Datum: 13.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Tektur zum Anbau einer Außentreppe an Gebäude A am Sonnenring 14
3 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und Garage an der Hauptstr. 65
4 Anbau an die bestehende Garage an der Gerhart-Hauptmann-Str. 12
5 Umbau eines Wohnhauses an der Eugenbacher Str. 119
6 Errichtung eines Carports mit darüberliegender Dachterrasse sowie eines Aufzugs an dem bestehenden Wohnhaus an der Markusstr. 5
7 Tektur zum Neubau eines Doppelhauses + Abbruch best. Wohnhaus an der Hauptstraße 52, 52a; erneute Beschlussfassung
8 Formlose Anfrage zur Errichtung einer Halle für die Fahrzeugaufbereitung und Ausstellung; Opalstr. 45
9 Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung von zwei Stellplätzen am Bürgermeister-Preißer-Ring 26
10 Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Carports an der Aupointstr. 13
11 Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Lärm- und Sichtschutzzauns an der Aupointstr. 13 (zur Bernsteinstraße)
12 Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Carports am Rebenring 44
13 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
14 Straßen- u. Gehwegsanierungen 2021: Vorberatung
15 Informationen der Verwaltung
16 Anfragen der Ausschussmitglieder
17 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö 1
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2. Tektur zum Anbau einer Außentreppe an Gebäude A am Sonnenring 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö 2

Sachverhalt

Bebauungsplan: GE Moosweide Überarbeitung

Im Osten direkt angrenzend an das Gebäude A und südlich des Gebäudes B soll die Außentreppe als zweiter Rettungsweg aus der Ebene 2 angebaut werden. Die Außentreppe wird aus einer Stahlkonstruktion erbaut. In der Ebene 2 muss hierfür eine Tür eingebaut werden. Die Treppe liegt innerhalb der Baugrenzen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und Garage an der Hauptstr. 65

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrparteienwohnhauses. Es handelt sich um ein Hanggrundstück. Von der Südseite, der Straßenansicht, erreicht der Baukörper 3 Vollgeschosse und eine Wandhöhe von 6,67 m. Von der Nordansicht sind ein Vollgeschoss und das Dachgeschoss, wobei dieses ebenfalls ein Vollgeschoss darstellt, ersichtlich. Auf der Nordseite beträgt die sichtbare Wandhöhe ca. 4,00 m. Auf der Ost- und der Westseite werden jeweils 4 Dachgauben errichtet, um das Dachgeschoss ebenfalls für Wohnzwecke zu nutzen. Das Dach wird als Satteldach mit 48° Dachneigung ausgeführt.
Der Baukörper wird L-förmig in das Grundstück gebaut. Zur Straße hin beträgt die Länge 18,51 m. Östlich wird der Baukörper 14,76 m breit. Im Norden beträgt die Länge ebenfalls 18,51 m, wobei davon 9,26 m auf der westlichen Seite um 6,41 m zurückversetzt sind. Ebenso verhält es sich an der Westseite.
Im Erdgeschoss finden Heizung, Kellerabteile und die Stellplätze ihren Platz, wobei der nördliche Teil der Stellplätze in den Hang verschwindet. Im ersten Obergeschoss finden 3 Wohnungen (52 m², 58 m² und 54 m² Wohnfläche) und im Dachgeschoss ebenfalls 3 Wohnungen (49 m², 55 m² und 47 m² Wohnfläche) Platz. Diese sind jeweils mit einem Wohn- Esszimmer, einem Bad, einem Außenbereich und einem Schlafzimmer ausgestattet.
Die Abstandsflächen sind, durch das 16-Meter-Privileg, welches der Gesetzgeber an zwei Außenwänden einräumt, allesamt eingehalten. Aufgrund des 16-Meter Privilegs darf an 2 Seiten die Abstandsfläche auf die halbe Wandhöhe reduziert werden, 3 Meter sind allerdings die Mindestgröße.

Stellplätze sind 12 erforderlich, diese wurden auch nachgewiesen.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die Unterschrift des östlich angrenzenden Nachbarn Fl.-Nr. 55 liegt vor. Die nördlich angrenzenden Nachbarn haben die Unterschrift verweigert. Der Nachbar mit der Fl.-Nr. 50/41 hat per E-Mail folgende Stellungnahme abgegeben:
„Hiermit möchte ich meine Bedenken bezüglich des Bauvorhabens „Hauptstraße 65“ äußern. Diese beziehen sich unter anderem auf Abstands- und Höheneinhaltungen des Bauobjekts (Nordansicht Seitenwand angrenzend an mein Grundstück) und die Lage des Belüftungssystems der Tiefgarage.

