Datum: 14.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage - Gebäude Nr. 4; Querstraße
3 Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses zu einem landwirtschaftlichen Betrieb nach dessen Übernahme; Pfeffenhausener Str. 7
4 Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung; Schlesierstr. 17
5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Schlesierstr. 17
6 Errichtung einer Doppelgarage mit Geräteabstellfläche; Höfenstr. 2
7 Abbruch der bestehenden Garage und Neubau einer Garage mit 3 Stellplätzen mit Lagerraum im OG über zwei Garagen; Waldstr. 27
8 Ertüchtigung einer bestehenden Waschplatte mit Neubau eines überdachten Waschplatzes für landwirtschaftliche Geräte; Aich 4
9 Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides; Sanierung Freizeitenheim und Umnutzung zu 3 Wohneinheiten; Hohlweg 4
10 Entscheidung über Kautschukbelag in den Klassenräumen/Aufenthaltsräumen im Neubau GS und Hort
11 Erste Änderung der Abstandsflächensatzung
12 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
13 Informationen der Verwaltung
14 Anfragen der Ausschussmitglieder
15 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö 1
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2. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage - Gebäude Nr. 4; Querstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Bebauungsplan: Querstraße

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Querstraße“ wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 19.01.2021 gefasst. Die Anträge der einzelnen Häuser (4 bis 8) gingen am 03.09.2021 bei der Verwaltung ein.

Das Gebäude Nr. 4 überschreitet die festgesetzten Wohneinheiten. Im Bebauungsplan sind 4 Wohneinheiten festgesetzt, beantragt werden 5. Die restlichen Vorgaben des Bebauungsplans sind eingehalten. 

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden. Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die insgesamt vorgeschriebenen 30 Wohneinheiten wurden eingehalten. In Gebäude 7 werden anstatt der festgesetzten 5 Wohneinheiten nur 4 verwirklicht. Aufgrund der Abweichung vom Bebauungsplan bei Gebäude 4 ist ein Genehmigungsverfahren über das Landratsamt Landshut durchzuführen. Der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens steht nichts entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seiner Abweichung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seiner Abweichung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses zu einem landwirtschaftlichen Betrieb nach dessen Übernahme; Pfeffenhausener Str. 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Planbereich: Außenbereich
Im südlichen Grundstücksteil soll das Betriebsleiterwohnhaus nach Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebes errichtet werden.
Das Wohnhaus soll eine Länge von 12,24 m und eine Breite von 11,24 m erhalten. Es sind zwei Vollgeschosse geplant. Die Wandhöhe soll 6,43 m betragen. Das Dach soll als Walmdach mit einer Neigung von 30° entstehen. Zusätzlich ist eine Doppelgarage mit einer Länge von 9 m, einer Breite von 6,50 m und einer Wandhöhe von 2,55 m geplant. Die Dachform soll dem Wohnhaus angepasst werden.
Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen. Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Im Osten kann die vorgegebene Abstandsfläche nach der Abstandsflächensatzung nicht eingehalten werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt vor, eine Bebauung im Außenbereich ist somit möglich.
Dem Antrag liegt eine Befreiung von der Abstandsflächensatzung bei. Wie bereits bei ehemaligen Bauanträgen erwähnt, stellt die Abstandsflächensatzung des Marktes Altdorf eine Schlechterstellung des Bauherrn dar. Einer Befreiung von der Abstandsflächensatzung auf der Ostseite kann zugestimmt werden, der Mindestabstand von 3,00 m kann eingehalten werden, die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Auf den anderen Seiten kann der Abstand von 0,8 H und 0,4 H eingehalten werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag und der Befreiung von der Abstandsflächensatzung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag und der Befreiung von der Abstandsflächensatzung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung; Schlesierstr. 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA

Das derzeit bestehende Einfamilienhaus soll abgerissen werden. Stattdessen soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage und einer über der Garage liegenden Einliegerwohnung errichtet werden. Das Wohnhaus soll 10,24 m breit und 11,61 m lang werden. Es sollen zwei Vollgeschosse entstehen. Die Wandhöhe soll 6,80 m (Bezugspunkt zum Straßenniveau) betragen. Südwestlich angrenzend ist eine Terrasse geplant, Im Obergeschoss an der westlichen Fassade ein Balkon, welcher vom Bad aus zu erreichen wären. Für das Wohnhaus ist ein Kellergeschoss vorgesehen.
Östlich angrenzend an das Wohnhaus wäre die Doppelgarage vorgesehen. Diese soll 6,75 m breit und 9 m lang werden. Im Obergeschoss ist mit derselben Grundfläche der Garage eine kleine Einliegerwohnung geplant. Der Eingang zur Einliegerwohnung erfolgt von der Südseite über eine Außentreppe. Die Wandhöhe beträgt der Garage beträgt im Norden 4,85 m und im Süden 7,72 m.
Die Dächer des Wohnhauses und der Garage sollen jeweils als Satteldach mit einer Neigung von 28° ausgeführt werden.

3 Stellplätze sind nachgewiesen, 4 Stellplätze wären laut der Stellplatzsatzung erforderlich.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig nachgewiesen.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Das bestehende Wohnhaus ist mit I+D errichtet worden und aufgrund dessen auch mit einer Wandhöhe von 4,80 m im Bebauungsplan festgesetzt. Die beantragte und gewünschte Wandhöhe beträgt aufgrund von II+D 6,80 m.
  • Die Wandhöhe bei Garagen ist auf 3,00 m festgesetzt. Im Bauantrag beträgt die Wandhöhe der Garage auf Grund der darüber liegenden Einliegerwohnung im Süden 7,72 m und im Norden 4,85 m.
  • Die Wandhöhe bei Nebengebäude (Terrassenüberdachung) ist mit 3,00 m festgesetzt. Ebenfalls soll die Dachneigung bei einem Pultdach mind. 8° betragen. Im Bauantrag beträgt die Wandhöhe bei der Terrassenüberdachung 3,09 m und die Dachneigung des Terrassendachs 5°
  • Die Garage überschreitet die Baugrenze minimal
  • Die Firstrichtung soll um 90° gedreht werden

Abweichung von der Stellplatzsatzung:
  • Für zwei Wohneinheiten sind nach der Stellplatzsatzung des Marktes Altdorf 4 Stellplätze nachzuweisen. Hier werden 3 Stück nachgewiesen.

Abweichung von der Abstandsflächensatzung:
  • Auf die in der Abstandsflächensatzung festgesetzten 1 H soll verzichtet werden. Die Berechnung soll nach der aktuellen Fassung der BayBO mit 0,4 H erfolgen.

Stellungnahme der Verwaltung:
  • Den Abweichungen vom Bebauungsplan kann zugestimmt werden. Die Erhöhung der Wandhöhe ist durch das zweite Vollgeschoss erforderlich.
Die Wandhöhe der Garage muss durch die Einliegerwohnung überschritten werden. Die Terrasse befindet sich auf Fußbodenniveau, dementsprechend wird die Wandhöhe überschritten und das Terrassendach von der Neigung her angepasst. Die Überschreitung der Baugrenze fällt nicht ins Gewicht.
Die Drehung der Firstrichtung ist aufgrund einer gewünschten PV-Anlage erforderlich.
  • Aufgrund der sehr kleinen Einliegerwohnung könnte auf den 4. Stellplatz verzichtet werden. Allerdings sollte dieser mit einem Geldbetrag in Höhe von 5.000 € nach der Stellplatzsatzung abgelöst werden.
  • Wie bereits bei ehemaligen Bauanträgen erwähnt, stellt die Abstandsflächensatzung des Marktes Altdorf eine Schlechterstellung des Bauherrn dar. Die Abstandsflächen von 0,8 H sind einzuhalten.
Im Bebauungsplan ist für ein Einzelhaus eine Mindestgrundstücksgröße von 450 m² vorgesehen, die geplante Grundstücksgröße beträgt 543 m². Die FOK-Erdgeschoss entspricht ebenfalls den im Bebauungsplan festgelegten 394,80 m ü.N.N.
Das Grundstück liegt im Überschwemmungsbereich. Die Beurteilung der Bebaubarkeit in diesem Maße nimmt die Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes Landshut zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut vor.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Abstandsflächen müssen auf 0,8 H angepasst werden. Für den 4. Stellplatz ist ein Ablösevertrag mit einem Geldbetrag in Höhe von 5.000€ zu schließen, dies entfällt, wenn der 4. Stellplatz nachgewiesen wird.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Abstandsflächen müssen auf 0,8 H angepasst werden. Für den 4. Stellplatz ist ein Ablösevertrag mit einem Geldbetrag in Höhe von 5.000€ zu schließen, dies entfällt, wenn der 4. Stellplatz nachgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Schlesierstr. 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA

Auf den vorherigen TOP wird Bezug genommen. In der Schlesierstr. 17 soll, zusätzlich zum Ersatzbau, im südlichen Teil des Grundstücks ein Einfamilienhaus errichtet werden.
Das Wohnhaus soll 10,11 m breit und 11,24 m lang werden. Es sind zwei Vollgeschosse und ein Kellergeschoss geplant. Die Wandhöhe soll 6,76 m betragen. Als Dachform ist das Satteldach mit einer Neigung von 28° vorgesehen.
Westlich angrenzend an das Wohnhaus ist eine Terrasse geplant. Diese soll zum Teil überdacht werden.
Östlich angrenzend soll die Doppelgarage platziert werden. Diese soll 6,75 m breit und 9 m lang werden. Die Wandhöhe soll 2,81 m betragen. Das Dach der Garage soll der des Wohnhauses angepasst werden.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die Unterschriften der östlich angrenzenden Nachbarn (Fl.Nrn. 837/21 und 837/8) fehlen.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Die Wandhöhe eines Wohnhauses auf diesem Grundstück ist auf 4,80 m (I+D) festgesetzt, hier soll die Wandhöhe 6,76 m betragen. 
  • Die Wandhöhe bei Nebengebäude (Terrassenüberdachung) ist mit 3,00 m festgesetzt. Im Bauantrag beträgt die Wandhöhe bei der Terrassenüberdachung 3,37 m.
  • Die Firstrichtung soll um 90° gedreht werden
  • Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb der Baugrenzen
Abweichung von der Abstandsflächensatzung:
  • Auf die in der Abstandsflächensatzung festgesetzten 1 H soll verzichtet werden. Die Berechnung soll nach der aktuellen Fassung der BayBO mit 0,4 H erfolgen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Verwaltung wurde ein Schreiben der östlich angrenzenden Nachbarn, welche die Unterschrift nicht geleistet haben, übergeben. In diesem ist festgehalten, dass Ihnen wichtig wäre, die Garage des Neubaus in das Grundstückseck (südöstlich), angrenzend an Fl.Nr. 837/9 zu platzieren und das Dach der Garage nicht als Satteldach, sondern als Flach- oder Pultdach auszuführen um die insgesamte Höhe zu reduzieren. 
Wenn die Garage in das Grundstückseck gestellt wird handelt es sich um eine Überlange Grenzbebauung, diese wollt der Planer vermeiden. Ein Flachdach oder Pultdach wäre nach Bebauungsplan ebenso zulässig wie ein Satteldach. Die Wandhöhe der Garage beträgt 2,81 m (Wandhöhe + 1/3 der Giebelfläche) und somit unter den zulässigen 3 m an der Grundstücksgrenze. Die Giebelfläche wird zu einem Drittel mitgerechnet, da die Dachneigung nicht über 70° betragen soll. Baurechtlich ist die Lage und die Höhe der Garage somit zulässig. 

