Datum: 19.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Verabschiedung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates
3 Anbau einer mobilen Terrassenüberdachung an bestehendes Restaurant; Äußere Parkstr.; Fl.Nr. 794
4 Umbau und Erweiterung einer Doppelhaushälfte; Haunmühle; Fl.Nr. 1084/31
5 Tekturantrag zum Neubau eines Gewerbegebäudes; Äußere Parkstr.; Fl.Nr. 791
6 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung erledigt wurden
7 Umbau von zwei Bushaltestellen an der Hauptstraße; Nachtragsangebote - nachträgliche Zustimmung
8 Informationen der Verwaltung
9 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
10 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2020 ö 1
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2. Verabschiedung der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Geschäftsordnungsentwurf sowie die wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung wurden von Herrn Bürgermeister Stanglmaier erläutert.

Aufgrund fehlerhafter Querverweise sowie redaktioneller Fehler wurde die Entscheidung über die Verabschiedung am 12. Mai 2020 vertragt.

Die Geschäftsordnung wurde überarbeitet und die Änderungen sowie die korrigierte Geschäftsordnung wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit Email vom 13. Und 14.05.2020 übersandt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, der vorgelegten Geschäftsordnung mit den entsprechenden Änderungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Anbau einer mobilen Terrassenüberdachung an bestehendes Restaurant; Äußere Parkstr.; Fl.Nr. 794

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung Teilbereich GE Deckblatt 1

An ein bestehendes Restaurant ist bereits eine mobile Terrassenüberdachung angebaut worden. Der Markt Altdorf hat zusammen mit dem Landratsamt Landshut den Eigentümer darauf aufmerksam gemacht, dass hier eine Baugenehmigung erforderlich ist. Nun ist ein Bauantrag eingereicht worden.
Der Biergarten (160 m²) wird mit einer Terrassenüberdachung eingehaust. Diese besteht aus mobilen Glaselementen, welche bei Unwetter oder Wind geschlossen werden können. Das Dach ist als Pultdach mit einer geringen Dachneigung von 3° errichtet worden. Die Höhe der Konstruktion beträgt 3 m.

Stellplätze sind genügend nachgewiesen. Insgesamt sind 27 Stellplätze notwendig. 5 Stellplätze wurden auf dem Nachbargrundstück nachgewiesen, die Nutzung wurde uns vom Eigentümer des Nachbargrundstücks schriftlich bestätigt.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Es wird zum Teil außerhalb der Baugrenze gebaut

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt komplett im Überschwemmungsgebiet. Inwieweit hier eine Bebauung möglich ist beurteilt die Wasserre chtsabteilung im Landratsamt Landshut zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut. Die Überschreitung der Baugrenzen ist vertretbar, zumal die Abstandsflächen eingehalten werden. Durch die Überdachung und die mobilen Glaselemente soll bei schlechtem Wetter zusätzlich geschützte Fläche für Gäste geschaffen werden. Das Restaurant wird sozusagen aufgebessert. Es befindet sich im Gewerbegebiet, somit steht die Terrassenüberdachung den Grundzügen der Planung nicht entgegen. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Das Grundstück des Eigentümers liegt tiefer als die benachbarten Grundstücke. Die Terrassenüberdachung fügt sich ebenfalls in die Gegend ein. Die Anzahl der Gästeplätze wird nicht erhöht.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Umbau und Erweiterung einer Doppelhaushälfte; Haunmühle; Fl.Nr. 1084/31

