Datum: 08.09.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bergstr. 7a
3 Neubau eines Wohnhauses mit zwei WE; Bucherstr. 15
4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Reiherstr. 1 in Pfettrach
5 Sanierung und Aufstockung einer Doppelhaushälfte an der Landshuter Str. 1
6 Errichtung einer Terrassenüberdachung am Rebenring 38 a
7 Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten und 12 Stellplätzen an der Turmgartenstr. 3 in Pfettrach
8 Einbau einer Dachgaube an der Bernsteinstr. 99
9 Tekturplan zum Neubau eines Büro- und Ärztehauses mit einer Wohneinheit; Opalstr. 25
10 Tektur zum Neubau eines Doppelhauses + Abbruch best. Wohnhaus an der Hauptstraße 52, 52a
11 Antrag auf isoliete Befreiung; Errichtung eines Carports am Zanderweg 13, 13 a
12 Antrag auf isolierte Befreiung; nachträgliche Genehmigung eines Gabionenzauns; Markusstr. 7a
13 Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines zusätzlichen KFZ-Stellplatzes im Vorgarten; Am Abensberg 1
14 Formlose Anfrage Bebauung Paul-Hindemith-Weg 1
15 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung erledigt wurden
16 Widmung Fl.-Nr. 1066/7 am Rebenring, nahe Waldsteig, zum öffentlichen Feld- und Waldweg
17 Informationen der Verwaltung
18 Anfragen der Ausschussmitglieder
19 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses und stellt die ordnungs- und fristgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Das Gremium erklärt sein Einverständnis zu der unterbreiteten Tagesordnung.

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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bergstr. 7a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 2

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Für das Grundstück existiert ein genehmigter Vorbescheid aus dem Jahr 2002. Dieser Vorbescheid wurde bis zum Jahr 2021 verlängert.
Damals lautete der Beschluss: „Dem Antrag wird unter folgenden Vorgaben das Einvernehmen erteilt: max. 2 Vollgeschosse in der Bauweise Erdgeschoss und Dachgeschoss und max. 2 Wohneinheiten.“

Beantragt wird nun die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Wohnhaus wird 9,36 m breit und 14,23 m lang. Im Süden wird im Erdgeschoss ein kleiner Vorsprung errichtet, der als Nische für den Essbereich dient. Dieser Vorsprung wird im Obergeschoss als Balkon genutzt. Im Süden und im Osten wird eine durchgängige große Terrasse errichtet, diese wird zum Teil mit Glas überdacht. Die Höhe des Wohnhauses beträgt 6 m. Der Baukörper erhält ein Kellergeschoss und 2 Vollgeschoss. Das Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 22° ausgeführt.
Die Garage wird westlich des Wohngebäudes an der nördlichen Grundstücksgrenze platziert. Die Länge beträgt 9 m und die Breite 7 m. Die Garage wird 2,6 m hoch und erhält ein Flachdach. Zwischen Garage und Wohnhaus wird eine Überdachung errichtet.

An der südöstlichen Grundstücksgrenze ist eine Stützmauer mit ca. 1 m Höhe und ein Zaun darauf geplant, um das fallende Gelände in den Griff zu bekommen. Das sonstige Gelände um das Haus soll natürlich abfallend gestaltet werden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Durch die Doppelgarage sind ausreichend Stellplätze nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Ansicht der Verwaltung steht dem Bauvorhaben nichts im Wege. Die Erschließung ist durch ein Geh- und Fahrtrecht über die Fl.Nr. 42 grundbuchrechtlich gesichert. Der Antragsteller hat dem Bauantrag einen Auszug aus dem Grundbuch beigelegt.
Das Flachdach der Garage ist vertretbar, zumal das Haus von der Straßenseite nicht einsehbar ist. Es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt öffentliche Belange nicht. Auch nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Das Vorhaben steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Wohnhauses mit zwei WE; Bucherstr. 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 3

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Beantragt  wird die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss. Das Dachgeschoss wird nicht ausgebaut, allerdings wird auf der Südseite im Dachgeschoss ein Zwerchgiebel mit kleinen Balkon eingebaut um für eine eventuelle künftige weitere Wohneinheit Platz zu haben.
Die Wohneinheiten im Erdgeschoss und Obergeschoss haben eine relativ ähnliche Aufteilung. Die Wohnung im Obergeschoss erhält auf der Südseite einen Balkon. Der Baukörper wird 14,5 m lang und 11,9 m breit. Die Wandhöhe beträgt 7,3 m. Das Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 40° ausgeführt.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Die erforderlichen 4 Stellplätze sind nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das geplante Wohnhaus in die dörfliche Gegend ein. Die Erschließung ist gesichert, nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Abstandsflächen sind eingehalten. Das Haus fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein und steht Grundzügen der Planung nicht entgegen.
Die Fläche befindet sich im Überschwemmungsgebiet des Bucher Grabens. Inwieweit hier eine Bebauung möglich ist, ist vom Wasserwirtschaftsamt zusammen mit der wasserrechtlichen Abteilung im Landratsamt Landshut zu prüfen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Reiherstr. 1 in Pfettrach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: Pfettrach Jägerfeld Überarbeitung