Weiterhin gilt es zu prüfen ob sich eine etwaige Wertminderung meines Eigentums durch Lärmbelästigung von 6 Haushalten und der Beschattung meines Grundstücks ergibt. Ich sehe hier eine empfindliche Störung des Gesamtbilds von Altdorf insbesondere der Altbausiedlung. Diese Absicht wird auch von einigen benachbarten Anwohnern geteilt. Ich behalte mir vor ggf. rechtliche Schritte gegen das Bauvorhaben einzuleiten.“

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben wirkt sehr massiv. Bei genauerer Betrachtung wird ersichtlich, dass baurechtlich nichts gegen das Vorhaben spricht.
Der Marktverwaltung steht nur die bauplanungsrechtliche Prüfung zu. Hier handelt es sich um ein Bauvorhaben im Innenbereich. Im Innenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Art der baulichen Nutzung:
Bei der betroffenen Umgebung handelt es sich laut Flächennutzungsplan um ein Mischgebiet, in welchem Wohngebäude, wie hier, zulässig sind.
Maß der baulichen Nutzung:
In der näheren Umgebung sind Gebäude mit 2 bis 3 Vollgeschossen vorzufinden, wodurch die Anzahl der Vollgeschosse bei vorliegendem Fall vertretbar ist. Die GRZ beträgt 0,68. Das bedeutet, dass 68% des Grundstücks bebaut werden. Allerdings ist dies in der Gegend bei genauerer Betrachtung des Lageplans fast auf jedem Grundstück entlang der Hauptstr. der Fall.
Bauweise:
Es handelt sich um eine offene Bauweise, da die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand (und nicht aneinandergebaut) errichtet wurden. Auch der geplante Baukörper soll mit Grenzabständen errichtet werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert. Bereits vorher hat auf dieser Fläche ein Einfamilienhaus gestanden. Zufahrt, Abwasser- und Wasserversorgung sind vorhanden.

  • Demzufolge ist das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig.

Bauordnungsrecht wird vom Landratsamt Landshut geprüft, allerdings sei zu erwähnen, dass die Abstandsflächen eingehalten sind.

Die Bedenken des Nachbarn sind verständlich, zumal viele Jahre nur ein kleines Einfamilienhaus auf dem Grundstück stand. Allerdings wird die Nachfrage nach Wohnraum immer größer und somit muss mit Nachverdichtungen in dieser Art gerechnet werden. Die Bedenken bezüglich des Abstands und der Höhenentwicklung wurden gewürdigt. Bei der „Tiefgarage“ handelt es sich nicht um eine typische Tiefgarage. Diese ist straßenseitig offen und es bedarf keiner Lüftungsanlage (telefonische Rücksprache mit Bauherren).
Der Markt Altdorf ist nicht dafür zuständig zu prüfen, ob eine Wertminderung eines privaten Grundstücks vorliegt. Dazu muss der Grundstückseigentümer ggfs. einen Gutachter beauftragen.
Kleine Wohnungen sind in Altdorf nicht oft zu finden und sind dringend notwendig. Demzufolge steht die Verwaltung dem Vorhaben positiv gegenüber.

Der Entwässerungsplan fehlt, dieser wurde bereits nachgefordert.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wenn der Entwässerungsplan nachgereicht wurde kann der Antrag  an das Landratsamt weitergeleitet werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wenn der Entwässerungsplan nachgereicht wurde kann der Antrag  an das Landratsamt weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Anbau an die bestehende Garage an der Gerhart-Hauptmann-Str. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Im nordwestlichen Grundstückseck soll ein Anbau an die Garage erfolgen. Dieser wird
L-förmig an die Garage angepasst.

