Datum: 15.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Entscheidung über den Antrag der Fraktion Bürger- und Umweltliste zur Erarbeitung von Mobilitätskonzepten zur Förderung des Radverkehrs
3 Entscheidung über den Beitritt zum Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern"
4 Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Kleinfeld Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 1; Abwägungsbeschlüsse
5 Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Kleinfeld Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 1; Satzungsbeschluss
6 Möglichkeiten zur Durchführung von Sitzungen des Marktgemeinderats während der Corona-Pandemie
7 Informationen der Verwaltung
8 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
9 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2020 ö 1
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2. Entscheidung über den Antrag der Fraktion Bürger- und Umweltliste zur Erarbeitung von Mobilitätskonzepten zur Förderung des Radverkehrs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Fraktion Bürger- und Umweltliste reichte mit Schreiben vom 08.11.2020 (eingegangen am 18.11.2020) einen Antrag zur Erarbeitung von Mobilitätskonzepten ein, um den Radverkehr in Altdorf zu fördern und sicherer zu machen. Der Antrag wurde der Sitzungsladung angefügt.
In der Begründung wird auf den zunehmenden PKW-Verkehr verwiesen, der den Fuß- und Radverkehr (insbesondere für Kinder) erschwert und gefährdet. Leidtragende bei Unfällen seien meist die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Ziel sei es, insbesondere die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen, um damit gleichzeitig den automobilen Verkehr einzudämmen. Nebenbei soll dadurch ein Beitrag zur Lärm- und Schadstoffminderung, sowie zum Klima- und Umweltschutz geleistet werden. Abschließend werden beispielhaft Maßnahmen aufgeführt.
Grundsätzlich sind die Ziele im vorgelegten Antrag zu befürworten. Dem Fuß- und Radverkehr muss eine größere Rolle im künftigen Mobilitätsverhalten zu kommen, um neben Klima- und Umweltzielen auch die Wohnqualität im urbanen Raum zu erhöhen. Immer wieder wird die Verwaltung von Bürgerinnen und Bürgern auf Gefahrenstellen hingewiesen. In Rücksprache mit der Polizei lassen sich leider nur ein Teil davon umsetzen.
Inwiefern „Mobilitätskonzepte“ von Seiten der Verwaltung erarbeitet werden können, kann nicht abschließend erörtert werden. Nach Rücksprache mit der Fraktion werden von deren Seite aber Ideen hierzu aktiv eingebracht. Ein Verkehrsplaner kann im Einzelfall Hilfestellung bieten.
Vor diesem Hintergrund steht von Seiten der Verwaltung der Zustimmung zu dem vorgelegten Antrag nichts im Wege.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag der Bürger- und Umweltliste wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt Mobilitätskonzepte zu erarbeiten, um den Radverkehr in Altdorf zu fördern und sicherer zu machen. Entwürfe hierzu sind dem Marktgemeinderat zur Beratung vorzulegen.

Beschluss

Dem Antrag der Bürger- und Umweltliste wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt Mobilitätskonzepte zu erarbeiten, um den Radverkehr in Altdorf zu fördern und sicherer zu machen. Entwürfe hierzu sind dem Marktgemeinderat zur Beratung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Entscheidung über den Beitritt zum Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Bürgermeister Frau Demberger vom Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern. Frau Demberger stellte dem Marktgemeinderat den Zweckverband mit einer Präsentation vor und stand für Fragen zur Verfügung.
Für eine bessere Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet besteht die Möglichkeit die den Gemeinden grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern weiterzugeben. Die Übertragung der Aufgaben erfolgt entweder im Rahmen des Beitritts als Mitglied oder durch Abschluss einer Zweckvereinbarung für längstens zwei Jahre. Die Gebührensätze im Rahmen einer Mitgliedschaft sind günstiger als im Rahmen einer Zweckvereinbarung.
Der Vorteil bei einer Beauftragung des Zweckverbandes liegt zum einen in der individuellen und variablen Beauftragung der benötigten Überwachungsstunden (keine vertragliche Verpflichtung zur Abnahme Leistungen) und zum anderen in der (zumindest teilweisen) Kostendeckung durch die vereinnahmten Bußgelder. Dadurch kann auch wesentlich besser auf die Anliegen und Hinweise der Bürger durch zielgerichtete Kontrollen an neuralgischen Stellen eingegangen werden. Mittelfristig soll dadurch ein gewisser „Erziehungseffekt“ erzielt werden. Die Nachbarkommunen Furth und Ergolding sind bereits seit geraumer Zeit Mitglied im Verband und ziehen ein durchwegs positives Fazit.
Bei Abschluss einer Mitgliedschaft fallen für Kommunen keine weiteren Entgelte in Form von monatlichen Beiträgen oder einmaligen Aufnahmegebühren an. Gleichzeitig reduzieren sich die Kosten für die Verkehrsüberwachung von 150 Euro (bei einer Zweckvereinbarung) auf 120 Euro/Stunde für den fließenden Verkehr und von 40 Euro (bei einer Zweckvereinbarung) auf 34 Euro/Stunde für den ruhenden Verkehr.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung des Zweckverbandes (VS) vom 7. Mai 2007 (zuletzt geändert durch Satzung vom 25. Juni 2020) den Beitritt des Marktes Altdorf zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ im Rahmen einer Mitgliedschaft.
Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):
- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (ruhender Verkehr, einschl. Bußgeldstelle)
- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (zulässige Geschwindigkeit, einschl. Bußgeldstelle)
- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (Sonderverkehrszeichen, einschl. Bußgeldstelle)