Beantragt wird ein Einfamilienhaus mit einem Grundriss von 13,24 m x 10,36 m, zwei Vollgeschossen und einem Satteldach mit 22° Dachneigung. Die Wandhöhe beträgt vom Fertig-Fußboden aus 5,91 m.
Im Nordwesten soll im Anschluss an das Haus ein Freisitz mit 13 m² Grundfläche errichtet werden.
Die beiden Stellplätze werden in Form einer Doppelgarage mit 60 m² Grundfläche und Durchgang zum Haus nachgewiesen. Die Garage soll ein minimal leichtes Pultdach mit Hochpunkt im Süden erhalten.

Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan werden beantragt:
  • Die Baugrenze der Garage wird um 37 m² in Richtung Norden überschritten. Hier ist gewünscht, einen größeren Vorplatz zu erreichen. Die Abweichung ist mit den nachbarlichen Belangen vereinbar, da die Beschattung der Garage für den östlichen Nachbarn von Westen her durch die Verschiebung in Richtung Norden sogar geringer ist und mehr Abendsonne auf dem Nachbargrundstück Fl.-Nr. 734/20 erreicht werden kann. Der Nachbar hat den Bauantrag auch unterschrieben.
  • Die Dachneigung soll nur 22°, statt 28°-43° betragen, um eine niedrigere Bauweise und modernere Gestaltung zu erreichen. Da in diesem Bebauungsplan bereits flachere Satteldächer zugelassen wurden und die Nachbarn damit einverstanden sind, ist die Befreiung städtebaulich vertretbar.

