Datum: 21.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Haushaltsplanung 2020: Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt 2020
3 Haushaltsplanung 2020: Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt 2020
4 Haushaltsplanung 2020: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020
5 Haushaltsplanung 2020: Beschlussfassung über die Bildung von Deckungskreisen und Budgets 2020
6 Haushaltsplanung 2020: Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und den Finanzplan 2019 - 2023
7 Informationen der Verwaltung
8 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
9 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Sitzung des Marktgemeinderates 21.07.2020 ö 1
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2. Haushaltsplanung 2020: Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Sitzung des Marktgemeinderates 21.07.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zur Eröffnung der Beratung über den Tagesordnungspunkt hielt Erster Bürgermeister Sebastian Stanglmaier seine Haushaltsrede:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste,

wenn man heute eine Rede vorbereitet, kann man an dem Thema Corona eigentlich nicht vorbeigehen. Unser Leben hat sich in wenigen Wochen so verändert, wie wir uns das vorher nicht vorstellen konnten. Der Rahmen unserer Marktgemeinderatssitzungen ist beredtes Zeugnis hierfür.
Wie unser Leben, so hat sich auch unsere Haushaltslage innerhalb dieser Wochen verändert. Einbrüche bei unseren Steuereinnahmen sind die fiskalischen Auswirkungen der Krise. Eines können wir jetzt schon festhalten: In den nächsten Jahren werden wir eine Durststrecke zu überwinden haben, ich denke das ist uns allen bewusst.
Der Gesamthaushalt für das laufende Jahr in Höhe von 31,5 Mio. € liegt rund 1,5 Mio. € unter dem des vergangenen Jahres. Dabei liegt der Verwaltungshaushalt bei 23,7 Mio. €, und damit etwa 0,5 Mio. € unter dem des Vorjahres, und der Vermögenshaushalt bei 7,8 Mio. €, und damit 1 Mio. € unter dem des Vorjahres.
Die größte investive Belastung für den Haushalt stellt seit dem vergangenen Jahr unser bauliches Mammutprojekt dar: Die Generalsanierung und Neubau der Grundschule mit Hort und der Neubau des Bauamtes. Die Kostenberechnung für diese Baumaßnahme liegt bei rund 21 Mio. €. Rund 4 Mio. € sind in 2019 und 2020 dafür eingestellt. Das entspricht rund 25 % des Vermögenshaushaltes der beiden Jahre. In den nächsten Jahren wird dieser Anteil an diesem Haushaltsteil steigen.
Da der entsprechende Förderbescheid der Regierung von Niederbayern für die Baumaßnahme noch nicht vorliegt, ist noch unklar, wie hoch die staatliche Förderung ausfallen wird. So oder so steht jedoch fest, dass wir hier mit einer umfangreichen kreditfinanzierten Zwischenfinanzierung in Vorleistung gehen müssen, da Fördermittel regelmäßig nur nachranging und teils sehr spät fließen..
Die größte Einzelinvestition in diesem Jahr ist der Neubau der Höfenbrücke im Ortsteil Pfettrach mit einem Gesamtausgabebedarf von rund 1,25 Mio. €. Hier befinden wir uns derzeit sowohl im zeitlichen als auch im Kostenrahmen. Die Fertigstellung ist für Ende des Jahres geplant.
Bei weiteren drei Tiefbaumaßnahmen wurde in diesem Jahr in die Verkehrsinfrastruktur investiert: 250.000 € in die Gemeindeverbindungsstraße in Gstaudach, 100.000 € am Kirchweg in Eugenbach und 200.000 € in den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen an der Hauptstraße.
Ein zunehmendes Problem stellt hierbei die Entsorgung des Bodenaushubes bei Baumaßnahmen dar: Alleine 24.000 € werden nach derzeitigem Stand bei der Straße in Gstaudach anfallen. Bei der Bahnhofstraße im vergangenen Jahr bewegten wir uns sogar im sechsstelligen Bereich. Es steht außer Frage, dass mit Schadstoffen belastete Stoffe ordnungsgemäß und sicher entsorgt werden müssen. Gerade bei der Entsorgung von Böden ist der Gesetzgeber jedoch deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Nicht nur die kommunalen Spitzenverbände fordern hier ein umsteuern in der Klassifikation. Wir selbst müssen bei künftigen Baumaßnahmen den erforderlichen Bodenaustausch kritisch hinterfragen und auf ein Minimum reduzieren.
Bewegung kommt in den Hochwasserschutz an der Pfettrach: 350.000 € sind für den Grunderwerb eingestellt. Hier soll im nächsten Jahr das Planfeststellungsverfahren beginnen. Mit Nachdruck müssen die Planungen hier fortgeführt werden, um endlich wieder Wohnraum innerorts schaffen zu können.