Der Anbau wird entlang der Grundstücksgrenze zum nördlich angrenzenden Nachbarn 8,78 m lang und im M ittel nicht höher wie 3 m. Somit hält er auf dieser Seite die Vorschriften zur Grenzbebauung des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO ein. Demnach darf der Anbau eine Länge von 9 m an einer Grundstückgrenze nicht überschreiten und im Mittel nicht höher wie 3 m sein.
Zum Westen wird der Anbau 7,60 m lang und 2,30 m hoch. Die Grenzbebauung darf auf einem Grundstück 15 m nicht überschreiten (Art. 6 Abs. 9 Satz 2 BayBO). Im vorliegenden Fall beträgt die Grenzbebauung insgesamt 16,38 m. Somit liegt eine überlange Grenzbebauung vor. Das bedeutet, dass die 1,38 m über den 15 m abstandsflächenpflichtig werden. Allerdings befindet sich im Westen angrenzend die Spitzwegstraße, auf welcher nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO die Abstandsfläche bis zu deren Mitte liegen darf. Die Abstandsfläche ist somit eingehalten.
Das Dach wird als Pultdach ausgeführt. Der Anbau kann vom Osten und vom Süden betreten werden.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Baurechtlich entspricht das Vorhaben den gesetzlichen Vorschriften, somit ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Umbau eines Wohnhauses an der Eugenbacher Str. 119

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung Deckblatt Nr. 2
Es wird Bezug genommen auf die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 27.06.2017. Dort wurde der Nutzungsänderung eines Getränkemarktes zur Einliegerwohnung und DG-Ausbau am Gebäude zugestimmt. Das Vorhaben (2 Wohneinheiten) wurde auch vom Landratsamt Landshut genehmigt.
Nun soll neben der einen Wohneinheit im Nebengebäude das Hauptgebäude neu aufgeteilt werden (offiziell nur eine Wohneinheit, da nur eine Küche) in 4 Zimmer im EG, 6 Zimmer im OG und zwei Zimmer im DG. Dazu sollen zwei Bäder und mehrere WC´s errichtet werden. Hierfür werden im EG und OG teilweise Wände versetzt und das DG ausgebaut, indem neue Leichtbauwände gezogen werden. Außerdem soll im Obergeschoss ein Balkon entstehen
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut ergibt sich folgende rechtliche Würdigung:
Nach dem Bebauungsplan sind für das Gebäude max. 2 WE zulässig. Da nur zwei Küchen vorhanden sind, wäre dies erfüllt. Es entsteht der erste Eindruck, dass es sich um eine Art „Pension“ oder „Wohnheim“ handelt. Es kann jedoch dem Antragsteller jedoch nicht unterstellt werden, dass es sich nicht um reine Wohnnutzung handelt. Es handelt sich rechtlich um Zimmervermietung; die beiden Wohnungen werden durch Zimmervermietung genutzt, die keine Beherbergung im Sinne eines Hotelbetriebes ist. Um einen Beherbergungsbetrieb handelt es sich hier nicht, da keine Rezeption, Frühstück, etc. angeboten werden. Zu einer Wohnung gehört auch ein Rückzugsraum; dieser wäre das einzelne Zimmer selbst, wenn es auch noch einen Gemeinschaftsraum und eine Küche für die einzelnen Nutzer gibt. 
Einzig die Anzahl der Zimmer muss mit der Anzahl der Stellplätze in Einklang gebracht werden. Da der Umbau einer Zimmervermietung gleichkommt, werden wir die Stellplatzsituation danach beurteilt. Hierfür ist nach unserer Stellplatzsatzung je Zimmer ein Stellplatz erforderlich. 12 Zimmer sind im Hauptgebäude vorhanden. Dazu das Appartement im Nebengebäude. Deshalb wären für das Vorhaben 13 Stellplätze nachzuweisen. Diese wurden, nach Rücksprache mit dem Antragsteller, nachgewiesen.
Zu bemerken wäre, dass, seit das Landratsamt Landshut und der Markt Altdorf mit der Eugenbacher Straße 119 befasst sind, noch nie eine Nachbarbeschwerde, etwa über nächtliches Gegröle, ausufernde Grillabende oder Türenknallen der Privatautos bei Frühschicht- oder Spätschichtarbeitern o. Ä., eingelaufen ist.
Die Unterschrift des westlich angrenzenden Nachbarn Fl.-Nr. 1205/7 ist vorhanden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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6. Errichtung eines Carports mit darüberliegender Dachterrasse sowie eines Aufzugs an dem bestehenden Wohnhaus an der Markusstr. 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bebauungsplan: Römerfeld Überarbeitung
Beantragt wird die Errichtung eines Carports mit darüberliegender Dachterrasse für das Obergeschoss sowie die Errichtung eines Aufzugs an der Westseite des bestehenden Wohnhauses.
Die bestehende Garage im Westen soll abgebrochen werden. Der neue Carport mit 24 m² Grundfläche soll ein Stück weiter nach Norden versetzt als Grenzgarage an die bestehende Nachbar-Garage Fl.-Nr. 275/35 angebaut werden und ebenfalls ein Flachdach erhalten. Darauf soll für die Wohnung im Obergeschoss eine Dachterrasse mit ca. 45 m² errichtet werden. Dort soll nach Süden als Sichtschutz 3 aufgestellte thermische Kollektoren angebracht werden. Nach Westen soll ein Sichtschutz aus Glas mit einer Höhe von 1,60 m entstehen.
Für die Errichtung der Dachterrasse wird eine Abweichung von Art. 6 BayBO beantragt (vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten). Da die Garage als Dachterrasse ausgeführt werden soll, ist die Garage als Gebäude einzustufen und müsste daher eigene Abstandsflächen einhalten. Der betroffene Nachbar Fl.-Nr. 275/35 hat sein Einverständnis durch Unterschrift erteilt. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung ist nachzureichen!
An der Westseite des Gebäudes soll hinter dem Carport ein Aufzug mit einer Grundfläche von 1,59 m x 1,52 m entstehen, welcher vom Kellergeschoss bis in das Obergeschoss führt.
Hierfür wird auch eine Abweichung von Art. 6 BayBO beantragt. Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben untergeordnete Vorbauten außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vortreten. Die geringfügige Überschreitung der zulässigen 1,50 m, die Vorbauten vortreten dürfen, ergäbe sich durch den Aufzug, der nur in diesen Abmessungen realisierbar sei. Die brandschutztechnischen Vorschriften (Abstand zur Grundstückgrenze mind. 2,50 m und Abstand zu benachbarten Gebäuden mind. 5 m) werden jedoch eingehalten.

