Datum: 11.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung durch den Bürgermeister
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
17. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.05.2021
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
2. Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
17. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.05.2021
|
ö
|
beschliessend
|
2 |
Sachverhalt
Zur Eröffnung der Beratung über den Tagesordnungspunkt hielt Erster Bürgermeister Sebastian Stanglmaier seine Haushaltsrede:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste,
aufgrund der weitgehenden Übertragung der Befugnisse des Marktgemeinderates auf den Haupt- und Finanzausschuss fand in diesem Jahr erstmalig die Vorberatung des Haushaltes nicht im Gesamtgremium statt. Ich weiß, dass dies für uns alle nicht zufriedenstellend war, hoffe aber, dass die Beratung in den Fraktionen ausreichend stattfinden konnte.
Eigentlich hätten wir... eigentlich wären wir… Im vergangenen Jahr war vieles anders als es eigentlich hätte sein sollen. Nach mehreren Infektionswellen stehen wir am Ende der dritten Welle. Die ersten Lockerungen lassen uns auf eine baldige Öffnung des Einzelhandels, auf Veranstaltungen (mit mehr als zwei Haushalten) und auch auf ersehnte Biergartenbesuche hoffen.
Der Gesamthaushalt für das laufende Jahr in Höhe von 36 Mio. € liegt rund 4,5 Mio. € über dem des vergangenen Jahres.
Dabei schließt der Verwaltungshaushalt mit 25,2 Mio. € 1,5 Mio. € über dem des Vorjahres, und der Vermögenshaushalt mit 10,8 Mio. € 3 Mio. € über dem des Vorjahres.
Die größte Belastung für den Haushalt stellt auch in diesem Jahr die Generalsanierung und Neubau der Grundschule mit Hort und der Neubau des Bauamtes dar. Die Kostenberechnung für diese Baumaßnahme liegt bei rund 21 Mio. €. Rund 5,8 Mio. € sind in im laufenden Jahr dafür eingestellt. Das entspricht mehr als der Hälfte des gesamten Vermögenshaushaltes. Mit insgesamt 9,8 Mio. € haben wir damit knapp 50 % der Gesamtkosten für dieses Projekt bereitgestellt.
Aufgrund der finanziellen Belastung durch diese Maßnahme werden im laufenden Jahr keine weiteren Großprojekte angestoßen. Mit Planungskostenansätzen für die Erweiterung der Kinderkrippe Schatzkiste und die energetische Sanierung des Kindergartens St. Georg werden allerdings bereits die Weichen für folgende Projekte gestellt.
Um eine maßvolle und geplante Entwicklung unseres Marktes für die nächsten Jahre und Jahrzehnte zu ermöglichen, begeben wir uns in den nächsten Wochen auf den Weg zu einem integrierten, städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK). Leider führt auch hier Corona zu einer erheblichen Verzögerung.
Nach der Fertigstellung unserer Grundschule möchte ich mit Ihnen gemeinsam den Schwerpunkt auf die im ISEK erarbeiteten Maßnahmen setzen. Altdorf hat viel Potenzial, sei es in der Schaffung einer Ortsmitte oder in der Entwicklung der Alten Ziegelei, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Nach einem unvorstellbaren Anstieg der Kreisumlage im Jahr 2019 um 2 Mio. € verharrt sie auf hohem Niveau bei rund 6,2 Mio. €. Sie stellt den größten Ausgabeposten im Verwaltungshaushalt dar.
Die Personalausgaben wurden mit rund 4,1 Mio. € angesetzt. Damit liegen sie rund 4,5 % über dem Vorjahresniveau. Die Steigerung ergibt sich u. a. aus der einmaligen Anpassung der leistungsorientierten Bezahlung. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle, dass die Ausgaben für Gerichtsstreitigkeiten, die sich in den Vorjahren im Personalbereich auf fünfstellige Beträge aufsummierten, seit dem letzten Jahr bei null liegen.