Für die Generalsanierung des Kindergartens St. Josef in Altdorf werden seitens des Marktes rund 1,5 Mio. € bereitgestellt. Trotz des staatlichen Zuschusses tragen wir hier einen Großteil der Ausgaben, da aufgrund von massiven Terminverschiebungen und vermeidbaren Planungsmängeln Mehrkosten ausschließlich zu unseren Lasten gehen.
Bei der Betrachtung des Haushaltes wird aber eines deutlich: Nicht Baumaßnahmen sind unser Problem - sondern die Kreisumlage.
Nach einem unvorstellbaren Anstieg in Höhe von 2 Mio. € im letzten Jahr, sinkt diese zwar in diesem Jahr wieder leicht. Mit 6,2 Mio € stellt sie jedoch weiterhin den größten Ausgabeposten im Verwaltungshaushalt dar. Damit reichen wir unsere größte Einnahmeposition, den Einkommenssteueranteil, fast vollständig an den Landkreis weiter.
Nicht nachzuvollziehen ist, weshalb ein wohlhabender und prosperierender Landkreis wie der Landkreis Landshut bei stetig steigender Umlagekraft nicht in der Lage ist, seine Gemeinden in der größten Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik durch eine spürbare Senkung des Hebesatzes zu entlasten. Im Regierungsbezirk Niederbayern hat der Landkreis Landshut auch 2020 nach dem Landkreis Regen (!) den zweithöchsten Hebesatz. Damit liegt der Landkreis Landshut mit seinen 47,5 % ganze 6 Prozentpunkte über dem Landkreis Passau.
Natürlich gibt es im Landkreis Landshut eine Reihe von großen Investitionen. Es stellt sich jedoch die Frage, weshalb man hier nicht auch priorisiert und Investitionen streckt. Denn festzustellen ist, dass auch die Kommunen große und kostspielige Vorhaben zu finanzieren haben. Der einzige Unterschied zwischen Landkreis und Gemeinden ist jedoch, dass wir die fehlende Mittel nicht einfach durch die Erhöhung einer Umlage selbst ausgleichen können.
Die Personalausgaben wurden mit rund 4 Mio. € angesetzt. Damit liegen sie rund 4 % über dem Vorjahresniveau.
Zur Kinderbetreuung: Den laufenden Betrieb unser Kinderkrippen und Kindergärten sowie des Schülerhorts bezuschussen wir 2020 mit über 3,3 Mio. €. Lediglich 1,9 Mio. € davon erhalten wir als staatliche Zuschüsse. Hinzu kommen Ausgaben für laufenden Unterhalt und Betrieb unserer Kita-Gebäude in Höhe von jährlich durchschnittlich 250.000 €. Damit werden wir heuer rund 1,7 Mio. € für die Kinderbetreuung ausgeben. Hierin sind Ausgaben für Neuinvestitionen und kalkulatorische Kosten noch nicht berücksichtigt. Diese Zahlen sollten bei der Diskussion um die Familienfreundlichkeit und die Ausweitung des Rechtsanspruches Erwähnung finden. Gerade der Rechtsanspruch wird uns zunehmend zum Verhängnis. Immer mehr Kommunen scheitern ausreichende Plätze zur Verfügung zu stellen nicht aus finanziellen Gründen, sondern aus Personalmangel. Die Kindergärten St. Josef, St. Michael, St. Georg, das Kinderhaus Kunterbunt, die Kinderkrippen Schatzkiste und Apfelbäumchen haben alle eines gemeinsam: Sie sind auf der dringenden Suche nach Personal. Der Schutz von Risikopersonen unter dem Betreuungspersonal verschärft den Engpass zusätzlich. Im Herbst wird eine Gruppe in Eugenbach nicht Zustandekommen, weil Erzieher fehlen. Wir als Gemeinde versuchen unser Möglichstes: In enger Abstimmung mit den Einrichtungen helfen wir bei der Personalsuche in Tageszeitungen, im Infoblatt, auf der Homepage und auf Facebook. Dabei wird der immer wieder geforderte Neubau einer Einrichtung am zentralen Problem nichts ändern. Es ist schlichtweg kein Personal am Markt verfügbar.
Mit 3,5 Mio. € liegt der Gewerbesteueransatz 2020 rund 30 % unter den Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen des Vorjahres. Hier haben wir uns an aktuelle Erhebungen und Prognosen gehalten. Sollte, wie bereits mehrfach in der Diskussion, ein Ausgleich durch Bund und Land erfolgen, können wir hier die Ausfälle reduzieren. Der bereits vorhin erwähnte Einkommenssteueranteil ist mit 6,7 Mio. € rund 13 % geringer als im Vorjahr angesetzt. Auch hier rechnen wir ab dem 2. Quartal 2020 mit deutlichen Einbußen im Vergleich zum Vorjahr.
In diesen beiden Ansätzen der Gewerbe- und Einkommenssteuer drücken sich im Wesentlichen die Auswirkungen der Pandemie auf die Haushaltslage der Kommunen aus.
An dieser Stelle möchte ich die Worte unseres Kämmerers zitieren: Den Einnahmeansätzen haben wir ein „Bad Case Szenario“ zugrunde gelegt. Damit haben wir die Negativ-Prognosen in Bezug auf das Steueraufkommen unverändert in unseren Haushaltsentwurf aufgenommen. Mit Überzeugung bezeichne ich diesen als solide und belastbar.

