Datum: 27.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Anpassung der Richtlinien und der Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf
3 Änderung des Bebauungsplans "Am Angerweg" mit Deckblatt Nr. 1; Auslegungsbeschluss
4 Vorberatung zu einer möglichen Feuerwehrbedarfsplanung
5 Ersatzbeschaffung für das verunfallte HLF 20/16 der FFW Altdorf
6 Anschluss der Schulgebäude und des Rathauses an das Glasfasernetz
7 Kreditaufnahme zur Finanzierung der Baumaßnahme "Generalsanierung und Teilneubau Grundschule, Neubau Bauamt, Erweiterung Hort"
8 Informationen der Verwaltung
9 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
10 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 20. Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2021 ö 1
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2. Anpassung der Richtlinien und der Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 20. Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stanglmaier den musikalischen Leiter der Villa Musica, Herrn Andreas Csok. 
Bereits seit längerer Zeit steht eine Überarbeitung des Gebührensystems der Villa Musica an, durch die sowohl die Einnahmesituation der Einrichtung nachhaltig verbessert werden soll, als auch eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei der Gebühreneinziehung angestrebt wird.
Herr Csok hat hierzu Eckpunkte erarbeitet, die am 15.07.2021 mit Vertretern der Fraktionen besprochen wurden.
Auf Grundlage dieser Eckpunkte wurden die „Richtlinien für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ und die „Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ überarbeitet. Die Entwürfe beider Dokumente wurden den Mitgliedern des Gremiums über das Ratsinformationssystem vorab zur Verfügung gestellt.
Die Kernpunkte des neuen Gebührensystems, die von Herrn Csok nochmals erläutert wurden, sind:
  • Umstellung von Semester auf volles Unterrichtsjahr
  • Umstellung von Gebühren je Unterrichtseinheit auf feste Monatsgebühren, die für zwölf Monate zu entrichten sind
  • Reduzierung der Fälle, in denen Gebühren wg. Unterrichtsausfall erstattet werden
  • Zuschlag für Schüler der Villa Musica, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Gemeindegebiet Altdorf haben
  • Ermäßigung der Gebühren für Schüler der Villa Musica, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Auszubildende/Studenten nach dem 21. Lebensjahr auf Nachweis
Aufgrund der Anpassungen in der Gebührenordnung soll den Schülern ein dreiwöchiges Sonderkündigungsrecht zum Schuljahresbeginn eingeräumt werden.
Da wegen der Änderung des Gebührensystems die Richtlinie und die Gebührenordnung grundlegend überarbeitet werden mussten, wurden auch einige weitere Punkte geändert bzw. neu aufgenommen, die aus Sicht von Herrn Csok bedeutsam sind und geregelt werden müssen. Dies sind insbesondere:
  • Verankerung der Möglichkeit, den Unterricht in bestimmten Situationen auch als Online-Unterricht zu halten
  • Regelung zur Aufsichtspflicht für Minderjährige der Lehrkräfte
  • Regelungen zum Gesundheitsschutz

Im Anschluss an seine Ausführungen beantwortete Herr Csok Fragen der Mitglieder des Marktgemeinderats.

Beschlussvorschlag

Die „Richtlinien für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ und die „Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ werden in der vorgelegten Fassung beschlossen und treten zum 01.09.2021 in Kraft. Sämtliche früheren Fassungen der beiden Regelungswerke werden mit Wirkung vom 01.09.2021 aufgehoben.

Beschluss

Die „Richtlinien für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ und die „Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ werden in der vorgelegten Fassung beschlossen und treten zum 01.09.2021 in Kraft. Sämtliche früheren Fassungen der beiden Regelungswerke werden mit Wirkung vom 01.09.2021 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Änderung des Bebauungsplans "Am Angerweg" mit Deckblatt Nr. 1; Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 20. Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.04.2021 wird verwiesen. In dieser wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren „Am Angerweg“ Deckblatt 1 gefasst.

Im Westen des Geltungsbereichs soll eine Fläche von ca. 300 m² zur Bebauung mit einem Heizkraftwerk geschaffen werden.
Um in das Verfahren einzusteigen ist nun der Auslegungsbeschluss von Seiten des Marktgemeinderates erforderlich.

Beschlussvorschlag

Mit dem Entwurf wie vorgestellt besteht Einverständnis. Für diesen Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung einzuleiten.

