Datum: 18.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Waldanger Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 1; Vorstellung der Planung und Auslegungsbeschluss
3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Aupointstr. 8
4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport; Im Kleinfeld 47 a
5 Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bayernstr. 17
6 Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Doppelhauses mit Carports; Eugenbacher Str. 26
7 Nutzungsänderung einer Gastronomie zum Frisörsalon; An der Press 16
8 Aufschotterung eines Grundstücks zur Parkfläche; Opalstr.
9 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Einfamilienhauses; Moosstr.
10 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Landshuter Str.; Fl.Nr. 467/38
11 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
12 Erweiterung der Ausstattung der Klassenzimmer mit Pylonentafeln
13 Kanalinspektion Altdorf - OT Eugenbach, Teil 3 von 3; Kanalsanierung - Auftragserweiterung
14 Straßen- und Gehwegsanierungen 2021; Auftragserweiterung
15 Informationen der Verwaltung
16 Anfragen der Ausschussmitglieder
17 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 1
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2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Waldanger Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 1; Vorstellung der Planung und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bürgermeister Stanglmaier Herrn Fritz Bauer vom Büro Komplan.
Für den Bereich gibt es eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Boardinghauses mit 30 Appartements. Nach einem Eigentümerwechsel wurde ein Vorentwurf in der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung am 14.07.2020 vorberaten. Bereits hier wurden zwei Baukörper mit verschiedenen Dachtypen vorgestellt und im Beschluss die Notwendigkeit eines Bauleitplanverfahrens festgehalten.
Für das Grundstück an der Bernsteinstraße 26 soll nun Baurecht für ein Mehrfamilienhaus und ein Boardinghaus geschaffen werden. Das Boardinghaus deckt den gewerblichen Anteil der Grundstücksnutzung ab, der in diesem Bereich notwendig ist, um das MI weiter aufrecht erhalten zu können. Die langgezogenen Baukörper erhalten ein Satteldach und nehmen die Ausrichtung der benachbarten Gebäude mit auf. In den textlichen Festsetzungen wird die Nutzung alternativer Energien (PV-Anlage) mit festgesetzt. Abweichend vom bisherigen Bestand wurden zahlreiche Bäume und eine deutliche Entsiegelung der Fläche berücksichtigt. Die Stellplätze werden durch die Errichtung einer Tiefgarage abgedeckt und entlang der Verkehrsfläche Stellplätze für Besucher bzw. Be- und Entladen vorgesehen.
Bei der Entwurfsplanung ist das bestehende Geh- und Fahrtrecht zugunsten des Nachbargrundstücks Bernsteinstraße 24 berücksichtigt, um die Zufahrt zu den dort bestehenden Garagen weiter gewährleisten zu können.

Auf Wunsch des Antragstellers wurde eine Nutzung mit 3 Vollgeschoßen geprüft. Aufgrund der umliegenden Bebauung und den Festsetzungen des bereits jetzt gültigen Bebauungsplans, der eine Wandhöhe von 7,50 m für gewerbliche Gebäude vorsieht, wird dies in der Planung berücksichtigt.

Bei den PV-Anlage wird die allgemeine Formulierung ergänzt, dass die überwiegende Dachfläche für PV-Anlagen genutzt werden muss.

Beschlussvorschlag

Mit der Planung besteht nach Einarbeitung der Änderungen Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren einzuleiten.

Beschluss

Mit der Planung besteht nach Einarbeitung der Änderungen Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Aupointstr. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung

Auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 25.09.2018 wird verwiesen.
Der nun eingereichte Bauantrag weicht lediglich in der Höhe des Wohnhauses zum Vorbescheid ab. Im Vorbescheid betrug die Wandhöhe 5,30 m, nun soll sie 5,51 m betragen. Laut Bebauungsplan ist bei zwei Vollgeschossen eine Wandhöhe von max. 6,80 m zulässig.