Wenn auch unbequem und unpopulär: In nächster Zeit werden wir uns mit den freiwillig gewährten Leistungen beschäftigen müssen. Hohe sechsstellige Beträge fließen jährlich jeweils in die Villa Musica und die Sportvereine. Beides sind wichtige Einrichtungen besonders für die Jugendarbeit. Allerdings müssen wir hier ein Stück weit wirtschaftliche Maßstäbe ansetzen. Die Bezuschussung der Gebühren muss auf den Prüfstand. Im Zentrum der Überarbeitung muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines jeden stehen: Kinder und Finanzschwache sollen sich auch künftig eine musikalische Bildung und sportliche Aktivitäten leisten können. Es ist jedoch niemandem zu vermitteln, warum Gutverdiener nicht den vollen Beitrag zahlen sollen. Unser musikalischer Leiter Andreas Csok ist bereits an der Überarbeitung des Gebührensystems. Ich bitte hier um wohlwollende, breite Unterstützung der Vorschläge, die im Herbst auf der Tagesordnung stehen werden.
Weiterhin werden wir im Bereich des Sports Ausgaben überdenken müssen: Reinigungs- und Mäharbeiten, die wegen extrem hoher Bezuschussung praktisch kostenlose Hallenüberlassung, die Anstellung des Hausmeisters – alles geldwerte Leistungen, die mittelbar und unmittelbar den Haushalt belasten.
Einschnitte bei den freiwilligen Leistungen werden unabdingbar sein. Umso mehr bitte ich an Sie die notwendigen Maßnahmen nicht nur im Gremium, sondern auch nach außen zu vertreten.
In Summe wird es uns in diesem Jahr nicht möglich sein ohne Neuschulden auszukommen. Einen Ansatz von 2,7 Mio. € haben wir in den Haushaltsentwurf aufgenommen. Damit würde die Verschuldung des Marktes auf 5,5 Mio. € steigen. Das entspricht rund 500 € pro Einwohner. Damit lägen wir noch unter der durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung vergleichbarer bayerischer Kommunen. Diese betrug zum Stichtag 31.12.2018 648 €. Zu bedenken ist jedoch, dass zur Finanzierung unserer Großbaumaßnahme „Grundschule-Hort-Bauamt“ in den kommenden Jahren nach derzeitigem Stand weitere Kreditaufnahmen erforderlich werden: 2,4 Mio. € in 2021, 1,5 Mio € in 2022 und nochmals 2,8 Mio. € in 2023. Diese Beträge sind in unserer ebenfalls vom Gebot der umsichtigen Planung dominierten Finanzplanung eingestellt.

Letztlich sollten wir die Krise als Chance sehen, eingefahrene Strukturen aufzubrechen, diese neu zu denken und nicht nur im Hinblick auf die aktuelle Krisensituation zu verbessern. Dies gilt für die Organisation von Verwaltungsabläufen ebenso wie für die Finanzen. Dort, wo wir unsere Haushaltslage jetzt verbessern, profitieren der Markt und seiner Bürgerinnen und Bürger auch über die Krise hinaus. Die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung und dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit des Marktes sind nicht nur ein gesetzliches Gebot der Gemeindeordnung, sondern primär eine Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen. Kinder- und jugendgerecht ist eine Kommune nicht, indem sie zum Beispiel Leistungen der Kinderbetreuung auf Pump subventioniert und dadurch eben jenen Kindern und Jugendlichen später finanzielle Lasten aufbürdet, die deren Gestaltungsmöglichkeiten einschränken oder gar zunichtemachen.