Beschluss

Mit dem Entwurf wie vorgestellt besteht Einverständnis. Für diesen Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Vorberatung zu einer möglichen Feuerwehrbedarfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 20. Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) den abwehrenden Brandschutz als Pflichtaufgabe für die Bevölkerung sicherzustellen. Darüber hinaus, haben sie Sorge dafür zu tragen, dass technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird. Hierzu haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG). 
Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet sind und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandene Infrastruktur der Feuerwehren zu erfassen und zu analysieren. Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung. Um eine ausreichende Berücksichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen solchen Bedarfsplan aufstellen.
Im Landkreis Landshut haben beispielsweise die Gemeinden Tiefenbach, Vilsheim, Weihmichl und Ergolding einen FW-Bedarfsplan erstellt. Die Rückmeldungen der Gemeinden waren auf Nachfrage durchwegs positiv.  
Auch von Seiten der Regierung und der Kreisbrandinspektion wird eine Erarbeitung befürwortet.

Beschlussvorschlag

Für den Markt Altdorf soll ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür Angebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen.

Beschluss

Für den Markt Altdorf soll ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür Angebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Ersatzbeschaffung für das verunfallte HLF 20/16 der FFW Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 20. Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Am 05.07.2021 kollidierte das Hilfeleistungslöschfahrzeug der FFW Altdorf auf dem Weg zu einem Einsatz auf der Oberndorferstraße in Landshut mit einem Pkw und einem Lkw. Das Löschfahrzeug wurde durch den Unfall stark beschädigt. 
Laut einer ersten mündlichen, nicht verbindlichen Aussage des Gutachters beläuft sich der Schaden auf ca. 110.000 Euro. Der Restwert des Fahrzeugs beträgt in etwa 160.000 Euro, womit kein Totalschaden vorliegen würde.
Da es sich um ein sehr häufig genutztes Fahrzeug handelt und die Reparatur 6 bis 12 Monate in Anspruch nehmen wird, braucht die FFW Altdorf eine Alternative für die Dauer der Reparatur. 
Ein Mietfahrzeug kommt aus finanziellen Gründen nicht in Betracht (Angebot der Firma Rosenbauer liegt vor, die Tagesmiete beträgt 310,00 Euro netto zzgl. diverser Einmalkosten).
Der Kommandant der FFW Altdorf hat deshalb nach Alternativen gesucht und ein solides Ersatzfahrzeug, welches von der Gemeinde Grasbrunn aussortiert wurde, gefunden (TLF 16/25, Erstzulassung 11.03.1994). Die Gemeinde Grasbrunn verkauft das Löschfahrzeug für 10.000 Euro. Für den provisorischen Funkeinbau sowie notwendige kleinere Umbauten zur Unterbringung der Beladung fallen nach Auskunft des Kommandanten Kosten in Höhe von maximal 2.000 Euro an. Für die Dauer der Reparatur ist das aus Sicht der FFW Altdorf eine geeignete Alternative.
Sobald das Löschfahrzeug des Marktes wieder einsatzbereit ist, soll das Ersatzfahrzeug wieder verkauft werden.
Im Haushalt 2021 sind für die Ersatzbeschaffung keine Mittel eingeplant. Die für die Beschaffung notwendigen außerplanmäßigen Ausgaben sind jedoch unabweisbar, und die Deckung ist gewährleistet (Art. 66 GO).

Beschlussvorschlag

Dem Kauf des Tanklöschfahrzeuges 16/25 der Gemeinde Grasbrunn zum Preis von 10.000 Euro, sowie dem provisorischen Umbau im Kostenumfang von maximal 2.000 Euro wird zugestimmt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Kaufvertrag zu schließen. Die für die Beschaffung notwendigen außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Beschluss

