Datum: 08.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Vorkaufssatzung
3 Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge des Schülerhorts
4 Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Mittagsbetreuung
5 Informationen der Verwaltung
6 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
7 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 18. Sitzung des Marktgemeinderates 08.06.2021 ö 1
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2. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Vorkaufssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 18. Sitzung des Marktgemeinderates 08.06.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Um die kommunale Baulandsicherung in Altdorf weiter voranzutreiben gab es ein erstes Beratungsgespräch zwischen der Verwaltung und dem Kanzlei Döring und Spieß aus München.
Hier wurde die Empfehlung ausgesprochen für den Bereich der Rahmenplanung zwischen der Pfettrach und der Eichenstraße für die in diesem Bereich liegenden Grundstücke auf Gemeindeseite eine Vorkaufssatzung zu erlassen, um den späteren Grunderwerb für die Kommune abzusichern.
Voraussetzung für eine solche Satzung ist es, dass Grundzüge einer Planung vorliegen müssen. Nach Einschätzung der Rechtsanwälte wäre diese Anforderung durch die bisher vorliegende Rahmenplanung abgedeckt.
Der erarbeitete Entwurf der Satzung mit Lageplan wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt. Die Variante Nr. 7 der Rahmenplanungsentwürfe liegt ebenfalls bei.
In der Sitzung wurde die Formulierung in der Begründung „dabei soll dem Bedarf im unmittelbaren Umfeld der Stadt Landshut und im Einzugsgebiet der Landeshauptstadt München, insbesondere für Bevölkerungsgruppen mit Wohnraumversorgungsproblemen Rechnung getragen werden“ herausgegriffen, da der Eindruck erweckt werden kann, dass Wohnraum für die Einwohner der Städte geschaffen werden soll.

Die Verwaltung wurde beauftragt diesen Punkt abzuklären.

Beschlussvorschlag

Mit dem vorgelegten Entwurf besteht Einverständnis. Gemäß § 25 Abs. 1 BauGB beschließt der Marktgemeinderat eine Vorkaufssatzung für den oben dargestellten Umgriff zwischen der Pfettrach und der Eichenstraße.

Beschluss

Mit dem vorgelegten Entwurf besteht Einverständnis. Gemäß § 25 Abs. 1 BauGB beschließt der Marktgemeinderat eine Vorkaufssatzung für den oben dargestellten Umgriff zwischen der Pfettrach und der Eichenstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge des Schülerhorts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 18. Sitzung des Marktgemeinderates 08.06.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Insbesondere aufgrund des tarifentwicklungsbedingten Anstiegs der Personalkosten, sind, wie in allen Kindertageseinrichtungen im Markt Altdorf, auch im Hort „Sonnenschein“ höhere Betriebskosten zu verzeichnen. Der Anteil der Personalkosten an den Betriebskosten beträgt beim Hort 84 %. Beim derzeitigen Niveau der Elternbeiträge reichen die Erträge nicht aus, um die Betriebskosten zu decken, so dass ein zunehmend höheres Defizit entsteht. Laut Finanzplanung der AWO als Träger der Einrichtung ist für das Jahr 2021 ein Defizit in Höhe von 21.539,33 Euro zu erwarten.
Die letzte Anpassung der Elternbeiträge erfolgte zum 01.09.2019. Zuvor waren die Elternbeiträge seit Eröffnung des Horts nur einmal angepasst worden, und zwar im Jahr 2016 (MGR vom 31.05.2016). Es bestand also allein von daher erheblicher Anpassungsbedarf. Die Elternbeiträge sollen durch die Erhöhung zudem den Elternbeiträgen in anderen AWO-Horten angeglichen werden. Die AWO schlägt daher folgende Anpassungen zum 01.09.2021 vor:

Buchungskategorie /
Buchungszeit [Std]
bis 4
bis 5
bis 6
bis 7
bis 8
bis 9
mehr als 9
Elternbeitrag bisher [EUR]

84,00
97,00
110,00
122,00
134,00
147,00
159,00
Elternbeitrag ab 01.09.2021 [EUR]
(von AWO vorgeschlagene Anpassung)
94,00
106,00
118,00
130,00
142,00
154,00
166,00
Belegungszahlen [Kinder]
(Plan 2021)
0
21
45
7
0
0
0
Vergleichseinrichtungen

Markt Geisenhausen ab 01.09.2021
(AWO-Einrichtung)
94,00
106,00
118,00
130,00
142,00
154,00
166,00
Markt Essenbach

