Datum: 10.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für die Bernsteinstraße 26
3 Neubau einer landwirtschaftlichen Halle zur teilweisen Aussiedlung; Hauptstraße
4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Brunnwiesenstr. 7
5 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgarage und drei Wohneinheiten; An der Press 37
6 Antrag auf Vorbescheid; Abriss des vorhandenen Wohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten; Eugenbacher Str. 26
7 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
8 Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung einer Außensauna; Richard-Wagner-Str. 18
9 Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Naturpools; Richard-Wagner-Str. 18
10 Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Schuppens hinter de bestehenden Garage; Bernsteinstr. 79
11 Informationen der Verwaltung
12 Anfragen der Ausschussmitglieder
13 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 1
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2. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für die Bernsteinstraße 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 2

Sachverhalt

Für das Grundstück liegt eine Baugenehmigung für einen Beherbergungsbetrieb mit 30 Appartements vor.
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.07.2020 wird verwiesen (Formlose Anfrage zur Bebauung der Bernsteinstr. 26). Damals wurde folgender Beschluss gefasst: „Es soll ein Bauleitplanverfahren angestoßen werden. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. In diesem soll auch der eventuelle soziale Wohnungsbau verankert werden. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Ohne sozialen Wohnungsbau muss die Gewerbefläche erhöht werden.“

Der Grundstückseigentümer hat nun zwischenzeitlich eine weitere Anfrage bzgl. einer Bebauung ohne sozialen Wohnungsbau vorgelegt: Vorgesehen sind dabei zwei Gebäude, von denen ein Gebäude als Boardinghaus genutzt, das zweite mit normalen Wohnungen belegt werden soll. Aufteilung zwischen Wohnen und Gewerbe wäre somit 50:50, dies würde dem Charakter des Mischgebiets entsprechen.
Boardinghäuser können im Einzelfall je nach konkreter Ausgestaltung und Betriebsform als Hotelbetrieb oder als „Wohnen“ zu qualifizieren sein. Tendenziell sind „Boardinghäuser“ aber in Abgrenzung zu „Appartementhäusern“ (= als Wohnen einzustufen) eher einem Beherbergungsgewerbe (als Gewerbe einzustufen) zuzuordnen. Hierfür müsste auch zugesichert werden, dass die Gäste dort keinen Wohnsitz anmelden und sich dort nur kurzzeitig aufhalten. Dies wird i. d. R. vom Landratsamt Landshut als grundbuchrechtliche Sicherung verlangt.
Nach Ansicht der Verwaltung wäre dieser Vorschlag für ein Mischgebiet grundsätzlich vertretbar. Bezüglich der Nutzungseinheiten werden in einem Baukörper 10 Wohneinheiten, im anderen Baukörper 15 Appartements im Boardinghaus vorgeschlagen. Das Boardinghaus muss gewerblich geprägt sein.

Beschlussvorschlag

Einem Bauleitplanverfahren wird zugestimmt. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Einem Bauleitplanverfahren wird zugestimmt. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Neubau einer landwirtschaftlichen Halle zur teilweisen Aussiedlung; Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Planbereich: Außenbereich

Auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 02.04.2019 wird verwiesen.

Die landwirtschaftliche Halle soll wie bereits beim Vorbescheid zur teilweisen Aussiedlung des bestehenden Betriebes im Ortskern dienen.
Die Lagerhalle wird entlang der Straße 74,56 m lang (Vorbescheid 78,01 m). Auf der östlichen Seite wird die Länge 78,41 m betragen. Die Breite des Gebäudes beträgt 24 m. Das Dach ist als Satteldach mit einer Neigung von 18° vorgesehen (Vorbescheid 25° Dachneigung). Die Wandhöhe beträgt 6,61 m (Vorbescheid 6,81 m). Auf der Süd- und der Ostseite beträgt die Tiefe des Vordaches 3 m. Im Innenhof beträgt die Tiefe 5 m. An der Westseite am Giebel ist ein Vordach (16,38 m lang; 6,50 m tief) mit einem Pultdach geplant. Die Parkfläche und der Innenhof wird aufgekiest.