Die Abweichungen vom Bebauungsplan sind die des Vorbescheides gleichgeblieben:
  • Das komplette Gebäude soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden
  • Es soll eine weitere Wohneinheit (insg. dann 3) auf dem Grundstück entstehen

Die Nachbarunterschrift der angrenzenden Fl.Nr. 1633/2 fehlt.

Durch die Doppelgarage sind die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Wie bereits bei der Sitzung am 25.09.2018 erwähnt, sollen Nachverdichtungen grundsätzlich unterstützt werden, wenn die Gegebenheiten dafür vorhanden sind. Zwei Wohneinheiten sind nach dem Bebauungsplan zulässig und bereits vorhanden, einer dritten Wohneinheit kann auch ohne Deckblattänderung zugestimmt werden. Das Grundstück bietet zudem im Süden genug Platz für ein weiteres Einfamilienhaus. Die Abstandsflächen werden eingehalten, nachbarliche Belange sind somit gewahrt. Mit der äußerlichen Gestaltung des Hauses hält sich der Bauherr an die Vorgaben des Bebauungsplans. Das geplante Einfamilienhaus ist städtebaulich vertretbar, fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein und steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport; Im Kleinfeld 47 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: Kleinfeld IV/Aich

Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.12.2020 wird verwiesen. Damals wurde mittels einer formlosen Anfrage vom Antragsteller abgeklärt ob die Bebauung des Grundstücks mit einem Einfamilienhaus möglich ist. Im Bebauungsplan ist auf dem Grundstück eine Doppelhaushälfte vorgesehen. Damals wurde beschlossen, dass dem Antragsteller die Genehmigung eines Einfamilienhauses auf einer Doppelhaushälften-Parzelle in Aussicht gestellt wird.
Nun wurde der Bauantrag eingereicht. Geplant ist, wie bereits abgeklärt ein Einfamilienhaus. Dieses soll 7 m breit und 11,5 m lang werden. Die Wandhöhe soll 5,56 m betragen. Das Dach soll als Satteldach mit einer Neigung von 10° ausgeführt werden. Im Nordosten ist ein Carport vorgesehen. Dieser ist mit einem Pultdach geplant und soll 6,39 m breit und 6,63 m lang werden. Die mittlere Wandhöhe des Carports soll 2,7 m betragen.

Stellplätze sind mit dem Carport ausreichend nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Mindestgröße der Grundstücke für Einzelhäuser beträgt 500 m². Das Grundstück hat eine Größe von 365 m².
  • Das Wohnhaus und der Carport liegen zum Teil außerhalb der vorgesehenen Baugrenzen
  • Die Dachneigung der Wohnhäuser ist im B-Plan auf 36°-42° beschränkt, das geplante Gebäude hat eine Dachneigung von 25°.
  • Die Wandhöhe ist auf 4,30 m beschränkt. Das geplante Gebäude hat eine Wandhöhe von 5,24 m.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Dezember 2020 wurde bereits das gemeindliche Einvernehmen für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus in Aussicht gestellt, darum stellt die Abweichung in Bezug auf die Grundstücksgröße und die Baugrenzenüberschreitung kein Hindernis dar. Um im offenen Dachstuhl eine ausreichende Wohnfläche zu gewährleisten ist die Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe um 0,9 m und die Reduzierung der festgesetzten Dachneigung unumgänglich. Das geplante Einfamilienhaus steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen ist städtebaulich durchaus vertretbar und beeinflusst nachbarliche Belange nicht.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bayernstr. 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA

Das derzeit bestehende Einfamilienhaus soll abgerissen werden. Stattdessen soll ein 8,49 m breites und 11,49 m langes Wohnhaus errichtet werden. Die Wandhöhe des Gebäudes soll 6,62 m betragen und zwei Vollgeschosse erhalten. Das Dach ist als Satteldach mit einer Neigung von 18° geplant.
Nördlich angrenzend an das Wohnhaus soll die Doppelgarage mit 9,00 m Länge und 6,25 m Breite Ihren Platz finden. Die Garage soll eine Wandhöhe von 2,94 m erreichen. Als Dachform ist ebenfalls das Satteldach mit einer Neigung von 22° vorgesehen.