Zum Abschluss meiner Ausführungen darf ich unserem Camerlengo Andreas Rauhmeier recht herzlich danken. Eine gewissenhaftere Führung der Kommunalfinanzen kann ich mir persönlich nicht wünschen. Auch wenn es oft harter Diskussion bedarf, damit er manche Ausgaben dann doch für sinnvoll hält, ist die Arbeit mit ihm immer von einem Geist getragen: Den kommunalen Haushalt auf solide Beine zu stellen. Ein herzliches Dankeschön dafür.
Einen herzlichen Dank auch an Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderates. Auch wenn ich diesem Gremium und der Marktgemeinde noch keine drei Monate vorstehe, so bin ich mir doch sicher, dass die Zusammenarbeit gut sein wird und wir gemeinsam unseren Ort positiv weiterentwickeln werden. Trotz jedweder finanziellen Beschränkungen, die wir in den kommenden Jahren hinnehmen müssen, freue ich mich auf die folgenden Jahre.
Unseren Kämmerer Andreas Rauhmeier bitte ich nun die Eckpunkte unseres Haushaltes für das Jahr 2020 vorzustellen.
Im Anschluss hieran legte der Kämmerer, Herr Rauhmeier, dem Gremium die Eckpunkte des Haushaltsplans 2020 sowie die größten (ab 100.000 Euro) und weitere wichtige Einnahme- und Ausgabepositionen des Verwaltungshaushalts dar und beantwortete auftretende Fragen.
Der Entwurf des Verwaltungshaushalts 2020 wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats über das Ratsinformationssystem sowie per Mail in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Bei der Vorberatung des Haushalts am 07.07.2020 haben sich beim Verwaltungshaushalt keine Änderungen ergeben.
In der zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung schließt der Verwaltungshaushalt in seinen Einnahmen und Ausgaben mit 23.729.425 Euro und sieht eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.044.505 Euro vor.

Übersicht wichtiger Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts:
I.  Einnahmen



HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2020

EUR
Ist-Wert 2019

EUR
Ist-Wert 2018

EUR
8100.2200
Konzessionsabgabe Strom E.on und Stadtwerke
250.000
279.784
278.375
8130.2200
Konzessionsabgabe Gas Stadtwerke
30.000
25.705
30.607
9000.0000
Grundsteuer A (Hebesatz 320%)
38.000
38.604
38.704
9000.0010
Grundsteuer B (Hebesatz 320%)
1.260.000
1.270.680
1.251.175
9000.0030
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
3.500.000
5.091.259
5.904.056
9000.0100
Einkommensteueranteil
6.675.000
7.686.572
7.316.874
9000.0120
Umsatzsteueranteil
612.900
679.279
615.943
9000.0410
Schlüsselzuweisungen
1.384.100
904.828
2.524.056
9000.0612
Zuweisungen Familienleistungsausgleich - Einkommensteuerersatz
575.600
550.705
549.931
9000.0616
Grunderwerbssteueranteil
210.000
205.957
317.257
II. Ausgaben



HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2020

EUR
Ist-Wert 2019

EUR
Ist-Wert 2018

EUR
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
320.000
923.659
1.263.051
9000.8320
Kreisumlage an Landkreis
6.170.100
6.898.008
4.871.081
9100.8071
Zinsen an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
39.700
22.152
30.128
HGr. 4
Personalausgaben
4.061.550
3.898.345
3.605.462

Größte Einnahmeansätze (ab 100.000 Euro) des Verwaltungshaushalts 2020 und deren Anteil am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts:

HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2020

EUR
9000.0100
Einkommensteueranteil
6.675.000
9000.0030
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
3.500.000
4640.1710
Kindertagestätten: Zuschuss Freistaat Bayern
1.950.000
9000.0410
Schlüsselzuweisungen
1.384.100
9000.0010
Grundsteuer B (Hebesatz 320%)
1.260.000
7000.1100
Kanalbenützungsgebühren
1.010.000
9000.0120
Umsatzsteueranteil
612.900
9000.0612
Zuweisungen Familienleistungsausgleich - ESt-Ersatz
575.600
8100.2200
Konzessionsabgabe Strom
250.000
7000.1101
Niederschlagswassergebühr
235.000
9000.0616
Grunderwerbssteueranteil
210.000
9000.0610
Finanzzuweisungen (Art. 7 FAG)
206.500
3331.1181
Unterrichtsgebühren
200.000
7500.1100
Bestattungs- und Grabplatzgebühren
190.000
5651.1414
Doppelturnhalle: Miete für Hallennutzung
140.000
6300.1715
Kfz-Steueranteil gem. Art. 13a FAG
106.900
3331.1720
Zuweisungen für Villa Musica von Landkreis und Stadt Landshut
100.000
 