Auch für dieses Jahr haben wir in unserem Haushalt konservativ mit einem verringerten Steueraufkommen gerechnet. Laut einer Umfrage unter Mitgliedskommunen des bayerischen Städtetags rechnen diese mit einem Rückgang der Gewerbesteuer um 21 %. Auf den Durchschnitt der Jahre 2017-2019 gerechnet (5,4 Mio. €) ergäbe dies für unseren Markt 4,3 Mio. €. Mit einem Gewerbesteueransatz von 4 Mio. sind wir nochmals deutlich unter diesem Wert geblieben.
Wie Sie wissen wurden im vergangenen Haushaltsjahr die Ausfälle der Gewerbesteuer durch den Bund nicht nur kompensiert. Die Kommunen wurden hier sogar bessergestellt, als die Einnahmen ohne die Krise gewesen wären. Selbstverständlich helfen uns diese Zahlungen in unserer Haushaltslage. Ich persönlich habe aber kein Verständnis für die Geldsummen, mit denen der Bund die Kommunen flutet. Ein Bruchteil davon hätte ausgereicht, um eine Schieflage bei den Kommunalfinanzen zu verhindern.
Erlauben Sie mir einen kurzen Exkurs: Durch die Coronakrise wuchs der Schuldenberg des Bundes von 2.000 Milliarden auf unvorstellbare 2.700 Milliarden. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik hat der Staat so viel Geld in so kurzer Zeit aufgenommen. Die im Vertrag von Maastricht festgeschriebene Schuldenquote von 60 % ist mit derzeit 75 % weit überschritten. Und der Ruf nach dem weiteren Aussetzen der Schuldenbremse wird immer lauter. Mir fehlt das Verständnis für so viel Ignoranz den kommenden Generationen gegenüber.
Zurück zu unserem Markt: Zur langfristigen Sicherstellung unserer Leistungsfähigkeiten kommen wir nicht umhin unsere freiwillig gewährten Leistungen auf den Prüfstand zu stellen. Nach wie vor ist unser musikalischer Leiter an der Überarbeitung der Gebührenstruktur. Da in dem Zuge auch die Gesamtorganisation der Villa Musica auf den Prüfstand gestellt wurde, kam es hier zu Verzögerungen.
Auch wenn wir im vergangenen Jahr 2020 die geplante Neuverschuldung in Höhe von 2,7 Mio. € vollständig abwenden konnten, so wird uns dies in diesem Jahr nicht gelingen: Der Haushaltsentwurf beinhaltet einen Ansatz von 4,5 Mio. €. Damit würde die Gesamtverschuldung des Marktes einschließlich seiner Beteiligungen auf 7,4 Mio. € steigen. Das entspricht rund 660 € pro Einwohner. Aufgrund unserer Großbaumaßnahme „Grundschule-Hort-Bauamt“ sind weitere Kreditaufnahmen in den nächsten Jahren in ähnlicher Höhe erforderlich. Diese Beträge sind in unserer umsichtig und konservativen gehaltenen Finanzplanung eingestellt.
Zum Abschluss meiner Ausführungen darf ich unserem Kämmerer Andreas Rauhmeier recht herzlich danken. Die Arbeit mit ihm ist stets von einem Geist getragen: Den kommunalen Haushalt auf solide Beine zu stellen.
Danken möchte ich auch Frau Hauser und Herrn Götz für die stets konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ich denke, dass wir gemeinsam innerhalb des ersten Jahres meiner Amtszeit bereits vieles zum Positiven bewegen konnten.
Einen herzlichen Dank auch an Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderates für die konstruktive Zusammenarbeit.
Um auf den Beginn meiner Rede zurück zu kommen: Eigentlich wären nach der jetzt folgenden Vorstellung des Haushaltes die Reden der Fraktionen geplant. Wir haben uns jedoch darauf verständigt auf diese zu verzichten, um die Sitzungsdauer zu begrenzen. Ein Dankeschön auch dafür.
Unseren Kämmerer bitte ich nun die Eckpunkte unseres Haushaltes für das Jahr 2021 vorzustellen.