  • Den Abweichungen vom Bebauungsplan kann zugestimmt werden. Die Erhöhung der Wandhöhe ist durch das zweite Vollgeschoss erforderlich.
Die Terrasse befindet sich auf Fußbodenniveau des Erdgeschosses, dementsprechend wird die Wandhöhe überschritten. Die Drehung der Firstrichtung ist aufgrund einer gewünschten PV-Anlage erforderlich. Das Grundstück Schlesierstr. 17 gibt im südlichen Bereich noch genug Fläche für eine weitere Bebauung mit einem Einfamilienhaus her, erfahrungsgemäß wird der Bauantrag allerdings vom Landratsamt Landshut abgelehnt und ein Bauleitplanverfahren verlangt, da kein Baufenster im Bebauungsplan vorhanden ist. Der Errichtung außerhalb der Baugrenzen kann aufgrund der Größe des Grundstücks das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
  • Wie bereits bei ehemaligen Bauanträgen erwähnt, stellt die Abstandsflächensatzung des Marktes Altdorf eine Schlechterstellung des Bauherrn dar. Die Abstandsflächen von 0,8 H sind einzuhalten.
Im Bebauungsplan ist für ein Einzelhaus eine Mindestgrundstücksgröße von 450 m² vorgesehen, die geplante Grundstücksgröße beträgt 467 m². Die FOK-Erdgeschoss entspricht ebenfalls den im Bebauungsplan festgelegten 394,80 m ü.N.N.
Das Grundstück liegt im Überschwemmungsbereich. Die Beurteilung der Bebaubarkeit in diesem Maße nimmt die Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes Landshut zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut vor. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Abstandsflächen müssen auf 0,8 H angepasst werden. 

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Abstandsflächen müssen auf 0,8 H angepasst werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Errichtung einer Doppelgarage mit Geräteabstellfläche; Höfenstr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Im nordwestlichen Grundstückseck soll eine Doppelgarage mit Anbau als Abstellfläche (Fahrräder, Mülltonnen) errichtet werden. 
Die Länge des Bauvorhabens 10,25 m und die Breite 6,17 m betragen. Die Wandhöhe würde 3,00 m, zur Leithenstraße (nördlich) aufgrund des Geländeverlaufs allerdings nur 2,43 m betragen. 
Das Dach soll als Flachdach mit Gefälle errichtet werden.

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift ihre Zustimmung erteilt. Der westlich angrenzende Nachbar hat aufgrund der überlangen Grenzbebauung die Abstandsfläche des Bauvorhabens übernommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da das Bauvorhaben die Grenze der 50 m² nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO überschreitet, ist ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Unter 50 m² wäre das Vorhaben verfahrensfrei. Das Wohnhaus hat derzeit keine Unterstellmöglichkeit für PKW’s, eine Garage würde dies schaffen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt, der betroffene Nachbar hat die Abstandsflächen übernommen. Rechtlich steht einer Zustimmung nichts im Wege.  

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Abbruch der bestehenden Garage und Neubau einer Garage mit 3 Stellplätzen mit Lagerraum im OG über zwei Garagen; Waldstr. 27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Bebauungsplan: Abensberg Überarbeitung

