Datum: 11.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt 2021
3 Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt 2021
4 Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021
5 Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über die Bildung von Deckungskreisen und Budgets 2021
6 Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und den Finanzplan 2020 - 2024
7 Informationen der Verwaltung
8 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
9 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 17. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2021 ö 1
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2. Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 17. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zur Eröffnung der Beratung über den Tagesordnungspunkt hielt Erster Bürgermeister Sebastian Stanglmaier seine Haushaltsrede:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste,
aufgrund der weitgehenden Übertragung der Befugnisse des Marktgemeinderates auf den Haupt- und Finanzausschuss fand in diesem Jahr erstmalig die Vorberatung des Haushaltes nicht im Gesamtgremium statt. Ich weiß, dass dies für uns alle nicht zufriedenstellend war, hoffe aber, dass die Beratung in den Fraktionen ausreichend stattfinden konnte.
Eigentlich hätten wir... eigentlich wären wir… Im vergangenen Jahr war vieles anders als es eigentlich hätte sein sollen. Nach mehreren Infektionswellen stehen wir am Ende der dritten Welle. Die ersten Lockerungen lassen uns auf eine baldige Öffnung des Einzelhandels, auf Veranstaltungen (mit mehr als zwei Haushalten) und auch auf ersehnte Biergartenbesuche hoffen.
Der Gesamthaushalt für das laufende Jahr in Höhe von 36 Mio. € liegt rund 4,5 Mio. € über dem des vergangenen Jahres.
Dabei schließt der Verwaltungshaushalt mit 25,2 Mio. € 1,5 Mio. € über dem des Vorjahres, und der Vermögenshaushalt mit 10,8 Mio. € 3 Mio. € über dem des Vorjahres.
Die größte Belastung für den Haushalt stellt auch in diesem Jahr die Generalsanierung und Neubau der Grundschule mit Hort und der Neubau des Bauamtes dar. Die Kostenberechnung für diese Baumaßnahme liegt bei rund 21 Mio. €. Rund 5,8 Mio. € sind in im laufenden Jahr dafür eingestellt. Das entspricht mehr als der Hälfte des gesamten Vermögenshaushaltes. Mit insgesamt 9,8 Mio. € haben wir damit knapp 50 % der Gesamtkosten für dieses Projekt bereitgestellt.