Der Kämmerer Herr Rauhmeier legte dem Gremium die Eckpunkte des Haushaltsplans 2021 sowie die größten (ab 100.000 Euro) und weitere wichtige Einnahme- und Ausgabepositionen des Verwaltungshaushalts dar und beantwortete auftretende Fragen.
Der Entwurf des Verwaltungshaushalts 2021 wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats nebst ergänzender Übersichten mit der Sitzungsladung in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Vorberatung des Haushalts am 27.04.2021 haben sich beim Verwaltungshaushalt folgende Änderungen ergeben:
HHSt.
|
Bezeichnung
|
Ansatz alt
|
Ansatz neu
|
Änderung und Grund für Änderung
|
2150.5420
|
Unterhaltsreinigung Mittelschule
|
40.000
|
31.600
|
Reduzierung Ansatz zur Deckung neuer Mittelbedarf bei HHSt. 8000.6551; neuer Ansatz dürfte aufgrund Corona-Situation (Distanzunterricht) ausreichen
|
8000.6551
|
Kostenbeteiligung Erstellung Geschäftsplan Virtuelles Gemeindewerk
|
0
|
8.400
|
Mittelbedarf erst nach Fertigstellung HHP-Entwurf bekanntgeworden; Beschluss HFA 27.04.2021
|
8800.5000
|
Gebäude- und Grundstücksunterhalt
|
3.000
|
3.000
|
Änderung Bezeichnung (Wegfall Zusatz „Gemeindehäuser“)
|
In der zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung schließt der Verwaltungshaushalt in seinen Einnahmen und Ausgaben mit 25.249.900,00 Euro und sieht eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.501.516,00 Euro vor.
Übersicht wichtiger Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts:
I. Einnahmen
|
|
|
|
HHSt.
|
Bezeichnung
|
Ansatz 2021
EUR
|
Ist-Wert 2020
EUR
|
Ist-Wert 2019
EUR
|
8100.2200
|
Konzessionsabgabe Strom E.on und Stadtwerke
|
250.000
|
232.478
|
279.784
|
8130.2200
|
Konzessionsabgabe Gas Stadtwerke
|
30.000
|
29.427
|
25.705
|
9000.0000
|
Grundsteuer A (Hebesatz 320%)
|
39.000
|
40.869
|
38.604
|
9000.0010
|
Grundsteuer B (Hebesatz 320%)
|
1.260.000
|
1.298.217
|
1.270.680
|
9000.0030
|
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
|
4.000.000
|
5.612.626
|
5.091.259
|
9000.0100
|
Einkommensteueranteil
|
7.300.000
|
7.336.270
|
7.686.572
|
9000.0120
|
Umsatzsteueranteil
|
777.600
|
742.282
|
679.279
|
9000.0410
|
Schlüsselzuweisungen
|
1.747.400
|
1.384.188
|
904.828
|
9000.0612
|
Zuweisungen Familienleistungsausgleich - Einkommensteuerersatz
|
548.000
|
537.936
|
550.705
|
9000.0616
|
Grunderwerbssteueranteil
|
200.000
|
165.399
|
205.957
|
II. Ausgaben
|
|
|
|
HHSt.
|
Bezeichnung
|
Ansatz 2021
EUR
|
Ist-Wert 2020
EUR
|
Ist-Wert 2019
EUR
|
9000.8100
|
Gewerbesteuerumlage
|
369.000
|
559.061
|
923.659
|
9000.8320
|
Kreisumlage an Landkreis
|
6.162.409
|
6.170.098
|
6.898.008
|
9100.8071
|
Zinsen an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
|
29.100
|
14.729
|
22.152
|
HGr. 4
|
Personalausgaben
|
4.131.280
|
3.948.755
|
3.898.345
|
Größte Einnahmeansätze (ab 100.000 Euro) des Verwaltungshaushalts 2021 und deren Anteil am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts:
HHSt.