Dem Kauf des Tanklöschfahrzeuges 16/25 der Gemeinde Grasbrunn zum Preis von 10.000 Euro, sowie dem provisorischen Umbau im Kostenumfang von maximal 2.000 Euro wird zugestimmt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Kaufvertrag zu schließen. Die für die Beschaffung notwendigen außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Anschluss der Schulgebäude und des Rathauses an das Glasfasernetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 20. Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Für den Anschluss von Schulen bzw. Rathäuser gibt es nach der GWLANR Fördermittel um die Erschließung mit Glasfaser weiter voranzutreiben.
Für die Grund- und die Mittelschule, sowie das Rathaus werden derzeit Angebote eingeholt, um die Kosten für den Anschluss ermitteln zu können.
Für den Förderantrag ist zusätzlich der Nachweis gefordert, dass die Maßnahme später umgesetzt werden soll. Dafür ist ein Beschluss des zuständigen Organs herbeizuführen, in diesem Fall der Beschluss durch den Marktgemeinderat.
Der Fördersatz beträgt bis zu 80 %. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 20.000 €. Außerdem wird für Gemeinden, die bisher nicht an das kommunale Behördennetz angeschlossen sind ein zusätzlicher Anreiz geboten. Sollte sich die Gemeinde innerhalb von drei Jahren anschließen wird ein Förderhöchstbetrag von 50.000 € in Aussicht gestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der stetig steigenden Datenmengen sieht es die Verwaltung als zwingend notwendig an, die Anbindung der Schulen und des Rathauses an das Glasfasernetz durchzuführen. Gerade durch den Neubau bzw. die noch ausstehende Sanierung der Grundschule, sowie die bereits durchgeführte Sanierung der Mittelschule sollte auch im technischen Bereich eine Aufrüstung stattfinden.
Gegen eine Teilnahme am Bayerischen Behördennetz sprechen keine Gründe.

Beschlussvorschlag

Nach Vorliegen der Förderzusage wird der Markt Altdorf die Gebäude der Grundschule, der Mittelschule und des Rathauses an das Glasfasernetz, sowie das Bayerische Behördennetz anschließen. 

Beschluss

Nach Vorliegen der Förderzusage wird der Markt Altdorf die Gebäude der Grundschule, der Mittelschule und des Rathauses an das Glasfasernetz, sowie das Bayerische Behördennetz anschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Kreditaufnahme zur Finanzierung der Baumaßnahme "Generalsanierung und Teilneubau Grundschule, Neubau Bauamt, Erweiterung Hort"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 20. Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Finanzierung der Baumaßnahme "Generalsanierung und Teilneubau Grundschule, Neubau Bauamt, Erweiterung Hort" setzt sich im Grunde aus drei Komponenten zusammen:
  • Eigenmittel
  • Fördermittel
  • Fremdmittel
Die Fremdmittelfinanzierung soll, soweit möglich, in Form von durch die BayernLabo ausgereichten Förderkrediten (Investkredit Kommunal Bayern) erfolgen, im Übrigen durch Kommunaldarlehen vom Kreditmarkt. Da die Fördermittel regelmäßig mit teils erheblichem zeitlichen Verzug ausbezahlt werden, wird auch hier eine Zwischenfinanzierung durch Kommunaldarlehen vom Kreditmarkt erforderlich werden. 
Heute wird zunächst über die Aufnahme von Förderkrediten der BayernLabo entschieden. Das hierbei in Frage kommende Produkt ist der sog. Investkredit Kommunal Bayern. Grundlage für dieses Finanzierungsinstrument ist das KfW-Programm „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208), das von der ByernLabo weiter zinsvergünstigt wird.
Der Markt Altdorf ist als bayerische kommunale Gebietskörperschaft für den Investkredit antragsberechtigt. Die Kredite werden vorhabenbezogen vergeben für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur, worunter in unserem Fall sowohl der Neubau des Bauamtes als auch der Rest der Großbaumaßnahme (Grundschule, Ganztagsschule, Mittagsbetreuung, Grundschulturnhalle, Hort und Mittelschule) fallen.
Im Rahmen des laufenden Haushaltsjahres können alle veranschlagten Investitionen, auch bereits begonnene Bauabschnitte, finanziert werden. Bei Vorhaben, deren Bauzeit sich über mehrere Jahre erstreckt, erfolgt die Kreditantragstellung in Abschnitten, bezogen auf das jeweilige Haushaltsjahr. Bei Kreditbeträgen bis 2 Mio. Euro kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen über 2 Mio. Euro maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben.
Nach Rücksprache mit der BayernLabo ist die Großbaumaßnahme als zwei Vorhaben zu sehen: Neubau des Bauamtes und restliche Maßnahme. Es können demnach im Haushaltsjahr 2021 für jede dieser beiden Maßnahmen bis zu 2 Mio Euro in Form eines Investkredits bei der BayernLabo aufgenommen werden.
Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
• Kreditlaufzeit 10 Jahre: 1 bis zu 2 Tilgungsfreijahre (10/2)
• Kreditlaufzeit 20 Jahre: 1 bis zu 3 Tilgungsfreijahre (20/3)
• Kreditlaufzeit 30 Jahre: 1 bis zu 5 Tilgungsfreijahre (30/5)
Die Tilgung erfolgt nach dem Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen, vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre erfolgen lediglich Zinszahlungen auf die ausgezahlten Kreditbeträge.
Der Zinsatz orientiert sich an der Entwicklung des Zinssatzes im KfW-Programm „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208), dieser wiederum an den Kapitalmarktzinsen, und wird an jedem Bankarbeitstag neu festgelegt. Maßgeblich ist der Tageszinssatz bei Abruf des Kredits. Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre.
Die Zinssätze für die drei Laufzeitvarianten betragen heute (27.07.2021):
Laufzeit
Zins [%]
nominal
Zins [%]
effektiv
Laufzeit 10 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 2 Jahre
-0,18
-0,18
Laufzeit 20 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 3 Jahre
-0,04
-0,04
Laufzeit 30 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 5 Jahre
+0,08
+0,08

