Datum: 17.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Vorstellung der Villa Musica durch den musikalischen Leiter Andreas Csok
3 Vorstellung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der AWO
4 Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Kinderkrippen im Markt Altdorf
5 Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Kindergärten im Markt Altdorf
6 Informationen der Verwaltung
7 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
8 Abschluss der öffentlichen Sitzung

zum Seitenanfang

1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 17.11.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Bürgermeister begrüßt die Mitglieder des Marktgemeinderates und stellt die ordnungs- und fristgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Das Gremium erklärt sein Einverständnis zu der unterbreiteten Tagesordnung.

zum Seitenanfang

2. Vorstellung der Villa Musica durch den musikalischen Leiter Andreas Csok

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 17.11.2020 ö Information 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stanglmaier den musikalischen Leiter der Villa Musica, Herrn Andreas Csok.
Herr Csok erläuterte seinen persönlichen Werdegang und den aktuellen Sachstand der Villa Musica  anhand einer Powerpoint-Präsentation und gab einen Ausblick in die Zukunft ab.
Die Powerpoint-Präsentation wird den Mitgliedern des Marktgemeinderates in elektronischer Form zugesandt.

Im Anschluss an seine Ausführungen stand Herr Csok zu Fragen des Gremiums Rede und Antwort.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge von dem Bericht Kenntnis nehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat möge von dem Bericht Kenntnis nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vorstellung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der AWO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 17.11.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte 1. Bürgermeister Stanglmaier die Geschäftsleitung des AWO Kreisverband Landshut e.V., Frau Stefanie Martin, die anhand einer Präsentation kurz auf die Entstehungsgeschichte einging und dem Gremium die verschiedenen Zweige mit den jeweiligen Einrichtungen vorstellte.
Im Anschluss beantwortete Frau Martin Fragen aus dem Gremium.
Die Powerpoint-Präsentation wird den Mitgliedern des Marktgemeinderats in elektronischer Form zugesandt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge vom Bericht Kenntnis nehmen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Kinderkrippen im Markt Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 17.11.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Auf die Sitzungen des Marktgemeinderats vom 28.05.2019, 02.07.2019 und 05.11.2019 wird Bezug genommen. In seiner Sitzung vom 05.11.2019 hatte der Marktgemeinderat beschlossen, die Elternbeiträge der Kinderkrippen im Markt Altdorf im Jahr 2020 in zwei Schritten anzuheben, und zwar zum 01.01.2020 und 01.09.2020. Die Erhöhung zum 01.01.2020 wurde wie folgt beschlossen:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag vor Anhebung [EUR]
150,00
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
Elternbeitrag ab 01.01.2020 [EUR]
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
240,00

Aufgrund von nachträglich angemeldeten Bedenken der Evangelisch – Lutherischen Gesamtkirchengemeinde Landshut - Kirchengemeindeamt/Verwaltungsstelle – bzgl. der Staffelung der Beiträge, konnte die Erhöhung jedoch erst zum 01.03.2020 erfolgen.

Über die Höhe der zum 01.09.2020 geplanten weiteren Anpassung hätte der Marktgemeinderat gesondert beschließen sollen, sobald ein mit den Trägern abgestimmter Vorschlag vorliegt. Zu dieser zweiten für 2020 vorgesehenen Erhöhung ist es aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kindertageseinrichtungen und die damit zusammenhängenden Verwaltungsabläufe jedoch nicht mehr gekommen.

Umso mehr besteht nun für das Jahr 2021 akuter Handlungsbedarf. Wie in den o.g. Sitzungen des Marktgemeinderats dargelegt, ist seit Jahren ein Anstieg der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen zu verzeichnen, der vor allem auf stetig steigende Personalkosten zurück zu führen ist. Sofern dieser Entwicklung nicht durch eine deutliche Verbesserung der Einnahmesituation entgegengewirkt wird, müssten die sich sonst ergebenden Betriebskostendefizite durch Einsparungen im Personalbereich abgefangen werden. Eine weitere Hinnahme der Defizite, die sich derzeit alljährlich auf fünfstellige Beträge belaufen, kommt wegen der negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftsführung der Träger und die Belastung des Haushalts des Marktes Altdorf nicht in Betracht. Eine defizitäre Betriebsführung schränkt zudem die Handlungsfähigkeit der Träger bei der Personalgewinnung und den Investitionen ein, was letztlich zu Lasten der Qualität der Kinderbetreuung in den Einrichtungen geht.

