedarfsplan gemäß Sachvortrag zustimmen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Kinderkrippen im Markt Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 86. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Wie in den Sitzungen des Marktgemeinderats am 28.05.2019 und 02.07.2019 dargelegt, ist aufgrund der stetig steigenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen, vor allem infolge des Anstiegs der Personalkosten, eine Erhöhung der Elternbeiträge in allen Einrichtungen erforderlich. Bei unveränderter Höhe der Elternbeiträge entstehen sonst zunehmend höhere Defizite, die den Markthaushalt erheblich belasten.
Die Elternbeiträge für die Kindergärten wurden zum 01.03.2019 bzw. 01.09.2019 (für den Kindergarten St. Josef) angepasst (Beschluss des Marktgemeinderats vom 18.12.2018). Für den Hort und die Mittagsbetreuung erfolgte zum 01.09.2019 eine Anpassung (Beschluss des Marktgemeinderats vom 02.07.2019).
Die Elternbeiträge der Kinderkrippen wurden zuletzt zum 01.09.2016 angehoben (Beschluss des Marktgemeinderats vom 31.05.2016) und liegen derzeit noch immer erheblich unter denen vergleichbarer Einrichtungen in Stadt und Landkreis Landshut. Im Vergleich mit Einrichtungen in der Stadt und im Landkreis Landshut stellt sich die Situation wie folgt dar:
Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
150,00
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
Elternbeitrag ab 01.01.2020 [EUR]
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
240,00
Vergleich mit Stadt und Landkreis Landshut
Elternbeiträge der Kinderkrippen
in der Stadt Landshut
(Durchschnitt, Stand: 01.01.2019)
209,00
232,00
260,00
292,00
311,00
340,00
Elternbeiträge der Kinderkrippen
der Gemeinden im Landkreis Landshut
(Durchschnitt, Stand: 01.01.2018)
134,00
151,00
171,00
184,00
213,00
234,00
AWO-Kinderkrippe Geisenhausen
(ab 01.09.2018, Erhöhung steht an)
181,00
209,00
239,00
258,00
272,00
288,00

Die Erhöhung soll nach Absprache mit den Trägern der örtlichen Kinderkrippen, der AWO und dem Diakonischen Werk Landshut, in zwei Schritten zum 01.01.2020 und zum 01.09.2020 erfolgen, um die Notwendige Anpassung für die Eltern moderater zu gestalten. Zum 01.01.2020 soll demnach der Elternbeitrag in allen Buchungszeitenkategorien um jeweils 15,00 Euro ansteigen. Zum 01.09.2020 erfolgt eine weitere Anhebung, deren Höhe von den Finanzplanungen 2020 für die drei Einrichtungen abhängt.
Für die Eltern entlastend kommt hinzu, dass der Freistaat Bayern nach derzeitigem Sachstand bereits zum 01.01.2020 das Bayerische Krippengeld einführen wird. Der Gesetzentwurf hierfür wird derzeit in den Ausschüssen des Bayerischen Landtags beraten. In einer Pressemitteilung von Familienministerin Schreyer vom 10.10.2019 heißt es zum Krippengeld u.a.: „Das Bayerische Krippengeld soll zum 1. Januar 2020 starten – die Vorbereitungen dazu laufen auf Hochtouren. […] Mit dem Zuschuss zum Elternbeitrag entlastet der Freistaat Eltern schon seit dem 1. April in der gesamten Kindergartenzeit mit 100 Euro monatlich. Für Eltern von kleineren Kindern soll nun zusätzlich das Krippengeld in Höhe von bis zu 100 Euro pro Monat eingeführt werden, wenn Beiträge in dieser Höhe tatsächlich getragen werden. […]  Der Übergang zum Beitragszuschuss für den Kindergarten ist damit nahtlos. Das Krippengeld ist abhängig vom Einkommen: Die Grenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5.000 Euro. Damit sollen gezielt Eltern im mittleren und unteren Einkommensbereich unterstützt werden. Der Freistaat wird dafür im Jahr 2020 rund 105 Mio. Euro investieren. Die Auszahlung wird auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Eltern erfolgen. Der Antrag wird rechtzeitig vor dem 1. Januar 2020 auf der Homepage des ZBFS zu finden sein.“
Aufgrund der Entwicklung der Betriebskostendefizite ist eine Erhöhung der Elternbeiträge bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen dringend geboten. Allein bei den Kinderkrippen in Trägerschaft der AWO ergibt sich laut Finanzplanung 2019 ein Defizit von ca. 35.000 Euro, das sich ohne Erhöhung der Elternbeiträge 2020 noch weiter erhöhen wird. Die Verwaltung empfiehlt daher dringend, der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge in zwei Schritten zum 01.01.2020 und zum 01.09.2020 zuzustimmen. Über die Höhe der Anpassung zum 01.09.2020 wird der Marktgemeinderat gesondert beschließen, sobald ein mit den Trägern abgestimmter Vorschlag vorliegt.

Beschlussvorschlag

Der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge in zwei Schritten zum 01.01.2020 und zum 01.09.2020 wird zugestimmt. Zum 01.01.2020 werden die Elternbeiträge für alle Kinderkrippen im Markt Altdorf wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
150,00
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
Elternbeitrag ab 01.01.2020 [EUR]
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
240,00

Zum 01.09.2020 erfolgt eine weitere Anpassung, über deren Höhe der Marktgemeinderat gesondert beschließen wird, sobald ein mit den Trägern abgestimmter Vorschlag vorliegt.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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8. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 86. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2019 ö 8
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9. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 86. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2019 ö 9
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10. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 86. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2019 ö 10
Datenstand vom 08.11.2019 10:19 Uhr