Sämtliche angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift ihr Einverständnis erteilt.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag und den beantragten Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Entwässerungspläne sind nachzureichen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den beantragten Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Entwässerungspläne sind nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Sanierung und Aufstockung einer Doppelhaushälfte an der Landshuter Str. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich
Beim Bestandsgebäude wird die östliche Außenwand abgebrochen und mit 3-m- Abstand zur Grundstücksgrenze neu gebaut. Dieser Grundfläche wird ein Vollgeschoß aufgesetzt und damit eine zweite Wohneinheit geschaffen, die über die nördlich gelegene Außentreppe einen eigenen Zugang erhält.
Zusätzliche Anbauten sind im Erdgeschoß ein Wintergarten mit den Maßen 3 m x 4,20 m, sowie angrenzend an den Nachbarschuppen eine Unterstellmöglichkeit für Mülltonnen und Fahrräder (2,85 m auf 4,30 m). Damit wird zeitgleich eine Überdachung des Eingangs geschaffen. Das neue Dach erhält eine Dachneigung von 25°
Für die Errichtung des Wintergartens (Wohnraum entlang der Grundstücksgrenze) sowie der überlangen Grenzbebauung von mehr als 15 m Länge werden Abweichungen von Art. 6 BayBO beantragt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bebauungsplan werden für Doppelhaushälften die Auflagen festgesetzt, dass diese bezüglich Wandhöhe, Dachneigung und –deckung angepasst werden müssen.
Im Innenbereich ist die umliegende Bebauung maßgebend.
Im vorliegenden Fall wurden 2 Häuser in den frühen 60iger Jahren bzw. im Jahr 1970 aneinandergebaut. Bereits jetzt ist kein typischer „Doppelhauscharakter“ erkennbar. Wahrscheinlich wird auch der 1970 errichtete Anbau (Hs. Nr. 1a) in den nächsten Jahren umgebaut bzw. saniert werden. Die abweichende Optik ist nach Ansicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar.
Aufgrund des engen Zuschnitts ist es nicht möglich die erforderliche Anzahl von 4 Stellplätzen auf dem Grundstück zu erreichen. Nachgewiesen werden 3 Stellplätze. Der 4. Stellplatz soll vertraglich abgelöst werden. Diese Möglichkeit ist in der Stellplatzsatzung des Marktes vorgesehen, wird aber äußerst selten beantragt.
Hier sollte davon Gebrauch gemacht werden, da der Nachverdichtung im Ortsbereich ein hoher Stellenwert einzuräumen ist.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ein entsprechender Ablösevertrag für den 4. Stellplatz kann abgeschlossen werden.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ein entsprechender Ablösevertrag für den 4. Stellplatz kann abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Errichtung einer Terrassenüberdachung am Rebenring 38 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Beantragt wird die Errichtung einer Terrassenüberdachung an der Südseite des Rebenring 38a. Die Überdachung soll eine Grundfläche von 7,30 m x 3,40 m, ein Pultdach mit 35° Dachneigung und Flachdachpfannen erhalten. Die Wandhöhe beträgt 3,10 m bis 2,50 m.
Ein Bauantrag ist erforderlich, da die Tiefe der Überdachung mehr als 3 m beträgt.
Nach Osten kommen die Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück Fl.-Nr. 123 zu liegen. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt bei.
Die südlich und nördlich angrenzenden Nachbarn Fl.-Nr. 123/36 und 123 haben dem Antrag zugestimmt. Die Unterschrift des Nachbarn Fl.-Nr. 123/12 (unbebaut) fehlt. Dieser ist durch die Maßnahme aber nicht beeinträchtigt.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten und 12 Stellplätzen an der Turmgartenstr. 3 in Pfettrach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich
Auf die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 28.01.2020 wird Bezug genommen. In dieser Sitzung wurde einem Antrag auf Vorbescheid für 6 Wohneinheiten und 12 Stellplätzen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das quadratische Gebäude (Seitenlänge 14,40 m) war mit 3 Vollgeschossen, Zeltdach und einer Wandhöhe von 8,80 m geplant. Im Januar wurde ebenfalls beschlossen, dass eine Ausfahrt auf die Pfeffenhausener Straße vermieden werden sollte, da diese Stelle schwer einsehbar ist und es wurde der Vorschlag gemacht eine Einbahnstraßenregelung vorzusehen.
Beim nun eingereichten Bauantrag liegen einige Änderungen zum Vorbescheid vor, der im Mai vom Landratsamt Landshut genehmigt wurde.
Geplant ist nun ein langgezogener Baukörper (Gesamtlänge 26 m), mit einer Tiefe von 10,42 m. Die 6 Wohneinheiten werden nun auf 2 Vollgeschoße aufgeteilt. Dadurch reduziert sich die Gesamthöhe des Gebäudes von 8,80 m auf 6,30 m (Bezugspunkt Straße). Bei der geplanten Grundstücksteilung wäre damit keine Übernahme von Abstandsflächen notwendig. Die Dachneigung beträgt 23°.
Südseitig sind im EG Terrassen und im OG Balkone vorgesehen. Die Erschließung erfolgt an der Nordseite des Gebäudes. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die Turmgartenstraße.
Gleichgeblieben ist der parallel zur Pfeffenhausener Straße orientierte Carport mit begrüntem Flachdach, der für 9 Stellplätze vorgesehen ist. Drei weitere, nicht überdachte Stellplätze befinden sich an der Nordost-Seite des Gebäudes.
Die Nachbarunterschriften werden derzeit eingeholt und liegen noch nicht vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach wie vor ist die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung im Innenbereich zu begrüßen. Die Anzahl der Wohneinheiten und der Stellplätze bleibt gleich. Auch die Begrenzung der Zufahrtsmöglichkeit ausschließlich über die Turmgartenstraße stellt eine Verbesserung dar. Aufgrund der zahlreichen, z.T. alten Hofstellen im Ortsbereich Pfettrach sind langgezogene Baukörper als Bezugspunkte vorhanden. Man kann daher sagen, dass sich das Gebäude nach Art und Maß in die Umgebung einfügt und nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades ist die gesamte innere Erschließung, einschließlich der nicht überdachten Stellplätze, mit versickerungsfähigem Pflaster auszuführen.
Die Entwässerungspläne müssen nachgereicht werden.
Die Pflanzung der eingezeichneten Bäume muss nach Abschluss der Baumaßnahme nachgewiesen werden.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades ist die gesamte innere Erschließung, einschließlich der nicht  überdachten Stellplätze, mit versickerungsfähigem Pflaster auszuführen.
Die Entwässerungspläne müssen nachgereicht werden.
Die Pflanzung der eingezeichneten Bäume muss nach Abschluss der Baumaßnahme nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Einbau einer Dachgaube an der Bernsteinstr. 99