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: Haunmühle Deckblatt 1

Die Doppelhaushälfte soll in zwei Wohneinheiten geteilt werden. Zur Erweiterung des Wohnraums im Erdgeschoss soll nach Südosten ein eingeschossiger Anbau mit 3,00 x 4,07 m angebaut werden. Das Dach dieses Anbaus soll als begrüntes Flachdach ausgeführt werden. Der Zugang zum Obergeschoss erfolgt über eine Außentreppe zwischen der Garage und dem Wohnhaus. Am Ende der Außentreppe und vor dem Zugang zur oberen Wohneinheit befindet sich ein kleiner Balkon. Im Osten sollen zwei Dachgauben eingebaut werden, welche die vorhandene eine Dachgaube ersetzen. Des Weiteren sind mehrere Dachflächenfenster geplant um die nötige Belichtung und Belüftung im Ober- und Dachgeschoss zu schaffen.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Minimale Überschreitung der Baugrenze nach Osten
  • Dachform des Anbaus als begrüntes Flachdach anstatt Satteldach
  • 2 Dachgauben statt einer

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Stellplatzschlüssel erfordert 4 Stellplätze, diese sind nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Anbau ist gegenüber der restlichen Doppelhaushälfte untergeordnet geplant. Die Baugrenze wird für den Anbau im Osten um ca. 2,50 m überschritten. Es entsteht eine Abgrenzung der Freibereiche zwischen den Grundstücken, welche möglicherweise auch für den Nachbarn von Vorteil ist. Um die Verschattung so gering wie möglich zu halten, soll der Anbau ein begrüntes Flachdach erhalten. Da es sich um einen untergeordneten Anbau handelt sind die Grundzüge der Planung nicht betroffen und der Anbau ist städtebaulich vertretbar.
Im Dachgeschoss soll der Wohnraum aktiviert werden, dazu ist es notwendig, zwei Dachgauben einzubauen. Eine bestehende Dachgaube wird abgebrochen und zwei Gauben auf der Ostseite des Gebäudes eingebaut. Diese sind notwendig um für ausreichend Belichtung, Belüftung und Standhöhe zu sorgen. Die Gauben sind von der Straße aus nicht ersichtlich und aufgrund der Größe der Dachfläche vertretbar. Die Nachbarunterschriften liegen alle vor. Die nachbarlichen Belange sind gewürdigt.

Für den Anbau ist vom südlich angrenzenden Nachbarn eine Abstandsflächenübernahme erforderlich. Diese liegt vor.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Tekturantrag zum Neubau eines Gewerbegebäudes; Äußere Parkstr.; Fl.Nr. 791

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung Teilbereich GE

Auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 19.09.2017 wird Bezug genommen.
Damals wurde der Neubau eines Geschäftshauses auf der nördlichen Seite des Grundstücks Flur-Nr. 791 beantragt. Auf dem Grundstück steht bereits ein Hotel, die Gesamtgrundstücksgröße beträgt 4.500 qm.
Das Gebäude soll rein gewerblich genutzt werden.
2017 waren vorwiegend Verwaltungs- und voraussichtlich Praxisräume geplant. Im Erdgeschoss sollte auf ca. 140 qm eine Verkaufsfläche entstehen. Im 1. u nd 2. OG waren je 2 Büroeinheiten geplant. Sowohl auf der Süd- wie auch auf der Nordseite war je ein Treppenhaus vorgesehen, das die Stockwerke verbindet. Die Höhe des Gebäudes beträgt ca. 11 m, es ist ein Flachdach geplant.

In der Tekturplanung sind folgende Änderungen zu verzeichnen:
  • Die Fassade wurde dahingehend geändert, dass mehr Fenster eingebaut wurden. In der Ursprungsplanung waren auf der Nordseite keine Fenster geplant.
  • Das Gebäude erhält innen eine andere Aufteilung. Es ist nur noch ein Treppenhaus im Süden geplant, welches die Stockwerke verbindet.
  • Im Erdgeschoss ist nunmehr ein Seminarraum anstatt einer Verkaufsfläche vorgesehen.
  • Wegen dem bautechnisch notwendigen Versatz des Flachdaches wird die Wandhöhe um 0,2 m erhöht.
  • Im 1. OG bleibt es bei 2 Büroeinheiten, im 2. OG wird auf eine Büroeinheit reduziert.