Aufgrund der finanziellen Belastung durch diese Maßnahme werden im laufenden Jahr keine weiteren Großprojekte angestoßen. Mit Planungskostenansätzen für die Erweiterung der Kinderkrippe Schatzkiste und die energetische Sanierung des Kindergartens St. Georg werden allerdings bereits die Weichen für folgende Projekte gestellt.
Um eine maßvolle und geplante Entwicklung unseres Marktes für die nächsten Jahre und Jahrzehnte zu ermöglichen, begeben wir uns in den nächsten Wochen auf den Weg zu einem integrierten, städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK). Leider führt auch hier Corona zu einer erheblichen Verzögerung.
Nach der Fertigstellung unserer Grundschule möchte ich mit Ihnen gemeinsam den Schwerpunkt auf die im ISEK erarbeiteten Maßnahmen setzen. Altdorf hat viel Potenzial, sei es in der Schaffung einer Ortsmitte oder in der Entwicklung der Alten Ziegelei, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Nach einem unvorstellbaren Anstieg der Kreisumlage im Jahr 2019 um 2 Mio. € verharrt sie auf hohem Niveau bei rund 6,2 Mio. €. Sie stellt den größten Ausgabeposten im Verwaltungshaushalt dar.
Die Personalausgaben wurden mit rund 4,1 Mio. € angesetzt. Damit liegen sie rund 4,5 % über dem Vorjahresniveau. Die Steigerung ergibt sich u. a. aus der einmaligen Anpassung der leistungsorientierten Bezahlung. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle, dass die Ausgaben für Gerichtsstreitigkeiten, die sich in den Vorjahren im Personalbereich auf fünfstellige Beträge aufsummierten, seit dem letzten Jahr bei null liegen.
Auch für dieses Jahr haben wir in unserem Haushalt konservativ mit einem verringerten Steueraufkommen gerechnet. Laut einer Umfrage unter Mitgliedskommunen des bayerischen Städtetags rechnen diese mit einem Rückgang der Gewerbesteuer um 21 %. Auf den Durchschnitt der Jahre 2017-2019 gerechnet (5,4 Mio. €) ergäbe dies für unseren Markt 4,3 Mio. €. Mit einem Gewerbesteueransatz von 4 Mio. sind wir nochmals deutlich unter diesem Wert geblieben.
Wie Sie wissen wurden im vergangenen Haushaltsjahr die Ausfälle der Gewerbesteuer durch den Bund nicht nur kompensiert. Die Kommunen wurden hier sogar bessergestellt, als die Einnahmen ohne die Krise gewesen wären. Selbstverständlich helfen uns diese Zahlungen in unserer Haushaltslage. Ich persönlich habe aber kein Verständnis für die Geldsummen, mit denen der Bund die Kommunen flutet. Ein Bruchteil davon hätte ausgereicht, um eine Schieflage bei den Kommunalfinanzen zu verhindern.
Erlauben Sie mir einen kurzen Exkurs: Durch die Coronakrise wuchs der Schuldenberg des Bundes von 2.000 Milliarden auf unvorstellbare 2.700 Milliarden. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik hat der Staat so viel Geld in so kurzer Zeit aufgenommen. Die im Vertrag von Maastricht festgeschriebene Schuldenquote von 60 % ist mit derzeit 75 % weit überschritten. Und der Ruf nach dem weiteren Aussetzen der Schuldenbremse wird immer lauter. Mir fehlt das Verständnis für so viel Ignoranz den kommenden Generationen gegenüber.
Zurück zu unserem Markt: Zur langfristigen Sicherstellung unserer Leistungsfähigkeiten kommen wir nicht umhin unsere freiwillig gewährten Leistungen auf den Prüfstand zu stellen. Nach wie vor ist unser musikalischer Leiter an der Überarbeitung der Gebührenstruktur. Da in dem Zuge auch die Gesamtorganisation der Villa Musica auf den Prüfstand gestellt wurde, kam es hier zu Verzögerungen.
Auch wenn wir im vergangenen Jahr 2020 die geplante Neuverschuldung in Höhe von 2,7 Mio. € vollständig abwenden konnten, so wird uns dies in diesem Jahr nicht gelingen: Der Haushaltsentwurf beinhaltet einen Ansatz von 4,5 Mio. €. Damit würde die Gesamtverschuldung des Marktes einschließlich seiner Beteiligungen auf 7,4 Mio. € steigen. Das entspricht rund 660 € pro Einwohner. Aufgrund unserer Großbaumaßnahme „Grundschule-Hort-Bauamt“ sind weitere Kreditaufnahmen in den nächsten Jahren in ähnlicher Höhe erforderlich. Diese Beträge sind in unserer umsichtig und konservativen gehaltenen Finanzplanung eingestellt.
Zum Abschluss meiner Ausführungen darf ich unserem Kämmerer Andreas Rauhmeier recht herzlich danken. Die Arbeit mit ihm ist stets von einem Geist getragen: Den kommunalen Haushalt auf solide Beine zu stellen.
Danken möchte ich auch Frau Hauser und Herrn Götz für die stets konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ich denke, dass wir gemeinsam innerhalb des ersten Jahres meiner Amtszeit bereits vieles zum Positiven bewegen konnten.
Einen herzlichen Dank auch an Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderates für die konstruktive Zusammenarbeit.
Um auf den Beginn meiner Rede zurück zu kommen: Eigentlich wären nach der jetzt folgenden Vorstellung des Haushaltes die Reden der Fraktionen geplant. Wir haben uns jedoch darauf verständigt auf diese zu verzichten, um die Sitzungsdauer zu begrenzen. Ein Dankeschön auch dafür.
Unseren Kämmerer bitte ich nun die Eckpunkte unseres Haushaltes für das Jahr 2021 vorzustellen.