92,00
102,00
112,00
122,00
132,00
142,00
152,00
Stadt Landshut ab 01.09.2021

98,00
107,00
118,00
128,00
139,00
149,00
159,00
Stadt Landshut ab 01.09.2022

103,00
112,00
123,00
135,00
146,00
157,00
166,00

Die wöchentliche Mindestbuchungszeit beträgt laut AWO 20 Stunden, da auch die Zeit für An-/Umkleidung der Kinder zu berücksichtigen ist.
Die überproportionale Erhöhung in den ersten beiden Buchungskategorien ist erforderlich, um die Elternbeiträge deutlich von denen der Mittagsbetreuung abzuheben. Andernfalls wäre hier ein Nachfragedruck auf das höherwertige Angebot des Hortes zu befürchten, was zu einer Verknappung der Kapazität des Horts führen würde.
Die geplante Erhöhung soll gemäß den Trägervereinbarungen im Benehmen mit dem Markt Altdorf erfolgen. Aufgrund der Entwicklung der Betriebskostendefizite ist die Zustimmung des Marktes Altdorf zur Erhöhung bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen geboten. Die Verwaltung empfiehlt daher, der von der AWO zum 01.09.2021 vorgeschlagenen Anpassung der Elternbeiträge für den Hort zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorschlag der AWO zur Anpassung der Elternbeiträge im Hort „Sonnenschein“ zum 01.09.2021 wird zugestimmt. Die Beiträge sollen wie folgt angehoben werden:
Buchungskategorie /
Buchungszeit [Std]
bis 4
bis 5
bis 6
bis 7
bis 8
bis 9
mehr als 9
Elternbeitrag bisher [EUR]

84,00
97,00
110,00
122,00
134,00
147,00
159,00
Elternbeitrag ab 01.09.2021 [EUR]
(von AWO vorgeschlagene Anpassung)
94,00
106,00
118,00
130,00
142,00
154,00
166,00

Beschluss

Dem Vorschlag der AWO zur Anpassung der Elternbeiträge im Hort „Sonnenschein“ zum 01.09.2021 wird zugestimmt. Die Beiträge sollen wie folgt angehoben werden:
Buchungskategorie /
Buchungszeit [Std]
bis 4
bis 5
bis 6
bis 7
bis 8
bis 9
mehr als 9
Elternbeitrag bisher [EUR]

84,00
97,00
110,00
122,00
134,00
147,00
159,00
Elternbeitrag ab 01.09.2021 [EUR]
(von AWO vorgeschlagene Anpassung)
94,00
106,00
118,00
130,00
142,00
154,00
166,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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4. Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 18. Sitzung des Marktgemeinderates 08.06.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Aufgrund Vertrag vom 13.09.2012 führt die AWO – Kreisverband Landshut e. V. – seit dem Schuljahr 2012/2013 die Mittagsbetreuung an der Grundschule Altdorf durch; das hierzu notwendige pädagogische Fachpersonal stellt der Träger in Absprache mit dem Markt Altdorf ein.
Die Mittagsbetreuung wird im Wesentlichen finanziert durch:
       Elternbeiträge
       Essensgeld
       Zuschuss des Freistaats Bayern
       Defizitausgleich durch den Markt Altdorf
Dabei ist der Markt Altdorf vertraglich dazu verpflichtet, die gesamten, nicht von sonstigen Einnahmen gedeckten Kosten der Mittagsbetreuung im Wege des Defizitausgleichs zu übernehmen. Die Abrechnung des Defizits erfolgt aufgrund eines von der AWO vorgelegten Verwendungsnachweises für das abgelaufene Kalenderjahr.
Beim derzeitigen Niveau der Elternbeiträge reichen die Erträge bei weitem nicht aus, um die Betriebskosten zu decken, so dass ein zunehmend höheres Defizit entsteht. Laut Finanzplanung der AWO ist für das Jahr 2021 ein Defizit in Höhe von 42.177,25 Euro zu erwarten.
Die hohen Betriebskosten beruhen nahezu ausschließlich auf einem Anstieg der Personalkosten. Der Anteil der Personalkosten an den Betriebskosten beträgt bei der Mittagsbetreuung 82 %. Der Einsatz von mehr Personal ist infolge Einrichtung der „langen Gruppen“ und den diesbezüglichen Vorgaben der Förderrichtlinien erforderlich. Hiernach muss bei „langen Gruppen“ u. a. Hausaufgabenbetreuung und Mittagessen angeboten werden. Dies stellt, auch aufgrund der räumlichen Situation, eine erhebliche organisatorische Herausforderung dar, die nur mit ausreichend Personal in der gewünschten Qualität bewältigt werden kann.