Die Träger der örtlichen Kinderkrippen (AWO und Diakonisches Werk Landshut) schlagen daher eine Anhebung der Elternbeiträge vor; diese soll in zwei Schritten zum 01.01.2021 und zum 01.09.2021 erfolgen, um die notwendige Anpassung für die Eltern moderater zu gestalten.

Bei der Bemessung der Höhe der Elternbeiträge muss einerseits den geschilderten wirtschaftlichen Gegebenheiten und dem Ziel der Einnahmemehrung Rechnung getragen werden. Andererseits sollen sich die Elternbeiträge auch im Rahmen des in der Region derzeit vorherrschenden Niveaus bewegen. Es wurden daher die Elternbeiträge der Kinderkrippen von acht Gemeinden im Landkreis Landshut sowie der Durchschnitt der Elternbeiträge der Kinderkrippen in der Stadt Landshut als Vergleichswerte herangezogen. Aus diesen Daten wurde je Buchungszeiten-kategorie ein „Stadt-Umland-Mittelwert“ als Referenzgröße gebildet. Bei den erhobenen Daten zu beachten ist, dass in einigen der abgefragten Gemeinden für 2021 ebenfalls Beitragserhöhungen geplant sind und die Daten der Stadt Landshut den Stand vom 01.01.2020 haben und insofern im laufenden Kita-Jahr ebenfalls teils schon wieder überholt sein dürften.

Bei den für den Markt Altdorf ab 01.01.2021 bzw. ab 01.09.2021 jeweils vorgeschlagenen Elternbeiträgen waren zudem die Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) hinsichtlich der Staffelung der Elternbeiträge zu beachten. Festgehalten werden soll zudem an der sich bislang bewährenden Praxis, dass die Elternbeiträge aller Kinderkrippen im Markt Altdorf die gleiche Höhe aufweisen.
 

4 – 5 Std.
5 – 6 Std.
6 – 7 Std.
7 – 8 Std.
8 - 9 Std.
> 9 Std.
Bruckberg
222,00
239,00
256,00
273,00
290,00
307,00
Essenbach
126,00
144,00
162,00
180,00
198,00
216,00
Furth
150,00
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
Geisenhausen
181,00
209,00
239,00
258,00
272,00
288,00
Kumhausen
169,50
189,50
209,50
229,50
249,50
269,50
Rottenburg
148,00
165,00
183,00
200,00
217,00
234,00
Velden
152,00
177,00
203,00
228,00
253,00
278,00
Vilsbiburg
150,00
164,00
178,00
192,00
206,00
220,00
Durchschnitt
(gerundet auf volle Euro)
163,00
182,00
202,00
220,00
237,00
255,00
Durchschnitt
Stadt Landshut
(gerundet auf volle Euro)
(01.01.2020)
212,00
236,00
264,00
296,00
315,00
341,00
Mittelwert Stadt Landshut/
Durchschnitt
Vergleichs-Gemeinden
187,50
209,00
233,00
258,00
276,00
298,00
Markt Altdorf
derzeit
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
240,00
Markt Altdorf
ab 01.01.2021
180,00
198,00
216,00
234,00
252,00
270,00
Markt Altdorf
ab 01.09.2021
195,00
215,00
235,00
255,00
275,00
295,00

Die für die Eltern aus der Beitragserhöhung resultierende finanzielle Mehrbelastung wird durch das mit Wirkung zum 01.01.2020 vom Freistaat Bayern eingeführte Krippengeld abgefedert. Das Krippengeld ist abhängig vom Einkommen; die Grenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5.000 Euro. Damit sollen gezielt Eltern im mittleren und unteren Einkommensbereich unterstützt werden. Durch das Krippengeld werden die bezugsberechtigten Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt.