Der Kämmerer Herr Rauhmeier legte dem Gremium die Eckpunkte des Haushaltsplans 2021 sowie die größten (ab 100.000 Euro) und weitere wichtige Einnahme- und Ausgabepositionen des Verwaltungshaushalts dar und beantwortete auftretende Fragen.
Der Entwurf des Verwaltungshaushalts 2021 wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats nebst ergänzender Übersichten mit der Sitzungsladung in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Vorberatung des Haushalts am 27.04.2021 haben sich beim Verwaltungshaushalt folgende Änderungen ergeben:

HHSt.
Bezeichnung
Ansatz alt
Ansatz neu
Änderung und Grund für Änderung
2150.5420
Unterhaltsreinigung Mittelschule
40.000
31.600
Reduzierung Ansatz zur Deckung neuer Mittelbedarf bei HHSt. 8000.6551; neuer Ansatz dürfte aufgrund Corona-Situation (Distanzunterricht) ausreichen
8000.6551
Kostenbeteiligung Erstellung Geschäftsplan Virtuelles Gemeindewerk
0
8.400
Mittelbedarf erst nach Fertigstellung HHP-Entwurf bekanntgeworden; Beschluss HFA 27.04.2021
8800.5000
Gebäude- und Grundstücksunterhalt
3.000
3.000
Änderung Bezeichnung (Wegfall Zusatz „Gemeindehäuser“)

In der zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung schließt der Verwaltungshaushalt in seinen Einnahmen und Ausgaben mit 25.249.900,00 Euro und sieht eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.501.516,00 Euro vor.

Übersicht wichtiger Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts:
I.  Einnahmen



HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2021

EUR
Ist-Wert 2020

EUR
Ist-Wert 2019

EUR
8100.2200
Konzessionsabgabe Strom E.on und Stadtwerke
250.000
232.478
279.784
8130.2200
Konzessionsabgabe Gas Stadtwerke
30.000
29.427
25.705
9000.0000
Grundsteuer A (Hebesatz 320%)
39.000
40.869
38.604
9000.0010
Grundsteuer B (Hebesatz 320%)
1.260.000
1.298.217
1.270.680
9000.0030
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
4.000.000
5.612.626
5.091.259
9000.0100
Einkommensteueranteil
7.300.000
7.336.270
7.686.572
9000.0120
Umsatzsteueranteil
777.600
742.282
679.279
9000.0410
Schlüsselzuweisungen
1.747.400
1.384.188
904.828
9000.0612
Zuweisungen Familienleistungsausgleich - Einkommensteuerersatz
548.000
537.936
550.705
9000.0616
Grunderwerbssteueranteil
200.000
165.399
205.957
II. Ausgaben



HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2021

EUR
Ist-Wert 2020

EUR
Ist-Wert 2019

EUR
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
369.000
559.061
923.659
9000.8320
Kreisumlage an Landkreis
6.162.409
6.170.098
6.898.008
9100.8071
Zinsen an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
29.100
14.729
22.152
HGr. 4
Personalausgaben
4.131.280
3.948.755
3.898.345

Größte Einnahmeansätze (ab 100.000 Euro) des Verwaltungshaushalts 2021 und deren Anteil am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts:
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2021

EUR
9000.0100
Einkommensteueranteil
7.300.000
9000.0030
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
4.000.000
4640.1710
Kindertagesstätten: Zuschuss Freistaat Bayern
2.000.000
9000.0410
Schlüsselzuweisungen
1.747.400
9000.0010
Grundsteuer B (Hebesatz 320%)
1.260.000
7000.1100
Kanalbenutzungsgebühren
1.046.000
9000.0120
Umsatzsteueranteil
777.600
9000.0612
Zuweisungen Familienleistungsausgleich Einkommensteuerersatz
548.000
8100.2200
Konzessionsabgaben Strom
250.000
7000.1101
Niederschlagswassergebühr
235.000
9000.0610
Finanzzuweisungen (Art. 7 FAG)
205.800
9000.0616
Grunderwerbssteueranteil
200.000
7500.1100
Bestattungs- und Grabplatzgebühren
190.000
3331.1181
Unterrichtsgebühren
150.000
3331.1720
Zuweisungen für Villa Musica von Landkreis und Stadt Landshut
110.000
6300.1715
Kfz-Steueranteil gemaß Art. 13a FAG
106.900
 