|
Bezeichnung
|
Ansatz 2021
EUR
|
9000.0100
|
Einkommensteueranteil
|
7.300.000
|
9000.0030
|
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
|
4.000.000
|
4640.1710
|
Kindertagesstätten: Zuschuss Freistaat Bayern
|
2.000.000
|
9000.0410
|
Schlüsselzuweisungen
|
1.747.400
|
9000.0010
|
Grundsteuer B (Hebesatz 320%)
|
1.260.000
|
7000.1100
|
Kanalbenutzungsgebühren
|
1.046.000
|
9000.0120
|
Umsatzsteueranteil
|
777.600
|
9000.0612
|
Zuweisungen Familienleistungsausgleich Einkommensteuerersatz
|
548.000
|
8100.2200
|
Konzessionsabgaben Strom
|
250.000
|
7000.1101
|
Niederschlagswassergebühr
|
235.000
|
9000.0610
|
Finanzzuweisungen (Art. 7 FAG)
|
205.800
|
9000.0616
|
Grunderwerbssteueranteil
|
200.000
|
7500.1100
|
Bestattungs- und Grabplatzgebühren
|
190.000
|
3331.1181
|
Unterrichtsgebühren
|
150.000
|
3331.1720
|
Zuweisungen für Villa Musica von Landkreis und Stadt Landshut
|
110.000
|
6300.1715
|
Kfz-Steueranteil gemaß Art. 13a FAG
|
106.900
|
|
Summe
|
20.126.700
|
|
Anteil am Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
|
79,71%
|
|
Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
|
25.249.900
|
Größte Ausgabeansätze (ab 100.000 Euro) des Verwaltungshaushalts 2021 und deren Anteil am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushalts:
HHSt.
|
Bezeichnung
|
Ansatz 2021
EUR
|
9000.8320
|
Kreisumlage an Landkreis
|
6.162.409
|
4640.7010
|
KiGa St. Josef: Zuschuss an Träger
|
740.000
|
4642.7000
|
Kinderhaus Kunterbunt: Zuschuss an Träger
|
610.000
|
4640.7030
|
KiGa St. Michael: Zuschuss an Träger
|
500.000
|
7000.6760
|
Kostenanteil Unterhalt u. Betrieb Klärwerk Stadt Landshut
|
496.200
|
4644.7080
|
Zuschüsse an Träger u.a. BayKiBiG-Förderung
|
490.000
|
9000.8100
|
Gewerbesteuerumlage
|
369.000
|
4640.7020
|
KiGa St. Georg: Zuschuss an Träger
|
350.000
|
4641.7000
|
Zuschuss an Träger
|
315.000
|
6300.5100
|
Unterhalt Gemeindestraßen
|
300.000
|
4643.7000
|
Zuschuss an Träger
|
235.000
|
4640.7060
|
Außerörtliche Kindergärten/-krippen: Zuschuss an Träger
|
190.000
|
7000.5100
|
Inspektion des Kanalnetzes
|
180.000
|
5500.7000
|
Zuschüsse an Sportvereine
|
165.000
|
9100.8500
|
Deckungsreserve allgemein
|
150.000
|
7710.5500
|
Haltung von Fahrzeugen
|
110.000
|
0300.8400
|
Zinsen für Steuern und Beiträge
|
100.000
|
2150.5400
|
Bewirtschaftung Schulen u. Schulturnhallen
|
100.000
|
|
Summe
|
11.562.609
|
|
Anteil am Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
|
45,79%
|
|
Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt
|
25.249.900
|
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt 2021 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 25.249.900,00 Euro zu.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt 2021 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 25.249.900,00 Euro zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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3. Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
17. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.05.2021
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sachverhalt
Herr Rauhmeier legte dem Gremium die Eckpunkte sowie die wesentlichen Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts 2021 dar und beantwortete auftretende Fragen.