Summe
18.606.000
 
Anteil am Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
78,41%
 
Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
23.729.425

Größte Ausgabeansätze (ab 100.000 Euro) des Verwaltungshaushalts 2020 und deren Anteil am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts:

HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2020

EUR
9000.8320
Kreisumlage an Landkreis (Hebesatz 2020: 47,5 %)
6.170.100
4640.7010
KiGa St. Josef: Zuschuss an Träger
735.000
46447080
Kinderkrippe Apfelbäumchen: Zuschuss an Träger
600.000
4640.7030
KiGa St. Michael: Zuschuss an Träger
600.000
4642.7000
Kinderhaus Kunterbunt: Zuschuss an Träger
440.000
4640.7020
KiGa St. Georg: Zuschuss an Träger
390.000
7000.6760
Kostenanteil Unterhalt u. Betrieb Klärwerk Stadt Landshut
320.000
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
320.000
4641.7000
Schülerhort: Zuschuss an Träger
310.000
6300.5100
Gemeindestraßen: Unterhalt
300.000
4643.7000
Kinderkrippe Schatzkiste: Zuschuss an Träger
270.000
4640.7060
Außerörtliche Kindergärten/-krippen: Zuschuss an Träger
265.000
0300.8400
Zinsen für Steuern und Beiträge
200.000
5500.7000
Zuschüsse an Sportvereine
165.000
7000.5100
Inspektion des Kanalnetzes
155.000
9100.8500
Deckungsreserve allgemein
150.000
2150.5400
Bewirtschaftung Gebäude/Grundstücke: Schulen/Schulturnhallen
100.000
7710.5500
Bauhof: Haltung von Fahrzeugen
100.000
 
Summe
11.590.100
 
Anteil am Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
48,84%
 
Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
23.729.425

Sodann nahmen die Fraktionsvorsitzenden zum Haushaltsplan 2020 wie folgt Stellung:
  • Frau Sabine Wimmer, Fraktion SPD-Parteilose Wähler
  • Richard Petz, Fraktion Freie Wähler
  • Martin Witzko, Fraktion Bürger- und Umweltliste
  • Wolfgang Huber, Fraktion CSU

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt 2020 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 23.729.425 Euro zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt 2020 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 23.729.425 Euro zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Haushaltsplanung 2020: Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Sitzung des Marktgemeinderates 21.07.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Herr Rauhmeier legte dem Gremium die Eckpunkte sowie die wesentlichen Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts 2020 dar und beantwortete auftretende Fragen. Der Entwurf des Vermögenshaushalts 2020 wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats über das Ratsinformationssystem sowie per Mail in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
In der zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung schließt der Vermögenshaushalt in seinen Einnahmen und Ausgaben mit 7.834.989 Euro und sieht zur Deckung der Ausgaben eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.894.834,00 Euro sowie eine Kreditaufnahme (Neuverschuldung) in Höhe von 2.700.000,00 Euro vor.
Darüber hinaus sind im Vermögenshaushalt 2020 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 4.776.300 Euro veranschlagt. Diese ermächtigen zum Eingehen von Verpflichtungen, aus denen Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren resultieren. Die Verpflichtungsermächtigungen sind insbesondere erforderlich, um die für die Baumaßnahme „Grundschule – Hort – Bauamt“ notwendigen Beauftragungen im Haushaltsjahr 2020 vornehmen zu können.
Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts ab einem Betrag von 40.000 Euro:

HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2020


EUR
2110.9404
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung
1.307.700
6488.9505
BW5 Höfenbrücke Pfettrach Neubau
1.146.000
9100.9776
Ordentliche Tilgung von Krediten an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
606.839
4640.9883
Pfarrkirchenstiftung Altdorf: Zuschuss Sanierung und Erweiterung KiGa St. Josef
531.000
8701.9250
ALKOM: Gewährung von Darlehen
480.000
6900.9513
Hochwasserschutz Altdorf Nord
350.000
4641.9402
Hort: Neubau und Erweiterung
301.600
6300.9500
Kleinbaumaßnahmen Straßen und Gehwege
300.000
7000.9850
Kostenbeteiligung Investitionen Klärwerk Landshut
272.700
6344.9525
Sanierung GVS Gstaudach
250.000
0600.9402
Neubau und Erweiterung Bauamt
249.000
8800.9321
Erwerb Immobilie Dekan-Wagner-Straße
200.000
2135.9403
Neubau und Erweiterung Werkräume
162.000
8800.9320
Erwerb von Grundstücken allgemein
150.000
9100.9777
Außerordentliche Tilgung von Krediten an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
145.000
7000.9510
Sanierung Kanal Eugenbach
110.000
6344.9526
Sanierung Kirchweg/Eugenbach
103.000
4641.9401
Hort: Umbau und Generalsanierung
100.000
7000.9500
Kleinbaumaßnahmen Kanal
100.000
7710.9402
Sanierung Sozialtrakt
100.000
6300.9506
Barrierefreier Ausbau Bushaltestelle Hauptstraße 30
77.700
6300.9505
Barrierefreier Ausbau Bushaltestelle Hauptstraße 8
72.700
4642.9351
Erwerb Bauwagen für Naturgruppe
60.000
6344.9524
Sanierung Kirchgasse
58.700
 