Die gewerbliche Nutzfläche beträgt insgesamt 996 qm.

Das Grundstück liegt im Hochwasserschutzgebiet.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Ein Stellplatznachweis mit Berechnung liegt vor. Laut dieser Berechnung werden für das Bestandsgebäude 61 Stellplätze und für den geplanten Neubau 12 Stellplätze benötigt. Für den Neubau wurde der Berechnung der Stellplätze eine Netto-Nutzfläche von 350,60 m² zu Grunde gelegt. Darin wurden aber nur vereinzelt Büroräume berücksichtigt. Zur Netto-Nutzfläche gehören aber ebenfalls Aufenthaltsräume, Archive, Besprechungsräume und Empfangsbereiche. Eine gutgemeinte Nachrechnung hat eine Nettonutzfläche von 646,46 m² ergeben. Lt. der Stellplatzsatzung des Marktes Altdorf ist pro 30 m² Nutzfläche ein Stellplatz notwendig. Dies ergibt einen Stellplatzbedarf von 21,55, gerundet 22, Stellplätzen.
Bei der Baugenehmigung im Jahr 2017 wurden die nachgewiesenen 73 Stellplätze insgesamt als ausreichend angesehen und das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Es wurde übersehen, dass mehr Stellplätze notwendig wären. Der jetzige Architekt hat sich an der damaligen Baugenehmigung orientiert. Man kann hier die noch erforderlichen 10 Stellplätze nicht zusätzlich fordern, da bei der eigentlichen Baugenehmigung eine Stellplatzzahl von 10 ausreichend war. Im jetzigen Tekturplan werden sogar 12 Stück nachgewiesen. Insgesamt sind 78 Stellplätze nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig.
Die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze und zum Hotel werden eingehalten.
Aktuell sind die Stellplätze des Hotels nicht ausgeschöpft, somit kann man davon ausgehen, dass genügend Stellplätze auf der Fläche vorhanden sind.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung erledigt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Aufgrund der Corona Pandemie wurden folgende Anträge als laufende Verwaltung erledigt:

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung; Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle; Ostergaden; Fl.Nr. 1039 und 1045
Planbereich: Innenbereich im Außenbereich
Der Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 1039 und 1045, Gemarkung Eugenbach, Ostergaden beantragte am 12.03.2020 die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung (41N-682-2016-BAUG) zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle. Die Genehmigung erging am 12.05.2016. An den öffentlich-rechtlichen Vorschriften hat sich nichts geändert.

Erweiterung des Betriebsgeländes; Opalstr.; Fl.Nr. 1505/21
Bebauungsplan: GE Waldanger Eugenbach
Der Bauherr erweitert westlich angrenzend an sein Betriebsgelände die Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeugen um ca. 2.000 m². Es handelt sich hier um einen Autohändler. Die Fläche wird aus versickerungsfähigen Pflasterbelag errichtet. Im Süden zum Franzosengraben hin werden zwei Versickerungsmulden eingebaut. Die Pflasterfläche hat zu diesen ein Gefälle von 0,5%.
Die Nachbarunterschriften sind vorhanden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die nach Art. 57 BayBO verfahrensfreien 300 m² nicht überdachte Stellplätze werden deutlich überschritten. Aufgrund dessen ist ein Bauantrag notwendig. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet. Die Erweiterung eines Betriebes sollte unterstützt werden. Die Fläche fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein, beeinträchtigt nachbarliche Belange nicht und steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen.

Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung Stellplatz für Wohnmobil; Sperberstr.; Fl.Nr. 727/10
Bebauungsplan: Jägerfeld Überarbeitung
Im Süden des Grundstücks soll ein Stellplatz mit 36 m² (4m x 9m) errichtet werden. Die Fläche wird gepflastert und dient zum Abstellen eines Wohnmobils.
Die Nachbarunterschrift des betroffenen Nachbarn Fl.Nr. 727/11 ist vorhanden. Die Unterschrift des nördlich angrenzenden Nachbarn fehlt.
Abweichungen vom Bebauungsplan:
Der Stellplatz wird außerhalb der Baugrenze errichtet 
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe b) BayBO sind nicht überdachte Stellplätze bis zu 300 m² verfahrensfrei. Allerdings wird hier außerhalb der Baugrenzen gebaut. Somit ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig. Der Stellplatz beeinträchtigt nachbarliche Belange nicht und steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen.