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Bebauungsplan: Südlich der Bernsteinstraße I
Beantragt wird der Einbau einer Dachgaube nach Norden an der Bernsteinstraße 99.
Die Gaube im Obergeschoss soll eine Ansichtsbreite von 5,35 m, zwei Fenster und eine Höhe von 1,50 m aufweisen sowie leicht abfallend von der Dachhaut auslaufen.
Abweichung vom Bebauungsplan:
Die Ansichtsfläche der Dachgauben darf max. 2 m² betragen. Die Gaube ist in stehendem Format auszuführen.
Hier ist die Ansichtsfläche ca. 7 m² und die Gaube befindet sich in liegendem Format.
Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar, widerspricht den Grundzügen der Planung nicht und ist auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift ihr Einverständnis erteilt.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag und der beantragten Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag und der beantragten Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Tekturplan zum Neubau eines Büro- und Ärztehauses mit einer Wohneinheit; Opalstr. 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 9

Sachverhalt

Bebauungsplan: GE Waldanger Überarbeitung

Es wird Bezug genommen auf die Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 17.07.2018. Zu dem damals behandelten Bauantrag wurde nun ein Tekturplan eingereicht.
An Änderungen sind vorgesehen:

  • Aufschüttung des Geländes an der südlichen Grundstücksgrenze
  • Änderung der Außenanlagen unter anderem wegen dem zweiten Rettungsweg
  • Neuerstellung von weiteren Stellplätzen
  • Carports an der westlichen Grundstücksgrenze
  • Anordnung des Müllhäuschens und der Fahrradabstellfläche geändert
  • Im Dachgeschoss eine gewerbliche Mieteinheit zusätzlich statt Lager
  • Balkon über Außentreppe entfällt
  • Zahnarztpraxis anstatt im EG im 2. OG
  • Im EG ein rollstuhlgerechtes WC ergänzt
  • Anpassungen der Grundrisse auf Grund von Mieterwünschen

Bei den Carports an der westlichen Grundstücksgrenze handelt es sich um eine überlange Grenzbebauung. Eine Abstandflächenübernahme liegt vor. Die Carports erhalten eine Höhe von 2,50 m und werden in zwei Baukörper errichtet, die jeweils eine Länge von 16,41 erreichen.

57 Stellplätze sind nachgewiesen, diese sind ausreichend.

Die Nachbarunterschrift ist vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich sieht die Verwaltung keine Probleme bei den Änderungen des Eingabeplans. Den Abweichungen vom Bebauungsplan wurde in der Sitzung vom 17.07.2018 bereits zugestimmt.
Nachdem nun die Überschwemmungsflächenberechnung vom Wasserwirtschaftsamt für den Bucher Graben und den Franzosengraben abgeschlossen sind ist ersichtlich, dass das Bauvorhaben in der Überschwemmungsfläche liegt. Deshalb wird wohl eine Retentionsraumberechnung erforderlich sein, diese liegt dem Antrag nicht bei wird allerdings vom Landratsamt Landshut zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt angefordert. Auch bedenklich wird hierbei sein, dass die Aufschüttung für die Stellplätze im Süden bis zum Franzosengraben reichen. Allerdings sind wasserrechtliche Belange nicht vom Markt Altdorf zu prüfen. Als Marktverwaltung sollte man einem solchen Vorhaben nicht im Wege stehen.

Beschlussvorschlag

Dem Tekturantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Tekturantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Tektur zum Neubau eines Doppelhauses + Abbruch best. Wohnhaus an der Hauptstraße 52, 52a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich
Beantragt wird die nachträgliche Genehmigung der Stützmauer, welche zum Neubau des Doppelhauses an der Hauptstraße 52 und 52a errichtet wurde (s. BauA vom 19.11.2019) sowie die Korrektur der Höhenangaben über Normalnull.
  1. Die Stützmauer wurde bereits errichtet - allerding ca. 30 cm höher als nun beantragt wird. Der Bestand und die bestehende Aufschüttung sollen nun zum Teil zurückgebaut und nachträglich genehmigt werden.
Bei der nun beantragten, reduzierten Stützmauer an der Westseite des Grundstücks handelt es um einen Granitblock (Quadersteine), welcher eine Tiefe von 0,50 m aufweist und max. 1,10 m aus dem natürlichen Gelände herausstehen soll. Dahinter erfolgt die Hinterfüllung mit Schotter und im Untergrund ein Schotterfundament. Als Absturzsicherung soll hinter der Mauer ein Zaun mit einer Höhe von 0,90 m errichtet werden. Eine statische Berechnung liegt bei.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Innenbereich sind Mauern einschließlich Stützmauern mit einer Höhe bis zu 2 m verfahrensfrei. Dagegen spricht allerdings unsere Einfriedungssatzung.
Da der Bauherr einen Kompromiss mit dem Nachbarn anstrebt, die bestehende Stützwand teilweise zurückgebaut wird und die Gesamthöhe (inkl. Zaun), gemessen an der Nachbar-Grundstücksgrenze kleiner als 2 m beträgt, würden wir empfehlen, der Tektur zuzustimmen. Die Mauer ist städtebaulich vertretbar und bei einer Ansichtshöhe von 1,10 m mit den nachbarlichen Belangen vereinbar.
  1. Im Tekturantrag musste neben der Stützwand auch die Höhe über Normalnull angepasst werden. Bei der ursprünglichen Höhenvermessung des Grundstücks, hat sich beim Vermessungsingenieur, ein relativer Fehler aller Höhen eingeschlichen. Die Vermessung wurde jetzt korrigiert und die Planung hinsichtlich aller Höhen auf das neue Einmessprotokoll angepasst (siehe Einmessprotokoll). Das neue Einmessprotokoll ist auch im EG Grundriss hinterlegt und als Original dem Bauantrag hinzugefügt. Es wurden auch alle Abstandflächen neu berechnet und eingezeichnet.