Folgende Nutzung und deren Flächenbedarf soll in der geplanten Halle erfolgen:
  • Ca. 200 m² Werkstatt
  • Ca. 600 m² Lager Brennholz (Nov./Dez. Lager Christbäume)
  • 650 m² Lager Hackschnitzel (Nov./Dez. Lager Christbäume)
  • Ca. 100 m² Brennholzaufbereitung
  • Ca. 500 m² Lager Kartoffeln mit Verpackung und Sortierung
  • 200 m² Getreideflachlager
  • Ca. 200 m² Strohlager – Rundballen
  • Ca. 200 m² Trocknung Brennholz und Hackschnitzel
  • Ca. 130 m² Heizungs- und Technikraum mit Hackschnitzelbunker
  • Ca. 60 m² Obstlager inkl. Leergutlager und Verpackung
  • Ca. 40 m² Sozialbereich (WC/Dusche und Teeküche)

Begründung für die geplante teilweise Aussiedlung ist zum Vorbescheid gleichgeblieben:
  • Geräuschintensive Tätigkeiten wie das Schneiden und Zubereiten von Brennholz und Hackschnitzel werden aus dem Dorfkern ausgelagert; es gab auch immer wieder Beschwerden von Anwohnern in Bezug auf Lärm
  • Das Zu- und Abfahren von Holz, Christbäumen und dergleichen mit schweren landwirtschaftlichen Maschinen ins Dorf werden reduziert; daher weniger Verbrauch an Betriebsstoff, Entlastung der Straßen und Umwelt (Beispiel Christbaumverkauf: hier sind pro Saison Fahrten im 3-stelligen Bereich als An- und Abfahren erforderlich)
  • Der Christbaumverkauf vergrößert sich mit weiter steigender Tendenz; in den letzten Jahren um ein Vielfaches; aus dem gesamten Landkreis kommen Käufer und Interessenten auch an den Adventssonntagen, daher ist eine Aussiedlung dieses Bereiches unumgänglich. Zu- und Abfahrten der Käufer erfolgen nicht mehr ins Dorf, die Aufbereitung der Christbäume in der geplanten Halle erfolgt witterungsunabhängig und direkt am Verkaufsort

Die erforderlichen Stellplätze insgesamt 41 Stück sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Stellungnahme der Verwaltung:
Wie auch schon beim Vorbescheid steht die Verwaltung der teilweisen Aussiedlung des bisherigen Betriebes im Ortskern grundsätzlich positiv gegenüber. Den Ortskern verkehrlich zu entlasten ist im Sinne der Marktgemeinde.
Zudem liegt die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vor. Diese ist zum Bauen im Außenbereich notwendig.
Der Baukörper soll oberseitig mit Holz verschalt, evtl. auch komplett in Holzständerbauweise errichtet werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Brunnwiesenstr. 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: Höfenstraße

Das Einfamilienhaus wird ca. 11,80 m lang und ca. 10 m breit. Die Wandhöhe beträgt 6,41 m (gemessen ab OK Erschließungsstraße). Das Wohnhaus ist mit einem Walmdach mit einer Neigung von 21° geplant. Es erhält zwei Vollgeschosse und einen Keller. Im Kellergeschoss ist die Heizung und die Technik vorgesehen. Im Erdgeschoss die Aufenthaltsräume, ein Büro und ein Bad. Im Obergeschoss sind die Schlafräume und zwei Bäder geplant.
Nordwestlich angrenzend an das Wohnhaus wird die Doppelgarage platziert. Diese ist nicht unterkellert, erhält aber einen Treppenabgang in den Keller des Wohnhauses. Die Garage wird 8 m breit und entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze 9 m lang. Die Wandhöhe der Garage beträgt 2,50 m. Sie erhält ebenfalls ein Walmdach mit einer Neigung von 18°.