Die Garage im nordwestlichen Grundstückseck wird abgerissen. Weiter südlich in das Grundstück versetzt soll die neue Garage mit 3 Stellplätzen errichtet werden.
Die geplante Garage soll 10 m lang und 9 m breit werden und zu 2/3 ein Obergeschoss erhalten. Im Obergeschoss ist ein Lager vorgesehen, dieses ist durch die Hanglage des Grundstücks auch über die Rückseite des Gebäudes zu erreichen. Die Wandhöhe bei diesem Gebäudeabschnitt beträgt im Mittel 5,90 m. Die westliche Garage soll kein OG erhalten. Vorplatz der 3 Garagen soll überdacht werden. Östlich angrenzend an die Garagen soll ein Anbau mit 5 m Länge und 4,40 m Breite errichtet werden. Dieser hat im Mittel eine Wandhöhe von 2,70 m. Als Dachform ist einheitlich das Pultdach mit einer Neigung von 8° vorgesehen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Die neue Garage wird zum Teil außerhalb der Baugrenze errichtet.
  • Die Wandhöhe der Garage soll laut Bebauungsplan 3 m nicht überschreiten; hier wird zum Großteil die Wandhöhe überschritten

Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der Größe des Grundstücks können die Abstandsflächen eingehalten werden. Die Einzelgarage an der westlichen Grundstücksgrenze wirft keine Abstandsflächen auf, da die Wandhöhe >= 3 m ist. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden, einer Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für dieses Bauvorhaben stehen keine Bedenken entgegen. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Ertüchtigung einer bestehenden Waschplatte mit Neubau eines überdachten Waschplatzes für landwirtschaftliche Geräte; Aich 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Planbereich: Außenbereich
Südöstlich angrenzend an die Hofstelle soll die bereits bestehende Waschplatte ertüchtigt werden. Dies dient dazu um die Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit zu verbessern. Ein Teil des Waschplatzes (ca. 1/3) soll überdacht werden und an der Nord- und Ostseite eine Lärchenholzschalung erhalten. Zusätzlich ist an der Nordseite ein kleiner Anbau zur Unterbringung des Dampfstrahlers vorgesehen. Vor die Nordseite soll eine begrünte Gabionenwand errichtet werden. Zwei Substratbehälter, ein Puffertank und eine Miststätte sind im Süden vorgesehen. Ein Ölabscheider soll ebenfalls verbaut werden. 
Insgesamt soll der Waschplatz 24 m lang und 8,40 m breit werden. Die Wandhöhe des Anbaus würde 3,35 m betragen, die der Überdachung 5,34 m. Auf der Südseite soll eine PV-Anlage auf dem Dach angebracht werden.

Die Nachbarunterschrift ist vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Für Bauvorhaben im Außenbereich ist nach § 35 Abs. 1 BauGB eine Privilegierung erforderlich. Dem Bauantrag liegt eine Erklärung zur Landwirtschaft bei, in welcher der Antragsteller mit seiner Unterschrift bestätigt, dass dieser Landwirt ist. Somit steht dem Bauvorhaben rechtlich nichts im Wege, eine Privilegierung ist vorhanden. Dem Antrag kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides; Sanierung Freizeitenheim und Umnutzung zu 3 Wohneinheiten; Hohlweg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Planbereich: Satzung zur Entwicklung und Ortsabrundung „Hochsteig/Hohlweg“

Der neue Grundstückseigentümer beantragte am 22.07.2021 die erneute Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides zur Sanierung des Freizeitenheimes mit Umnutzung zu 3 Wohneinheiten am Hohlweg 4. (12.10.2016 Genehmigung, Verlängerung: 25.06.2019). An den öffentlich-rechtlichen Vorschriften hat sich nichts geändert.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Verlängerung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Entscheidung über Kautschukbelag in den Klassenräumen/Aufenthaltsräumen im Neubau GS und Hort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Am 26.06.2021 fand ein Bemusterungstermin u.a bezüglich der Bodenbeläge mit den zukünftigen Nutzern (Schule und AWO), sowie den Hausmeistern statt.
Von Planerseite wurden Muster für Linoleum- und Kautschukbeläge vorgestellt.
Bereits festgelegt war in den Gängen und Treppenhäusern Kautschukböden einzusetzen, da diese erfahrungsgemäß strapazierfähiger sind.