Summe
7.233.939
 
Anteil am Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
92,33%
 
Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
7.834.989

Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts betreffend die Generalsanierung und Erweiterung des Bauamts, der Grundschule und des Horts:

HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2019

EUR
Ansatz 2020

EUR
Bisher insg.
bereitgestellt
(*)
0600.9356
Neubau und Erweiterung Bauamt - Einrichtung
0
0
0
0600.9402
Neubau und Erweiterung Bauamt
328.000
249.000
577.000
0600.9461
Umbau Heizung Rathaus/Bauamt/MFG inkl. Interimsmaßnahmen
93.500
20.000
113.500
0600.9501
Neubau und Erweiterung Bauamt - Freianlagen
0
5.000
5.000
2110.9353
Grundschule: Umbau und Generalsanierung - Einrichtung
0
0
0
2110.9354
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Ganztagsschule - Einrichtung
 
0
0
2110.9355
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung - Einrichtung
 
0
0
2110.9356
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Turnhalle Einrichtung
 
0
0
2110.9402
Grundschule: Umbau und Generalsanierung
375.000
0
375.000
2110.9403
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Ganztagsschule
102.000
0
102.000
2110.9404
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung
469.000
1.307.700
1.776.700
2110.9405
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Turnhalle
137.000
0
137.000
2110.9501
Grundschule: Umbau und Generalsanierung - Freianlagen
0
5.000
5.000
2110.9502
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Ganztagsschule - Freianlagen
0
5.000
5.000
2110.9503
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung
0
5.000
5.000
2135.9352
Mittelschule: Neubau und Erweiterung Werkräume - Einrichtung
0
0
0
2135.9403
Mittelschule: Neubau und Erweiterung Werkräume
56.000
162.000
218.000
4641.9352
Hort: Umbau und Generalsanierung - Einrichtung
0
0
0
4641.9353
Hort: Neubau und Erweiterung - Einrichtung
 
0
0
4641.9401
Hort: Umbau und Generalsanierung
42.000
100.000
142.000
4641.9402
Hort: Neubau und Erweiterung
231.000
301.600
532.600
4641.9501
Hort: Generalsanierung und Erweiterung - Freianlagen
0
 
0
 
Summe
1.833.500
2.160.300
3.993.800
 
Anteil am Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
20,77%
27,57%
23,97%
 
Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
8.825.750
7.834.989
16.660.739

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt 2020 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 7.834.989 Euro zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt 2020 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 7.834.989 Euro zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Haushaltsplanung 2020: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Sitzung des Marktgemeinderates 21.07.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Summen der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes, getrennt nach dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen, die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite werden in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Der Text der Haushaltssatzung 2020 ist nachfolgend abgedruckt. Er wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats über das Ratsinformationssystem sowie per Mail in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Haushaltssatzung
des Marktes Altdorf (Landkreis Landshut)
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt 
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        23.729.425,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        7.834.989,00 Euro
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.700.000,00 Euro festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.776.300,00 Euro festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v. H.
       b)        für die Grundstücke (B)        320 v. H.                                
2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Altdorf, den _____________
Markt Altdorf

Sebastian Stanglmaier
Erster Bürgermeister

Die Haushaltssatzung wird nach der Genehmigung bzw. rechtsaufsichtlichen Würdigung durch die Rechtsaufsicht (Landratsamt Landshut), Unterzeichnung durch den Ersten Bürgermeister und anschließender ortsüblicher Bekanntmachung rechtskräftig.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Haushaltsplanung 2020: Beschlussfassung über die Bildung von Deckungskreisen und Budgets 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Sitzung des Marktgemeinderates 21.07.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Über die Bildung von Deckungskreisen und Budgets, die ein flexibles und eigenverantwortliches Wirtschaften in den entsprechenden Organisationseinheiten ermöglichen sollen, wird jährlich ein neuer Beschluss gefasst.