Durch die Doppelgarage sind genügend Stellplätze nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Dachform: Walmdach statt Sattel- oder Krüppelwalmdach
  • Dachneigung: 21° Wohnhaus, 18° Garage statt 36-42 °
  • Wandhöhe: 6,41 m statt 6,10 m
  • Baufenster: minimale Baufensterüberschreitung

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Abweichungen vom Bebauungsplan sind minimal, wodurch die Verwaltung dem Vorhaben positiv gegenübersteht. Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift Ihre Zustimmung zu diesem Bauvorhaben erteilt. Das Einfamilienhaus mit Doppelgarage fügt sich in die Gegend ein und steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen.
Der Entwässerungsplan fehlt, dieser wurde bereits nachgefordert.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Sobald der Entwässerungsplan vorliegt wird der Antrag an das Landratsamt weitergeleitet.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Sobald der Entwässerungsplan vorliegt wird der Antrag an das Landratsamt weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgarage und drei Wohneinheiten; An der Press 37

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Planbereich: Außenbereich (Ansicht Landratsamt: Innenbereich)

Auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 18.02.2020 wird verwiesen. Der damals gestellte Vorbescheid wurde vom Landratsamt Landshut genehmigt. Geplant waren zwei Wohneinheiten in einem Wohnhaus mit einer Länge von 17 m und einer Breite von 10 m. Es waren zwei Vollgeschosse ohne Keller vorgesehen.

Der Antragsteller hat nun einen Bauantrag gestellt. Das Gebäude soll ca. 16 m lang und 10 m breit werden. Die Wandhöhe beträgt 5,50 m. Das Dach wird als Satteldach mit einer Neigung von 27° ausgeführt.
Es sind zwei Vollgeschosse ohne Keller vorgesehen. Im Erdgeschoss ist die Doppelgarage (im Gebäude) mit dahinterliegendem Technikraum und eine Wohneinheit geplant. Das Obergeschoss ist durch eine Außentreppe erreichbar. Dort finden weitere zwei Wohneinheiten Ihren Platz.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Es sind 4 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. 6 Stellplätze sind erforderlich.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die geplante zu bebauende Grundfläche hat sich zum Vorbescheid kaum geändert. Allerdings soll eine Wohneinheit mehr eingebaut werden. Dadurch entstehen kleine Wohnung, welche grundsätzlich am Wohnungsmarkt gefragt sind.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als „bestehendes Anwesen im Außenbereich“ bezeichnet. Die Bauaufsichtsbehörde bewertet diese Fläche allerdings als Innenbereich, wodurch eine verdichtete Bebauung möglich ist und drei Wohneinheiten städtebaulich vertretbar sind.
Bei drei Wohneinheiten sind nach der Stellplatzsatzung des Marktes Altdorf 6 Stellplätze erforderlich, somit sind noch zwei weitere Stellplätze nachzuweisen. Die Abstandsflächen des Gebäudes fallen teilweise auf die Fl.-Nr. 1661/4, wodurch eine Abstandsflächenübernahme erforderlich ist. Da die Fl.-Nr. 1661/4 sich ebenfalls im Eigentum des Antragstellers befindet, sollten der zusätzliche Stellplatznachweis sowie die Abstandsflächenübernahme keine Probleme darstellen.
Der Entwässerungsplan fehlt, dieser wurde bereits nachgefordert.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach Eingang des Stellplatznachweises, der Erklärung zur Abstandsflächenübernahme und des Entwässerungsplans kann der Antrag an das Landratsamt Landshut weitergeleitet werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach Eingang des Stellplatznachweises, der Erklärung zur Abstandsflächenübernahme und des Entwässerungsplans kann der Antrag an das Landratsamt Landshut weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid; Abriss des vorhandenen Wohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten; Eugenbacher Str. 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich; zum Teil Außenbereich

Durch den Antrag auf Vorbescheid soll geklärt werden, ob das Bauvorhaben wie eingereicht genehmigt werden könnte.
Das bestehende Wohnhaus soll abgerissen und durch ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten ersetzt werden. Das geplante Wohnhaus soll ein Flachdach erhalten.
Die erforderlichen 8 Stellplätze könnten auf dem Grundstück nachgewiesen werden, Abstandsflächen sind eingehalten.