Der Entwurf des Vermögenshaushalts 2021 wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats nebst ergänzender Übersichten mit der Sitzungsladung in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Vorberatung des Haushalts am 27.04.2021 haben sich beim Vermögenshaushalt keine Änderungen ergeben
In der zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung schließt der Vermögenshaushalt in seinen Einnahmen und Ausgaben mit 10.842.400,00 Euro. Zur Deckung der Ausgaben ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.551.270,00 Euro sowie eine Kreditaufnahme (Neuverschuldung) in Höhe von 4.500.000,00 Euro erforderlich.
Darüber hinaus sind im Vermögenshaushalt 2021 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 7.885.080 Euro veranschlagt. Diese ermächtigen zum Eingehen von Verpflichtungen, aus denen Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren resultieren. Die Verpflichtungsermächtigungen sind insbesondere erforderlich, um die für die Baumaßnahme „Grundschule – Hort – Bauamt“ sowie für die weiteren, im Jahr 2022 anstehenden größeren Hoch- und Tiefbaumaßnahmen notwendigen Beauftragungen im Haushaltsjahr 2021 vornehmen zu können.
Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts ab einem Betrag von 40.000 Euro:
HHSt.
|
Bezeichnung
|
Ansatz 2021
EUR
|
2110.9404
|
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung
|
1.970.000
|
0600.9402
|
Neubau und Erweiterung Bauamt
|
1.723.000
|
4641.9402
|
Hort: Neubau und Erweiterung
|
897.300
|
8800.9320
|
Erwerb von Grundstücken allgemein
|
750.000
|
7000.9850
|
Kostenbeteiligung Investitionen Klärwerk Landshut
|
648.300
|
2110.9503
|
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung - Freianlagen
|
590.000
|
9100.9776
|
Ordentliche Tilgung von Krediten an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
|
558.700
|
8701.9250
|
ALKOM: Gewährung von Darlehen
|
480.000
|
6300.9500
|
Kleinbaumaßnahmen Straßen und Gehwege
|
300.000
|
2135.9403
|
Mittelschule: Neubau und Erweiterung Werkräume
|
251.000
|
7000.9512
|
Neubau zweier Versickerungsmulden an der Sternstraße
|
200.000
|
8160.9401
|
Wärmeversorgung: Errichtung Heizzentrale
|
200.000
|
6344.9528
|
Sanierung Eichendorffstraße/Altdorf
|
170.000
|
9100.9777
|
Außerordentliche Tilgung von Krediten an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
|
145.000
|
6344.9527
|
Sanierung Waldstraße/Pfettrach
|
120.000
|
0600.9501
|
Neubau und Erweiterung Bauamt - Freianlagen
|
112.000
|
7000.9510
|
Sanierung Kanal Eugenbach
|
110.000
|
2110.9401
|
Grundschule: Generalsanierung - 1. Verfahren
|
101.500
|
7000.9500
|
Kleinbaumaßnahmen Kanal
|
100.000
|
2110.9355
|
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung - Einrichtung
|
87.600
|
1300.9353
|
FF Altdorf: Erwerb MFZ (Ersatzbeschaffung)
|
87.000
|
2110.9402
|
Grundschule: Umbau und Generalsanierung
|
50.000
|
4640.9404
|
St. Georg: Energetische Sanierung
|
50.000
|
4643.9402
|
Kinderkrippe Schatzkiste: Erweiterung
|
50.000
|
6344.9531
|
Sanierung Hauptstraße
|
50.000
|
6488.9506
|
BW4 Raiffeisenbrücke Altdorf Neubau
|
50.000
|
|
Summe
|
9.851.400
|
|
Anteil am Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
|
90,86%
|
|
Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
|
10.842.400
|
Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts betreffend die Generalsanierung und Erweiterung des Bauamts, der Grundschule und des Horts:
HHSt.