Mit der Doppelgarage sind genügend Stellplätze nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
Die Dachneigung bei Wohnhäusern und Garagen ist auf 28° - 43° festgesetzt, hier beträgt die Dachneigung des Wohnhauses 18° und die der Garage 22°
Im Bebauungsplan ist für diese Fläche I+D festgesetzt, hier sind zwei Vollgeschosse vorgesehen
Die Wandhöhe bei I+D ist mit 4,80 m festgesetzt, hier beträgt die Wandhöhe 6,62 m
Die Zufahrt lt. Bebauungsplan liegt im Süden, hier soll die Zufahrt in den Norden verlegt werden

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bebauungsplan wurde für dieses Grundstück I+D festgesetzt, da bei Aufstellung des Bebauungsplans das Einfamilienhaus bereits bestand. Dieses Bestandshaus soll nun abgerissen werden und durch das beantragte Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen ersetzt werden. Bei zwei Vollgeschossen ist im Bebauungsplan eine Wandhöhe von 6,80 m festgesetzt. Die 6,62 m Wandhöhe würden diese Festsetzung somit einhalten. Die geringere Dachneigung reduziert insgesamt die Höhe des Wohnhauses und schafft vollwertigen Wohnraum im Obergeschoss. Die Anordnung der Zufahrt im Norden ermöglicht die optimale Ausnutzung des Grundstücks in Bezug auf die Himmelsrichtungen (Garage im Norden, Garten im Süden). Die Abweichungen vom Bebauungsplan sind minimal und stellen keine Beeinträchtigung der Nachbarn dar. Das beantragte Einfamilienhaus steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen und ist städtebaulich durchaus vertretbar.
Das Grundstück befindet sich im Überschwemmungsgebiet. Die Bestandsgebäude weisen eine Fläche von insgesamt 223 m² auf, das beantragte Einfamilienhaus hingegen eine Fläche von 153,80 m². Somit sollte auch wasserrechtlich nichts gegen eine Genehmigung des Ersatzbaus sprechen, dies prüft allerdings das Landratsamt Landshut.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Doppelhauses mit Carports; Eugenbacher Str. 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.11.2020 wird verwiesen.
Damals wurde beschlossen, dass einem Baukörper im südlichen Bereich mit maximal drei Wohneinheiten (zwei Vollgeschoss, ein ausgebautes Dachgeschoss) das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden kann. Aufgrund der umgebenden Bebauung wird ein Satteldach gefordert.

Der Antragsteller hat nun einen Bauantrag eingereicht. Geplant ist ein Doppelhaus mit einer insgesamten Länge von 16,72 m (pro Doppelhaushälfte 8,36 m) und einer Breite von 10,50 m. Die Wandhöhe beträgt von der Erschließungsstraße ca. 7,20 m (Hanggrundstück). Das Dach ist wie gewünscht als Satteldach mit einer Neigung von 25° geplant. Pro Doppelhaushälfte soll ein Carport für 2 Stellplätze errichtet werden. Diese sind mit 33,70 m² und einem Flachdach vorgesehen.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Beschluss vom 10.11.2020 wurde vom Antragsteller beachtet. Das Doppelhaus steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen und ist städtebaulich vertretbar. Nachbarliche Belange sind nicht beeinträchtigt.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Nutzungsänderung einer Gastronomie zum Frisörsalon; An der Press 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung

Die ehemalige Gastronomie „Cantina Christina“ in Eugenbach wird zu eine Frisörsalon umgenutzt. An dem Gebäude werden äußerlich keine Veränderungen vorgenommen. Insgesamt sind im Salon 7 Kundenplätze geplant. Die Nutzungsänderung findet zum Teil außerhalb der Baugrenzen statt.