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung des Zweckverbandes (VS) vom 7. Mai 2007 (zuletzt geändert durch Satzung vom 25. Juni 2020) den Beitritt des Marktes Altdorf zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ im Rahmen einer Mitgliedschaft.
Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):
- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (ruhender Verkehr, einschl. Bußgeldstelle)
- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (zulässige Geschwindigkeit, einschl. Bußgeldstelle)
- § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (Sonderverkehrszeichen, einschl. Bußgeldstelle)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Kleinfeld Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 1; Abwägungsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 05.11.2020 bis 07.12.2020 statt. Dabei wurden keine Einwände und Anregungen vorgebracht:
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN
Die Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 05.11.2020 bis 07.12.2020 statt. Insgesamt wurden am Entwurfsverfahren 21 betroffene Fachstellen beteiligt, dessen Ergebnis sich wie folgt zusammenfassen lässt:
Folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Fachstellen haben keine Stellungnahme abgegeben:
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
  • Bund Naturschutz
  • Deutsche Post AG
  • Stadtwerke Landshut
  • Wasserwirtschaftsamt Landshut
  • Landratsamt Landshut – Abt. Wasserrecht

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.
Folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Fachstellen haben eine Stellungnahme ohne Einwände abgegeben:
  • Telefonica Germany GmbH & OHG vom 23.11.2020
  • Energienetze Bayern GmbH & Co.KG vom 30.11.2020
  • PLEdoc GmbH Netzauskunft vom 06.11.2020
  • Landratsamt Landshut – Abt. Kreisbau SG 44 vom 08.12.2020
  • Landratsamt Landshut – Abt. Naturschutz vom 27.11.2020
  • Landratsamt Landshut – Abt. Feuerwehrwesen vom 05.11.2020
  • Landratsamt Landshut – Abt. Gesundheitswesen vom 11.11.2020

Folgende Behörden, Fachstellen und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme mit Einwänden oder Hinweisen vorgebracht:

Bayernwerk Netz GmbH vom 16.11.2020
Im Geltungsbereich der Planung sind bereits 0,4-kV-Niederspannungs-erdkabel verlegt. Es ist deshalb erforderlich, dass vor Beginn von Erdarbeiten Planauskunft über unsere unterirdischen Anlagen in unserem Zeichenbüro, Tel.-Nr. 0871/96639-338, eingeholt wird. Bei allen mit Erdarbeiten verbundenen Arbeiten, dazu zählen auch das Pflanzen von Bäumen und Sträucher, ist eine Abstandszone von je 2,50 m beiderseits von Erdkabeln einzuhalten. Ist das nicht möglich, sind auf Kosten des Verursachers im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Hierzu verweisen wir auf das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen", herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Auf jeden Fall ist vor Beginn von Erdarbeiten Planauskunft in unserem Zeichenbüro (Tel. 0871/96639-338; Email: Planauskunft-Altdorf@bayernwerk.de) einzuholen.
Hinweisen möchten wir auf die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) und die darin aufgeführten VDE-Bestimmungen. Die elektrische Erschließung der neu geplanten Gebäude ist durch Erweiterung des bestehenden 0,4-kV-Niederspannungsortsnetzes der nahegelegenen Trafostation Altdorf 24 sichergestellt und erfolgt durch Erdkabel.

1. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH ergeht dem Markt Altdorf zur Kenntnis und wird wie nachfolgend gewürdigt:
Die Stellungnahme des Leitungsträgers wird zur Kenntnis genommen. Die formulierten Hinweise bzgl. der vorhandenen Leitungen und hinsichtlich der Baumpflanzungen werden redaktionell in der Begründung ergänzt und im Zuge der Umsetzung entsprechend berücksichtigt. Eine rechtzeitige Abstimmung erfolgt zu gegebener Zeit mit dem zuständigen Ressort im Zuge der Umsetzung des Vorhabens.

Deutsche Telekom Technik GmbH vom 04.11.2020
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Am Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage - dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

2. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Leitungsträgers Deutsche Telekom Technik GmbH ergeht dem Markt Altdorf zur Kenntnis und wird wie nachfolgend gewürdigt:
Die formulierten Hinweise bzgl. der vorhandenen Leitungen und hinsichtlich der Baumpflanzungen werden redaktionell in der Begründung ergänzt und im Zuge der Umsetzung entsprechend berücksichtigt. Eine rechtzeitige Abstimmung erfolgt zu gegebener Zeit mit dem zuständigen Ressort im Zuge der Umsetzung des Vorhabens.


InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG vom 06.11.2020:
In Ihrer Spartenanfrage vom 11.03.2020 (BIL-Nr. 20201103-0537) teilten Sie uns die Überarbeitung des Bebauungsplanes „Fachstellenbeteiligung Altdorf BBP/GOP Kleinfeld Überarbeitung Deckblatt 1 (20-1240)11 mit. Diese Baumaßnahme befindet sich auf der Flurnummer 158/18, Gemarkung Altdorf. Nach Prüfung der Unterlagen können wir Ihnen mitteilen, dass dieses Bauvorhaben und unsere Ethylenpipeline keine Berührungspunkte aufweisen. Der Verlauf unserer Ethylenpipeline ist ca. 900 m westlich dieser geplanten Baumaßnahme. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der von Ihnen im Übersichtsplan markierte Bereich und die von Ihnen übermittelten Pläne. Sollten außerhalb Ihres angegebenen Bereichs Erdarbeiten nötig sein, z.B. für Kanal-, oder Kabelverlegung, bitten wir Sie, uns frühzeitig in die Planungen einzubeziehen.

3. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG ergeht zur Kenntnis und wird wie nachfolgend gewürdigt:
Es wird festgestellt, dass der Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 1 und die Ethylenpipeline der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG keine Berührungspunkte aufweisen. Da die Ethylenpipeline 900 m außerhalb des Geltungsbereiches liegt und die Planung nicht weiter tangiert, ist diesbezüglich nichts Weiteres zu veranlassen.

Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 05.11.2020
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens, deren Lage auf den beiliegenden Bestandsplänen dargestellt ist. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung oder Baufeldfreimachung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag an TDR­S-Bayern.de@vodafone.com, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können. Wir weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass uns ggf. (z.B. bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen) die durch den Ersatz oder die Verlegung unserer Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten nach
§ 150 (1) BauGB zu erstatten sind.
Anlagen: Lageplan(-pläne)
Weiterführende Dokumente:
    • Kabelschutzanweisung Vodafone
    • Kabelschutzanweisung Vodafone Kabel Deutschland
    • Zeichenerklärung Vodafone
    • Zeichenerklärung Vodafone Kabel Deutschland

4. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Vodafone GmbH/ Vodafone Kabel Deutschland GmbH ergeht dem Markt Altdorf zur Kenntnis und wird wie nachfolgend gewürdigt:
Die Fachstelle formuliert in Ihrer Stellungnahme Aussagen, die in erster Linie Anforderungen in Bezug auf die Umsetzung des Vorhabens abzielen. Da es sich bei dem Vorhaben um die Nachverdichtung durch ein weiteres Wohnhaus handelt, das innerhalb des Grundstückes über einen Privatweg erschlossen wird, obliegt die Klärung dieser Belange dem Antragsteller im Nachgang des Bauleitplanverfahrens auf Ebene der Umsetzung des Vorhabens. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Leitungsträger ist vorzunehmen. Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung der Begründung.