Sämtliche Nachbarunterschriften sind vorhanden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Tektur zum Neubau eines Doppelhauses + Abbruch best. Wohnhaus an der Hauptstraße 52, 52a; erneute Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö 7

Sachverhalt

Es wird Bezug genommen auf die Sitzung vom 08.09.2020. In dieser Sitzung wurde die Verwaltung ermächtigt bei einem Ortstermin einen Kompromiss zwischen den Parteien auszuhandeln und die entsprechende Planung als laufende Verwaltung zu behandeln.

Bei einem inzwischen stattgefundenen Ortstermin konnte keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. Kurz darauf erreichte Die Verwaltung ein Schreiben des angrenzenden Nachbarn. Dies wird von Frau Hauser verlesen. Zusätzlich erreichte uns ein Schreiben des Rechtsanwalts, welcher vermutet, dass der Baukörper nicht in der genehmigten Höhenlage, sondern einen Meter höher, errichtet wurde.
Daraufhin hat der Markt Altdorf eine Einmessbescheinigung angefordert.

Die Eigentümer des Grundstücks Hauptstr. 52, 52 a haben daraufhin dem Markt Atldorf die Einmessbescheinigung und zusätzlich eine weitere Variante einer möglichen Stützmauer zukommen lassen. Aus der Einmessbescheinigung und dem alten Plan ist erkennbar, dass das Grundstück, worauf das Haus bereits errichtet wurde, um 30 cm mehr aufgeschüttet wurde.

Die Höhe der Stützwand wird auf 1,10 m reduziert.

Die neue Variante der Stützmauer findet bei der Verwaltung durchaus positive Resonanz. Durch die Versetzung der oberen zweiten Steinreihe der Stützmauer um einen Meter hinter die Grundstücksgrenze wirkt die Stützmauer weniger massiv und passt sich besser dem Gelände an. Die Antragsteller haben ebenfalls erwähnt, dass zwischen den beiden Steinreihen noch eine Hecke gepflanzt werden soll. Nach Auffassung der Verwaltung ist diese Variante durchaus vertretbar und schränkt den westlich angrenzenden Nachbarn nicht in seinen Rechten ein.
Bezüglich der 30 cm mehr Aufschüttung sei zu erwähnen, dass das Bauvorhaben, auch mit dieser zusätzlichen Aufschüttung genehmigt worden wäre. Somit kann den Bauherren kurz mitgeteilt werden, dass dies nicht die richtige Vorgehensweise ist aber aufgrund der Geringfügigkeit toleriert wird.