Für die Klassenzimmer bzw. Aufenthaltsräume wurde von Nutzerseite angesprochen, ob nicht auch hier die gewählten Böden (Kautschuk) verwendet werden können. Dieser Vorschlag wurde auch von Seiten der Hausmeister begrüßt, die sich auf die in der Mittelschule gewonnenen Erfahrungen bezogen.

Der Preisunterschied liegt bei netto 12,70 €/m².

Von Herrn Pollinger wurden die zusätzlichen gewünschten Flächen zusammengestellt, die sich für Schule und Hort auf insgesamt 585 m² belaufen.

Damit ergeben sich brutto Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung in Höhe von 8.841,11 € für Bauabschnitt I.

Von Seiten der Verwaltung würde diese Änderung begrüßt werden, da in den Klassenräumen die längere Lebensdauer der Bodenbeläge, sowie die leichtere Reinigung und Pflege sich langfristig auszahlen werden.

Beschlussvorschlag

Die Verlegung des Kautschukbelags kann im Bauabschnitt I in allen Räumen, nicht nur den Treppenhäusern durchgeführt werden.

Beschluss

Die Verlegung des Kautschukbelags kann im Bauabschnitt I in allen Räumen, nicht nur den Treppenhäusern durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Erste Änderung der Abstandsflächensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Die im April erlassene Abstandsflächensatzung des Marktes Altdorf (auf Grundlage der damaligen Mustersatzung) stellt den Antragsteller im Gegenzug zu der alten Fassung der BayBO schlechter. 
An einem Beispiel Wandhöhe = 6,43 m veranschaulicht:

Abstandsfläche = H
An zwei Seiten
An zwei Seiten
An allen Seiten
BayBO alte Fassung
6,43 m
1 H = 6,43 m
0,5 H (3,22 m)
-
BayBO aktuell
7,50 m (6,43 + 3,21 Giebelfläche/3) 
-
-
0,4 H (3 m)
Satzung
7,50 m (6,43 + 3,21 Giebelfläche/3)
1 H = 7,50 m
0,5 H (3,75 m)
-

An diesem Beispiel ist die Schlechterstellung sehr gut erkennbar.
Die Satzung sollte auf 0,8 H reduziert werden, um dies zu vermeiden. 
Bei einer Abstandsfläche von 0,8 H (an zwei Seiten 0,4 H) hätte man folgendes Ergebnis:
  • 7,50 m Wandhöhe (1 H) x 0,8 H = 6 m an zwei Seiten
  • 7,50 m Wandhöhe (1 H) x 0,4 H = 3 m an zwei Seiten

Im Landkreis Landshut hat neben dem Markt Altdorf noch der Markt Essenbach eine Abstandsflächensatzung (ebenfalls 0,8 H und 0,4 H). 

Beschlussvorschlag

Der ersten Änderung der Abstandsflächensatzung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Satzung soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Beschluss

Der ersten Änderung der Abstandsflächensatzung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Satzung soll ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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12. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Errichtung einer Terrassenüberdachung; Thüringer Str. 21
Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA
Im Süden des Grundstücks soll eine Terrassenüberdachung errichtet werden. Diese soll seitlich verglast werden. Zum Garten hin ist eine Fensterfront aus Schiebeelementen geplant. Da es rechtlich wie ein kalter Wintergarten zu sehen ist und es sich somit um eine Wohnraumerweiterung handelt, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Der Antrag ging am 19.07.2021 bei der Verwaltung ein. Um die Frist zu wahren wurde der Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt und an das Landratsamt Landshut zu Genehmigung weitergeleitet. Die Nachbarunterschiften waren vollständig vorhanden.

Tektur zum Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Doppelhauses mit Carports; Eugenbacher Str. 26
Planbereich: Innenbereich
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.05.2021 wird verwiesen. Damals wurde dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der damalige Plan wurde den Ausschussmitgliedern ebenfalls zu Verfügung gestellt. Am 26.07.2021 wurde ein Tekturantrag eingereicht. Die Ausführung des Dachstuhles ist nun als Walmdach geplant, der östliche Carport wurde nach Westen verschoben. Die betroffenen Nachbarn haben durch Unterschrift ihre Zustimmung erteilt. Aufgrund der minimalen Änderungen und der einzuhaltenden Frist wurde der Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt und an das Landratsamt Landshut zur Genehmigung weitergeleitet.