Summe
20.126.700
 
Anteil am Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
79,71%
 
Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
25.249.900

Größte Ausgabeansätze (ab 100.000 Euro) des Verwaltungshaushalts 2021 und deren Anteil am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts:
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2021

EUR
9000.8320
Kreisumlage an Landkreis
6.162.409
4640.7010
KiGa St. Josef: Zuschuss an Träger
740.000
4642.7000
Kinderhaus Kunterbunt: Zuschuss an Träger
610.000
4640.7030
KiGa St. Michael: Zuschuss an Träger
500.000
7000.6760
Kostenanteil Unterhalt u. Betrieb Klärwerk Stadt Landshut
496.200
4644.7080
Zuschüsse an Träger u.a. BayKiBiG-Förderung
490.000
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
369.000
4640.7020
KiGa St. Georg: Zuschuss an Träger
350.000
4641.7000
Zuschuss an Träger
315.000
6300.5100
Unterhalt Gemeindestraßen
300.000
4643.7000
Zuschuss an Träger
235.000
4640.7060
Außerörtliche Kindergärten/-krippen: Zuschuss an Träger
190.000
7000.5100
Inspektion des Kanalnetzes
180.000
5500.7000
Zuschüsse an Sportvereine
165.000
9100.8500
Deckungsreserve allgemein
150.000
7710.5500
Haltung von Fahrzeugen
110.000
0300.8400
Zinsen für Steuern und Beiträge
100.000
2150.5400
Bewirtschaftung Schulen u. Schulturnhallen
100.000
 
Summe
11.562.609
 
Anteil am Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
45,79%
 
Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
25.249.900

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt 2021 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 25.249.900,00 Euro zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt 2021 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 25.249.900,00 Euro zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 17. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Herr Rauhmeier legte dem Gremium die Eckpunkte sowie die wesentlichen Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts 2021 dar und beantwortete auftretende Fragen.
Der Entwurf des Vermögenshaushalts 2021 wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats nebst ergänzender Übersichten mit der Sitzungsladung in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Vorberatung des Haushalts am 27.04.2021 haben sich beim Vermögenshaushalt keine Änderungen ergeben
In der zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung schließt der Vermögenshaushalt in seinen Einnahmen und Ausgaben mit 10.842.400,00 Euro. Zur Deckung der Ausgaben ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.551.270,00 Euro sowie eine Kreditaufnahme (Neuverschuldung) in Höhe von 4.500.000,00 Euro erforderlich.
Darüber hinaus sind im Vermögenshaushalt 2021 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 7.885.080 Euro veranschlagt. Diese ermächtigen zum Eingehen von Verpflichtungen, aus denen Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren resultieren. Die Verpflichtungsermächtigungen sind insbesondere erforderlich, um die für die Baumaßnahme „Grundschule – Hort – Bauamt“ sowie für die weiteren, im Jahr 2022 anstehenden größeren Hoch- und Tiefbaumaßnahmen notwendigen Beauftragungen im Haushaltsjahr 2021 vornehmen zu können.
Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts ab einem Betrag von 40.000 Euro:
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2021
EUR
2110.9404
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung
1.970.000
0600.9402
Neubau und Erweiterung Bauamt
1.723.000
4641.9402
Hort: Neubau und Erweiterung
897.300
8800.9320
Erwerb von Grundstücken allgemein
750.000
7000.9850
Kostenbeteiligung Investitionen Klärwerk Landshut
648.300
2110.9503
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung - Freianlagen
590.000
9100.9776
Ordentliche Tilgung von Krediten an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
558.700
8701.9250
ALKOM: Gewährung von Darlehen
480.000
6300.9500
Kleinbaumaßnahmen Straßen und Gehwege
300.000
2135.9403
Mittelschule: Neubau und Erweiterung Werkräume
251.000
7000.9512
Neubau zweier Versickerungsmulden an der Sternstraße
200.000
8160.9401
Wärmeversorgung: Errichtung Heizzentrale
200.000
6344.9528
Sanierung Eichendorffstraße/Altdorf
170.000
9100.9777
Außerordentliche Tilgung von Krediten an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
145.000
6344.9527
Sanierung Waldstraße/Pfettrach
120.000
0600.9501
Neubau und Erweiterung Bauamt - Freianlagen
112.000
7000.9510
Sanierung Kanal Eugenbach
110.000
2110.9401
Grundschule: Generalsanierung - 1. Verfahren
101.500
7000.9500
Kleinbaumaßnahmen Kanal
100.000
2110.9355
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung - Einrichtung
87.600
1300.9353
FF Altdorf: Erwerb MFZ (Ersatzbeschaffung)
87.000
2110.9402
Grundschule: Umbau und Generalsanierung
50.000
4640.9404
St. Georg: Energetische Sanierung
50.000
4643.9402
Kinderkrippe Schatzkiste: Erweiterung
50.000
6344.9531
Sanierung Hauptstraße
50.000
6488.9506
BW4 Raiffeisenbrücke Altdorf Neubau
50.000
 