Beschlussvorschlag

Die Stützmauer soll im Tektur-Eingabeplan auf die vorgeschlagene neue Variante geändert werden. Nach dieser Änderung kann der Antrag als laufende Verwaltung in das Landratsamt Landshut weitergeleitet werden. Bezüglich der zusätzlichen Aufschüttung um 30 cm wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Die Stützmauer soll im Tektur-Eingabeplan auf die vorgeschlagene neue Variante geändert werden. Nach dieser Änderung kann der Antrag als laufende Verwaltung in das Landratsamt Landshut weitergeleitet werden. Bezüglich der zusätzlichen Aufschüttung um 30 cm wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Formlose Anfrage zur Errichtung einer Halle für die Fahrzeugaufbereitung und Ausstellung; Opalstr. 45

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö 8

Sachverhalt

Bebauungsplan: GE Waldanger Eugenbach

Der Antragsteller möchte eine zusätzliche Halle bauen, da zusätzlich abgeschlossener Raum zum Abstellen von Kundenfahrzeugen benötigt wird. Des Weiteren hat der Antragsteller seine Mitarbeiterzahl erhöht und benötigt somit zusätzlichen Arbeitsraum.
Im südöstlichen Grundstückseck soll eine neue Aufbereitungs- und Ausstellungshalle errichtet werden.
Zwei Drittel der Halle werden für die Ausstellung genutzt. Ein Drittel zur Fahrzeugaufbereitung. Die Halle wird 22 m lang und 8 m breit. Die Höhe beträgt ca. 3,5 m. Das Dach ist als sehr flaches Satteldach mit einer Dachneigung von 2° geplant. Die Halle erhält 3 Sektionaltore.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass dem Gewerbetreibenden bezüglich einer Erweiterung von gemeindlicher Seite das Einvernehmen erteilt werden sollte. Es ist lediglich darauf zu achten, dass im Süden zum Franzosengraben die Baugrenze des Bebauungsplans eingehalten wird. Der Bebauungsplan sieht einen Abstand zum Franzosengraben von ca. 10 m vor, im vorliegenden Fall sind lediglich 3 m Grenzabstand eingehalten. Einem noch einzureichenden Bauantrag sollte das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.

Beschlussvorschlag

Einem noch einzureichenden Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt, wenn der Bauantrag den vorgelegten Unterlagen entspricht und die Baugrenzen des Bebauungsplans „GE Waldanger Eugenbach“ eingehalten sind.

Beschluss

Einem noch einzureichenden Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt, wenn der Bauantrag den vorgelegten Unterlagen entspricht und die Baugrenzen des Bebauungsplans „GE Waldanger Eugenbach“ eingehalten sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung von zwei Stellplätzen am Bürgermeister-Preißer-Ring 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö 9

Sachverhalt

Bebauungsplan: Am Angerweg

Der „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage“ am Bürgermeister-Preißer-Ring 26 wurde am 07.09.2020 von der Genehmigung freigestellt, da alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten wurden.

Im Norden des Grundstücks sollen für die beiden Wohneinheiten zwei Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. Hierzu ist eine isolierte Befreiung nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO einzuholen.
Nach der Stellplatzsatzung sind für das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung 4 Stellplätze erforderlich. Zwei Stellplätze werden in der Garage geschaffen. Die beiden weiteren benötigten Stellplätze sind an der nordwestlichen Grundstücksgrenze angeordnet. Da sich diese Stellplätze allerdings außerhalb der Baugrenzen befinden, bittet der Bauherr um eine isolierte Befreiung für die Stellplätze auf nichtüberbaubaren Grundstücksflächen, wie im Bebauungsplan gefordert.

Beschlussvorschlag

Vom Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird Kenntnis genommen. Dem Antrag auf Befreiung für die Errichtung der beiden Stellplätzen  auf den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Vom Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird Kenntnis genommen. Dem Antrag auf Befreiung für die Errichtung der beiden Stellplätzen  auf den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Carports an der Aupointstr. 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung

Beantragt wird die Errichtung eines Carports für einen Pkw-Anhänger aus Metall und Holz an der südöstlichen Grundstücksgrenze zur Bernsteinstraße hin.
Der Carport soll eine Grundfläche von 4,50 m x 3,50 m und eine Wandhöhe von 2 m erhalten und von der Ostseite her (Grundstücksseite) offen sein. Neben dem Carport befindet sich ein bestehendes Tor, durch welches man den Anhänger von der Bernsteinstraße aus auf das Grundstück in den Carport befördern kann.

Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan werden beantragt:
  • Der Carport soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden.
  • Bei Garagen und Nebengebäuden ist bei Satteldächern eine Dachneigung  von mind. 28° festgesetzt. Hier wird eine geringere Dachneigung mit 10° beantragt.

Die beiden angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift ihr Einverständnis erteilt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung (Baugrenze und Dachneigung) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mögliche Kosten bezüglich Gehwegabsenkung, Versetzung Straßenlaterne usw. gehen auf Kosten des Antragstellers.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung (Baugrenze und Dachneigung) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mögliche Kosten bezüglich Gehwegabsenkung, Versetzung Straßenlaterne usw. gehen auf Kosten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Lärm- und Sichtschutzzauns an der Aupointstr. 13 (zur Bernsteinstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung

Beantragt wird die Errichtung eines Lärm- und Sichtschutzzauns im Süden des Grundstücks Aupointstr. 13 zur Bernsteinstraße hin.
Die vorhandene Thujenhecke mit einer Höhe von 2,20 m soll dafür weichen und der Zaun als Lärm- und Schallschutz zur viel befahrenen Bernsteinstraße dienen. Auch der Wohnwintergarten, der 1,50 m über dem Boden liegt, solle damit weiterhin Privatsphäre erhalten.
Der Zaun soll aus waagrechten Lärchenholzbrettern mit Metallpfosten dazwischen errichtet werden. Von Westen her sollen vier Zaunfelder mit einer Breite von 2 m und einer Höhe von 1,80 m, gefolgt von zwei Zaunfeldern mit ebenfalls 2 m Breite und 1,90 Höhe als stufenförmige Höhenanpassung zum bestehenden Tor mit 2 m Höhe entstehen. Im Anschluss an das bestehende Tor mit einer Breite von 3,20 m soll ein neues Zaunfeld mit 3,50 m Breite und 2 m Höhe, welches zugleich die Seitenwand vom neuen Carport (s. TOP 10) ist, angebracht werden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Zur Straßenseite hin sind nur Holzlatten mit senkrechter Lattung zulässig. Hier wird eine waagrechte Lattung beantragt.
  • Die Zaunhöhe darf max. 1,00 m betragen. Hier wird die Einfriedung mit einer Höhe von 1,80 m bis zu 2 m beantragt.

Die beiden angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift ihr Einverständnis erteilt.

Entlang der Bernsteinstraße wurden bereits mehrere Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Höhe und Art der Lattung (quer statt senkrecht) erteilt, da es sich bei der Bernsteinstraße um eine stark frequentierte Straße handelt. In den meisten Fällen wurde die Höhe meist mit 1,80 m Höhe genehmigt. Da der Bauherr hier aber eine stufenweise Höhenanpassung von 1,80 m hin zum bestehenden Tor (2 m Höhe) anstrebt, könnte dem auch zugestimmt werden, da dies städtebaulich vertretbar ist. Auch die nachbarlichen Belange werden nicht beeinträchtigt und die Grundzüge der Planung auch nicht berührt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der beantragten Einfriedungshöhe (1,80 m bis 2 m) und Art der Einfriedung (Querlattung, statt senkrecht) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nur erteilt, da das Tor bereits Bestand ist und der Zaun an diesen angepasst wird.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der beantragten Einfriedungshöhe (1,80 m bis 2 m) und Art der Einfriedung (Querlattung, statt senkrecht) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nur erteilt, da das Tor bereits Bestand ist und der Zaun an diesen angepasst wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Carports am Rebenring 44

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Bebauungsplan: Weinberg

Beantragt wird die Errichtung eines Carports an der Südostseite des Rebenring 44. Der Carport soll eine Grundfläche von 6 m x 4 m und ein Pultdach mit einer Wandhöhe von 2,50 m bis 2,20 m erhalten.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
Der Carport soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden.
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 sieht auf dem Grundstück selbst kein Baufenster für ein Nebengebäude vor. Die Garage für das Grundstück befindet sich auf dem Gemeinschaftsgrundstück Fl.-Nr. 123/78 daneben.

Da es begrüßenswert ist, wenn Stellplätze auf dem eigenen Grundstück errichtet werden und damit die Straßen vom ruhenden Verkehr entlastet werden, könnte einer Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt werden (zumal damals nur ein Stellplatz pro Haus erforderlich war).