Es liegen die Unterschriften der Nachbarn Fl.-Nr. 42/13 (südlich) und 42/3 (östlich) vor. Die Unterschrift des westlichen Nachbarn (Fl.-Nr. 41) fehlt. Dieser wurde im Zuge der „Nachbarbeteiligung von Amts wegen“ von uns angeschrieben und über das Bauvorhaben informiert. Telefonisch hat der Nachbar bereits mitgeteilt, dass er vom Bauherrn über den jetzt beantragten „Kompromiss“ nicht informiert wurde, damit auch nicht einverstanden sei und gegen die evtl. ergehende Tekturgenehmigung klagen werde.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird ermächtigt bei einem Ortstermin einen Kompromiss  zwischen den Parteien auszuhandeln und die entsprechende Planung als laufende Verwaltung zu behandeln.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt bei einem Ortstermin einen Kompromiss  zwischen den Parteien auszuhandeln und die entsprechende Planung als laufende Verwaltung zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Antrag auf isoliete Befreiung; Errichtung eines Carports am Zanderweg 13, 13 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Planbereich:  BBP Kleinfeld Überarbeitung
Vor den bestehenden Garagen, die einmal der HsNr. 13 und einmal der HsNr. 13 a zuzurechnen sind, plant der Antragsteller die Errichtung eines Doppelcarports. Je die Hälfte soll von den jeweiligen Garageneigentümern genutzt werden.
Die Gesamtmaße des Carports sind mit 7,10 m x 5 m angegeben, bei einer an die Garage angepassten Höhe von max. 2,40 m.
Entlang der Grundstücksgrenze entsteht dadurch eine Bebauung mit 11 m Gesamtlänge.
Die dafür erforderliche Abstandsflächenübernahme liegt dem Antrag bei.

Die Regenentwässerung wird mit einem Ablauf auf dem eigenen Grundstück sichergestellt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Antrag auf isolierte Befreiung; nachträgliche Genehmigung eines Gabionenzauns; Markusstr. 7a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 12

Sachverhalt

Bebauungsplan: Römerfeld Überarbeitung

Auf die Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 25.09.2018 wird verwiesen.

Der damalige Antrag auf isolierte Befreiung wurde aufgrund der Höhe des Zauns (1,90 m) abgelehnt.
Bei dem Beschluss wurde dem Antragsteller das Angebot unterbreitet den Zaun auf eine Höhe von 1,40 m zu kürzen, von diesem Angebot wurde nicht Gebrauch gemacht. Stattdessen wurde ein Ablehnungsbescheid erstellt und verschickt gegen welchen der Antragsteller Klage einreichte. Diese Klage hat das Verwaltungsgericht Regensburg mit Urteil vom 19.05.2020 für den Markt Altdorf entschieden.

Anfang Juli hat nun die Grundstückseigentümerin den Antrag erneut gestellt. An der Sachlage hat sich nichts geändert. Der Zaun wurde nicht gekürzt und hat immer noch eine Höhe von 1,90 m. Zur Begründung des Antrags wurde folgendes angegeben:

  • Die Doppelhaushälfte wurde im Jahr 2007 erworben; im Jahr 2011 wurde die kaputte Hecke durch einen Gabionenzaun ersetzt (Gewohnheitsrecht)
  • Eine Nachfrage über die Genehmigung stellte sich nicht, da ein Ingenieur mitgeteilt hat, dass nach der BayBO Mauern und Einfriedungen bis zu 2 m verfahrensfrei sind
  • Es wurde 2011 ein Antrag auf Herstellung eines Anschlusses an das geothermische Fernwärmenetz Altdorf gestellt, Vorrausetzung hierfür war eine Öffnung zum Grundstück mit einem Meter. Die Bretter im Gabionenzaun wären hierfür entfernt worden, damit der Anschluss gemacht werden könnte. Daraus wurde ja leider nichts.
  • Der Zaun stellt keine Sichtbeschränkung für den Verkehr dar
  • Die Terrasse des Hauses liegt zur Straßenseite und ist damit der einzige Ruhebereich im Garten, den die Antragstellerin sichtmäßig geschützt haben will
  • Es liegt keine direkte Störung für andere vor
  • Ein Umbau nach fast 10 Jahren ist mit sehr hohen Kosten verbunden
  • Es gibt andere Beispiele im Markt Altdorf, gleiches Recht für alle

