Datum: 22.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung durch den Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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1 |
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2. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für die Bernsteinstr. 50
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Mit der Raiffeisenbank und Ihrem Architekten wurden im Vorfeld bereits mehrere Gespräche geführt. Die Raiffeisenbank als Grundstückseigentümer hat im Mai 2021 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Waldanger Überarbeitung“ gestellt und wünscht statt der im Bebauungsplan vorgegebenen 2 Wohneinheiten nun 12 Wohneinheiten.
Grundsätzlich spricht bei der Größe des Grundstücks (2.127 m²) nichts gegen eine Bebauung mit zwei Mehrparteienhäuser, allerdings ist im Flächennutzungsplan hier Mischgebiet festgesetzt. Durch das Mischgebiet ist auch der Nachweis von Gewerbeeinheiten erforderlich, sonst droht das Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet zu kippen und das wäre für das angrenzende Gewerbegebiet fatal. Der Grundstückseigentümer hat somit in einem Gebäude im Erdgeschoss Gewerbe vorgesehen (im beiliegenden groben Plan ersichtlich). Grundsätzlich wurde in den letzten Jahren um die 40% Gewerbe gefordert.
Die Verwaltung verweist auf die Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vom 14.07.2020 und 10.11.2020. In diesen wurde über ein Bauleitplanverfahren für die Bernsteinstr. 26 entschieden. Dieses Grundstück befindet sich ebenfalls im Mischgebiet. Damals wurde beschlossen, dass bei einem sozialen Wohnungsbau auf den Gewerbeanteil verzichtet wird. Danach hat der Grundstückseigentümer der Bernsteinstr. 26 ein Bauleitplanverfahren mit 50% Wohnungsbau und 50% Gewerbe beantragt.
Im Anhang ist für das Gremium ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan angefügt. Zusätzlich ist ein Lageplan anbei, welcher aufzeigt welche Flächen aktuell gewerblich genutzt werden. Bei der Bernsteinstr. 26 wird zu 50% wohnen verwirklicht. Bei der Bernsteinstr. 24 handelt es sich um den Alevitischen Kulturverein.
Beschlussvorschlag
Einem Bauleitplanverfahren mit je einer Gewerbeeinheit pro Baukörper im Erdgeschoss wird zugestimmt, wahlweise ist 50% sozialer Wohnungsbau vorstellbar. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Beschluss
Einem Bauleitplanverfahren mit je einer Gewerbeeinheit pro Baukörper im Erdgeschoss wird zugestimmt, wahlweise ist 50% sozialer Wohnungsbau vorstellbar. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Dachgeschossausbau und Errichtung von Dachgauben; Forellenweg 5
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Bebauungsplan: Kleinfeld Überarbeitung
Das Dachgeschoss soll für eine weitere Wohneinheit (3. WE) ausgebaut werden. Südwestlich soll ein Balkon angebaut werden. Im Nordwesten sind zwei Dachgauben vorgesehen. Die Kubatur des Gebäudes ändert sich nicht.
Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen. Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Abweichungen vom Bebauungsplan:
- Laut B-Plan sind 2 WE zulässig; hier wird eine 3. beantragt
- Dachgauben sind ab einer Dachneigung von 32° zulässig; das bestehende Dach hat eine Neigung von 26°
Stellungnahme der Verwaltung:
In diesem B-Plan Bereich wurde bereits vor ca. einem Jahr einem Dachgeschossausbau zur Errichtung einer weiteren Wohneinheit das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung hat hier keinerlei Bedenken, die Zustimmung zu erteilen. Das Vorhaben steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen und fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt, diese haben durch Unterschrift Ihre Zustimmung erteilt.
Beschlussvorschlag
Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung Sichtschutzzaun; An der Press 9
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt
Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung
Beantragt wird die nachträgliche Genehmigung eines straßenseitigen Sichtschutzzauns mit einer Höhe von 2,15 m. Der Zaun wurde laut Antrag zum Schutz des Eigentums errichtet. Bei den Grundstückseigentümern soll es bereits zu mehrfachen Beschädigungen am Motorboot gekommen sein.
Abweichungen vom Bebauungsplan:
- Festgesetzt ist straßenseitig Holzlatten- oder Hanichlzaun mit senkrechter Lattung und einer Höhe von 1,00 m. Beantragt wird ein 2,15 m hoher Betonzaun (Höhe ohne Sockel)
Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bisher wurde straßenseitig lediglich eine Zaunhöhe von 1,20 m mit dem Material Holz oder Metall genehmigt. An dieser Regel sollte auch festgehalten werden. Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich der Zaun nicht in die Gegend ein und steht den Grundzügen der offenen grünen Gärten entgegen. Dieser Antrag auf isolierte Befreiung zur nachträglichen Genehmigung eines Sichtschutzzaunes sollte abgelehnt werden.
Beschlussvorschlag
Dem Sichtschutzzaun wie eingereicht wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Zur Straßenseite darf ein Zaun nur eine Höhe von 1,20 m haben und aus dem Material Holz oder Metall bestehen.