|
Bezeichnung
|
Ansatz 2021
EUR
|
Insg. bereits bereitgestellt EUR
|
0600.9356
|
Neubau und Erweiterung Bauamt - Einrichtung
|
28.000,00
|
28.000,00
|
0600.9402
|
Neubau und Erweiterung Bauamt
|
1.723.000,00
|
2.300.000,00
|
0600.9461
|
Umbau Heizung Rathaus/Bauamt/MFG inkl. Interimsmaßnahmen
|
25.000,00
|
138.500,00
|
0600.9501
|
Neubau und Erweiterung Bauamt - Freianlagen
|
112.000,00
|
117.000,00
|
2110.9353
|
Grundschule: Umbau und Generalsanierung - Einrichtung
|
10.000,00
|
10.000,00
|
2110.9354
|
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Ganztagsschule - Einrichtung
|
10.000,00
|
10.000,00
|
2110.9355
|
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung - Einrichtung
|
87.600,00
|
87.600,00
|
2110.9356
|
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Turnhalle Einrichtung
|
10.000,00
|
10.000,00
|
2110.9402
|
Grundschule: Umbau und Generalsanierung
|
50.000,00
|
425.000,00
|
2110.9403
|
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Ganztagsschule
|
10.000,00
|
112.000,00
|
2110.9404
|
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung
|
1.970.000,00
|
3.746.700,00
|
2110.9405
|
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Turnhalle
|
10.000,00
|
147.000,00
|
2110.9501
|
Grundschule: Umbau und Generalsanierung - Freianlagen
|
10.000,00
|
15.000,00
|
2110.9502
|
Grundschule: Umbau und Generalsanierung Ganztagsschule - Freianlagen
|
5.000,00
|
10.000,00
|
2110.9503
|
Grundschule: Teilneubau und Erweiterung - Freianlagen
|
590.000,00
|
595.000,00
|
2135.9352
|
Mittelschule: Neubau und Erweiterung Werkräume - Einrichtung
|
11.400,00
|
11.400,00
|
2135.9403
|
Mittelschule: Neubau und Erweiterung Werkräume
|
251.000,00
|
469.000,00
|
4641.9352
|
Hort: Umbau und Generalsanierung - Einrichtung
|
5.000,00
|
5.000,00
|
4641.9353
|
Hort: Neubau und Erweiterung - Einrichtung
|
27.600,00
|
27.600,00
|
4641.9401
|
Hort: Umbau und Generalsanierung
|
10.000,00
|
152.000,00
|
4641.9402
|
Hort: Neubau und Erweiterung
|
897.300,00
|
1.429.900,00
|
|
Summe
|
5.852.900,00
|
9.846.700,00
|
|
Anteil am Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
|
53,98%
|
|
|
Gesamtvolumen Vermögenshaushalt
|
10.842.400,00
|
|
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt 2021 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 10.842.400 Euro zu.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt 2021 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 10.842.400 Euro zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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4. Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
17. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.05.2021
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
Sachverhalt
Die Summen der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes, getrennt nach dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen, die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite werden in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Der Text der Haushaltssatzung 2021 ist nachfolgend abgedruckt. Er wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Sitzungsladung in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Haushaltssatzung
des Marktes Altdorf (Landkreis Landshut)
für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 25.249.900,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 10.842.400,00 Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 4.500.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.885.080,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Altdorf, den _____________
Markt Altdorf
Sebastian Stanglmaier
Erster Bürgermeister
Die Haushaltssatzung wird nach der Genehmigung bzw. rechtsaufsichtlichen Würdigung durch die Rechtsaufsicht (Landratsamt Landshut), Unterzeichnung durch den Ersten Bürgermeister und anschließender ortsüblicher Bekanntmachung rechtskräftig.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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5. Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über die Bildung von Deckungskreisen und Budgets 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
17. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.05.2021
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sachverhalt
Über die Bildung von Deckungskreisen und Budgets, die ein flexibles und eigenverantwortliches Wirtschaften in den entsprechenden Organisationseinheiten ermöglichen sollen, wird jährlich ein neuer Beschluss gefasst.