Zur Reduzierung des vom Markt Altdorf zu tragenden Defizits wurde mit der AWO eine Anhebung der Elternbeiträge ab dem Schuljahr 2021/2022 erörtert. So wird beispielsweise in Geisenhausen, wo die Mittagsbetreuung ebenfalls in der Trägerschaft der AWO betrieben wird, für die „kurze Gruppe“ ein Elternbeitrag in Höhe von 65,00 Euro erhoben („lange Gruppen“ sind hier nicht eingerichtet). Die AWO schlägt daher folgende Anpassung zum 01.09.2021 vor:
Buchungskategorie /
Betreuungszeit
11:15 – 14:00 Uhr
sog. „kurze Gruppe“
11:15 – 15:30 Uhr
sog. „lange Gruppe“
Elternbeitrag bisher [EUR]

55,00
75,00
Elternbeitrag ab 01.09.2021 [EUR]
(von AWO vorgeschlagene Anpassung)
65,00
85,00
Belegungszahlen [Kinder]
Plan 2021
44
27

Die geplanten Erhöhungen sollen gemäß den Trägervereinbarungen im Benehmen mit dem Markt Altdorf erfolgen. Aufgrund der Entwicklung der Betriebskostendefizite ist die Zustimmung des Marktes Altdorf zur Erhöhung bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen geboten. Die Verwaltung empfiehlt daher, der von der AWO zum 01.09.2021 vorgeschlagenen Anpassung der Elternbeiträge für Hort und Mittagsbetreuung zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorschlag der AWO zur Anpassung der Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Altdorf zum 01.09.2021 wird zugestimmt. Die Beiträge sollen wie folgt angehoben werden:
Buchungskategorie /
Betreuungszeit
11:15 – 14:00 Uhr
sog. „kurze Gruppe“
11:15 – 15:30 Uhr
sog. „lange Gruppe“
Elternbeitrag bisher [EUR]

55,00
75,00
Elternbeitrag ab 01.09.2021 [EUR]
(von AWO vorgeschlagene Anpassung)
65,00
85,00

Beschluss

Dem Vorschlag der AWO zur Anpassung der Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Altdorf zum 01.09.2021 wird zugestimmt. Die Beiträge sollen wie folgt angehoben werden:
Buchungskategorie /
Betreuungszeit
11:15 – 14:00 Uhr
sog. „kurze Gruppe“
11:15 – 15:30 Uhr
sog. „lange Gruppe“
Elternbeitrag bisher [EUR]

55,00
75,00
Elternbeitrag ab 01.09.2021 [EUR]
(von AWO vorgeschlagene Anpassung)
65,00
85,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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5. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 18. Sitzung des Marktgemeinderates 08.06.2021 ö 5
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6. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 18. Sitzung des Marktgemeinderates 08.06.2021 ö 6

Sachverhalt

Frau Haller:
Frau Haller teilt mit, dass die BUL sich für die Entwicklung des Energieverbrauchs seit der Erstellung des Energie-und Klimaschutzkonzepts aus dem Jahr 2013 interessiert.
Sie hätte gerne Informationen zum Wärmeenergieverbrauch und dem Verbrauch an elektrischer Energie der gemeindlichen Gebäude, sowie Verbrauchswerte der elektrischen Energie und der Erdgasanschlüsse im Marktgebiet.
Bürgermeister Stanglmaier sagte die Übermittlung der Zahlen zu, soweit sich diese mit vertretbarem Aufwand ermitteln lassen.

Herr Brunnermeier:
Herr Brunnermeier erkundigte sich, ob im Zusammenhang mit den für das König-Areal Ganslberg geplanten Maßnahmen (Ausstellungen etc.). Kosten auf den Markt Altdorf zukämen.
Bürgermeister Stanglmaier erklärte hierzu, dass der König-Stiftung lediglich logistische Unterstützung in Aussicht gestellt wurde (z.B. die Zurverfügungstellung von Parkplätzen), nicht jedoch finanzielle.

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7. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 18. Sitzung des Marktgemeinderates 08.06.2021 ö 7
Datenstand vom 24.06.2021 14:58 Uhr