Die Unterschrift der Grundstückseigentümerin und die Nachbarunterschrift (Fl.Nr. 1760/2) ist vorhanden. Die Unterschrift der Fl.Nr. 1760/7 fehlt.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Allgemeinen Wohngebiet ist ein Frisörsalon zulässig (§4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO). Die Verwaltung hat hier keinerlei Bedenken. Die Nutzungsänderung steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen und ist städtebaulich vertretbar. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Aufschotterung eines Grundstücks zur Parkfläche; Opalstr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Bebauungsplan: GE Waldanger Überarbeitung

Beantragt wird die Aufschotterung des Flurnummer 1323/1 um diese Fläche als zusätzlichen Parkplatz vor das angrenzende Ärztehaus zu nutzen. Eine Baugenehmigung ist erforderlich, da die Aufschotterungsfläche 1.550,62 m² beträgt. Verfahrensfrei wären lediglich bis zu 300,00 m² nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b) BayBO.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Von Verwaltungsseite spricht planungsrechtlich nichts gegen die Aufschotterung. Es ist sogar wünschenswert mehr Stellplätze zu schaffen. Die Aufschotterung widerspricht nicht den Grundzügen der Planung und ist städtebaulich vertretbar.
Das Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiet des Franzosengrabens, Wasserrecht ist allerdings vom Landratsamt Landshut zu prüfen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Einfamilienhauses; Moosstr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Bebauungsplan: SO Im Moos

Der Grundstückseigentümer beabsichtigt auf seinem Grundstück an der Moosstr. angrenzend an der Bahnlinie ein Einfamilienhaus zu errichten.
Bevor ein Bauantrag gestellt wird und in die tieferen Planungen eingegangen wird soll über einen Vorbescheid abgeklärt werden, ob eine Bebauung überhaupt möglich ist.
Vorgesehen wäre ein Wohnhaus mit einem Erdgeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss. Im Südosten soll ein Zwerchgiebel und die Terrasse platziert werden. Die Wandhöhe des Gebäudes soll 3,9 m betragen. Das Dach wäre als Satteldach vorgesehen. Dem Antrag liegt ein Schreiben der Deutschen Bahn bei in welchem festgehalten ist, dass gegen das Vorhaben seitens der Deutschen Bahn keine Bedenken bestehen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Laut Flächennutzungsplan handelt es sich hier um Mischgebiet. Nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind Wohngebäude im Mischgebiet zulässig.
Im Bebauungsplan „SO Im Moos“ ist auf dieser Flurnummer kein Baufenster vorhanden.
Bei den Wohngebäuden auf Flurnummer 1255, 1257, 1259 und 1259/2 handelt es sich um genehmigte Gebäude. Weitere diesbezügliche Entwicklungen darüber hinaus sollen und können nicht stattfinden (laut Bebauungsplan). Der Bebauungsplan soll eine geordnete Entwicklung sicherstellen und den Bestand festsetzen. Bei der Straße handelt es sich lediglich um einen Feldweg. Die Verwaltung hat Bedenken, hier das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Hier würde sicherlich ein Präzedenzfall für die restlichen angrenzenden und gegenüberliegenden Grundstücke geschaffen werden.
 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Landshuter Str.; Fl.Nr. 467/38

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer des Grundstücks hinter der Landshuter Str. 55 beantragte am 13.04.2021 die erneute Verlängerung der Geltungsdauer seiner Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Landshuter Str. (10.06.2009 Baugenehmigung, Verlängerungen: 27.05.2013, 22.05.2015, 23.05.2017 und 05.06.2019). An den öffentlich-rechtlichen Vorschriften hat sich nichts geändert.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 11