Zum Vergleich wurden bei zwei Banken die aktuellen Zinskonditionen für Kommunaldarlehen mit Laufzeit von 10 und 20 Jahren abgefragt; diese liegen deutlich über den Konditionen der BayernLabo. Auch der tagesaktuelle Zinssatz der KfW liegt über dem von der BayernLabo angebotenen.
Gemäß aktueller Finanzplanung des Marktes Altdorf (Finanzplanungszeitraum 2020 – 2024) sind die für das Haushaltsjahr 2021 geplanten Kreditaufnahmen mit einer Laufzeit von jeweils 10 Jahren vorgesehen und wären somit zum Ende der Zinsbindungsfrist abfinanziert; damit besteht kein Zinsänderungsrisiko.
Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 % des Zusagebetrags, spätestens am vierten Frankfurter Bankarbeitstag nach dem ordnungsgemäßen Abruf des Kredits. Die Kredite werden wahlweise in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen ausgezahlt. Jeder Teilabruf muss mindestens 10 % des Gesamtkredits betragen. Der zweite Teilabruf kann frühestens 6 Monate nach dem ersten Abruf erfolgen. Der erste Abruf kann frühestens nach Vorhabensbeginn, nach dem wirksamen Zustandekommen des Kreditvertrages und nach Erfüllung der im Zusageschreiben aufgeführten Auszahlungsvoraussetzungen erfolgen.
Nach Auskunft der BayernLabo beträgt die Zeit zwischen (vollständiger) Antragstellung und Auszahlung im Schnitt fünf Bankarbeitstage. Der Antrag würde noch im August gestellt werden. Damit die Verwaltung flexibel reagieren kann, wird vorgeschlagen, den ersten Bürgermeister zu ermächtigen, einen Förderkreditantrag bei der BayernLabo zu stellen, die entsprechenden Kreditverträge abzuschließen und den Mittelabruf nach Kassenlage zu tätigen.

Beschlussvorschlag

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, bei der BayernLabo einen Antrag für das Kreditprogramm „Investkredit Kommunal Bayern“ zu stellen, die entsprechenden Kreditverträge abzuschließen und den Mittelabruf nach Kassenlage zu tätigen. Für das Haushaltsjahr 2021 darf dabei in Summe maximal die in der Haushaltssatzung festgeschriebene Kreditermächtigung in Höhe von 4,5 Mio Euro ausgeschöpft werden.

Beschluss

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, bei der BayernLabo einen Antrag für das Kreditprogramm „Investkredit Kommunal Bayern“ zu stellen, die entsprechenden Kreditverträge abzuschließen und den Mittelabruf nach Kassenlage zu tätigen. Für das Haushaltsjahr 2021 darf dabei in Summe maximal die in der Haushaltssatzung festgeschriebene Kreditermächtigung in Höhe von 4,5 Mio Euro ausgeschöpft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 20. Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2021 ö 8