Summe
9.851.400
 
Anteil am Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
90,86%
 
Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
10.842.400

Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts betreffend die Generalsanierung und Erweiterung des Bauamts, der Grundschule und des Horts:
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2021

EUR
Insg. bereits bereitgestellt
EUR
0600.9356
Neubau und Erweiterung Bauamt - Einrichtung
28.000,00
28.000,00
0600.9402
Neubau und Erweiterung Bauamt
1.723.000,00
2.300.000,00
0600.9461
Umbau Heizung Rathaus/Bauamt/MFG inkl. Interimsmaßnahmen
25.000,00
138.500,00
0600.9501
Neubau und Erweiterung Bauamt - Freianlagen
112.000,00
117.000,00
2110.9353
Grundschule: Umbau und Generalsanierung - Einrichtung
10.000,00
10.000,00
2110.9354
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Ganztagsschule - Einrichtung
10.000,00
10.000,00
2110.9355
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung - Einrichtung
87.600,00
87.600,00
2110.9356
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Turnhalle Einrichtung
10.000,00
10.000,00
2110.9402
Grundschule: Umbau und Generalsanierung
50.000,00
425.000,00
2110.9403
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Ganztagsschule
10.000,00
112.000,00
2110.9404
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung
1.970.000,00
3.746.700,00
2110.9405
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Turnhalle
10.000,00
147.000,00
2110.9501
Grundschule: Umbau und Generalsanierung - Freianlagen
10.000,00
15.000,00
2110.9502
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Ganztagsschule - Freianlagen
5.000,00
10.000,00
2110.9503
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung - Freianlagen
590.000,00
595.000,00
2135.9352
Mittelschule: Neubau und Erweiterung Werkräume - Einrichtung
11.400,00
11.400,00
2135.9403
Mittelschule: Neubau und Erweiterung Werkräume
251.000,00
469.000,00
4641.9352
Hort: Umbau und Generalsanierung - Einrichtung
5.000,00
5.000,00
4641.9353
Hort: Neubau und Erweiterung - Einrichtung
27.600,00
27.600,00
4641.9401
Hort: Umbau und Generalsanierung
10.000,00
152.000,00
4641.9402
Hort: Neubau und Erweiterung
897.300,00
1.429.900,00
 
Summe
5.852.900,00
9.846.700,00
 
Anteil am Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
53,98%
 
 
Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
10.842.400,00
 

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt 2021 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 10.842.400 Euro zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt 2021 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 10.842.400 Euro zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 17. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Summen der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes, getrennt nach dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen, die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite werden in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Der Text der Haushaltssatzung 2021 ist nachfolgend abgedruckt. Er wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Sitzungsladung in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Haushaltssatzung
des Marktes Altdorf (Landkreis Landshut)
für das Haushaltsjahr 2021


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt 
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        25.249.900,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        10.842.400,00 Euro
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 4.500.000,00 Euro festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.885.080,00 Euro festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v. H.
       b)        für die Grundstücke (B)        320 v. H.        
2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.