Es wird die Bildung folgender Deckungskreise vorgeschlagen:
1. DK G4
umfasst alle Ausgaben der Hauptgruppe 4 (§ 18 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik) mit Ausnahme der Deckungsreserve für Personalausgaben (HHSt. 9100.4700)
2. DK G932
umfasst Ausgaben für Grundstückskäufe auf folgenden Haushaltsstellen:
3600.9320 6200.9320 6300.9320 8800.9320
3. DK G5000
umfasst Ausgaben für Gebäude- und Grundstücksunterhalt (Hochbau) auf folgenden Haushaltsstellen:
0600.5000 1310.5000 1320.5000 1330.5000 2150.5000
3210.5000 3331.5000 3501.5000 3520.5000 4350.5000
4601.5000 4641.5000 4642.5000 4643.5000 4644.5000 5651.5000 5656.5000 7621.5000 7622.5000 7710.5000
7710.5001 8800.5000 8820.5000 8821.5100 8830.5000
4. DK G9400
umfasst Ausgaben für Hochbaumaßnahmen auf folgenden Haushaltsstellen:
0600.9400 1300.9401 1300.9402 2110.9400 2135.9400
2150.9400 3210.9400 3331.9400 4350.9400 4601.9400 4641.9400 4642.9400 4643.9400 4644.9400 5651.9400 7540.9400 7541.9400 7542.9400 7621.9400 7710.9400 8800.9400 8820.9400 8830.9400 8830.9401
5. DK G1310
umfasst Ausgaben der Feuerwehr Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
1310.5200 1310.5500 1310.5600 1310.6500
6. DK G1320
umfasst Ausgaben der Feuerwehr Eugenbach auf folgenden Haushaltsstellen:
1320.5200 1320.5500 1320.5600 1320.6500
7. DK G1330
umfasst Ausgaben der Feuerwehr Pfettrach auf folgenden Haushaltsstellen:
1330.5200 1330.5500 1330.5600 1330.6500
8. DK G2110
umfasst Ausgaben der Grundschule Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
2110.5200 2110.5700 2110.5800 2110.5900 2110.6320
2110.6500 2110.6510
9. DK G2135
umfasst Ausgaben der Mittelschule Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
2135.5200 2135.5700 2135.5800 2135.5900 2135.6320
2135.6500 2135.6510
10. DK G3331
umfasst Ausgaben der Villa Musica auf folgenden Haushaltsstellen:
3331.5200 3331.5320 3331.5620 3331.5710 3331.6320 3331.6500 3331.6520
Die in den Deckungskreisen zusammengefassten Ausgaben werden jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 18 Abs. 2, Abs. 4 KommHV-Kameralistik).
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung der vorgeschlagenen Deckungskreise zu.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung der vorgeschlagenen Deckungskreise zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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6. Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und den Finanzplan 2020 - 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
17. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.05.2021
|
ö
|
beschliessend
|
6 |
Sachverhalt
Die Marktgemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft gemäß Art. 70 GO eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen, wobei das erste Planungsjahr der Finanzplanung das laufende Haushaltsjahr ist (= Haushaltsjahr 2020, da Haushaltssatzung 2021 noch nicht in Kraft).
Der Kämmerer, Herr Rauhmeier, erläuterte dem Gremium die Eckpunkte der Finanzplanung, insbesondere die bedeutsamsten der für die Jahre 2022 bis 2024 geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Zu nennen sind hier insbesondere
• Generalsanierung und Teilneubau der Grundschule Altdorf (inkl. Turnhalle, Ganztagsschule und Werkräume Mittelschule) und des Horts
• Neubau und Erweiterung des Bauamts
• Hochwasserschutz Altdorf
• Sanierung Pumpstation „An der Roßweide“ (inkl. Neubau zweite Druckleitung)
• Neubau Regenrückhaltebecken Hubertusstraße
• Neubau Versickerungsbecken Sternstraße
• Kostenbeteiligung an Investitionen im Klärwerk Landshut
• Sanierung Kanal Altdorf
• Neubau der Raiffeisenbrücke in Altdorf
• Erweiterung der Kinderkrippe Schatzkiste
• Energetische Sanierung des Kindergartens St. Georg in Eugenbach
• Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Wärmeversorgung „Am Aicher Feld“ und „Bürgermeister-Preißer-Ring“
Hinzu kommen jährlich mit beträchtlichen Summen insbesondere Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen.