Einbau einer Wohnung in ein landwirtschaftliches Nutzgebäude; Ganslberger Str.; Fl.Nr. 135
Planbereich: Innenbereich
In das bereits bestehende Nutzgebäude wird im mittleren Teil eine kleine Zwei-Zimmer-Wohnung eingebaut. Die Wohnung entsteht über zwei Stockwerke, im Obergeschoss ist eine Galerie als Schlafzimmer geplant. Ein Balkon oder sonstiges wird nicht angebaut, somit ändert sich das Gebäude äußerlich, bis auf zusätzliche Fenster nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Stellplätze sind nachgewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Größe des Grundstücks erlaubt eine weitere Wohneinheit. Da an dem Gebäude äußerlich bis auf zusätzliche Fenster nichts verändert wird, fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß in die Gegend ein und steht Grundzügen der Planung nicht entgegen. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Betonierte Festmistlagerstätte mit Bodenplatte; An der Press; Fl.Nr. 1652
Planbereich: Außenbereich
Bei dem bereits bestehenden Gebäude soll die Festmistlagerstätte angebaut werden. Diese wird an 3 Seiten betoniert und erhält eine Bodenplatte. Von vorne ist sie offen. Sie wird 5,8 m breit und 3,0 m lang. Die Bodenplatte hat ein Gefälle von 25 %.
Die Nachbarunterschrift ist vorhanden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Hier werden bereits Pferde gehalten und versorgt. Eine Festmistlagerstätte macht hier durchaus Sinn. Zwar liegt bei der Antragstellerin keine Privilegierung für den Außenbereich vor, diese hat aber nach der Empfehlung des Bauamtes mit dem Landratsamt Landshut Rücksprache gehalten. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein und steht Grundzügen der Planung nicht entgegen. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Umnutzung von Ausstellungs- und Lagerräumen zu Räumen für nicht störendes Gewerbe und Umbau von Versammlungs- und Lagerräumen zu Wohnungen; Pfeffenhausener Str.; Fl.Nr. 510
Bebauungsplan: Höfenstraße
Im Erdgeschoss des mittleren Gebäudes werden die Lager und Ausstellungsräume in Flächen für nicht störendes Gewerbe umgenutzt (z.B. Büronutzung).
Im rechten Gebäude entstehen im Erdgeschoss zusammen mit dem Untergeschoss 5 weitere Wohnungen. Der Zugang erfolgt jeweils vom Erdgeschoss. Die Wohnungen haben innenliegend eine Treppe, welche ins Untergeschoss führt. Im Untergeschoss ist auf der hinteren Seite des Gebäudes ein Lichtgraben geplant, um die unteren Räume ebenfalls zu belichten. Es wird zwei 4-Zimmer-Wohnungen geeignet für Familien geben. Unter anderem sind auch zwei 2-Zimmer-Wohnungen und eine 3-Zimmer-Wohnung geplant.
Für die drei Gebäude sind insgesamt 87 Stellplätze für alle Nutzungen erforderlich. 114 Stellplätze wurden nachgewiesen. Die erforderliche Nachbarunterschrift ist vorhanden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Gebäude bietet sich an, um weitere Wohnungen zu integrieren. Kleinere Wohnungen, auch für Familien sind immer gefragt und notwendig. Auch Räume für Büronutzung sind sinnvoll. Die Verwaltung steht den Vorhaben positiv gegenüber und vertritt die Meinung, dass sich die geänderten Nutzungen nach Art und Umfang in die Gegend einfügen, die Grundzüge der Planung nicht berühren und nachbarliche Belange nicht beeinträchtigen.