Zweckverband Wasserversorgung Isargruppe 1 vom 09.11.2020
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen grundsätzlich keine Einwendungen. Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser für den Planungsbereich kann sichergestellt werden. Der Planungsbereich wird mit einer privaten Erschließungsstraße erschlossen. Wir weisen darauf hin, dass der Aufwand für die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen zur Erschließung der geplanten Bebauung für die nicht im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Versorgungsanlagen in der tatsächlich anfallenden Höhe zu erstatten ist.  Der Antragsteller hat sich zur Planung und Abstimmung der Erschließung in diesem Bereich frühzeitig mit dem Zweckverband in Verbindung zu setzen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich bereits eine Grundstücksanschlussleitung (vgl. beiliegenden Lageplan). Die Kosten für evtl. Sicherungs- oder Umlegungsmaßnahmen der bestehenden Wasserversorgungsanlagen im Zuge der im Entwurf des Bebauungsplanes dargestellten Maßnahmen sind vom Verursacher der Sicherungs- und Umlegungsarbeiten zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist vorab vorzulegen. Aufgrund der bestehenden Versorgungsleitungen wird hinsichtlich der Bereitstellung des Löschwasserbedarfs durch die öffentliche Trinkwasserversorgung bemerkt, dass hier die Richtwerte von 48 m³/h bis zu 96 m³/h, über einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden und ca. 15 m Vordruck, sowie darüber hinaus, durch Förderbetrieb aus den Erschließungsgebieten des Zweckverbandes in die Hochbehälter Altdorf und Eugenbach, zur Verfügung stehen. Erschließungsmaßnahmen seitens des Marktes Altdorf sind mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Isar-Gruppe 1 rechtzeitig abzustimmen. Für alle Parzellen gelten die einschlägigen Satzungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der lsargruppe 1. Es ist so zu planen, dass die Verlegung der verschiedenen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen gern. DIN 1998 ohne gegenseitige Beeinträchtigungen erfolgen kann. Bei der Planung und Erschließung sind die nachstehenden technischen Hinweise und Normen zu beachten:
    • DIN 1998 "Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen"
    • DIN 19630 "Richtlinien für den Bau von Wasserrohrleitungen"
    • DVGW-Hinweis GW 125 "Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen"
    • DVGW-Hinweis GW 315 "Hinweis für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten"

5. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Zweckverbands Wasserversorgung Isargruppe 1 ergeht dem Markt Altdorf zur Kenntnis und wird wie nachfolgend gewürdigt:
Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser für den Planungsbereich kann sichergestellt werden. Die Fachstelle formuliert in Ihrer Stellungnahme Aussagen, die in erster Linie Anforderungen in Bezug auf die Umsetzung des Vorhabens abzielen. Da es sich bei dem Vorhaben um die Nachverdichtung durch ein weiteres Wohnhaus handelt, das innerhalb des Grundstückes über einen Privatweg erschlossen wird, obliegt die Klärung dieser Belange dem Antragsteller im Nachgang des Bauleitplanverfahrens auf Ebene der Umsetzung des Vorhabens. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Leitungsträger ist vorzunehmen.
Die formulierten Hinweise bzgl. der vorhandenen Leitungen und hinsichtlich der Baumpflanzungen werden redaktionell in der Begründung ergänzt und im Zuge der Umsetzung entsprechend berücksichtigt.


Landratsamt Landshut – Abt. Untere Bauaufsicht vom 23.11.2020
Zu Nr. 5 (Verfahrenshinweise) der Begründung:
Die hier gemachten Ausführungen sind zum Teil falsch. Die Anwendungsvoraussetzungen zum beschleunigten Verfahren werden in § 13 a Abs. 1 BauGB definiert. § 13 Abs. 1 BauGB wird, im Gegensatz zu § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht für anwendbar erklärt. Es sind also nicht die in § 13 Abs .1 BauGB genannten Grundzüge der Planung zu prüfen, sondern die in § 13 a Abs. 1 formulierten Anwendungsvoraussetzungen. Die Prüfung und das Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen ist in der Begründung darzustellen.

6. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Landratsamts Landshut – Abt. Untere Bauaufsicht ergeht zur Kenntnis und wird wie nachfolgend gewürdigt:
Die von der Fachbehörde formulierten Aussagen stellen redaktionelle Anpassungen in Bezug auf die gesetzlichen Vorschriften dar und diese werden in den Planunterlagen entsprechenden angepasst.


Landratsamt Landshut – Abt. Immissionsschutz vom 25.11.2020
Die vorliegende Überarbeitung des Bebauungsplans „Kleinfeld Überarbeitung" mit Deckblatt 1 überplant die Parzelle 138 des Urplans vom 16.01.2002. In diesem Urplan gibt es in den textlichen Festsetzungen unter Punkt 0.6 Festsetzungen zum Schallschutz. Durch die im Oktober 2012 in Betrieb gegangene Nordumgehung von Altdorf hat sich der Verkehr auf der, direkt an das Planungsgebiet angrenzende Hauptstraße um ca. 2/3 reduziert. Bei einer überschlägigen Berechnung, der durch den jetzt noch vorhandenen Straßenverkehr verursachten Lärmimmissionen kommt es zu Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm für die städtebauliche Planung (DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau). Auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV werden hiernach nicht eingehalten. Daher sind die Festsetzungen zum Schallschutz aus dem Urplan für das Deckblatt 1 (Parzelle 138) zu übernehmen und entsprechend dem jetzigen Stand der Technik anzupassen (z.B. Grundrissorientierung, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen, schallgedämmt etc.) Des Weiteren ist die bestehende Lärmschutzwand, die laut Urplan von Parzelle 126-137 gefordert ist, in den Geltungsbereich des Deckblatts 1 (Parzelle 138) zu übernehmen.
In der jetzt vorliegenden Form kann der Bebauungsplanänderung aus immissionsschutzfachlicher Sicht nicht zugestimmt werden.

7. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Landratsamts Landshut – Abt. Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. Der Markt Altdorf nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Entsprechend den Ausführungen der Fachstelle ist aufgrund überschlägiger Berechnungen weiterhin aus der im Norden vorbeiführenden Haupterschließungstrasse der Hauptstraße mit Überschreitungen der zulässigen Verkehrslärmbelastungen zu rechnen.
Der rechtskräftige Urplan sieht für Grundstücke entlang dieser Straßentrasse Festsetzungen zum passiven Schallschutz vor, die unabhängig der Aussagen der vorliegenden Änderung, auch weiterhin gelten, da das Deckblatt Nr. 1 und Festsetzungen und Planungsaussagen formuliert, die einen tatsächlichen Änderungsbedarf hervorrufen. Alle nichtangesprochenen Punkte und Belange gelten demzufolge uneingeschränkt weiter, so auch die Aussagen zum Schallschutz.
Um jedoch keine ungewollten Diskrepanzen hervorzurufen, werden diese Aussagen noch ergänzend in das vorliegende Deckblatt entsprechend redaktionell übernommen.
Die Festsetzung einer zusätzlichen Lärmschutzwand als aktive Schallschutzmaßnahme für den betreffenden Änderungsbereich, wird entgegen der Forderungen der Fachstelle nicht für erforderlich erachtet, da die Lärmeinwirkung auf das Grundstück durch eine entsprechende Grundrissorientierung mit Eigenabschirmung in Kombination von Schallschutzfenstern, ausreichend begegnet und in den Griff zu bekommen ist.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die angesprochene Lärmschutzwand ausschließlich die notwendige Schallschutzfunktion für die hier nördlich angrenzende Doppel-/ Reihenhausbebauung im Bestand erfordert. Aus diesem Grund sieht die Gemeinde von diesen zusätzlichen Forderungen ab.


Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung vom 03.12.2020
Der Markt Altdorf beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes „Kleinfeld Überarbeitung“ mit Deckblatt Nr. 1, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine innerörtliche Nachverdichtung zu schaffen.
Erfordernisse der Raumordnung stehen dieser Planung nicht entgegen.
Hinweis:
Wir bitten darum, uns nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier (direkt oder über das Landratsamt) als auch in digitaler Form (z.B. als PDF, TIFF, JPEG oder auch Vektordaten) mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums (Datum der Bekanntmachung) zukommen zu lassen. Für die Übermittlung der digitalen Daten verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse bauleitplanung@reg-nb.bayern.de oder eine andere digitale Form (z.B. Download-Link zu einem eigenen Netzspeicherort). Wird das Verfahren eingestellt, so bitten wir ebenfalls um eine entsprechende Mitteilung.

8. Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung ergeht zur Kenntnis und wird wie nachfolgend gewürdigt:
Die Fachstelle formuliert in Ihrer Stellungnahme, dass Erfordernisse der Raumordnung der Planung nicht entgegenstehen. Bezüglich des allgemeinen Hinweises der Fachstellte zur Übersendung der Endausfertigung bleibt zu sagen, dass die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens entsprechend übermittelt werden. Aus diesem Grund ist diesbezüglich nichts Weiteres zu veranlassen.

Beschlussvorschlag

Den Abwägungsvorschlägen 1 bis 8 wird zugestimmt.

Beschluss

Den Abwägungsvorschlägen 1 bis 8 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Kleinfeld Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 1; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen. Unter Berücksichtigung und Einarbeitung der getroffenen Abwägungsbeschlüsse wird das Deckblatt Nr. 1 mit Stand vom 15.12.2020 als Satzung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kleinfeld Überarbeitung“ Deckblatt Nr. 1 wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kleinfeld Überarbeitung“ Deckblatt Nr. 1 wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Möglichkeiten zur Durchführung von Sitzungen des Marktgemeinderats während der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Das Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat über die verschiedenen Möglichkeiten zur Durchführung von Gemeinderatssitzungen während der Corona-Pandemie informiert. Für den Markt Altdorf kommen dabei insbesondere zwei Möglichkeiten in Betracht:

  1. Dem Haupt- und Finanzausschuss werden alle Kompetenzen des Marktgemeinderats, mit Ausnahme der in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten Angelegenheiten, übertragen.
  2. Es wird ein neuer Krisenausschuss gebildet. Hier kann die Sitzanzahl beliebig gewählt werden, wobei die Sitzaufteilung dann entsprechend neu berechnet wird.

In beiden Fällen werden die Kompetenzen des Marktgemeinderates nur an den Ausschuss übertragen, wenn am Vortag der Ladung der Wert der 7-Tage-Inzidenz laut dem Robert-Koch-Institut über 200 liegt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat überträgt dem Haupt- und Finanzausschuss bis auf Weiteres sämtliche Angelegenheiten, welche in seiner Zuständigkeit liegen, mit Ausnahme der in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten.
Die Einberufung des Ausschusses erfolgt, wenn am Vortag der Ladung die 7-Tage-Inzidenz nach den vom RKI veröffentlichten Zahlen im Landkreis Landshut über 200 liegt. Bei einem Wert von 200 oder darunter findet eine ordentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat überträgt dem Haupt- und Finanzausschuss bis auf Weiteres sämtliche Angelegenheiten, welche in seiner Zuständigkeit liegen, mit Ausnahme der in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten.
Die Einberufung des Ausschusses erfolgt, wenn am Vortag der Ladung die 7-Tage-Inzidenz nach den vom RKI veröffentlichten Zahlen im Landkreis Landshut über 200 liegt. Bei einem Wert von 200 oder darunter findet eine ordentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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7. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2020 ö 7

Sachverhalt

Aufgrund der Empfehlungen der Staatsregierung wird das Rathaus vom 24.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021 geschlossen. Zu den üblichen Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen zwingend erforderlich. VHS, Villa Musica, Jugendtreff und Bücherei ist geschlossen.

Der Bezirk Niederbayern plant für das Jahr 2021 wieder eine Tour des Kulturmobils. Hierzu hat sich der Markt Altdorf als Spielstätte beworben. Zur Aufführung soll „Der kleine Prinz“ und „Der Geizige“ von Molière kommen. Mit Schreiben vom 24.11.20 bestätigte der Bezirk die Teilnahme. Die Aufführung im Markt Altdorf ist für den 27. August 2021 geplant.

Vor einigen Jahren wurden Planungen zum Neubau eines Bauhofgebäudes mit Sozialtrakt und Fahrzeughalle erstellt. Aufgrund der Hochwasserproblematik ist eine Umsetzung nicht absehbar. Deshalb fanden vor Kurzem Gespräche mit einer Planerin und der Bauhofleitung statt, in wie fern die bestehenden Gebäude saniert und optimiert werden können. Von der Planerin wird hierzu ein Vorentwurf erarbeitet, der anschließend im Gremium vorgestellt wird.