Falls der Markt Altdorf alle nach derzeitigem Stand für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen umsetzen möchte, würden bei gegenwärtiger Finanzlage Kreditaufnahmen in erheblichem Umfang erforderlich (2021 4,5 Mio Euro, 2022 4,8 Mio Euro und 2023 4,9 Mio Euro, im Finanzplanungszeitrum mithin insgesamt 14,2 Mio Euro). Die Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt wird dadurch von 64,81 Euro (31.12.2020) auf 1.046 Euro (31.12.2024) ansteigen
Bei den Haushaltsplanungen im Finanzplanungszeitraum ist daher genau zu prüfen, ob alle bisher geplanten Maßnahmen finanziert werden können, und ggf. zu entscheiden, welche Maßnahmen zurückgestellt oder nicht realisiert werden.
Zusammengefasst stellt sich die Finanzplanung des Finanzplanungszeitraumes 2020 – 2024 wie folgt dar:
Jahr
|
Verwaltungs-haushalt
EUR
|
Veränderung gegenüber Vorjahr %
|
Vermögens-haushalt
EUR
|
Veränderung gegenüber Vorjahr %
|
Gesamt-haushalt
EUR
|
Veränderung gegenüber Vorjahr %
|
2020
|
23.729.425,00
|
-11,45
|
7.834.989,00
|
-43,90
|
31.564.414,00
|
-22,57
|
2021
|
25.249.900,00
|
6,41
|
10.842.400,00
|
38,38
|
36.092.300,00
|
14,34
|
2022
|
25.749.575,00
|
1,98
|
11.687.035,00
|
7,79
|
37.436.610,00
|
3,72
|
2023
|
26.153.525,00
|
1,57
|
10.861.670,00
|
-7,06
|
37.015.195,00
|
-1,13
|
2024
|
26.158.425,00
|
0,02
|
5.194.745,00
|
-52,17
|
31.353.170,00
|
-15,30
|
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2020 bis 2024 zu.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2020 bis 2024 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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7. Informationen der Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
17. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.05.2021
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Diskussion wird derzeit der Rechtsanspruch zur Ganztagesbetreuung in der Grundschule diskutiert. Dieser Rechtsanspruch soll nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet.
Bürgermeister Stanglmaier informierte über den Stand des Platzangebotes. Derzeit sind an der Grundschule 370 Schüler.
Im Hort werden 75 Plätze angeboten. Nach der Sanierung werden 125 Hortplätze zur Verfügung stehen.
Die Mittagsbetreuung bietet derzeit rund 90 Plätze an. Nach der Sanierung wird hierfür eine offene Ganztagesbetreuung mit 110 Plätzen zur Verfügung stehen.
Mit der Veröffentlichung der Zweckvereinbarung im Amtsblatt des Landkreises Altötting vom 09.04.2021 wurde die Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Altdorf und dem Zweckverband KVÜ Südostbayern am 10.04.2021 wirksam.
Der Markt Altdorf ist somit seit diesem Zeitpunkt offizielles Mitglied im Zweckverband.
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8. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
17. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.05.2021
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Herr Kapfhammer:
Herr Kapfhammer erkundigte sich nach dem Sachstand des neuen Vereinsheims in Eugenbach.
Zur Beantwortung der Frage verwies Bürgermeister Stanglmaier auf Herrn Finsterhölzl, der mitteilte, dass der Bau abgeschlossen sei und nur noch der Zaun fehlen würde. Die Aufnahme des Betriebs hänge von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie ab. Sobald möglich werde es auch eine offizielle Einweihungsfeier geben.
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9. Abschluss der öffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
17. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.05.2021
|
ö
|
|
9 |
Datenstand vom 14.06.2021 08:03 Uhr