Die östlich und westlich angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift Ihre Zustimmung erteilt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Lageplan wurde eine Behelfslinie eingezeichnet, die den Außen- vom Innenbereich abgrenzen soll. Der vordere Baukörper läge demnach im Innenbereich, der hintere Baukörper im Außenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich erfolgt gemäß §35 BauGB. Die dort definierten Regelungen dienen der Verhinderung der Landschaftszersiedlung und der daraus resultierenden Eingriffe in die Natur.
Die beantragte Bebauung liegt am Übergang zu einem steilen Hang (Kiesabbruchkante).
Das Grundstück hebt sich aufgrund der Topografie deutlich vom Straßenniveau ab.
Das Maß der überbauten Grundstücksfläche ist sehr hoch, und ist im näheren Umgriff nicht des Grundstückes nicht üblich.
Abgesehen von der Terrassenbebauung am Rebenring sind im Umfeld Gebäude mit ein bis vier Wohneinheiten vorhanden, vier Wohneinheiten allerdings nur auf größeren Grundstücken. Flachdächer sind im baulichen Zusammenhang nicht zu finden.
Städtebaulich fügt sich das geplante Vorhaben nicht in die direkte Nachbarschaft ein.
Es gilt zu bedenken, ob eine dichte Bebauung mit einer maximal überbauten Grundstücksfläche hier genehmigt werden soll.
Von einem Flachdach wird aus städtebaulichen Gesichtspunkten abgeraten.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird hinsichtlich der bebauten Fläche das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Einem Baukörper im südlichen Bereich mit drei Wohneinheiten wird die Genehmigung in Aussicht gestellt, wenn es sich in die Umgebung einfügt (beispielsweise zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss). Aufgrund der umgebenden Bebauung wird ein Satteldach gefordert.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird hinsichtlich der bebauten Fläche das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Einem Baukörper im südlichen Bereich mit drei Wohneinheiten wird die Genehmigung in Aussicht gestellt, wenn es sich in die Umgebung einfügt (beispielsweise zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss). Aufgrund der umgebenden Bebauung wird ein Satteldach gefordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Bayernstr. 6a:
Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA
Der Antrag „Errichtung von Dachgauben an einem bestehenden Einfamilienhaus“ wurde am 15.10.2020 von der Genehmigung freigestellt, da alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten wurden.

Planbereich: Innenbereich

Am Schlossanger 10 a wurde der Neubau eines Einfamilienhauses fertiggestellt. Das Grundstück wird nun eingezäunt.
Die Antragsteller wünschen einen Holzzaun aus Kastanienholz mit senkrechter Lattung. Der Lattenabstand beträgt 4 cm. Die Zaunhöhe beträgt 1,20 m.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einfriedungssatzung des Marktes Altdorf besagt, an allen Grundstücksgrenzen einen Holzlattenzaun mit einer Höhe von 1,00 m.
Das Element Holzzaun wird von den Antragstellern erfüllt, lediglich die Zaunhöhe wird um 20 cm überschritten. Diese Abweichung ist durchaus vertretbar und stellt keine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange dar.

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung einer Außensauna; Richard-Wagner-Str. 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 8

Sachverhalt

Bebauungsplan: Römerfeld VII

Beantragt wird eine Außensauna im südöstlichen Grundstückseck. Die Sauna wird 2,20 m breit und 3,60 m lang. Die Höhe beträgt 2,44 m. Das Dach wird als flaches Pultdach mit einer Neigung von 0,9 bis 1,4° ausgeführt. Die Außenverkleidung der Sauna besteht aus Lärchenholz. Es handelt sich um eine Sauna mit Elektro-Ofen.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Elektro-Saunaofen gilt vor dem Gesetz nicht als „Feuerstelle“, wodurch die beantragte Außensauna nach den Baugesetzen als Nebenanlage zu kategorisieren ist. Nebenanlagen dürfen an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die gesetzlich vorgeschriebene maximale Auslastung von 15 m Grenzbebauung ist zusammen mit der Garage überschritten, allerdings ist nördlich und östlich angrenzend der Markt Altdorf Grundstückseigentümer. Somit wäre eine überlange Grenzbebauung (5,5 m) möglich, da für die dann erforderlichen Abstandsflächen öffentlicher Grund genutzt werden kann. Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Der Baukörper Sauna fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Naturpools; Richard-Wagner-Str. 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 9