Aufgrund der Entwicklung der Betriebskostendefizite und den daraus resultierenden Folgen ist eine Erhöhung der Elternbeiträge bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen dringend geboten. Die Verwaltung empfiehlt daher, der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten zweistufigen Anpassung der Elternbeiträge für das Jahr 2021 zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge in zwei Schritten zum 01.01.2021 und zum 01.09.2021 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge für alle Kinderkrippen im Markt Altdorf werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
240,00
Elternbeitrag ab 01.01.2021 [EUR]
180,00
198,00
216,00
234,00
252,00
270,00
Elternbeitrag ab 01.09.2021 [EUR]
195,00
215,00
235,00
255,00
275,00
295,00

Beschluss

Der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge in zwei Schritten zum 01.01.2021 und zum 01.09.2021 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge für alle Kinderkrippen im Markt Altdorf werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
240,00
Elternbeitrag ab 01.01.2021 [EUR]
180,00
198,00
216,00
234,00
252,00
270,00
Elternbeitrag ab 01.09.2021  [EUR]
195,00
215,00
235,00
255,00
275,00
295,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

5. Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Kindergärten im Markt Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 17.11.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Elternbeiträge für die Kindergärten wurden zuletzt zum 01.03.2019 bzw. 01.09.2019 (für den Kindergarten St. Josef) wie folgt angepasst (Beschluss des Marktgemeinderats vom 18.12.2018):

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag vor Anhebung [EUR]
70,00
78,00
83,00
87,00
93,00
98,00
Elternbeitrag ab 01.03.2019 [EUR]
(KiGa St. Josef ab 01.09.2019)
78,00
86,00
94,00
102,00
110,00
118,00

Wie bei den Kinderkrippen (siehe vorheriger TOP) ist auch bei den Kindergärten seit Jahren ein Anstieg der Betriebskosten zu verzeichnen, der auch hier vor allem auf stetig steigende Personalkosten zurück zu führen ist. Sofern dieser Entwicklung nicht durch eine deutliche Verbesserung der Einnahmesituation entgegengewirkt wird, müssten die sich sonst ergebenden Betriebskostendefizite durch Einsparungen im Personalbereich abgefangen werden. Eine weitere Hinnahme der Defizite, die sich derzeit alljährlich auf fünfstellige Beträge belaufen, kommt wegen der negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftsführung der Träger und die Belastung des Haushalts des Marktes Altdorf nicht in Betracht. Insbesondere die kirchlichen Träger weisen darauf hin, dass die von ihnen zu tragenden Anteile an den Defiziten ihre Finanzen belasten. Eine defizitäre Betriebsführung schränkt zudem die Handlungsfähigkeit der Träger bei der Personalgewinnung und den Investitionen ein, was letztlich zu Lasten der Qualität der Kinderbetreuung in den Einrichtungen geht.

In den geltenden Betriebsträgervereinbarungen der vier Kindergärten ist geregelt, dass der jeweilige Träger die Elternbeiträge festsetzt; er bedarf hierfür der Zustimmung des Marktes Altdorf. Der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V., der mit der Geschäftsführung der Kindergärten St. Josef/Altdorf und St. Michael/Pfettrach beauftragt ist, hat dem entsprechend einen Vorschlag zur Anhebung der Elternbeiträge in zwei Schritten zum 01.01.2021 und 01.09.2021 vorgelegt. Die Träger der anderen beiden Kindergärten, die Kath. Pfarrkirchenstiftung Eugenbach (Kindergarten St. Georg) und AWO (Kinderhaus Kunterbunt) unterstützen diesen Vorschlag vollumfänglich. Die Elternbeiträge für den Waldkindergarten Pfettrach, der seit 01.09.2020 in Trägerschaft des Vereins „Pfettracher Waldbiber e. V.“ betrieben wird, werden vom Verein selbst festgesetzt.

Bei der Bemessung der Höhe der Elternbeiträge muss vorrangig den geschilderten wirtschaftlichen Gegebenheiten und dem Ziel der Einnahmemehrung Rechnung getragen werden. Die von den Trägern vor diesem Hintergrund vorgeschlagenen Elternbeiträge liegen über dem in der Region derzeit vorherrschenden Niveau. Die Übersicht zeigt jedoch, dass der Markt Altdorf nicht der einzige „Ausreißer nach oben“ wäre. Zudem werden die von den acht Landkreisgemeinden und der Stadt Landshut erhobenen Daten dadurch relativiert, dass in einigen Gemeinden für 2021 ebenfalls Beitragserhöhungen vorgesehen sind, die zu einem Anstieg des Durchschnitts führen werden.