Altdorf, den _____________



Markt Altdorf




Sebastian Stanglmaier
Erster Bürgermeister

Die Haushaltssatzung wird nach der Genehmigung bzw. rechtsaufsichtlichen Würdigung durch die Rechtsaufsicht (Landratsamt Landshut), Unterzeichnung durch den Ersten Bürgermeister und anschließender ortsüblicher Bekanntmachung rechtskräftig.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über die Bildung von Deckungskreisen und Budgets 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 17. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Über die Bildung von Deckungskreisen und Budgets, die ein flexibles und eigenverantwortliches Wirtschaften in den entsprechenden Organisationseinheiten ermöglichen sollen, wird jährlich ein neuer Beschluss gefasst.

Es wird die Bildung folgender Deckungskreise vorgeschlagen:

1.        DK G4
umfasst alle Ausgaben der Hauptgruppe 4 (§ 18 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik) mit Ausnahme der Deckungsreserve für Personalausgaben (HHSt. 9100.4700)

2.        DK G932
       umfasst Ausgaben für Grundstückskäufe auf folgenden Haushaltsstellen:
       3600.9320        6200.9320        6300.9320        8800.9320

3.        DK G5000
       umfasst Ausgaben für Gebäude- und Grundstücksunterhalt (Hochbau) auf folgenden Haushaltsstellen:
       0600.5000        1310.5000        1320.5000        1330.5000        2150.5000
       3210.5000        3331.5000        3501.5000        3520.5000        4350.5000
       4601.5000        4641.5000        4642.5000        4643.5000        4644.5000 5651.5000        5656.5000        7621.5000        7622.5000        7710.5000
       7710.5001        8800.5000        8820.5000        8821.5100        8830.5000
 
4.        DK G9400
       umfasst Ausgaben für Hochbaumaßnahmen auf folgenden Haushaltsstellen:
       0600.9400        1300.9401        1300.9402        2110.9400        2135.9400
       2150.9400        3210.9400        3331.9400        4350.9400        4601.9400        4641.9400        4642.9400        4643.9400        4644.9400        5651.9400        7540.9400        7541.9400        7542.9400        7621.9400        7710.9400        8800.9400        8820.9400        8830.9400        8830.9401

5.        DK G1310
       umfasst Ausgaben der Feuerwehr Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
       1310.5200        1310.5500        1310.5600        1310.6500

6.        DK G1320
       umfasst Ausgaben der Feuerwehr Eugenbach auf folgenden Haushaltsstellen:
       1320.5200        1320.5500        1320.5600        1320.6500

7.        DK G1330
       umfasst Ausgaben der Feuerwehr Pfettrach auf folgenden Haushaltsstellen:
       1330.5200        1330.5500        1330.5600        1330.6500

8.        DK G2110
       umfasst Ausgaben der Grundschule Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
       2110.5200        2110.5700        2110.5800        2110.5900        2110.6320
       2110.6500        2110.6510

9.        DK G2135
       umfasst Ausgaben der Mittelschule Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
       2135.5200        2135.5700        2135.5800        2135.5900        2135.6320
       2135.6500        2135.6510

10.        DK G3331
       umfasst Ausgaben der Villa Musica auf folgenden Haushaltsstellen:
       3331.5200        3331.5320        3331.5620        3331.5710        3331.6320        3331.6500        3331.6520

Die in den Deckungskreisen zusammengefassten Ausgaben werden jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 18 Abs. 2, Abs. 4 KommHV-Kameralistik).