Sachverhalt

Bebauungsplan: Römerfeld VII

Beantragt wird zur Außensauna des vorherigen TOP zusätzlich ein Naturpool. Dieser soll 7,5 m lang, 3,5 m breit und 1,5 m tief werden. Dies entspricht knapp 40 m³.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ sind gemäß Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Allerdings existiert für das Grundstück ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan, der hierfür kein Baufenster vorsieht (siehe Lageplan vorheriger TOP). Das Baufenster wurde durch das Wohnhaus nahezu ausgeschöpft. Da ein Pool selten direkt an eine Hauswand gebaut wird, ist die gewünschte Lage nachvollziehbar. Nachbarliche Belange werden kaum beeinträchtigt. Südlich angrenzend befindet sich die Garage des Nachbarn. Dessen Garten wird südlich und westlich genutzt, wodurch eine Beeinträchtigung durch den Pool nicht gegeben ist.
Dem Antrag kann nach Ansicht der Verwaltung die Genehmigung erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Schuppens hinter de bestehenden Garage; Bernsteinstr. 79

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 10

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung

Beantragt wird die Errichtung eines Schuppens hinter der bestehenden Garage. Der Schuppen soll mehr Platz für Brennholz, Gartengeräte, Fahrräder usw. bieten.
Er wird 5,53 m breit und an der längsten Stelle 8 m lang. An der westlichen Grundstücksgrenze beträgt die Länge 7,44 m. Somit wird das südwestliche Grundstückseck durch den Schuppen ausgefüllt.
Das südliche Ende des Schuppens wird lediglich überdacht, hier ist kein umbauter Raum geplant. An der westlichen Grundstücksgrenze handelt es sich um eine überlange Grenzbebauung. Eine Abstandsflächenübernahme der betroffenen Nachbarin (Fl.Nr. 1549/24; im Lageplan pinke Fläche) ist vorhanden.
Der Schuppen erhält eine Wandhöhe von 2,05 m. Das Dach wird als Satteldach mit einer Neigung von 29,3° ausgeführt.

Das Niederschlagswasser des geplanten Schuppens wird in den bestehenden Regenwassersickerschacht geleitet, der sich bereits auf dem Grundstück befindet.

Die Nachbarunterschriften der unmittelbar betroffenen Nachbarn sind vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Der Schuppen wird außerhalb der Baugrenze errichtet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben hält die Vorgaben des Art. 57 BayBO ein. Lediglich die überlange Grenzbebauung stellte ein Problem dar, welches durch die Abstandsflächenübernahme beseitigt wurde. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Anbau das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 11

Sachverhalt

Für die Höfenbrücke in Pfettrach ist von der Regierung von Niederbayern der Zuwendungsbescheid gekommen. Es wird eine Förderung bis zu 470.000 € in Aussicht gestellt, von denen in diesem Jahr noch 370.000 € abrufbar sind. Die Förderhöhe liegt damit bei 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Asphaltarbeiten beginnen ab Donnerstag, 12.11.2020

Bauleitplanungen:
Derzeit laufen die Auslegungsverfahren für die Bauleitplanungen „Kleinfeld VI/Aich, Deckblatt Nr. 1“ und „Querstraße“.
Die Unterlagen sind auf der Homepage des Marktes hinterlegt oder können noch bis zum 07.12.2020 im Bauamt eingesehen werden.

Bürgermeister Stanglmaier informierte über einen Ortstermin im Kindergarten St. Georg. Dort sind langfristig Sanierungsmaßnahmen erforderlich (z.B. Giebelverkleidung erneuern, streichen, …). Es sollte ein Energieberater hinzugezogen werden, um abzuklären, welche Maßnahmen erforderlich sind.

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12. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 12

Sachverhalt

Keine.

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13. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 13
Datenstand vom 10.12.2020 11:09 Uhr