Es wird die Bildung folgender Deckungskreise vorgeschlagen:

1.        DK G4
umfasst alle Ausgaben der Hauptgruppe 4 (§ 18 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik) mit Ausnahme der Deckungsreserve für Personalausgaben (HHSt. 9100.4700)

2.        DK G932
       umfasst Ausgaben für Grundstückskäufe auf folgenden Haushaltsstellen:
       3600.9320        6200.9320        6300.9320        8800.9320

3.        DK G5000
       umfasst Ausgaben für Gebäude- und Grundstücksunterhalt (Hochbau) auf folgenden Haushaltsstellen:
       0600.5000        1310.5000        1320.5000        1330.5000        2150.5000
       3210.5000        3331.5000        3501.5000        3520.5000        4350.5000
       4600.5400        4601.5000        4641.5000        4642.5000        4643.5000
       4644.5000        5651.5000        5656.5000        7621.5000        7622.5000 7710.5000        7710.5001        8800.5000        8820.5000        8821.5100
       8830.5000
 
4.        DK G9400
       umfasst Ausgaben für Hochbaumaßnahmen auf folgenden Haushaltsstellen:
       0600.9400        1300.9401        1300.9402        2110.9400        2135.9400
       2150.9400        3210.9400        3331.9400        4350.9400        4601.9400        4641.9400        4642.9400        4643.9401        4644.9401        5651.9400        7540.9400        7541.9400        7542.9400        7621.9400        7710.9400        8800.9400        8820.9400        8830.9400        8830.9401

5.        DK G1310
       umfasst Ausgaben der Feuerwehr Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
       1310.5200        1310.5500        1310.5600        1310.6500

6.        DK G1320
       umfasst Ausgaben der Feuerwehr Eugenbach auf folgenden Haushaltsstellen:
       1320.5200        1320.5500        1320.5600        1320.6500

7.        DK G1330
       umfasst Ausgaben der Feuerwehr Pfettrach auf folgenden Haushaltsstellen:
       1330.5200        1330.5500        1330.5600        1330.6500

8.        DK G2110
       umfasst Ausgaben der Grundschule Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
       2110.5200        2110.5700        2110.5800        2110.5900        2110.6320
       2110.6500        2110.6510

9.        DK G2135
       umfasst Ausgaben der Mittelschule Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
       2135.5200        2135.5700        2135.5800        2135.5900        2135.6320
       2135.6500        2135.6510

10.        DK G3331
       umfasst Ausgaben der Villa Musica auf folgenden Haushaltsstellen:
       3331.5200        3331.5320        3331.5620        3331.5710        3331.6320        3331.6500        3331.6520

Die in den Deckungskreisen zusammengefassten Ausgaben werden jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 18 Abs. 2, Abs. 4 KommHV-Kameralistik).

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung der vorgeschlagenen Deckungskreise zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung der vorgeschlagenen Deckungskreise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Haushaltsplanung 2020: Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und den Finanzplan 2019 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Sitzung des Marktgemeinderates 21.07.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Marktgemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft gemäß Art. 70 GO eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen, wobei das erste Planungsjahr der Finanzplanung das laufende Haushaltsjahr ist (= Haushaltsjahr 2019, da Haushaltssatzung 2020 noch nicht in Kraft).
Der Kämmerer, Herr Rauhmeier, erläuterte dem Gremium die Eckpunkte der Finanzplanung, insbesondere die bedeutsamsten der für die Jahre 2021 bis 2023 geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Zu nennen sind hier insbesondere
       Generalsanierung und Teilneubau der Grundschule Altdorf (inkl. Turnhalle, Ganztagsschule und Werkräume Mittelschule) und des Horts
       Neubau und Erweiterung des Bauamts
       Hochwasserschutz Altdorf
       Sanierung Pumpstation „An der Roßweide“ (inkl. Neubau zweite Druckleitung)
       Neubau Regenrückhaltebecken Hubertusstraße
       Neubau Versickerungsbecken Sternstraße
       Kostenbeteiligung an Investitionen im Klärwerk Landshut
       Sanierung Kanal Altdorf
       Neubau der Raiffeisenbrücke in Altdorf
       Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Wärmeversorgung „Am Aicher Feld“ und „Bürgermeister-Preißer-Ring“
Hinzu kommen jährlich mit beträchtlichen Summen insbesondere Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen.
Falls der Markt Altdorf alle nach derzeitigem Stand für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen umsetzen möchte, würden bei gegenwärtiger Finanzlage Kreditaufnahmen in erheblichem Umfang erforderlich (2020 2,7 Mio Euro, 2021 2,4 Mio Euro, 2022 1,5 Mio Euro und 2023 2,8 Mio Euro, im Finanzplanungszeitrum mithin insgesamt 9,4 Mio Euro). Bei den Haushaltsplanungen im Finanzplanungszeitraum ist daher genau zu prüfen, ob alle bisher geplanten Maßnahmen finanziert werden können, und ggf. zu entscheiden, welche Maßnahmen zurückgestellt oder nicht realisiert werden.
Zusammengefasst stellt sich die Finanzplanung des Finanzplanungszeitraumes 2019 – 2023 wie folgt dar:
Jahr
Verwaltungs-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Vermögens-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Gesamt-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
2019
24.263.085,00
-14,36
8.825.750,00
-27,15
33.088.835,00
-18,19
2020
23.729.425,00
-2,20
7.834.989,00
-11,23
31.564.414,00
-4,61
2021
24.632.275,00
3,80
8.371.527,00
6,85
33.003.802,00
4,56
2022
26.200.925,00
6,37
7.878.010,00
-5,90
34.078.935,00
3,26
2023
26.510.725,00
7,63
10.027.969,00
19,79
36.538.694,00
10,71