Bei den für den Markt Altdorf ab 01.01.2021 bzw. ab 01.09.2021 jeweils vorgeschlagenen Elternbeiträgen waren zudem die Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) hinsichtlich der Staffelung der Elternbeiträge zu beachten. Festgehalten werden soll zudem an der sich bislang bewährenden Praxis, dass die Elternbeiträge aller Kindergärten im Markt Altdorf die gleiche Höhe aufweisen. Einzige Ausnahme hiervon bildet – wie bisher – der Waldkindergarten in Pfettrach.


4 – 5 Std.
5 – 6 Std.
6 – 7 Std.
7 – 8 Std.
8 - 9 Std.
> 9 Std.
Bruckberg
90,00
100,00
112,00
123,00
134,00
145,00
Essenbach
63,00
72,00
81,00
90,00
99,00
108,00
Furth
72,00
83,00
94,00
105,00
116,00
127,00
Geisenhausen
91,00
104,00
118,00
128,00
135,00
142,00
Kumhausen
91,00
101,00
111,00
121,00
131,00
141,00
Rottenburg
100,00
110,00
121,00
132,00
142,00
153,00
Velden
99,00
117,00
134,00
150,00
166,00
182,00
Vilsbiburg
75,00
82,00
89,00
96,00
103,00
110,00
Durchschnitt
(gerundet auf volle Euro)
86,00
97,00
108,00
119,00
129,00
139,00
Durchschnitt
Stadt Landshut
(gerundet auf volle Euro)
(01.01.2020)
94,00
105,00
116,00
126,00
138,00
149,00
Mittelwert Stadt Landshut/
Durchschnitt
Vergleichs-Gemeinden
90,00
101,00
112,00
122,50
133,50
144,00
Markt Altdorf
derzeit
78,00
86,00
94,00
102,00
110,00
118,00
Markt Altdorf
ab 01.01.2021
100,00
110,00
120,00
130,00
140,00
150,00
Markt Altdorf
ab 01.09.2021
115,00
127,00
139,00
151,00
163,00
175,00

Die für die Eltern aus der Beitragserhöhung resultierende finanzielle Mehrbelastung wird durch den mit Wirkung zum 01.04.2019 vom Freistaat Bayern eingeführten Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit deutlich abgefedert. Der Beitragszuschuss wird einkommensunabhängig für jedes Kind gewährt. Er wird direkt an den Träger ausbezahlt und reduziert den Elternbeitrag unmittelbar. Demnach müssten bei der ab 01.09.2021 vorgeschlagenen Erhöhung der Beiträge beispielsweise bei einer Buchungszeit von 7 – 8 Stunden von den Eltern nur 51,00 Euro monatlich bezahlt werden. Bei im Schnitt 20 Betreuungstagen im Monat und einer Buchungszeit von 7 Stunden ergäbe sich demnach ein Betrag von 36 Cent für eine Stunde Kinderbetreuung.

Aufgrund der Entwicklung der Betriebskostendefizite und den daraus resultierenden Folgen ist eine Erhöhung der Elternbeiträge bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen dringend geboten. Die Verwaltung empfiehlt daher, der von den Trägern der Altdorfer Kindergärten vorgeschlagenen zweistufigen Anpassung der Elternbeiträge für das Jahr 2021 zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Der von den Trägern der Altdorfer Kindergärten vorgeschlagenen Anpassung der Elternbeiträge in zwei Schritten zum 01.01.2021 und zum 01.09.2021 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge für alle Kindergärten im Markt Altdorf mit Ausnahme des Waldkindergartens Pfettrach werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
78,00
86,00
94,00
102,00
110,00
118,00
Elternbeitrag ab 01.01.2021 [EUR]
100,00
110,00
120,00
130,00
140,00
150,00
Elternbeitrag ab 01.09.2021 [EUR]
115,00
127,00
139,00
151,00
163,00
175,00