Des Weiteren beanstandeten die zwei Grundstückseigentümer, dass der damalige Ablehnungsbescheid nur an den Antragsteller adressiert war, nicht aber an beide Eigentümer.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde und mehreren Landkreisgemeinden muss der Antrag erneut behandelt werden. Zwar hat sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert, allerdings ist der Antragsteller eine andere Person. Bauvorhaben sind nicht Personenbezogen, es könnte somit eine Person, die nicht Grundstückseigentümer ist ebenfalls einen Antrag stellen.
Wie bereits im Jahr 2018 gibt der Bebauungsplan eine zulässige Höhe von 1,0 m straßenseitig vor, außerdem sind nur Holzzäune mit senkrechter Lattung erlaubt.
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen Wohnsiedlung ohne Straßenlärm, Ausnahmetatbestände für eine Höhe von 1,90 m liegen somit nicht vor. Ein Sichtschutz für die Terrasse kann auch anderweitig, z.B. mit einer grünen Hecke oder einem Sichtschutz direkt an der Terrasse erreicht werden, womit auch das Gewohnheitsrecht gewahrt wäre. Tatsächlich ist nach der BayBO eine Höhe von 2 m verfahrensfrei, der Markt Altdorf hat in diesem Bereich allerdings einen Bebauungsplan erlassen. Dieser gilt vorrangig und ist rechtsgültig. Des Weiteren schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, die Grundstückeigentümer hätten Sich beim Bauamt des Marktes Altdorf informieren können. Dass es andere Fälle in Altdorf gibt wird nicht bezweifelt, allerdings werden wir erst bei Meldungen tätig, da das Bauamt nicht die personelle Kapazität hat, jeden Zaun o.ä. zu überwachen. Dem Antrag auf isolierte Befreiung kann wie bereits im Jahr 2018 nicht zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird nicht zugestimmt. Dem Antragsteller ist Gelegenheit zu geben, den Antrag zurückzuziehen. Sollte dies nicht geschehen, ist erneut ein Ablehnungsbescheid zu erlassen.

Beschluss

Dem Antrag wird nicht zugestimmt. Dem Antragsteller ist Gelegenheit zu geben, den Antrag zurückzuziehen. Sollte dies nicht geschehen, ist erneut ein Ablehnungsbescheid zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines zusätzlichen KFZ-Stellplatzes im Vorgarten; Am Abensberg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 13

Sachverhalt

Bebauungsplan: Abensberg Überarbeitung

Der Antragsteller möchte an der nördlichen Grundstücksgrenze einen Stellplatz errichten. Dieser soll über einen öffentlichen Feld- und Waldweg angefahren werden. Der Stellplatz soll eine Fläche von ca. 23 m² erhalten. Der Stellplatz wird 7 m lang und 3,2 m breit.

Die Nachbarunterschrift wurde geleistet.

Ein Antrag ist notwendig, da der Stellplatz außerhalb der Baugrenze errichtet wird.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat hier aus zwei Gründen Bedenken.
  • Hier ist seit Jahren eine Bauleitplanung angedacht, bei welcher der vorhandene Feld- und Waldweg nach Norden an die Bahnlinie verlegt werden soll, da dies städteplanerisch vorteilhafter ist.
  • Auf dem öffentlichen Feld- und Waldweg besteht ein Verbot für Kraftwagen.
Die geplante Bauleitplanung betrifft die Fl.Nr. 11 17, hier finden seit einigen Jahren Planungen statt, welche immer wieder auf Eis gelegt wurden. Im September letzten Jahres wurde uns mitgeteilt, dass eine hydrogeologische Untersuchung des Grundstücks vorgenommen werden muss und sich dann erneut mit der Verwaltung in Verbindung gesetzt wird, dies ist bis heute nicht geschehen. Um einer vorgesehenen Bauleitplanung nicht im Wege zu stehen und das Grundstück optimal zu nutzen, sollte sich die Möglichkeit der Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges durch die Genehmigung des Stellplatzes nicht verbaut werden. Auch das Verbot für Kraftwägen auf diesem Weg spricht gegen eine Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung.
Außerdem hätte der Antragsteller auf seinem Grundstück zwischen den vorhandenen Stellplätzen und der Garagenzufahrt ebenfalls die Möglichkeit einen Stellplatz zu errichten.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Dem Antragsteller ist mitzuteilen, dass einem Stellplatz zwischen den bereits vorhandenen Stellplätzen und der Zufahrt zur Garage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden würde. Der Antrag ist demensprechend zu ändern.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Dem Antragsteller ist mitzuteilen, dass einem Stellplatz zwischen den bereits vorhandenen Stellplätzen und der Zufahrt zur Garage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden würde. Der Antrag ist demensprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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14. Formlose Anfrage Bebauung Paul-Hindemith-Weg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 14