Sachverhalt

Isolierte Befreiung; Errichtung eines überdachten Mülltonnenhäuschens aus Holz; Marsweg 8
Bebauungsplan: Moosweide Überarbeitung
Im südlichen Grundstückseck wird ein Mülltonnenhäuschen errichtet. Es hält die vorgegebenen Maße des Art. 57 BayBO ein. Es wird aus Lärchenholz errichtet. Eine isolierte Befreiung war notwendig, da das Bauvorhaben außerhalb der Baugrenzen errichtet wird. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Isolierte Befreiung; Errichtung einer Terrassenüberdachung; Sachsenweg 9a
Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA
Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g) ist die geplante Terrasse grundsätzlich verfahrensfrei. Ein Baufenster ist nicht vorhanden, wodurch ein Antrag auf isolierte Befreiung notwe4ndig war. Die Terrassenüberdachung erhält eine Tiefe von 3,00 m und eine Länge von 7,70 m. Die Höhe beträgt 2,85 m bis 2,55 m, das Dach ist als Pultdach geplant. Das Seitenteil im Osten wird verglast, dadurch wird die Terrasse vom Wind geschützt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Ausbau des Dachgeschosses; Bürgermeister-Preißer-Ring 40
Bebauungsplan: Am Angerweg
Die Vorgaben des Bebauungsplans werden eingehalten. Somit wurde der Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. Im Dachgeschoss wird ein Wohnbereich, ein Schlafzimmer und ein Bad für die Tochter des Antragstellers eingebaut. Drei Dachflächenfenster sind ebenfalls geplant. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Magnolienring 20+22
Bebauungsplan: Magnolienring D1
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.02.2021 wird verwiesen. Der Antragsteller hat sich nun in Bezug auf die Garage mit seinem Nachbarn geeinigt. Die Dachneigung wurde nun komplett an den Nachbarn angepasst, wodurch das Nebengebäude (Garage + Geräteschuppen) nach hinten, in das Grundstücksinnere auf eine Wandhöhe von 2,10 m abfällt. Aufgrund der geringen Abweichung vom eigentlichen Bauantrag wurde der neu eingereichte Antrag als laufende Verwaltung behandelt.

Isolierte Befreiung; Errichtung Gartenhaus; Im Kleinfeld 11
Bebauungsplan: Kleinfeld Überarbeitung
Im südwestlichen Grundstückseck wird ein Gartenhaus aufgestellt. Es wäre grundsätzlich verfahrensfrei nach Art. 57 BayBO, wird allerdings außerhalb der Baugrenze errichtet wodurch ein Antrag auf isolierte Befreiung notwendig wurde. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Nutzungsänderung des Gastraumes des Vereinsheims des SC Pfettrach e. V. zum Gastraum mit zusätzlicher Nutzung als Schutzraum für den Waldkindergarten der Pfettracher Waldbiber e.V.; Talstr. 18
Planbereich: Innenbereich
Wie für die Naturgruppe des Kindergartens Kunterbunt benötigen die Pfettracher Waldbiber ebenfalls einen Schutzraum, welcher bei extrem schlechtem Wetter genutzt werden soll. Derzeit wird bereits der Gastraum des Vereinsheims des SC Pfettrach hierfür genutzt, nun wurde der offizielle Bauantrag zur Nutzungsänderung eingereicht. Der Antrag wurde als laufende Verwaltung behandelt um nicht noch mehr Zeit zu verlieren.

Umbau eines Einfamilienhauses mit Ausbau des Dachbodens zu Aufenthaltsräumen und Neubau bestehender Gauben; Kuchlergasse 16
Planbereich: Innenbereich
Seit der BayBO Novelle Anfang des Jahres sind Dachgeschossausbauten und Errichtung von Dachgauben im Innenbereich durch ein vereinfachteres Verfahren möglich. Früher war eine Baugenehmigung notwendig, jetzt handelt es sich um eine Genehmigungsfreistellung. Aufgrund dessen wurde der Bauantrag als laufende Verwaltung behandelt.

Neubau einer Schlosserei mit Containerüberdachung; Opalstr.
Bebauungsplan: GE Waldanger Eugenbach
Die Halle entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Aufenthaltsraum, Umkleide, Dusche und Technikraum werden im Erdgeschoss – Büro, Besprechungsraum und Archiv im Obergeschoss integriert. Die Containerüberdachung ist im südöstlichen Grundstückseck vorgesehen. Der Antragsteller hat von der Fl.Nr. 1505 Gemarkung Eugenbach (gegenüber Brauhaus) in der Opalstraße eine Teilfläche erworben, welche noch nicht vermessen ist. Die neue Grundstücksgrenze ist aus dem Lageplan ersichtlich. Die erforderlichen Stellplätze wurden nachgewiesen. Da alle Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten wurden, wurde der Antrag zum Neubau einer Schlosserei als Genehmigungsfreistellung und laufende Verwaltung behandelt.

