Datum: 06.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2021
3 Beratung über die Auflage eines Förderprogramms für Lastenräder
4 Informationen der Verwaltung
5 Anfragen der Ausschussmitglieder
6 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.07.2021 ö 1
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2. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 06.12.2016 hat der Marktgemeinderat die Zuständigkeit für die Festsetzung und Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes gemäß Art. 32 Abs. 2 GO an den Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss als beschließenden Ausschuss übertragen.
Kalkulatorische Zinsen sind betriebswirtschaftlich betrachtet Kosten der Kapitalnutzung. Sie stellen das Entgelt für das im Anlagevermögen des Marktes Altdorf, insbesondere seinen kostenrechnenden Einrichtungen, gebundene Kapital und somit ein Äquivalent für die Einnahmen dar, die bei einer anderweitigen Kapitalanlage hätten erzielt werden können. Der kalkulatorische Zinssatz findet im Markt Altdorf nicht nur bei den kostenrechnenden Einrichtungen Anwendung, sondern ist für die gesamte Anlagenbuchhaltung maßgeblich.
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Kameralistik ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen. Gemäß VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik soll sich der Zinssatz hierfür an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren.
Als Kapitalmarktrenditen in diesem Sinne sind die Umlaufsrenditen inländischer Inhaber-schuldverschreibungen anzusehen. Berechnungsgrundlage ist daher die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zeitreihe der Umlaufsrenditen (nicht saisonbereinigt, Jahresdurchschnitt auf Basis der Monatswerte, alle Laufzeiten; Zeitreihe BBSIS.M.I.UMR.RD.EUR.A.B.A.A.R.A.A._Z._Z.A). Als mehrjähriges Mittel im Sinne von VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik ist der Durchschnitt der letzten 20 Jahre, ausgehend vom jeweiligen Vermögensabschluss. Für die Festsetzung des Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2021 ist der Vermögensabschluss des Haushaltsjahres 2019 maßgeblich. Somit ist für den kalkulatorischen Zinssatz der Durchschnitt der Jahre 2000 mit 2019 heranzuziehen; dieser beträgt 2,55 %

Beschlussvorschlag

Der für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen gemäß § 12 KommHV-Kameralistik anzuwendende Zinssatz wird für das Haushaltsjahr 2021 von 2,77 % auf 2,55 % gesenkt.

Beschluss

Der für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen gemäß § 12 KommHV-Kameralistik anzuwendende Zinssatz wird für das Haushaltsjahr 2021 von 2,77 % auf 2,55 % gesenkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Beratung über die Auflage eines Förderprogramms für Lastenräder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Lastenfahrräder können eine Alternative zum (Zweit-)Pkw darstellen. Damit kann ein aktiver Beitrag zum Klima- und Umweltschutz geleistet werden.
Immer mehr Kommunen unterstützen ihre Bürger aktiv in der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Insbesondere Städte gewähren Zuschüsse hierfür, da Lastenräder einen Beitrag zur Reduktion benötigter Pkw-Stellplätze leisten können.
Nachfolgende Übersicht zeigt beispielhaft Gemeinden, die Zuschüsse für (Lasten-)Fahrräder gewähren:
Beispielhaft wurde das Förderprogramm des Marktes Ergolding der Ladung beigefügt.
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle fördert den Kauf von Lastenrädern mit 25 %. Allerdings sind hiervon Privatpersonen ausgeschlossen.
Es ist grundsätzlich zu entscheiden, ob eine Förderprogramm hierfür aufgelegt werden soll. Anschließend würde die Verwaltung einen Entwurf erarbeiten und dem Gremium zur Entscheidung vorlegen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines Entwurfs des Förderprogramms beauftragt. Dabei sollen folgende Eckpunkte geprüft/aufgenommen werden:
  • Nur Privatpersonen
  • Begrenzung der jährlichen Fördersumme
  • Prozentuale Förderung mit Obergrenze

Beschluss

Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines Entwurfs des Förderprogramms beauftragt. Dabei sollen folgende Eckpunkte geprüft/aufgenommen werden:
  • Nur Privatpersonen
  • Begrenzung der jährlichen Fördersumme
  • Prozentuale Förderung mit Obergrenze

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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4. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Stanglmaier informierte die Mitglieder des Ausschusses über den Unfall des Hilfeleistungslöschfahrzeugs (HLF 40/1) der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf am 05.07.2021. Der Unfall ereignete sich auf einer Einsatzfahrt; es wurden sieben Angehörige der FF Altdorf zum Teil mittelschwer verletzt. Genaueres ist noch nicht bekannt. Insbesondere muss auch das Schadensgutachten abgewartet werden. Bürgermeister Stanglmaier wird im Ausschuss oder im Marktgemeinderat informieren, sobald es neue Erkenntnisse gibt.

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5. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Keine.

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6. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.07.2021 ö 6
Datenstand vom 15.07.2021 15:54 Uhr