Abbruch der bestehenden Garage mit Nebengebäude und Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit PKW-Garagen; Hauptstr. 33
Planbereich: Innenbereich
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.03.2021 wird verwiesen. Damals wurde dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Im August wurde der Bauantrag eingereicht, dieser entsprach dem Vorbescheid und wurde somit als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Neubau von zwei Doppelhäusern; Pfarrkofener Weg 5 – 5c
Bebauungsplan: Pfarrkofener Weg
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20.07.2021 wurde der Bebauungsplan „Pfarrkofener Weg“ als Satzung beschlossen. Nun wurde ein Bauantrag entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans eingereicht. Der Antrag somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

Anbau eines Sommergartens an bestehendes Restaurant; Äußere Parkstr. 3
Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung Teilbereich GE Deckblatt 1
Auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.05.2020 wird Bezug genommen. Damals wurde dem Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Terrassenüberdachung das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Aufgrund des Überschwemmungsbereichs und der sehr nah verlaufenden Gasleitung konnte das Landratsamt diesem Bauantrag mit den damaligen Ausmaßen eine Genehmigung nicht erteilen. Der Planzeichner und der Antragsteller haben in mehreren Ortsterminen und in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt eine Lösung gefunden. Der Südöstliche Teil der Überdachung muss zurückgebaut werden um den Abstand zur Gasleitung zu vergrößern und die Wasserverdrängung zu verringern. Der Antrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das Landratsamt Landshut weitergeleitet. 
 
Tektur zum Neubau von drei Reihenhäusern mit drei Garagen; Götzstr. 15
Bebauungsplan: Römerfeld Überarbeitung
Auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.04.2019 wird verwiesen. Zum bereits genehmigten Bauantrag von damals wurde nun ein Tekturantrag eingereicht. Die Reihenhäuser sollen zusätzlich ein Kellergeschoss erhalten. Die Kubatur und die Lage des Baukörpers ändert sich nicht. Aufgrund dessen wurde der Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt. 

Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 6 WE, 4 Garagen, 4 Carports und 4 Stellplätzen; Unterwerkstr. 4
Planbereich: Innenbereich
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20.07.2021 wird verwiesen. Der Beschluss von damals wurde vom Bauherren umgesetzt. Die Garagen konnten aufgrund des Überschwemmungsgebiets nicht in den hinteren Bereich des Grundstücks versetzt werden. Der Antrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das Landratsamt Landshut weitergeleitet.

Tektur zum Neubau eines Betriebsgebäudes mit Stellplätzen; Opalstr. 56 a
Bebauungsplan: GE Waldanger Eugenbach I Deckblatt Nr. 3
Auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 19.09.2017 wird verwiesen. Ein damals überplanter Teil des Grundstücks wurde an den angrenzenden Nachbarn veräußert und somit nicht bebaut. Aufgrund dessen wurde ein Tekturplan eingereicht. Die Vorgaben des Bebauungsplanes „GE Waldanger Eugenbach D 3“ werden in jeder Hinsicht eingehalten, daher konnte hier eine Genehmigungsfreistellung erfolgen.  

Neubau von mehreren Mehrfamilienhäusern in der Querstr.
Bebauungsplan: Querstraße
Die Bauanträge für die Querstraße sind Anfang September bei der Verwaltung eingegangen. In 5 Baukörpern werden insgesamt 30 Wohnung entstehen. 4 Baukörper (Gebäude 5-8) entsprechen den Vorgaben des Bebauungsplans und wurden somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö 13
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14. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö 14
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15. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö 15
Datenstand vom 02.11.2021 15:29 Uhr