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis benommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis benommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Erweiterung der Ausstattung der Klassenzimmer mit Pylonentafeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt

In der Jour fix Besprechung am 21.04.2021 wurde von Seiten der Schulleitung die Ausstattung der Klassenzimmer angesprochen.
Bisher war geplant an einer Seitenwand in jedem Klassenzimmer die Möglichkeit einer beschreibbaren Tafel vorzusehen. Die Schulleitung führte aus, dass dies für die Unterrichtsführung nicht praktikabel sei, da es im Grundschulbereich erforderlich ist, den Kindern die Möglichkeit zu geben, selbst an einer Tafel zu schreiben.
Dies lässt sich an einer Seitenwand nicht durchführen.
Der Preis für Pylonentafeln ist mit ca. 1000 € netto pro Stück anzusetzen. Der Preis ist abhängig von der Ausführung (einseitig/ausklappbar).
Für die Klassenzimmer wären im ersten Bauabschnitt 12 Stück und im zweiten Bauabschnitt 8 Stück erforderlich.
Die Ausstattung der Klassenzimmer würde daher, abweichend von der bisherigen Kostenschätzung zu Mehrkosten in Höhe ca. 24.752,00 € brutto führen.

Beschlussvorschlag

Bei der Ausschreibung der Ausstattung sind verschiebbare Pylonentafeln vorzusehen.

Beschluss

Bei der Ausschreibung der Ausstattung sind verschiebbare Pylonentafeln vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Kanalinspektion Altdorf - OT Eugenbach, Teil 3 von 3; Kanalsanierung - Auftragserweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Auf die Bau- und Umweltausschusssitzung vom 09.02.2021 wird Bezug genommen. Fa. Pfaffinger wurde ein Auftrag in Höhe von 76.237,03 € brutto erteilt. Erfreulicher Weise deutlich unter der damaligen Kostenschätzung in Höhe von 105.500,00 €.

In weiteren vertieften Gesprächen mit der Fa. Pfaffinger wurde nun festgestellt, dass weitere ursprünglich geplante Kanalsanierungen im offenen Graben auch mit einem Inliner saniert werden können. D.h. für die Marktgemeinde ergeben sich hier weitere Einsparmöglichkeiten.

Des Weiteren wurden zwischenzeitlich Schäden auch im RW-Kanal festgestellt, die mit einem Inliner saniert werden können. Außerdem haben sich weitere private Anlieger an diese Sanierungsmaßnahme angeschlossen. Diese Kosten werden natürlich am Ende an die Anlieger weiter verrechnet.

Die Kosten für die zwischenzeitliche Auftragserweiterung wurden vom Ing.-Büro in Höhe von 21.612,59 € ermittelt. Damit ergibt sich mittlerweile ein Gesamtauftrag in Höhe von 97.849,62 € brutto.              

Beschlussvorschlag

  1. Die Auftragserweiterung in Höhe von 21.612,59 € wird zugestimmt.
  2. Die durch die Auftragserweiterung der Maßnahme entstehenden überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, sofern die Deckung gewährleistet ist und der Haushaltsausgleich 2021 nicht gefährdet ist.

Beschluss

  1. Die Auftragserweiterung in Höhe von 21.612,59 € wird zugestimmt.
  2. Die durch die Auftragserweiterung der Maßnahme entstehenden überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, sofern die Deckung gewährleistet ist und der Haushaltsausgleich 2021 nicht gefährdet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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14. Straßen- und Gehwegsanierungen 2021; Auftragserweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 14

Sachverhalt

Auf die GR-Sitzung vom 09.03.2021 wird Bezug genommen. Im Hinblick auf den zunehmend mangelhaften Zustand der Hauptstraße sind ebenfalls Sanierungen in den nächsten Jahren erforderlich. In und entlang der Waldstraße werden auf Wunsch von Hr. Stanglmaier 13 Bäume gepflanzt.