Antrag auf isolierte Befreiung; Zaunerneuerung; Hauptstr. 30; Fl.Nr. 20/7
Planbereich: Innenbereich
In der Hauptstraße wird die Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut. Aufgrund dessen muss der aktuelle Zaun der Antragstellerin entfernt werden um den Gehsteig zu erhöhen. Die Antragstellerin wünscht nach der Baumaßnahme einen Doppelstabmatten Zaun anstelle eines Holzzauns mit einer Höhe von einem Meter. Die Abweichung zur Einfriedungssatzung liegt im Material des Zauns.
Nachbarunterschriften wurden keine gefordert, da nur öffentliche Wege betroffen sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird nur vom Material abgewichen, somit handelt es sich um eine minimale Abweichung, welche die Grundzüge der Planung nicht berührt. Der Zaun fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein, zumal Metallzäune in der heutigen Zeit weitaus moderner als Holzzäune sind. Nachbarliche Belange werde nicht beeinträchtigt.

Anbau eines kalten Wintergartens (verglaste Terrasse) an das bestehende Wohnhaus; Sudetenstr.; Fl.Nr. 514/9
Planbereich: Innenbereich
Im Süden wird ein Kaltwintergarten aus Glaselementen mit einer Länge von 7,45 m und einer Breite von 3,00 m angebaut. Die Höhe des Wintergartens beträgt 2,20 m und nimmt zum Wohnhaus auf 2,41 m zu. Das Dach wird als Pultdach mit einer Dachneigung von 4° ausgeführt. Das Niederschlagswasser versickert auf der Grünfläche des Baugrundstücks. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Abstandsflächen werden eingehalten. Das Grundstück ist groß somit werden nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt. Auch die Größe des Wintergartens ist angemessen. Er steht Grundzügen der Planung nicht entgegen.

Anbau von überdachten Ausläufen für mehr Tierwohl an Stall 1, 2 und 3; Buchenthal; Fl.Nr. 882 und 884
Planbereich: Außenbereich
Stall 1 und 2 sind kleinere gegenüberliegende Ställe, welche im Zwischenraum eine Überdachung des Auslaufs erhalten. Stall 3 erhält ebenfalls einen überdachten Auslauf. Die geplanten Ausläufe sind an den Seiten teils offen. Die Dächer sind als Pultdächer geplant. Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden, dies holt der Antragsteller auf Verlangen des Landratsamtes nach, da dieses bei landwirtschaftlichen Bauten lt. seiner Aussage sowieso noch Unterlagen nachfordern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Privilegierung liegt vor, da es sich um eine Landwirtschaft handelt. Solche Vorhaben sollen im Außenbereich verwirklicht werden. Mehr Tierwohl durch Ausläufe für die Tiere ist wünschenswert. Die Verwaltung steht dem Vorhaben positiv gegenüber. Die überdachten Ausläufe fügen sich nach Art und Maß in die Gegend ein und beeinträchtigt nachbarliche Belange nicht. Es ist ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Bei diesem Verfahren wird der Markt nochmals beteiligt.
Antrag auf isolierte Befreiung; Aufstellung eines Gartenhauses; Am Hopfengarten; Fl.Nr. 721/4
Bebauungsplan: Jägerfeld II
Beantragt wurde ein Gartenhaus, welches je 3 m lang und breit ist. Auch die Höhe beträgt 3 m. Das Dach wird als Zeltdach mit einer Dachneigung von 21° gebaut. Das Niederschlagswasser wird in einer Regentonne gesammelt. Das Gartenhaus soll im Sommer als Aufenthaltsraum dienen. Im Winter werden dort dann die Gartenmöbel gelagert und die Topfpflanzen überwintert.
Die Nachbarunterschriften der betroffenen Nachbarn sind vorhanden.
Abweichungen vom Bebauungsplan:
Das Gartenhaus wird außerhalb der Baugrenze errichtet
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich wäre das Gartenhaus verfahrensfrei nach Art. 57 BayBO, da es aber außerhalb der Baugrenze errichtet wird ist eine isolierte Befreiung notwendig. Das Gartenhaus wird in den hinteren Bereich des Gartens platziert. Die betroffenen Nachbarn wurden beteiligt. Es steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen und fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein.