Sämtliche angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift ihr Einverständnis erteilt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mögliche Kosten bezüglich Gehwegabsenkung, Versetzung Straßenlaterne usw. gehen  auf Kosten des Antragstellers.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mögliche Kosten bezüglich Gehwegabsenkung, Versetzung Straßenlaterne usw. gehen  auf Kosten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Opalstr. 43:
Der Antrag „Neubau einer Kfz-Aufbereitungshalle an der Opalstr. 43“ wurde am 14.09.2020 von der Genehmigung freigestellt, da alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten wurden.

Bahnhofstr.:
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.06.2020 wird verwiesen. Damals wurde einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Doppelhäusern und einer Gerätehalle das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nun wurde der Bauantrag zum Neubau einer Gerätehalle eingereicht. Der Antrag entspricht dem Vorbescheid und wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das Landratsamt Landshut weitergeleitet.  

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag  wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag  wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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14. Straßen- u. Gehwegsanierungen 2021: Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 14

Sachverhalt

Jedes Jahr werden Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € eingestellt um Straßensanierungen durchführen zu können.
Von Seiten der Verwaltung werden verschiedene Bereiche vorgestellt, deren Sanierungsaufwand nicht mehr über Kleinbaumaßnahmen abgedeckt werden kann. Bei diesen Maßnahmen ist eine öffentliche Ausschreibung erforderlich.
Da vor allem im Ortsbereich Altdorf, rund um die Schule, Maßnahmen erforderlich wären, diese aber derzeit aufgrund der Baumaßnahme (Baustellenverkehr) nicht durchgeführt werden können, ist es nach Ansicht der Verwaltung dringend erforderlich in anderen Ortsteilen weiterzuarbeiten, um nicht einen noch größeren Sanierungsstau entstehen zu lassen.
Von der Verwaltung werden für das Jahr 2021 folgende Bereiche vorgeschlagen, die mit Fotos in der Anlage dokumentiert sind.
  • Waldstraße in Pfettrach
    hier würde nach dem Ausbau der Straße am Abensberg ein Abschluss für den Ortsteile herbeigeführt werden.
  • Saphirweg in Altdorf
    zahlreiche Senken, in denen das Wasser stehen bleibt verursachen im Winter Glatteisgefahr. Außerdem stehen viele Schachtabdeckungen und Straßenkappen über, die für den Winterräumdienst ein Hindernisdarstellen.
  • Ludwig-Thoma-Str. in Altdorf
    es gelten die gleichen Ausführungen wie beim Saphirweg
  • Eichendorffstraße in Altdorf
    es gelten die gleichen Ausführungen wie beim Saphirweg
In der weiteren Vorgehensweise wird entsprechend der heutigen Priorisierung eine Kostenermittlung durchgeführt und diese dann dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Für 2021 wird die Waldstraße in Pfettrach und die Eichendorffstraße in Altdorf vorgesehen

Beschluss

Für 2021 wird die Waldstraße in Pfettrach und die Eichendorffstraße in Altdorf vorgesehen. Es soll geprüft werden, ob die Erneuerung der Deckschicht ausreichend ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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15. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö 15

Sachverhalt

Die Arbeiten an der Höfenbrücke in Pfettrach liegen im Zeitplan. Weiter Arbeiten sind:
- 44. und 45. KW        Montage Versorgungsleitungen Bayernwerk/Telekom an der Brücke
- 44. KW                Montage des Brückengeländers
- 46. KW                Asphaltierung der Höfenstraße
- 47. KW                Rückbau des Behelfsteges und der Baulagerfläche
Abschluss der Bauarbeiten bis Ende November, vorbehaltlich entsprechender Witterung.


Die Schulbushaltestelle an der Reiherstraße in Pfettrach muss verlegt werden, da der Grundstückseigentümer die Fläche bebauen will. Vergangene Woche fand hierzu eine Besprechung mit dem Elternbeirat statt. Die Haltestelle soll an die Pfeffenhausener Straße verlegt werden. Dadurch könnte auch die Fahrzeit des Busses optimiert werden.

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16. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö 16

Sachverhalt

Herr Frank fragte nach, ob der Strom von der derzeit im Aufbau befindlichen PV-Anlage im Gemeindegebiet Bruckberg auch in die neu geplante Trasse zum Umspannwerk in Altdorf eingeleitet wird.
Frau Hauser entgegnete, dass sie dazu keine Informationen hat, aber davon auszugehen ist.

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17. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö 17
Datenstand vom 12.11.2020 11:40 Uhr