Zum angedachten Forschungsprojekt Geothermie gibt es keinen neuen Sachstand. Es finden nach wie vor Gespräche mit der Stadt bzgl. eines Nachnutzungskonzeptes statt.

Nach dem bisher milden Witterungsverlauf sind die Arbeiten an der Grundschule/Bauamt gut vorangekommen. Die Bodenplatte ist fertig und rund die Hälfte der Kelleraußen- und Innenwände werden bis Ende des Jahres erstellt. Die Decke des Kellergeschoßes soll Anfang Februar aufgebracht werden.

Die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2019 findet am Donnerstag, den 21.01.2021, ab 19:00 Uhr statt. Am 19.01.2021 treffen sich die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses um 18:00 Uhr zu einer Vorbesprechung, bei der u.a. die Prüfer-Teams gebildet und Prüfthemen zugewiesen werden. Die Mitglieder des Marktgemeinderats haben bis 31.12.2020 die Möglichkeit, Anfragen und Vorschläge für Prüfungsthemen per Mail an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Hans Seidl, mitzuteilen. Weitere Informationen zur Rechnungsprüfung werden vom Kämmerer Herr Rauhmeier per Mail übermittelt.

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8. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2020 ö 8

Sachverhalt

Frau Wimmer:
Bezugnehmend auf die im vorangegangenen TOP ergangene Information zum Bauhof fragte Frau Wimmer an, ob von der Verwaltung überlegt wurde, ein mögliches neues Bauhofgebäude wg. der Hochwasserproblematik auf Stelzen zu errichten. Die Fahrzeuge und Maschinen könnten dann unter der Plattform eingestellt werden.
Bürgermeister Stanglmaier und Bauamtsleiterin Frau Hauser teilten hierzu mit, dass ein „Stelzengebäude mit Fahrzeugunterstellmöglicheit“, falls überhaupt machbar, sehr hoch werden würde und den gesamten Bereich baulich dominieren würde. Zudem wäre ein Einstellen von Fahrzeugen und Maschinen im unteren Bereich nicht möglich, da der Wasserabfluss im Hochwasserfall behindert würde. Bürgermeister Stanglmaier betonte, dass der Weg einer Sanierung des Sozialtrakts als zeitnahe Alternative zu einem nicht absehbaren Neubau mit der Bauhofleitung abgesprochen und auch in deren Sinne sei.

Herr Seidl:
Herr Seidl erkundigte sich nach dem Sachstand bei den Bahnübergängen und in wie weit die Öffentlichkeit über diesen informiert werden könne.
Bürgermeister Stanglmaier legte dar, dass vor einer detaillierten Information der Öffentlichkeit zunächst mit betroffenen Grundstückseigentümern gesprochen werden müsse. Dies wurde im Marktgemeinderat auch so besprochen. Diese Gespräche haben noch nicht stattgefunden.

Herr Wild:
Bezugnehmend auf die im vorangegangenen TOP ergangene Information zum Bauhof tat Herr Wild Kund, dass er beim Bauhof durchaus größeren Handlungsbedarf sehe und eine „Flickschusterei“ nicht zielführend sei.
Bürgermeister Stanglmaier erklärte hierzu, dass für die Sanierung vorerst ein Vorentwurf erarbeitet und die Vorschläge der Bauhofleitung hierzu berücksichtigt werden. Dieser werde frühzeitig dem Gremium zur Diskussion vorgelegt.
Die Alternative wäre, dass wegen der bekannten Hochwasserproblematik bis auf weiteres baulich nichts passieren würde. Dies wäre für die Bauhofmitarbeiter aufgrund der äußerst unbefriedigenden Verhältnisse im Sanitärbereich eine schlechte Lösung.

Herr Stanglmayr:
Herr Stanglmayr informierte das Gremium, dass an der Baustelle des Windrads in Pfettrach nun begonnen werde, das Fundament herauszubrechen. Er wollte dazu wissen, ob die Verwaltung vom Landratsamt Landshut hierüber informiert worden sei.
Bürgermeister Stanglmaier erwiderte, dass der Verwaltung keine Informationen vorlägen.

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9. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 11. Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2020 ö 9
Datenstand vom 17.12.2020 11:27 Uhr