Antrag auf isolierte Befreiung; Ersatz Holzzaun; Brunnwiesenstr.; Fl.Nr. 508/11
Bebauungsplan: Höfenstraße
Die Antragstellerin ersetzt straßenseitig Ihren Holzzaun durch einen Metallzaun, weil dieser optisch besser gefällt und pflegeleichter ist. Die Abweichung vom Bebauungsplan liegt im Material des Zauns. Die Zaunhöhe wird 1,10 m betragen; lt. Bebauungsplan sind 1,20 m zulässig. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Metallzäune sind heutzutage durchaus vertretbar. Der geplante Zaun steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen, beeinträchtigt nachbarliche Belange nicht und fügt sich in die Wohngegend ein.  

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Umbau von zwei Bushaltestellen an der Hauptstraße; Nachtragsangebote - nachträgliche Zustimmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Auf die Gemeinderatssitzung vom 03.03.2020 wird Bezug genommen. Gemäß Marktgemeinderatsbeschluss wurde der Fa. Seizmeir der Auftrag in Höhe von 149.784,11 € erteilt. Aufgrund ausgefallener Sitzungen wegen der Corona Pandemie wurden noch z. T. vor der Ausführung folgende Nachtragsangebote von der Verwaltung oder vom 1. Bürgermeister, Hr. Maier beauftragt.

Nachtragsangebot 3: Taktiles Pflaster anstatt geklebte Bodenelemente
Da in der Bahnhofstraße die aufgeklebten taktilen Bodenindikatoren bereits beschädigt sind, wurden in der Hauptstraße die Ausführung mit Taktiles Pflaster hergestellt. Zudem ist die Variante günstiger als die aufgeklebten Bodenelemente. Die Minderkosten betragen hier 2.066,51 € brutto.  

Nachtragsangebot 4: Fahrbahnaufbau in Bauklasse 10
Fa. Seizmeier hat Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Dicke des gebundenen Oberbaus angemeldet. D.h. keine Übernahme der Gewährleistung. Um dies eindeutig zu überprüfen müsste eine umfangreiche Verkehrszählung durchgeführt werden. Die Mehrkosten betragen hier 3.331,05 € brutto.    

Nachtragsangebot 6 u. 7: Entsorgung Teerhaltiges Fräsgut
Für die Entsorgung des teerhaltiges Material (86,74 t/85,00 € netto) sind Kosten in Höhe von 9.403,21 € brutto einschließlich Mehrfracht wegen längerem Entsorgungsweg angefallen.

Nachtragsangebot 8: Entsorgung belastetes Aushubmaterial
Das ebenfalls belastende Aushubmaterial musste beprobt und gemäß Einstufung entsorgt werden. Bei ca. 200 t/70,00 € werden die Entsorgungskosten ca. 16.660,00 € brutto betragen.  

Außerdem wurde ein Leerrohr mitverlegt um spätere Aufbrüche zu vermeiden und eine zusätzliche Straßenbeleuchtung an der Bushaltestelle Hauptstr. 8 ergänzt, mit Ersatzbau einer Schalteinheit. Die Mehrkosten betragen hier ca. 19.000,00 € brutto.

Beschlussvorschlag

Die aufgeführten Mehrkosten werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und nachträglich zugestimmt

Beschluss

Die aufgeführten Mehrkosten werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und nachträglich zugestimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2020 ö 8
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9. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2020 ö 9
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10. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2020 ö 10
Datenstand vom 01.07.2020 09:37 Uhr