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung der vorgeschlagenen Deckungskreise zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung der vorgeschlagenen Deckungskreise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und den Finanzplan 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 17. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Marktgemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft gemäß Art. 70 GO eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen, wobei das erste Planungsjahr der Finanzplanung das laufende Haushaltsjahr ist (= Haushaltsjahr 2020, da Haushaltssatzung 2021 noch nicht in Kraft).
Der Kämmerer, Herr Rauhmeier, erläuterte dem Gremium die Eckpunkte der Finanzplanung, insbesondere die bedeutsamsten der für die Jahre 2022 bis 2024 geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Zu nennen sind hier insbesondere
       Generalsanierung und Teilneubau der Grundschule Altdorf (inkl. Turnhalle, Ganztagsschule und Werkräume Mittelschule) und des Horts
       Neubau und Erweiterung des Bauamts
       Hochwasserschutz Altdorf
       Sanierung Pumpstation „An der Roßweide“ (inkl. Neubau zweite Druckleitung)
       Neubau Regenrückhaltebecken Hubertusstraße
       Neubau Versickerungsbecken Sternstraße
       Kostenbeteiligung an Investitionen im Klärwerk Landshut
       Sanierung Kanal Altdorf
       Neubau der Raiffeisenbrücke in Altdorf
       Erweiterung der Kinderkrippe Schatzkiste
       Energetische Sanierung des Kindergartens St. Georg in Eugenbach
       Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Wärmeversorgung „Am Aicher Feld“ und „Bürgermeister-Preißer-Ring“
Hinzu kommen jährlich mit beträchtlichen Summen insbesondere Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen.
Falls der Markt Altdorf alle nach derzeitigem Stand für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen umsetzen möchte, würden bei gegenwärtiger Finanzlage Kreditaufnahmen in erheblichem Umfang erforderlich (2021 4,5 Mio Euro, 2022 4,8 Mio Euro und 2023 4,9 Mio Euro, im Finanzplanungszeitrum mithin insgesamt 14,2 Mio Euro). Die Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt wird dadurch von 64,81 Euro (31.12.2020) auf 1.046 Euro (31.12.2024) ansteigen
Bei den Haushaltsplanungen im Finanzplanungszeitraum ist daher genau zu prüfen, ob alle bisher geplanten Maßnahmen finanziert werden können, und ggf. zu entscheiden, welche Maßnahmen zurückgestellt oder nicht realisiert werden.
Zusammengefasst stellt sich die Finanzplanung des Finanzplanungszeitraumes 2020 – 2024 wie folgt dar:
Jahr
Verwaltungs-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Vermögens-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Gesamt-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
2020
23.729.425,00
-11,45
7.834.989,00
-43,90
31.564.414,00
-22,57
2021
25.249.900,00
6,41
10.842.400,00
38,38
36.092.300,00
14,34
2022
25.749.575,00
1,98
11.687.035,00
7,79
37.436.610,00
3,72
2023
26.153.525,00
1,57
10.861.670,00
-7,06
37.015.195,00
-1,13
2024
26.158.425,00
0,02
5.194.745,00
-52,17
31.353.170,00
-15,30

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2020 bis 2024 zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2020 bis 2024 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 17. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2021 ö 7

Sachverhalt

In der öffentlichen Diskussion wird derzeit der Rechtsanspruch zur Ganztagesbetreuung in der Grundschule diskutiert. Dieser Rechtsanspruch soll nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet.
Bürgermeister Stanglmaier informierte über den Stand des Platzangebotes. Derzeit sind an der Grundschule 370 Schüler.
Im Hort werden 75 Plätze angeboten. Nach der Sanierung werden 125 Hortplätze zur Verfügung stehen.
Die Mittagsbetreuung bietet derzeit rund 90 Plätze an. Nach der Sanierung wird hierfür eine offene Ganztagesbetreuung mit 110 Plätzen zur Verfügung stehen.

Mit der Veröffentlichung der Zweckvereinbarung im Amtsblatt des Landkreises Altötting vom 09.04.2021 wurde die Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Altdorf und dem Zweckverband KVÜ Südostbayern am 10.04.2021 wirksam.
Der Markt Altdorf ist somit seit diesem Zeitpunkt offizielles Mitglied im Zweckverband.

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8. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 17. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2021 ö 8

Sachverhalt

Herr Kapfhammer:
Herr Kapfhammer erkundigte sich nach dem Sachstand des neuen Vereinsheims in Eugenbach.
Zur Beantwortung der Frage verwies Bürgermeister Stanglmaier auf Herrn Finsterhölzl, der mitteilte, dass der Bau abgeschlossen sei und nur noch der Zaun fehlen würde. Die Aufnahme des Betriebs hänge von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie ab. Sobald möglich werde es auch eine offizielle Einweihungsfeier geben.

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9. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 17. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2021 ö 9
Datenstand vom 14.06.2021 08:03 Uhr