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümerin möchte für Ihren Sohn einen Anbau bzw. eine weitere Wohneinheit schaffen.
Gewünscht ist der Anbau an der westlichen Grundstücksgrenze. Lt. Aussage der Grundstückseigentümer wäre auch der westlich angrenzende Nachbar mit dem Anbau einverstanden.

Laut Bebauungsplan ist pro Parzelle nur eine Wohneinheit zulässig. Der Bebauungsplan sieht im östlichen Bereich (nicht im Westen) eine Erweiterung des Wohnhauses vor. Hier ist ein Baufenster vorhanden. Sieht man sich den Bebauungsplan an, ist bei jedem Grundstück im östlichen Bereich ein Baufenster vorhanden. Auf dem Lageplan ist erkennbar, dass bereits mehrere Parzellen die Möglichkeit des Anbaus an der östlichen Grundstücksgrenze genutzt haben.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte hier keine Ausnahme gemacht werden.
Im diesem Planbereich ist, abweichend von allen anderen Siedlungen in Altdorf, eine reine Atriumbauweise festgesetzt worden. Das heißt durch die Bebauung entsteht ein geschlossener Innenhof. Aus städtebaulicher Sicht sollte von diesem Konzept nicht abgewichen werden, da nur so diese Wirkung erzielt wird. Es ist auch bisher in diesem Planb ereich keine Ausnahme gemacht worden. Eine Abweichung wäre wieder ein Bezugsfall für die wenigen noch freien Parzellen.
Es ist verständlich, dass bei der heutigen Immobilienlage das Grundstück so gut wie möglich genutzt werden soll und die Familie auf einem Grundstück Platz findet, allerdings ist ein Bebauungsplan vorhanden, der einen Anbau im Osten vorsieht. Somit wird die Möglichkeit des Anbaus nicht ausgeschlossen.
Eine weitere Wohneinheit ist denkbar, wenn die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden können.

Beschlussvorschlag

Der Grundstückseigentümerin ist mitzuteilen, dass einem Anbau im Osten des Grundstücks nichts entgegensteht (Verweis auf den Bebauungsplan). Einer weiteren Wohneinheit steht nichts im Wege, wenn die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden.

Beschluss

Der Grundstückseigentümerin ist mitzuteilen, dass einem Anbau im Osten des Grundstücks nichts entgegensteht (Verweis auf den Bebauungsplan). Einer weiteren Wohneinheit steht nichts im Wege, wenn die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung erledigt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 15

Sachverhalt

Erweiterung des Altbestands mit einem Anbau im Erdgeschoss; Im Kleinfeld 14
Bebauungsplan: Kleinfeld Überarbeitung
Es wurde ein Anbau an das bestehende Wohnhaus an der Süd-West Seite im Erdgeschoss beantragt. Der Anbau wird 3,00 m breit und 4,61 m lang. Die Wandhöhe beträgt 2,36 m. Das Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 28° ausgeführt.
Der Anbau entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans und wird im Baufenster errichtet, somit handelt es sich um eine Genehmigungsfreistellung.

Errichtung einer Fertiggarage auf dem Sportgelände für den DJK SV Altdorf e.V.
Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung Deckblatt Nr. 8
Der DJK SV Altdorf hat die zwei alten Verkaufshäuschen abgerissen. Stattdessen soll dort eine Fertiggarage aufgestellt werden. Diese wird zwischen dem Hauptplatz mit der Tartanbahn und den Tennisplätzen platziert. Die Garage wird ohne Fundamente aufgestellt und dient zum Lagern von Sportutensilien wie z.B. Startblöcke, Hürden usw. Sie wird 5 m lang, 3 m breit und die Höhe beträgt 2,5 m. Das Dach wird als Flachdach ausgeführt. Für die Aufstellung der Fertiggarage war eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich, da die Fläche im Überschwemmungsbereich liegt. Diese wurde vom DJK SV Altdorf beantragt und mittlerweile auch von der Wasserrechtsabteilung im Landratsamt Landshut zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut genehmigt. Somit stand einer isolierten Befreiung nichts mehr im Wege. Der Antrag wurde als laufende Verwaltung erledigt, da die Sitzungspause nicht der Beschaffung der Garage im Wege stehen sollte.