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2019 bis 2023 zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2019 bis 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Sitzung des Marktgemeinderates 21.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Stanglmaier informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Punkte:

  • Die aktuelle Situation der Kinderbetreuung wurde dargestellt. So gibt es bei den Kindergärten und den Kinderkrippen Wartelisten. Beim Kindergarten St. Georg kann eine Gruppe nicht belegt werden. Das größte Problem ist der Personalmangel.

  • Mit Frau Schöfthaler von ZAK  wurde Kontakt im Hinblick auf die Ausbildung von Tagesmüttern aufgenommen.

  • Eine Familie hat sich selbst um eine Tagespflege bemüht und hat beantragt, dass hierfür vom Markt Altdorf ein Zuschuss in Höhe von 100 € gewährt wird. Nachdem es sich hierbei um eine Grundsatzentscheidung handelt, wird der Punkt auf die Tagesordnung einer Sitzung nach der Sommerpause genommen.

  • Bei der Bürgerversammlung wurde angesprochen, dass die Mobilfunkabdeckung in Pfettrach teilweise sehr schlecht ist. Die Gemeinde Furth führt derzeit eine Analyse zur Mobilfunkabdeckung durch. Hier könnte sich der Markt Altdorf mit Pfettrach beteiligen.
    Nach längerer Diskussion kam man überein, keine Analyse durchzuführen.

  • Im Herb/Winter diesen Jahres ist  beabsichtigt, an einem Wochenende eine Gemeinderatsklausur durchzuführen.

  • Der Terminplan für die Grundschule sieht wie folgt aus:

Bauabschnitt 1
Abbrucharbeiten
bis Ende September 2020
Rohbau Bauamt
bis Mai 2021
ELT/HLS Bauamt
bis Januar 2022
Nutzungsaufnahme Bauamt
Juni 2022
 
 
Abbrucharbeiten
bis Ende September 2020
Rohbau Grundschule BA 1
bis Juli 2021
ELT/HLS Grundschule BA 1
bis Juni 2022
Nutzungsaufnahme Grundschule BA 1
September 2022


Bauabschnitt 2
Umzug Grundschule in BA 1
August/September 2022
Rückbau / Rohbau Grundschule BA 2
bis Dezember 2022
ELT/HLS Grundschule BA 2
bis Oktober 2023
Nutzungsaufnahme Grundschule BA 2
März 2024


Frau Schenk teilte mit, dass von der Regierung von Niederbayern für die Verleihung der „Staatsmedaille für besondere Verdienste um die bayerische Wirtschaft“ um einen Vorschlag für eine Frau gebeten wurde.
Sollte der Marktgemeinderat hier einen Vorschlag haben, bitte der Geschäftsleitung mitteilen.

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8. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Sitzung des Marktgemeinderates 21.07.2020 ö 8

Sachverhalt

Herr Kapfhammer
Bezüglich der Fahrt nach Pinsdorf am 19. Und 20. September teilte  Herr Kapfhammer mit, dass derzeit 14 Anmeldungen vorliegen und mit dem Bus nach Pinsdorf gefahren wird.

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9. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Sitzung des Marktgemeinderates 21.07.2020 ö 9
Datenstand vom 22.07.2020 12:22 Uhr