Hauptstraße: Sanierung
Im Zuge der turnusmäßigen Straßenkontrollen wurden diverse Straßenmängel festgestellt. Auch Beschwerden von Verkehrsteilnehmer nehmen stetig zu. Doch eine umfangreiche Sanierung ist aufgrund der Größenordnung (sehr hohe Kosten) und des Verkehrs (komplette Vollsperrung über längerem Zeitraum) nicht möglich. Daher wird von der Verwaltung eine jährliche Sanierung in Abschnitten empfohlen. Im Hinblick auf die Kosten, ist hier nur die Erneuerung der Deckschicht (Fräsen und neu asphaltieren) geplant. Jedoch ist uns bereits von älteren Baustellen bekannt, dass die ehemalige Landkreisstraße mit teerhaltigem Material versehen ist. Die Entsorgungskosten werden somit ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. In diesem Jahr ist die Sanierung der Hauptstraße im Einmündungsbereich in die Dekan-Wagner-Straße geplant. Vom Ing.-Büro wurden Kosten in Höhe von ca. 30.000,00 € ermittelt.        

Waldstraße: Baumpflanzungen
Auf Wunsch von Hr. Stanglmaier sind in und entlang der Waldstraße 13 Bäume geplant. Da im Marktgemeinderat lediglich die Erneuerung der Asphaltdeckschicht beschlossen wurde, fallen hier zusätzliche Kosten für Straßenaufbruch, Bodenaustausch und Abgrenzung der Pflanzinseln an. Vom Ing.-Büro wurden Kosten in Höhe von ca. 25.200,00 € nur ermittelt. Bei der Auswahl der Bäume steht der Kreisfachberater Hr. Armin Müller vom Landratsamt beratend zur Seite. Die Kosten für 13 Bäume werden von Hr. Müller auf ca. 500,00 € pro Stück, d.h. insgesamt 6.500,00 € brutto geschätzt. Die Pflanzarbeiten würden jedoch durch den Bauhof durchgeführt werden.

In der Diskussion wurde angesprochen, dass die Bäume vor den Hausnummer Waldstraße 1a bzw. 3 zu Problemen für den Schulbus führen können, dies wird abgeklärt. Sollte der Kurvenradius dadurch beeinträchtigt werden, werden diese Bäume aus der Planung genommen.

Beschlussvorschlag

1. Die geplante Auftragserweiterung in Höhe von ca. 61.700,00 € wird zugestimmt.
2. Die durch die Auftragserweiterung der Maßnahme entstehenden überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, sofern die Deckung gewährleistet ist und der Haushaltsaus-gleich 2021 nicht gefährdet ist.

Beschluss

1. Die geplante Auftragserweiterung in Höhe von ca. 61.700,00 € wird zugestimmt.
2. Die durch die Auftragserweiterung der Maßnahme entstehenden überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, sofern die Deckung gewährleistet ist und der Haushaltsaus-gleich 2021 nicht gefährdet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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15. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 15

Sachverhalt

Keine.

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16. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 16

Sachverhalt

Herr Frank teilte mit, dass der Parkplatz der Feuerwehr Pfettrach langsam das Aussehen einer Grünfläche bekommt.
Frau Hauser sicherte zu, dass die an den Bauhof weitergeleitet wird.

Herr Stix erkundigte sich, ob es richtig sei, dass der Bereich vor dem Friedhof Eugenbach geprüft wird, ob er als Hubschrauberlandeplatz in Frage käme, da bei den neuen Terrassenhäusern am Rebenring Fenster ausgetauscht werden müssen, die durch einen Kran nicht erreichbar sind.
Frau Hauser gab an, dass sie auch davon gehört habe, aber keine näheren Informationen dazu vorliegen.

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17. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 17
Datenstand vom 20.05.2021 12:03 Uhr