Sachverhalt

Im Ratsinformationssystem sind die neuen Sitzungstermine nach der Sommerpause online. 
Die Bürgerversammlungen wurden im zeitigen Herbst angesetzt: 
  • Dienstag, 28.09. in Altdorf
  • Mittwoch, 29.09. in Eugenbach
  • Donnerstag, 30.09. in Pfettrach
Die Veranstaltungsorte werden noch rechtzeitig (in Abhängigkeit der Corona-Beschränkungen) bekannt gegeben.
Es wurde mit den Vorplanungen für einen Waldkindergarten in Altdorf begonnen. Hierzu liegen mittlerweile Interessensbekundungen von möglichen Trägern vor. Der nächste Schritt ist die Suche nach einem geeigneten Grundstück. Dieses sollte möglichst groß und abwechslungsreich sein (Hügel, Lichtung, Mischwald). Ein Treffpunkt in Fussweite sollte mit dem Pkw zugänglich sein. Die Verwaltung bittet bei der Suche um Unterstützung aus dem Gremium.
Anlässlich der Jahrestage zur Entstehung der Kugelkaryatide von Fritz Koenig, den Anschlägen in New York, sowie der Bay. Architektenkammer findet am zweiten Wochenende im September sowie im Oktober eine Ausstellung im Koenigmuseum sowie in der Kugelhalle in Ganslberg statt. Hierzu wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Stiftung, dem Freundeskreis, der Stadt Landshut, dem Verein Architektur und Kunst und der Bay. Architektenkammer unterzeichnet.
Zur Richtigstellung in Bezug auf einen Artikel in der LZ letzter Woche: Darin wurde die „Symbol-Politik“ des Bürgermeisters durch das angestrebte Bürgerbegehren über die Altdorfer „Klima-Neutralität“ kritisiert. Das Bürgerbegehren „Klimaneutralität Altdorf“ wurde weder vom Bürgermeister initiiert, noch wird es von ihm forciert.
In der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung wurde über die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten beraten. Für das Untergeschoss der Grundschule werden drei mobile Geräte erworben. In drei Klassenzimmer des Mehrfunktionsgebäudes wird der Einbau der Lüftungsanlage (im Zuge der Sanierung geplant) vorgezogen. Zudem erhalten alle Klassenzimmer der Grundschule sogenannte CO2-Ampeln. 

Mit Schreiben vom 24.06.2021 hat das Landratsamt Landshut als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung des Marktes Altdorf für das Haushaltsjahr 2021 rechtsaufsichtlich genehmigt. Es sind dies:
  • der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 4.500.000,00 Euro sowie
  • der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7.885.080,00 Euro
Die Kreditaufnahme wurde mit der Auflage genehmigt, dass der Einsatz von Eigenmitteln vorrangig ist, sowie mit der Einschränkung, dass der für 2020 genehmigte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen (2,7 Mio Euro) nicht zusätzlich in Anspruch genommen wird. Die Haushaltssatzung wurde am 12.07.2021 öffentlich bekannt gemacht und ist damit rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft getreten.

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9. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 20. Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2021 ö 9

Sachverhalt

Herr Seidl, Herr Stix Gerhard:
Herr Seidl erkundigte sich, wie sich der neu gewählte Personalrat des Marktes Altdorf zusammensetzt und wer Vorsitzender ist. Diese Frage stellte auch Herr Stix Gerhard.
Bürgermeister Stanglmaier teilte dem Gremium die Mitglieder des neuen Personalrats nochmals (dies war bereits in der Sitzung am 29.06. erfolgt) mit.
Herr Seidl regte an, dass der Personalrat in eine Sitzung des Marktgemeinderats eingeladen werden könne. 
Bürgermeister Stanglmaier entgegnete, dass er hierfür keine Grundlage sehe und hinterfragte die Sinnhaftigkeit. Wenn dies ausdrücklicher Wunsch des Gremiums sei, könne über eine Behandlung beraten werden. Aus dem Gremium kam hierzu lediglich der Hinweis, dass eine Besprechung mit dem Personalrat zu Personalthemen im Rahmen einer Marktgemeinderatssitzung datenschutzrechtlich sehr bedenklich sei.

Herr Seidl:
Herr Seidl wollte wissen, ob es Absicht sei, dass in den vergangenen Monaten viele Flächen im Markgebiet kaum gemäht wurden und ob es für die Pflege eine Prioritätenliste gäbe.
Bürgermeister Stanglmaier erläuterte dazu, dass eine extensive Mahd der Grünflächen aus Gründen des Artenschutzes grundsätzlich beabsichtigt ist, hiervon aber natürlich z.B. Wege und Spielplätze ausgenommen seien. Gleichwohl sind die Mitarbeiter des Bauhofes aufgrund der Starkregenereignisse in den letzten Wochen bei den Mäharbeiten im Rückstand. Grundsätzliche gab es aus der Bevölkerung viele Rückmeldungen, sowohl positive als auch negative. Dies sei aber auch die letzten Jahre so gewesen. Hinweise über Probleme der extensiven Pflege (was die Verkehrssicherheit betrifft) sollen bitte an das Bauamt gemeldet werden.

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10. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 20. Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2021 ö 10
Datenstand vom 17.08.2021 09:09 Uhr