Beschluss
Dem Sichtschutzzaun wie eingereicht wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Zur Straßenseite darf ein Zaun nur eine Höhe von 1,20 m haben und aus dem Material Holz oder Metall bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung Lärm- und Sichtschutzzaun; Geranienstr. 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung
An der südlichen Grundstücksgrenze zur Bernsteinstraße soll ein Lärm- und Sichtschutzzaun errichtet werden. Die Zaunhöhe soll 1,80 m betragen. Als Material wünscht der Antragsteller Holzlatten aus Lärche mit einer Breite von 7 cm in einem Abstand von jeweils 0,3 cm. Die Breite der einzelnen Felder beträgt 2,50 m, diese werden optisch durch eine anthrazite Metallsäule getrennt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Im Bebauungsplan ist ein Holzlattenzaun mit senkrechter Lattung und eine Zaunhöhe von 1,00 m festgesetzt.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Bernsteinstraße wurden in der Vergangenheit immer Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich des Zauns genehmigt. Bezug genommen wird vor allem auf den Bebauungsplan „Magnolienring“. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplans wurde festgesetzt, dass zum Schall- und Lärmschutz eine Wand an der Bernsteinstr. zu errichten war. Somit ist es durchaus vertretbar in diesem Bereich Ausnahmen zu genehmigen. Der Zaun fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein und Beeinträchtigt nachbarliche Belange nicht.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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6 |
Sachverhalt
Neubau Bürogebäude mit Autowerkstatt; Opalstr. 58
Bebauungsplan: GE Waldanger Eugenbach I Deckblatt 03
Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. An die westliche Grundstücksgrenze wird die Autowerkstatt platziert. Daran angrenzend ist das Bürogebäude mit 3 Etagen vorgesehen. Der Baukörper ist mit einem Flachdach versehen. Auf dem Dach der Garage wird eine Dachterrasse errichtet. Mit 13 Stellplätzen sind ausreichend Stellplätze nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Neubau eines Bürogebäudes mit Lager, Garage und Boardinghouse; Opalstr. 46
Bebauungsplan: GE Waldanger Eugenbach I Deckblatt 03
Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Die Baukörper werden an die westliche Grundstücksgrenze gebaut. Das Hauptgebäude erhält im EG und im OG mehrere Büroräume. Im Dachgeschoss ist das Boardinghouse geplant. Südlich wird die Garage mit angrenzendem Lagerraum platziert. Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden aber rechtlich auch nicht mehr zwingend erforderlich. Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
Beschluss
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Informationen der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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Sachverhalt
Die Verwaltung informiert das Gremium darüber, dass bei der LIDL-Filiale in der Kristallstr. eine DHL Packstation (wie beim ALDI im Aicher Feld) errichtet wird.
Der Gutachterausschuss des Landratsamtes Landshut hat die Bodenrichtwerte für die Jahre 2019 und 2020 ermittelt.
Zum Vergleich:
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Bodenrichtwerte 2017/2018
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Bodenrichtwerte 2019/2020
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Altdorf
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450,00 €
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600,00 €
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Eugenbach
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420,00 €
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540,00 €
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Eugenbach Ortskern (Bucherstr.)
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360,00 €
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480,00 €
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Pfettrach
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360,00 €
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450,00 €
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Gewerbegebiet
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220,00 €
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240,00 €
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Ackerland Altdorf/Eugenbach
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17,00 €
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18,00 €
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Ackerland Pfettrach
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12,00 €
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14,00 €
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Der Markt Ergolding liegt jeweils um ca. 50,00 € über den Bodenrichtwerten des Marktes Altdorf.
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8. Anfragen der Ausschussmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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8 |
Sachverhalt
Herr Frank merkte an, dass nach dem Starkregen in der letzten Nacht die Durchlässe und Sickerkästen in den Forststraßen am Hochsteig und Hohlweg gereinigt werden müssen.
Fr. Hauser sicherte zu, dass dies an den Bauhof weitergeleitet wird. Zusätzlich soll geprüft werden, in wie weit bei Privatwegen die Anlieger und Eigentümer zur Reinigung herangezogen werden können.
Herr Frank fragte nach, ob es beim ehemaligen Jugendwohnheim am Hohlweg 4 neue Erkenntnisse gibt. Frau Hauser entgegnete, dass nichts Neues bekannt ist.
Herr Frank wies die Verwaltung daraufhin, dass das neu errichtete Mehrparteienwohnhaus in der Turmgartenstraße in Pfettrach schwarz gestrichen sei. Fr. Hauser antwortete, dass gegen die Wandfarbe nicht vorgegangen werden kann, allerdings wird das Bauamt den Bauherren darauf hinweisen.
Herr Finsterhölzl fragte bezüglich des Gleiswechsels der Bayernbahn nach.
Fr. Hauser entgegnete, dass die Verwaltung keine neuen Erkenntnisse hat. Es ist aber davon auszugehen, dass es sich nicht um einen Rückbau, sondern um Unterhaltsarbeiten handelt. Die Verwaltung wird dem nachgehen.
Herr Frank fragte an, in wie weit das sehr hohe Gras von der Bevölkerung akzeptiert wird.
Bürgermeister Stanglmaier erklärte, dass der Bauhof dieses Jahr mit den Mäharbeiten aufgrund der anhaltenden Regenperiode spät begonnen hat, die Mäharbeiten sind aktuell allerdings im Gange.
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9. Abschluss der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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Datenstand vom 17.08.2021 09:06 Uhr