Beschluss

Der von den Trägern der Altdorfer Kindergärten vorgeschlagenen Anpassung der Elternbeiträge in zwei Schritten zum 01.01.2021 und zum 01.09.2021 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge für alle Kindergärten im Markt Altdorf mit Ausnahme des Waldkindergartens Pfettrach werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
78,00
86,00
94,00
102,00
110,00
118,00
Elternbeitrag ab 01.01.2021 [EUR]
100,00
110,00
120,00
130,00
140,00
150,00
Elternbeitrag ab 01.09.2021 [EUR]
115,00
127,00
139,00
151,00
163,00
175,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

6. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 17.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Bei der Höfenbrücke liegen die abschließenden Bauarbeiten in den letzten Zügen. Geplant ist die Verkehrsfreigabe in der zweiten Novemberhälfte. Anschließend wird der Behelfssteg zurück gebaut.
Für die beiden in diesem Jahr barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen an der Hauptstraße wurden von der Regierung von Niederbayern Fördermittel in Höhe von 46.875,00 € bereitgestellt.
Anlässlich des 200. Geburtstages von Sebastian Kneipp im nächsten Jahr wurde vom Freistaat ein Förderprogramm für die Errichtung von Kneippanlagen aufgelegt. Von Edeltraud Franz wurde vorgeschlagen im Ortsteil Pfettrach eine Anlage zu errichten. Verschiedene Ortsvereine tragen sich bereits seit längerem mit dem Gedanken diese zu errichten. Nach einer gemeinsamen Ortsbegehung wurde ein Entwurf erarbeitet. Dieser wird bis Ende November bei der Regierung eingereicht. Der Eigenanteil der Gemeinde läge im vierstelligen Bereich.
Die Verwaltung überarbeitet derzeit mit Unterstützung eines Grafikbüros das Altdorfer Infoblatt. Derzeit wird das Infoblatt im Haus durch die Hausmeister kopiert (schwarz-weiß), in den Landshuter Werkstätten gefaltet und per Post verteilt.
Ziel ist es ein zeitgemäßes, ansprechendes Geheft mit übersichtlicher Struktur und umfassenden Informationen zu erstellen. Neben Kurzberichten aus den Gremien sollen feste Rubriken das Infoblatt gliedern. Eigenständige Einleger/Flyer sind künftig nicht mehr geplant.
Das Infoblatt soll künftig alle zwei Monate erscheinen (wie andere Kommunen) . Der Druck erfolgt in Farbe und außer Haus. Die erste Ausgabe soll im Januar erscheinen.

zum Seitenanfang

7. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 17.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Frau Wimmer
Frau Wimmer informierte das Gremium, dass Frau Baumann für die Renovierung des Jugendtreffs 15 Euro-Palletten benötigt und fragte hierzu in die Runde, ob jemand aus dem Gremium dem Jugendtreff Euro-Palletten überlassen könnte, was auch sogleich bejaht wurde.

Herr Seidl
Herr Seidl erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand beim Thema Geothermie und Verwertung der Bohrungen. Bürgermeister Stanglmaier informierte darüber, dass es hierzu vor kurzem Gespräche mit der TU München (Geothermie-Allianz Bayern), Vertretern des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und mit der Stadt Landshut gab. All diese Gespräche sind von dem einhelligen Geist getragen, die Bohrungen zu erhalten. Konkret befinde man sich derzeit mit der Stadt Landshut in Abstimmung. Im Übrigen verwies Bürgermeister Stanglmaier auf die letzte Sitzung des ALKOM-Verwaltungsrats am 12.11.2020.
Herr Hierbeck
Herr Hierbeck erkundigte sich, bis wann die Aufsuchungserlaubnis für die Geothermie gültig ist. Frau Schenk teilte hierzu mit, dass die Erlaubnis bis 2024 gültig ist.
Herr Kapfhammer
Herr Kapfhammer fragte nach, ob es eine Möglichkeit gäbe, die Unfallträchtigkeit an der Kreuzung zur Auffahrt auf die BAB92 zwischen Altdorf und Pfettrach zu reduzieren. Hier kommt es immer wieder zu teils schweren Verkehrsunfällen. Frau Schenk und Bürgermeister Stanglmaier sagten zu, das Thema bei den zuständigen Stellen nochmals anzusprechen.

zum Seitenanfang

8. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 17.11.2020 ö 8
Datenstand vom 20.11.2020 11:09 Uhr