Umnutzung eines Friseursalons in ein Frühstückscafé mit Backshop an der Äußeren Parkstr. 5
Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung, Teilbereich GE
Der bisher genehmigte Friseursalon im südlichen Teil des bestehenden Gebäudes soll in ein Frühstückscafé mit Backshop umgebaut werden. Dazu soll ein Gastraum mit knapp 80 m², eine Theke mit 12 m², sowie weitere dazugehörige Räume entstehen (Personalraum, Lager/Vorbereitung, Kunden-WC´s, Vorräume, etc.). Äußerlich wird am Gebäude nichts verändert. Es werden 19 Stellplätze nachgewiesen, was ausreichend ist. Der Antrag ging bereits am 03.08.2020 beim Markt Altdorf ein und wurde als laufende Verwaltung an das Landratsamt Landshut weitergeleitet, da dem Eigentümer sonst der Mieter „abgesprungen“ wäre.

Anhebung des Dachstuhls des bestehenden Einfamilienhauses; Am Abensberg 47
Bebauungsplan: Abensberg Überarbeitung
Die Grundstückseigentümer und Bauherren beabsichtigen den Dachstuhl um 2 m anzuheben. Damit soll das Dachgeschoss zum Wohnzwecken nutzbar werden. Derzeit ist nur das Erdgeschoss bewohnbar. Durch die Anhebung des Daches werden im Obergeschoss noch ein weiteres Bad, ein Büro und zwei Schlafräume geschaffen. Eine Abstandsflächenübernahme vom westlich angrenzenden Nachbarn ist erforderlich und liegt vor. Stellplätze sind ausreichend vorhanden. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans und wurde somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.

Errichtung eines Carports am Abensberg 6
Bebauungsplan: Abensberg Überarbeitung
Es wurde die Errichtung eines Carports an der südöstlichen Seite des Grundstücks Am Abensberg 6 beantragt. Der Carport soll eine Fläche von 7 m x 3,50 m und ein Pultdach (Hochpunkt am Haus) mit einer Wandhöhe von 2,90 m bis 2,70 m erhalten. Der Carport sei als zusätzlicher überdachter Abstellplatz notwendig. Der Carport befindet sich außerhalb des Baugrenze. Alle angrenzenden Grundstückseigentümer haben durch Unterschrift ihr Einverständnis erteilt, sodass am 17.08.2020 die Befreiung von der Baugrenze verbeschieden wurde.

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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16. Widmung Fl.-Nr. 1066/7 am Rebenring, nahe Waldsteig, zum öffentlichen Feld- und Waldweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschliessend 16

Sachverhalt

Der bestehende Weg Fl.-Nr. 1066/7 der im Zuge eines Tauschvertrags (s. Bau- und Umweltausschuss-Sitzung vom 16.06.2020) Eigentum des Marktes Altdorf wurde, soll zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet werden, damit die Eigentümer der westlich angrenzenden Waldgrundstücke einen öffentlichen Zugang zu ihren Grundstücken haben. Bis zum Gartentor auf Höhe der Fl.-Nr. 1066/9 wurde die Straße als öffentliche Ortsstraße gewidmet. Der anschließende nicht ausgebaute Weg soll nun bis zur westlichen Grundstücksgrenze öffentlicher Feld- und Waldweg werden (s. Lageplan).

Beschlussvorschlag

Der Weg wird gemäß Sachvortrag als öffentlicher Feld- und Waldweg mit der Widmungsbeschränkung  „nicht ausgebaut“ gewidmet. Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss

Der Weg wird gemäß Sachvortrag als öffentlicher Feld- und Waldweg mit der Widmungsbeschränkung  „nicht ausgebaut“ gewidmet. Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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17. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 17

Sachverhalt

Bürgermeister Stanglmaier informiert über den derzeitigen Stand bei der Baustelle der Höfenbrücke und verwies auf den aktuellen Artikel der LZ vom 08.09.
Der Umbau der beiden Bushaltestellen an der Hauptstraße ist abgeschlossen. Herr Stanglmaier erläuterte die Kostenübersicht.

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18. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 18

Sachverhalt

Keine.

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19. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 19

Sachverhalt

Die öffentliche Sitzung endet um         20.03 Uhr.

Datenstand vom 08.10.2020 17:03 Uhr